Regierungsprogramm 2003 - Ravensburg, Claudia (MdL)
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2. Förderung der regionalen Zusammenarbeit<br />
91<br />
Das Ballungsraumgesetz bleibt die Leitlinie unseres Handelns in der Rhein-Main-Region. Wir<br />
erwarten die Bestätigung aller wesentlichen Elemente des Gesetzes durch den Staatsgerichtshof.<br />
In diesem Fall wird das Kabinett den offensichtlichen Handlungsbedarf bei den<br />
kulturellen Einrichtungen und den überregionalen Freizeiteinrichtungen unverzüglich bewerten<br />
und entsprechende Vorgaben machen und bei erfolglosem Verstreichen der Frist nach<br />
den Regeln des Gesetzes durchsetzen. Damit wird bewusst auch ein wichtiger Schritt eines<br />
aufgabenbezogenen regionalen finanziellen Lastenausgleichs vollzogen. Nur im Rahmen<br />
dieses Gesetzes können kommunale Eigenständigkeit und regionale Verantwortung so miteinander<br />
verbunden werden, dass der internationale Vorteil der so stark polyzentrischen<br />
Struktur des Rhein-Main-Gebietes erhalten bleibt.<br />
Im Falle der Bestätigung des Ballungsraumgesetzes durch den Staatsgerichtshof werden wir<br />
die Ausweitung der verbindlichen Elemente des Gesetzes auch auf die Stadt und den Landkreis<br />
Kassel gemeinsam mit den Betroffenen prüfen. Wir sind auch in Zukunft bereit, uns an<br />
ausgewählten wichtigen Projekten der regionalen Zusammenarbeit wie z. B. dem Regionalpark<br />
Rhein-Main oder dem Regionalmanagement Nordhessen zu beteiligen.<br />
Wir lehnen eine von oben diktierte Gebietsreform auch in der kommenden Legislaturperiode<br />
ab. Dabei verkennen wir nicht, dass angesichts der neuen Herausforderungen an die öffentliche<br />
Verwaltung – etwa im Bereich der elektronischen Verwaltung –, aber auch angesichts<br />
Synergieeffekte erzwingender Finanznöte neue Formen der Zusammenarbeit in vielen Fällen<br />
wünschenswert sind. Wir halten trotz dieser neuen Zwänge dezentrale, überschaubare und<br />
mit erheblicher ehrenamtlicher kommunalpolitischer Mitwirkung ausgestatte Gemeinden und<br />
Kreise für die den Wünschen und Bedürfnissen der Bürger angemessenste Organisationsform.<br />
Wenn Kommunen von sich aus den Wunsch äußern, sich insgesamt zu einer Einheit<br />
zusammenzuschließen, wird das Land dies wohlwollend prüfen.<br />
Für viele kleinere Gemeinden in Hessen werden die neuen Herausforderungen nur durch<br />
Zusammenführung von beträchtlichen Teilen der bisherigen Gemeindeverwaltungen in gemeinsame<br />
Dienstleistungszentren zu bewältigen sein. Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit<br />
mit den kommunalen Spitzenverbänden Rahmenvereinbarungen für solche Zusammenarbeiten<br />
vorlegen und das kommunale Organisations- und Haushaltsrecht diesen<br />
Optionen zugänglich machen. Die ersten 20 Verbünde in Hessen sollen einen jeweils auf<br />
drei Jahre befristeten Umstellungszuschuss erhalten.<br />
Wir begrüßen die unterschiedlichen Ansätze zur verstärkten regionalen Zusammenarbeit im<br />
Regionalmanagement Nordhessen, in der Initiative Mitte Hessen und in der Region Starkenburg.<br />
Diese sollten grundsätzlich auf alle Fragen der Verwaltungszusammenarbeit ausgedehnt<br />
werden. Die Finanzierung muss eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung<br />
bleiben. Lediglich in einer kurzen Einführungsphase ist eine Finanzierungshilfe möglich.<br />
Die finanzielle Förderung regionaler Zusammenarbeit soll aus einem auf drei Jahre begrenzten<br />
Sondertitel des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen.