Regierungsprogramm 2003 - Ravensburg, Claudia (MdL)
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8. Arbeit des Hessischen Rechnungshofes stärken<br />
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Wir werden die notwendigen Änderungen im Landesrechnungshofgesetz und im Gesetz zur<br />
überörtlichen Prüfung vornehmen, damit die neutrale Beratungskompetenz des Hessischen<br />
Rechnungshofes in Zukunft verstärkt durch das Land und vor allem durch die Kommunen<br />
genutzt werden kann.<br />
Wir werden die Landeshaushaltsordnung novellieren, um den modernen Herausforderungen<br />
einer öffentlichen Verwaltung besser gerecht zu werden.<br />
XXI. Moderne Verwaltung<br />
1. Weitere Stärkung der Leistungskraft der Kommunen<br />
Wir werden unseren Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen und<br />
Spitzenverbänden auch in Zukunft fortführen. Für uns ist Leitmotiv, dass die Kommunen ihre<br />
Angelegenheiten weitgehend selbst regeln.<br />
Wir wollen weitere staatliche Aufgaben von den Ministerien und Regierungspräsidien unter<br />
Beachtung des Konnexitätsprinzips auf die Kommunen übertragen. Zudem werden weitere<br />
Möglichkeiten zur Übernahme von Aufgaben der Landkreise durch kreisangehörige Gemeinden<br />
geschaffen.<br />
Die von den staatlichen Abteilungen bei den Landräten und Oberbürgermeistern wahrgenommenen<br />
staatlichen Vollzugsaufgaben werden in Zukunft allein mit kommunalen Bediensteten<br />
erledigt. Nach Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes auf Landesebene werden<br />
die Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen.<br />
Wir wollen Rechte der kommunalen Selbstverwaltungsgremien durch die Einführung einer<br />
Informationspflicht hinsichtlich kommunaler Beteiligungen stärken. Die Möglichkeiten für<br />
kommunale Wahlbeamte, aus dem Amt zu scheiden, müssen flexibilisiert werden.<br />
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotprojekte zum kommunalen Haushaltsrecht werden<br />
die Kommunen allgemein ermächtigt, ihre Haushaltsführung nach kaufmännischen<br />
Grundsätzen neu zu gestalten