E_1931_Zeitung_Nr.057
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Die neuen internationalen Verkehrssignale<br />
Wir haben in unserer Offsetbeilage vom 2.<br />
Juni (Nr. 46) die Sammlung der internationalen<br />
Verkehrszeichen im Bilde wiedergegeben,<br />
wie sie von der Internationalen Konferenz in<br />
Genf genehmigt worden ist. Wie damals bereits<br />
bemerkt wurde, bleibt es nun Sache der<br />
Signatarstaaten, das Signalsystem in den einzelnen<br />
Ländern einzuführen. Die Polizeiabteilung<br />
des eidg. Justiz- und Polizeidepartementes,<br />
welcher diese Aufgabe für die Schweiz<br />
übertragen worden ist, hat am 27. Juni ein<br />
Kreisschreiben an die Kantonsregierungen erlassen,<br />
in welchem der Sinn der Konvention<br />
und das System der Signale eingehend erläutert<br />
war.<br />
Die Kantone wurden ersucht, eventuelle<br />
Bemerkungen und Abänderungsvorschläge<br />
schriftlich einzureichen oder sich an einer<br />
Konferenz vertreten zu lassen, welche vergangenen<br />
Montag im Bundeshaus unter dem<br />
Präsidium von Herrn Dr. Rothmund zusammentrat,<br />
der, wie erinnerlich, die schweizerische<br />
Delegation in Genf anführte. Eine<br />
Anzahl Kantone entsandten denn auch einen<br />
Vertreter zu dieser Besprechung, an welcher<br />
auch die beiden nationalen Verkehrsverbände<br />
A.C.S. und T.C.S., sowie der Verband schweizerischer<br />
Strassenfachleute und der Schweizerische<br />
Städteverband vertreten waren.<br />
Bekanntlich wurde den einzelnen Staaten<br />
das Recht eingeräumt, weitere Zeichen einzuführen<br />
unter der Voraussetzung, dass dieselben<br />
sich nach Form und Inhalt dem System<br />
einpassen. Die Schweiz hat sich dieses Recht<br />
ebenfalls zunutze gemacht und einige Aenderungen,<br />
sowie Ergänzungen vorgesehen. Vor<br />
allem wird sich unsere Signalordnung dem<br />
kommenden eidgenössischen Verkehrsgesetz<br />
anpassen, so dass bei endgültiger Streichung<br />
der bisherigen maximalen Geschwindigkeitsvorschriften<br />
natürlich auch das entsprechende<br />
Signal mit Zahlenangabe in Wegfall kommt.<br />
Der Genfer Entwurf sieht zwei verschiedene<br />
Zeichen für Parkierungs- und Stationierungsverbot<br />
vor. Bei deren Beibehaltung<br />
müsste der Begriff des Stationierens und<br />
des Parkierens noch genau umschrieben werden.<br />
Es wurde aber mehrheitlich die Auffassung<br />
vertreten, dass eine derartige Differenzierung<br />
nicht notwendig sei und deshalb<br />
ein einziges Zeichen, nämlich dasjenige für<br />
Stationierungsverbot (rot eingefasste Kreisscheibe<br />
mit blauem durch roten Schrägstrich<br />
geteilten Kreis im Zentrum) genüge, womit<br />
das Signal für Parkierungsverbot fällt.<br />
Um Strassenarbeiten zu signalisieren, soll<br />
das allgemeine Vorsichtssignal (blaues Quadrat<br />
mit weiss ausgespartem Dreieck) verwendet<br />
werden. Es hat die Meinung, dass<br />
dieses Zeichen in unmittelbarer Nähe der bearbeiteten<br />
Strecke, aufgestellt und in einer<br />
gewissen Distanz davon als Vorsignal das allgemeine<br />
Gefahrenzeichen (Dreiecktafel mit<br />
Ausrufzeichen) verwendet wird. Es muss mit<br />
Recht grosser Wert darauf gelegt werden,<br />
dass die Strassenarbeiten einheitlich kenntlich<br />
gemacht sind, um der bisherigen Praxis<br />
einen Riegel zu schieben, bei der je<br />
nach Gutdünken des Bauunternehmers mit<br />
Fahnen und Inschriften aller Art operiert und<br />
gewöhnlich eine ungenügende oder irrefüh-<br />
ses Signales gewünscht, das bisher auf<br />
blauem Grund die Bezeichnung «Bergpoststrasse»<br />
auf deutsch und französisch entmir<br />
nicht sagen, mit wem ich es zu tun<br />
habe?»<br />
Aller Blicke richteten sich fragend auf<br />
Vermont, als ob sie von ihm erfahren wollten,<br />
wie sie sich jetzt zu verhalten hätten.<br />
Daraus schloss Moran, dass Vermont ihr<br />
Führer sei.<br />
Vermont schlug sein Lederwams zurück,<br />
das Abzeichen eines Polizeibeamten wurde<br />
sichtbar.<br />
«U. S.,» sägte er. «Diese Burschen stehen<br />
unter meinem Kommando.»<br />
Neuzehntes Kapitel.<br />
Als Blitz seine Aufgabe erledigt hatte, kam<br />
er zum Lagerplatz zurück, Hess sich neben<br />
Moran nieder und lauschte würdevoll der<br />
Unterhaltung der Männer, die nun den<br />
wahren Grund ihres Kommens besprachen.<br />
Moran war kein Menschenjäger, wie er<br />
Vermont gegenüber betont hatte. Etwas in<br />
ihm sträubte sich dagegen, Jagd auf einen<br />
Mitmenschen zu machen. Doch Moran liebte<br />
diesen Landstrich, diese hundert Meilen fast<br />
jungfräulicher Wildnis, in der er die letzten<br />
Jahre hindurch viele frohe Tage verbracht<br />
hatte. Für ihn war es das herrlichste Land<br />
der Schöpfung, ein wahres Wunderreich.<br />
Dass es nun Mördern und Dieben als Zufluchtsstätte<br />
dienen musste, war an sich<br />
schon eine genügende Rechtfertigung für<br />
seinen Entschluss, bei der Ausrottung dieser<br />
Bande mitzuhelfen. Eigentlich aber lag der<br />
Grund tiefer — es war seine Liebe zu Betty,<br />
die ihn dazu drängte. Immer häufiger geschah<br />
es in den letzten Tagen, dass ihn eine<br />
unbezähmbare Wut erfasste, wenn er daran<br />
dachte, was ohne Blitz' Eingreifen mit Betty<br />
geschehen wäre. In solchen Augenblicken<br />
war er förmlich besessen von einer Gier zu<br />
vernichten, zu töten, ein Gefühl, in dem er<br />
Ihre Einführung in der Schweiz.<br />
rende Signalisierung erreicht wurde. Den<br />
Kantonen wird das Recht eingeräumt, die<br />
Strassenbaufirmen zur Aufstellung und ausschliesslichen<br />
Benützung der vorgesehenen<br />
Zeichen zu verhalten.<br />
Das allgemeine Vorsichtssignal soll ferner<br />
überall da Anwendung finden, wo vom Fahrer<br />
besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht verlangt<br />
wird, so in der Nähe von Schulen und<br />
Spitälern. Um die Spitalnähe noch besonders<br />
kenntlich zu machen, ist die Ergänzung des<br />
Signals durch eine weisse rechteckige Quertafel<br />
mit der Inschrift «Höpital» vorgesehen.<br />
Wenn auch richtig bemerkt wird, dass dieses<br />
Wort in den verschiedensten Sprachen verständlich<br />
ist, so können wir uns mit diesem'<br />
Vorschlag nicht allzusehr befreunden, da wir<br />
der Auffassung sind, dass die Signallsieruhg<br />
möglichst ohne irgendwelchen Text erfolgen<br />
sollte. Es wäre sicher möglich, durch eine<br />
zeichnerische Darstellung irgendwelcher Art<br />
die Nähe eines Krankenhauses anzugeben.<br />
Dies rechteckige blaue Ortstafel mit weisser<br />
Inschrift soll in der Regel auf der Rückseite<br />
den Namen und die Distanz zur nächsten<br />
wichtigeren Ortschaft angeben. Es muss sich<br />
dabei nicht notwendigerweise um den nächstgelegenen<br />
Ort handeln, sofern dies eine unbedeutende<br />
Ortschaft ist. Sobald die genaue<br />
Klassifizierung der schweizerischen Verkehrswege<br />
in Haupt- und Nebenstrassen erfolgt<br />
ist, müssen die Hauptstrassen auch als<br />
solche kenntlich gemacht werden. In anderen<br />
Ländern, wie z. B. in Frankreich, hat man<br />
sich dabei so beholfen, dass die Kilometersteine<br />
in ihrer oberen Hälfte in einer bestimmten<br />
Farbe, z. B. rot, gestrichen waren.<br />
Da bei uns die Kilometermarkierung durch<br />
Steine keineswegs vollständig ist, kommt<br />
diese Lösung nicht in Frage und wird ein auf<br />
die Ortstafel aufgesetzter blauer Halbkreis<br />
als Kennzeichen für die Hauptstrassen vorgeschlagen.<br />
Als neues Zeichen wurde in der Gruppe der<br />
Verbotssignale die Tafel wieder aufgenommen,<br />
welche das Fahrverbot für Radfahrer,<br />
ähnlich wie die Verbote für andere Fahrzeuge,<br />
illustriert (rot eingefasste Kreisscheibe<br />
mit schwarzem Velofahrer auf weissem<br />
Grund im Zentrum).<br />
, •<br />
Im weiteren ergab sich die Notwendigkeit,<br />
die Vorschrift betreffend der auf bestimmten.;<br />
Strassen erlaubten Fahrzeugbreite darai&tefe<br />
len und als Signal dem System einzufügenc<br />
Für diesen Zweck ist die rot einge/ÄSStfe»<br />
Kreisscheibe vorgesehen, welche auf weissem''<br />
Grund zwischen zwei Pfeilspitzen die entsprechende<br />
Masszahl enthält. Bei der ungenügenden<br />
Breite vieler Bergstrassen und dem<br />
immer zunehmenden Verkehr von Omnibussen<br />
und anderen stark dimensionierten Fahrzeugen,<br />
war diese Ergänzung wirklich vonnöten.<br />
Es soll auch das Zeichen für Bergpoststrassen,<br />
also Strecken, auf welchen die Postwagen<br />
bergwärts ausweichen, beibehalten<br />
werden. Mit Recht wurde von Seiten der<br />
Automobilistenverbände eine Aenderung die-<br />
sich mit dem grausamsten Zug in Blitz<br />
Wesen traf. Ec streckte seine Hand aus und<br />
legte sie auf des Hundes Kopf.<br />
«Blitz, alter Bursche,» sagte er. «Die Kluft<br />
zwischen uns ist eigentlich gar nicht so<br />
weit.»<br />
Vermont lächelte verständnisinnig. «Nicht<br />
so sehr,» stimmte er zu. «Wenn man's recht<br />
betrachtet, sind die Menschen nicht so arg<br />
— nicht viel schlechter als Hunde.»<br />
«Wie kamen Sie auf die Vermutung, dass<br />
diese Kerle sich hier aufhalten?» fragte<br />
Moran. «Bloss auf Grund der Gerüchte, die<br />
davon sprachen?»<br />
«Nicht allein dadurch,» erwiderte Vermopt.<br />
«Ein Oestler, Advokat von Beruf, der zwei*<br />
fellos mit diesen Leuten in Verbindung ist,<br />
stand im Verdacht, die Flucht einiger dieser<br />
Gesellen vorbereitet und mit Geld unterstützt<br />
zu haben. Es konnte ihm leider nichts<br />
nachgewiesen werden, denn er ist viel zu gerieben.<br />
Es scheint, dass er von jedem Fang<br />
der Bande seinen regelrechten Anteil bezieht.<br />
Das Gesetz hindert ihn nicht, von diesen<br />
Leuten Geld zu nehmen, und zwar gegen die<br />
Verpflichtung, sie im Falle ihrer Verhaftung<br />
vor Gericht zu verteidigen. Ein oder zweimal<br />
im Jahr macht er einen Jagdausflug —<br />
wahrscheinlich auch so eine Art Bärenjagd«<br />
Jedenfalls treibt er sich hauptsächlich in dieser<br />
Gegend herum. Berücksichtigt man ausserdem<br />
noch alle die Gerüchte, die besagen,<br />
dass diese Bande hier ihr Versteck hat •<br />
kurz und gut, man hat mich abgesandt, in<br />
dieser Gegend einen Mann ausfindig zu machen,<br />
für den die Gerichte sich lebhaft interessieren,<br />
und mir gleichzeitig Weisungen<br />
gegeben, bei dieser Gelegenheit nach ähnlichem<br />
Gelichter Umschau zu halten.»<br />
(Fortsetzung folgt.)<br />
AUTÖM ÖBIL-RE VUEf <strong>1931</strong> — 57<br />
hielt. Einmal ist der Text der kleinen Schrift<br />
nicht auf grössere Distanz erkenntlich und<br />
anderseits soll auch in diesem Falle das geschriebene<br />
Wort-möglichst durch das Bild ersejzt<br />
werden. Der Antrag, die Bergpoststjfassen<br />
durch eine Tafel mit dem international<br />
bekannten: Postabzeichen, dem Posthorn,<br />
kenntlich zu machen, verdient alle Beachtung<br />
und scheint uns dem bisherigen Zeichen<br />
überlegen zu sein.<br />
Eine,-unbedeutende Aenderung wurde noch<br />
für den pfeilförmigen Wegweiser vorgesehen,<br />
indem die Spitze desselben inWeiss gehalten<br />
werden soll, um besser aufzufallen. Dafür<br />
fällt allerdings die Kilometerangabe weg, die<br />
nach dem Vorschlag der Genfer Konvention,<br />
die Angabe des Ortsnamens ergänzt hätte.<br />
Die dreieckigen Gefahrsignale erfahren für<br />
die Verwendung in der Schweiz insofern eine<br />
kleine Abänderung,, als dieselben, nicht einfach<br />
in schwarz-weiss Ausführung gehatten<br />
bleiben, sondern zur besseren Sichtbarkeit<br />
die rote Umrahmung erhalten sollen, wie<br />
sie bei uns schon vielfach bislang verwendet<br />
worden ist. Das allgemeine Gefahrenzeichen<br />
soll ebenfalls etwas deutlicher gestaltet werden,<br />
indem der einfach senkrechte Strich<br />
durch ein Ausrufzeichen ersetzt wird. Schon<br />
die deutsche Delegation hat in Genf mit<br />
Nächdrück; das Zeichen in dieser Form vertejdigt,<br />
weil es in Deutschland (wie übrigens<br />
auch in der Schweiz) sich sehr gut eingebürgert<br />
hat und bedeutend sinnfälliger und<br />
besser verständlich ist als der nichtssagende<br />
senkrechte Strich.<br />
Besondere 'Aufmerksamkeit wurde auch<br />
dem Thema Reklame gewidmet. Prinzipiell<br />
soll, keine Reklame irgendwelcher Art mit<br />
den Signalen kombiniert werden. Auf alle<br />
Fälle wird eine solche strikte für die Gefahrejizeichen<br />
abgelehnt. Hingegen wird womöglich<br />
eine kurze Inschrift irgendwelcher Art im<br />
Anschluss an die Ortstafeln geduldet werden,<br />
da sie hier kaum von nachteiliger Wirkung<br />
sein können. Es blieb noch die Frage offen,<br />
ob der Textvermerk, welcher darauf hinwies,<br />
dass bestimmte Signale vom A. C. S.<br />
qdbr T.C.S. gestiftet worden waren, ebenfalls<br />
verschwinden müsse oder beibehalten werden<br />
könne.<br />
interessant sind auch die Bemühungen,<br />
welche darauf hinzielen, die Eisenbahnsignale<br />
in^ der Nähe von Strassen und die Strassensignale<br />
in unmittelbarer Nachbarschaft von<br />
Eisenbahnlinien so zu gestalten, dass sie nicht<br />
Irrj tütner und Missverständnisse bei den Fahrz,e|igführern<br />
hervorrufen, für welche sie nicht<br />
|ej5ffinrrft sirid?Eä iilt-aiÖs"Vor allein für be-<br />
Signäle, welche zu diesem Zweck<br />
auf die Strassehseite hin oder gegen<br />
den Bahndamm zu abgeblendet werden sollen.<br />
Nachdem nun die Kantone und Strassenbenützer<br />
Gelegenheit gehabt -haben, sich zu dem<br />
System der Verkehrszeichens äussern, wird<br />
das Justiz- und Polizeidepartement unverzüglich<br />
darangehen, die Sammlung definitiv zu<br />
bereinigen, unter Berücksichtigung der noch<br />
geltend gemachten Wünsche und Anträge.<br />
Die endgültig bereinigte Sighalordnung wird<br />
also nicht mehr lange auf sich warten lassen.<br />
Es ist mit Bestimmtheit damit zu rechnen,<br />
dass die Schweiz das Verdienst für sich wird<br />
beanspruchen können, als erstes Land die<br />
Genfer Konvention auf ihr Territorium übertragen<br />
zu haben. Es bleibt nur noch zu hoffen,<br />
dass das eidgenössische Verkehrsgesetz,<br />
in dessen Ausführungsbestimmungen die Signalordnung<br />
untergebracht werden soll, mit<br />
ähnlicher Promptheit in die Praxis umgesetzt<br />
werden kann.<br />
ß<br />
Eine internat. Zollkonferenz<br />
Zur Behandlung autotouristischer Fragen.<br />
Wie wir erfahren, hatten der Geschäftsführer<br />
des A. C. S. und der Generalsekretär<br />
des T. C. S. dieser Tage gemeinsam eine Besprechung<br />
mit Herrn Gassmann, dem Direktor<br />
des eidgenössischen Zollwesens. Es handelte<br />
sich darum, die schweizerischen Zollbehörden<br />
für eine in Aussicht genommene<br />
internationale Zollkonferenz zu interessieren.<br />
Eine Reihe administrativer Fragen^ welche<br />
mit der Vereinfachung des Grenzübertrittes<br />
im Wagen zusammenhängen, harren noch<br />
ihrer 1 Lösung auf internationalem Boden. Die<br />
? Verschiedenartigkeit der Grenzformalitäten<br />
ist nur auf einen mangelnden Kontakt zwischen<br />
den verschiedenen Zollbehörden oder<br />
eine ungenügende Zusammenarbeit zwischen<br />
ihnen und :den nationalen Automobil verbänden<br />
zurückzuführen. Die A. T. A. C. R. hat<br />
deshalb gemeinsam mit der A. I. T. die Möglichkeit<br />
erwogen, eine Konferenz einzuberufen,<br />
an welcher die Delegierten der europäischen<br />
Zollverwaltungen -die verschiedenen<br />
pendenten Fragen beraten und bereinigen<br />
würden. Diese Konferenz, die erste ihrer<br />
Art, würde sich in Paris versammeln und<br />
soll voraussichtlich in der ersten Hälfte<br />
Dezember einberufen werden. Die französische<br />
Regierung hat ihre Mitarbeit an der<br />
Organisation der Konferenz bereits In Aussicht<br />
gesteift. Der Versammlung wird<br />
jegliche Freiheit für ihre Verhandlungen eingeräumt,<br />
indem sie die Tagesordnung sowie<br />
den Präsidenten und das Bureau nach eigenem<br />
Gutdünien-bestimmen kann. Die beiden<br />
internationalen Automobilverbände, A.I. A. ,<br />
C. R. und A. I. T., nehmen nur für sich das<br />
Recht in Anspruch, durch ihre Vertreter an<br />
den Beratungen teilzunehmen, um jederzeit<br />
die Wünsche und Bedürfnisse der Automobilisten<br />
vertreten zu können.<br />
Die Direktion der schweizerischen Zollverwaltung<br />
bekundete für den Vorschlag<br />
reges Interesse und aus ihren Aeusserungen<br />
Hess sich schliessen, dass sich die<br />
Schweiz mit ziemlicher Sicherheit an der<br />
Konferenz ebenfalls wird vertreten lassen.<br />
ß<br />
Autokonstrukteure und<br />
Elsenbahn.<br />
Die Schweizerische Strassenverkehrsliga<br />
verbreitet nachstehendes Communique' :<br />
Die Delegierten der nationalen Vereinigungen<br />
der Automobilkonstrukteure hielten<br />
Ende Juni <strong>1931</strong> in Paris ihre ordentliche<br />
Jahresversammlung ab, die Gelegenheit bot,<br />
die Lage zu prüfen, die durch die dem Automobil<br />
gegenüber von den Eisenbahnverwaltungen<br />
an den Tag gelegte Haltung in den<br />
meisten Ländern hervorgerufen wurde. Sichtlich<br />
beeinflusst durch die Beschlüsse des Internationalen<br />
Madrider Eisenbahnkongressas<br />
vom Jahre 1930, suchen die Eisenbahngesellschaften<br />
das Automobil zum grossen Teil<br />
für die Verminderung ihres Verkehrs und<br />
ihrer Einnahmen verantwortlich zu machen.<br />
Die Vertreter der Automobilindustrie protestieren<br />
gegen eine derartige Darstellung der<br />
Lage im Verkehrswesen und geben ihrer Verwunderung<br />
darüber Ausdruck, dass der<br />
Versuch gewagt werden konnte, zwischen<br />
zwei Transportmitteln, die so verschiedenartige<br />
Funktionen zu erfüllen haben, einen<br />
Gegensatz zu konstruieren, obschon hier<br />
weit eher die Zusammenarbeit als Gebot der<br />
Logik erscheint.<br />
Man kann täglich die Beobachtung machen,<br />
dass das Automobil in den meisten<br />
Fällen den Schienenweg ergänzt und sich<br />
bloss dort an seine Stelle setzt, wo die Eisenbahn<br />
nicht in der Lage ist, den Bedürfnissen<br />
der Geschäftswelt oder deT Reisenden zu<br />
entsprechen. Die Vertreter der Automobilindustrie<br />
werden übrigens demnächst Gelegenheit<br />
nehmen, der Oeffentlichkeit mit Angaben<br />
zu dienen, die es ihr ermöglichen werden,<br />
sich in voller Kenntnis der Tatsachen<br />
eine Meinung zu bilden. Das Problem besitzt<br />
ein besonderes Interesse mit Rücksicht aut<br />
die Tatsache, dass gegenwärtig in verschiedenen<br />
Ländern Gesetzesvorlagen vorbereitet<br />
werden, die den Zweck verfolgen, das Automobil<br />
die durch die Eisenbahnen erlittenen<br />
Verluste in Form neuer Steuern tragen zu<br />
lassen.<br />
Studium der Ersatzbrennstoffe.<br />
An der Generalversammlung vom 26, Juni<br />
in Zürich wurden Bericht und Abrechnung<br />
über das erste Geschäftsjahr genehmigt. Dem<br />
vom Präsidenten, Herrn Fr. Hostettler, Bern,<br />
erstatteten Jahresbericht war zu entnehmen,<br />
dass die Organisation der Versuche, insbesondere<br />
der Vergasungsversuche und die damit<br />
verbundene Bereitstellung von geeigneten<br />
Apparaten mancherlei unvorhergesehenen<br />
Schwierigkeiten begegnet war, die<br />
in der Hauptsache darauf zurückzuführen<br />
sind, dass man bezüglich der Apparate-<br />
Beschaffung noch auf ausländische Lieferfirmen<br />
angewiesen ist. Gemäss Beschluss<br />
der technischen Kommission wurde deshalb<br />
das erste Versuchsprogramm ausschließlich<br />
beschränkt auf die Abklärung der Frage der<br />
Verkohlung von Abfallholz aus unsern Wäldern<br />
bezüglich Qualität der selbsterzeugten<br />
Holzkohle einerseits und Gestehungskosten<br />
anderseits. Schon diese Versuche erforderten<br />
umfangreiche Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten.<br />
Die interessanten Berichte der Herren<br />
Professor Schläpfer, Zürich, und Forstinspektor<br />
Aubert, Rolle, geben wertvolle Aufschlüsse<br />
über die Möglichkeiten einer rationellen<br />
Produktion von Holzkohle in der<br />
Schweiz. Die Versuche, die unter Mitwirkung<br />
von kantonalen und kommunalen Forstverwaltungen<br />
der Kantone Waadt und Bern sowohl<br />
im Jura als auch in den Voralpen und<br />
folglich unter verschiedenen Betriebsbedingungen<br />
durchgeführt wurden, ermöglichten<br />
Erfahrungen zu sammeln über den Einfluss<br />
der einzelnen Holzarten, die unter verschiedenartigen<br />
Bodenverhältnissen aufgewachsen<br />
sind. Zudem gelangten Vergleichsversuche<br />
der Holzkohlenerzeugung nach alten Meilersystem<br />
und mit moderneren Ofensystemen<br />
zur Durchführung, die auch nach dieser Richtung<br />
eine Aufklärung über die zweckmässigere<br />
Produktionsmethode je nach den vorliegenden<br />
Bedingungen gebracht haben, sowie<br />
Erfahrungen über die noch anzustrebenden<br />
technischen Verbesserungen der Oefen.<br />
Die wissenschaftlichen und praktischen Prüfungen<br />
der erzeugten Holzkohle führten, zu<br />
dem bemerkenswerten Ergebnis, dass bei<br />
'sachlich einwandfreiem Verkohlungsvorgang<br />
und bei Auswahl der zweckmässigen Holzart<br />
volle Gleichwertigkeit der erzeugten<br />
Schweizerkohle mit der Holzkohle der üblichen