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2018/09 - unternehmen [!]

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[finanzieren] Ausgabe 61 | März <strong>2018</strong> <strong>unternehmen</strong> [!]<br />

spracherecht bekommen“, weiß Schmidt aus seiner Beratungspraxis.<br />

„Dabei gibt es mittlerweile viele Beteiligungsmodelle, bei denen diese<br />

Sorge unbegründet ist.“<br />

Das Spektrum an Instrumenten ist breit. Es reicht von klassischen<br />

Darlehen über Genussrechte bis zu stillen Einlagen. Am anderen Ende<br />

der Skala stehen direkten Beteiligungsformen wie Aktien oder Geschäftsanteile<br />

bei einer GmbH. „Bei diesen beiden Instrumenten haben<br />

die beteiligten Mitarbeiter Mitsprache- und zum Beispiel Einsichtsrechte<br />

in den Jahresabschluss, was vor allem viele Mittelständler<br />

häufig vermeiden wollen“, sagt Schmidt.<br />

Fachanwalt<br />

Oliver Schmidt.<br />

SORGE VOR ZUVIEL MITSPRACHERECHTEN<br />

Aus diesem Grund haben sich auch die Eigentümer von Hewi für ein<br />

Konzept auf Basis von Genussrechtskapital entschieden. Auslöser für<br />

die Einführung war die Krise in der Autoindustrie 2008. In deren Folge<br />

musste der Mittelständler Urlaubs- und Weihnachtsgeld für seine Belegschaft<br />

streichen. „Als es dann zwei Jahre später wieder bergauf<br />

ging, haben wir mit dem Betriebsrat entschieden,<br />

statt den festen Sonderzahlungen<br />

eine Erfolgs- und Leistungsprämie einzuführen“,<br />

erzählt Hewi-Geschäftsführer<br />

Hänssler. „Für Mitarbeiter, die sich darüber<br />

hinaus an der Finanzierung des langfristigen<br />

Wachstums beteiligen wollten, gab es<br />

aber zunächst keine Möglichkeit. Daher<br />

haben wir die Genussrechte aufgelegt, die<br />

mittlerweile recht gut angenommen werden.“<br />

Jahr für Jahr nehmen 40 der 500 Vollzeitbeschäftigen<br />

das Angebot wahr und<br />

zeichnen ein oder mehrere Anteile im<br />

Nennwert von 500 Euro.<br />

Die Anteile haben eine Laufzeit von fünf Jahren und können verlängert<br />

werden. Für die Mitarbeiter bedeutet das: Sie kommen in regelmäßigen<br />

Abständen an ihr angelegtes Geld heran – was wichtig ist, wenn<br />

sie zum Beispiel das Unternehmen verlassen, in Ruhestand gehen oder<br />

unter Umständen eine Immobilie erwerben. „Genauso ist es aber auch<br />

möglich, dass die Einlagen zunächst unbefristet dem Unternehmen<br />

zur Verfügung stehen, dann aber mit Fristen vom Arbeitnehmer gekündigt<br />

werden können“, erläutert Experte Schmidt. Auch bei Belegschaftsaktien<br />

nicht-börsennotierter Firmen oder GmbH-<br />

Anteilen gibt es fast immer ein Ausstiegsmodell.<br />

Sie werden häufig vom Unternehmen oder<br />

anderen Mitarbeitern zurückgekauft.<br />

Für Mitarbeiter, die bei dem Beteiligungsmodell<br />

mitmachen, hat Hewi<br />

ein zusätzliches Bonbon parat: Die<br />

Firma zahlt für bis zu zehn Genussrechten<br />

zusätzlich einen Zuschuss<br />

in Höhe von 36 Euro je<br />

Genussrecht. Der Zuschuss ist<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

– damit ist der Förderungsmaximalbetrag<br />

von 360<br />

Euro ausgeschöpft. Zusätzlich<br />

kann der Arbeitnehmer auch<br />

seine vermögenswirksamen<br />

Illustration: © sentavio/shutterstock.com<br />

Wie Mitarbeiterbeteiligungen<br />

gefördert werden<br />

Eine Beteiligung erhöht oft die Motivation der Mitarbeiter.<br />

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg<br />

unterstützt die Finanzierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen<br />

im Rahmen ihres Programms „Mittelstand<br />

CSR“. Dazu investiert die MBG in ein Unternehmen mit<br />

einer stillen Beteiligung zu besonders günstigen Konditionen.<br />

Gleichzeitig verpflichtet sich das entsprechende Unternehmen,<br />

eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung umzusetzen. Die Idee<br />

dabei: Das Unternehmen schont seine Liquidität und erhält eine<br />

solide Kapitalbasis. Mit Hilfe der Investition der MBG entsteht<br />

ein Kapitalpuffer. Während der zehnjährigen Laufzeit der<br />

MBG-Beteiligung wird das Beteiligungskapital der Mitarbeiter<br />

angespart und lässt sich dann für die planmäßige Rückzahlung<br />

der MBG-Beteiligung nutzen. <br />

TLU<br />

Leistungen in betriebliche Beteiligungen investieren, soweit das Modell<br />

des Arbeitgebers diese Option vorsieht. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen<br />

nicht überschritten werden, zahlt der Staat darauf<br />

dann noch einmal Arbeitnehmersparzulage.<br />

ANREIZ IM BUHLEN UM FÜHRUNGSKRÄFTE<br />

Dennoch: Für viele Experten sind die vergleichsweise bescheidenen<br />

staatlichen Förderanreize der zweite Grund dafür, warum es bei der<br />

Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland hakt. Zuletzt hat der Gesetzgeber<br />

im Jahr 20<strong>09</strong> die steuerlichen Frei- und Förderbeträge für die Mitarbeiterbeteiligung<br />

angehoben. „Hier gibt es Nachholpotenzial“,<br />

sagt Schmidt. „Zumal seit Beginn des Jahres die Fördermöglichkeiten<br />

bei der betrieblichen Altersvorsorge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

erhöht wurden.“ Bei den Kapitalbeteiligungen<br />

bestehe damit Anpassungsbedarf. Auch<br />

würden sich zunehmend Firmen mit dem Thema<br />

beschäftigen: „Das betrifft insbesondere Mittelständler,<br />

die Führungskräfte von Konzernen abwerben<br />

wollen. Um diese zu gewinnen, müssen sie über<br />

das übliche Gehalt, Dienstwagen und Altersvorsorge<br />

hinaus auch eine Erfolgskomponente zahlen, um mithalten<br />

zu können.“ [!] <br />

THOMAS LUTHER<br />

Illustration: © youak/DigitalVision Vectors/Getty Images<br />

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