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E_1931_Zeitung_Nr.057

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Die neuen internationalen Verkehrssignale<br />

Wir haben in unserer Offsetbeilage vom 2.<br />

Juni (Nr. 46) die Sammlung der internationalen<br />

Verkehrszeichen im Bilde wiedergegeben,<br />

wie sie von der Internationalen Konferenz in<br />

Genf genehmigt worden ist. Wie damals bereits<br />

bemerkt wurde, bleibt es nun Sache der<br />

Signatarstaaten, das Signalsystem in den einzelnen<br />

Ländern einzuführen. Die Polizeiabteilung<br />

des eidg. Justiz- und Polizeidepartementes,<br />

welcher diese Aufgabe für die Schweiz<br />

übertragen worden ist, hat am 27. Juni ein<br />

Kreisschreiben an die Kantonsregierungen erlassen,<br />

in welchem der Sinn der Konvention<br />

und das System der Signale eingehend erläutert<br />

war.<br />

Die Kantone wurden ersucht, eventuelle<br />

Bemerkungen und Abänderungsvorschläge<br />

schriftlich einzureichen oder sich an einer<br />

Konferenz vertreten zu lassen, welche vergangenen<br />

Montag im Bundeshaus unter dem<br />

Präsidium von Herrn Dr. Rothmund zusammentrat,<br />

der, wie erinnerlich, die schweizerische<br />

Delegation in Genf anführte. Eine<br />

Anzahl Kantone entsandten denn auch einen<br />

Vertreter zu dieser Besprechung, an welcher<br />

auch die beiden nationalen Verkehrsverbände<br />

A.C.S. und T.C.S., sowie der Verband schweizerischer<br />

Strassenfachleute und der Schweizerische<br />

Städteverband vertreten waren.<br />

Bekanntlich wurde den einzelnen Staaten<br />

das Recht eingeräumt, weitere Zeichen einzuführen<br />

unter der Voraussetzung, dass dieselben<br />

sich nach Form und Inhalt dem System<br />

einpassen. Die Schweiz hat sich dieses Recht<br />

ebenfalls zunutze gemacht und einige Aenderungen,<br />

sowie Ergänzungen vorgesehen. Vor<br />

allem wird sich unsere Signalordnung dem<br />

kommenden eidgenössischen Verkehrsgesetz<br />

anpassen, so dass bei endgültiger Streichung<br />

der bisherigen maximalen Geschwindigkeitsvorschriften<br />

natürlich auch das entsprechende<br />

Signal mit Zahlenangabe in Wegfall kommt.<br />

Der Genfer Entwurf sieht zwei verschiedene<br />

Zeichen für Parkierungs- und Stationierungsverbot<br />

vor. Bei deren Beibehaltung<br />

müsste der Begriff des Stationierens und<br />

des Parkierens noch genau umschrieben werden.<br />

Es wurde aber mehrheitlich die Auffassung<br />

vertreten, dass eine derartige Differenzierung<br />

nicht notwendig sei und deshalb<br />

ein einziges Zeichen, nämlich dasjenige für<br />

Stationierungsverbot (rot eingefasste Kreisscheibe<br />

mit blauem durch roten Schrägstrich<br />

geteilten Kreis im Zentrum) genüge, womit<br />

das Signal für Parkierungsverbot fällt.<br />

Um Strassenarbeiten zu signalisieren, soll<br />

das allgemeine Vorsichtssignal (blaues Quadrat<br />

mit weiss ausgespartem Dreieck) verwendet<br />

werden. Es hat die Meinung, dass<br />

dieses Zeichen in unmittelbarer Nähe der bearbeiteten<br />

Strecke, aufgestellt und in einer<br />

gewissen Distanz davon als Vorsignal das allgemeine<br />

Gefahrenzeichen (Dreiecktafel mit<br />

Ausrufzeichen) verwendet wird. Es muss mit<br />

Recht grosser Wert darauf gelegt werden,<br />

dass die Strassenarbeiten einheitlich kenntlich<br />

gemacht sind, um der bisherigen Praxis<br />

einen Riegel zu schieben, bei der je<br />

nach Gutdünken des Bauunternehmers mit<br />

Fahnen und Inschriften aller Art operiert und<br />

gewöhnlich eine ungenügende oder irrefüh-<br />

ses Signales gewünscht, das bisher auf<br />

blauem Grund die Bezeichnung «Bergpoststrasse»<br />

auf deutsch und französisch entmir<br />

nicht sagen, mit wem ich es zu tun<br />

habe?»<br />

Aller Blicke richteten sich fragend auf<br />

Vermont, als ob sie von ihm erfahren wollten,<br />

wie sie sich jetzt zu verhalten hätten.<br />

Daraus schloss Moran, dass Vermont ihr<br />

Führer sei.<br />

Vermont schlug sein Lederwams zurück,<br />

das Abzeichen eines Polizeibeamten wurde<br />

sichtbar.<br />

«U. S.,» sägte er. «Diese Burschen stehen<br />

unter meinem Kommando.»<br />

Neuzehntes Kapitel.<br />

Als Blitz seine Aufgabe erledigt hatte, kam<br />

er zum Lagerplatz zurück, Hess sich neben<br />

Moran nieder und lauschte würdevoll der<br />

Unterhaltung der Männer, die nun den<br />

wahren Grund ihres Kommens besprachen.<br />

Moran war kein Menschenjäger, wie er<br />

Vermont gegenüber betont hatte. Etwas in<br />

ihm sträubte sich dagegen, Jagd auf einen<br />

Mitmenschen zu machen. Doch Moran liebte<br />

diesen Landstrich, diese hundert Meilen fast<br />

jungfräulicher Wildnis, in der er die letzten<br />

Jahre hindurch viele frohe Tage verbracht<br />

hatte. Für ihn war es das herrlichste Land<br />

der Schöpfung, ein wahres Wunderreich.<br />

Dass es nun Mördern und Dieben als Zufluchtsstätte<br />

dienen musste, war an sich<br />

schon eine genügende Rechtfertigung für<br />

seinen Entschluss, bei der Ausrottung dieser<br />

Bande mitzuhelfen. Eigentlich aber lag der<br />

Grund tiefer — es war seine Liebe zu Betty,<br />

die ihn dazu drängte. Immer häufiger geschah<br />

es in den letzten Tagen, dass ihn eine<br />

unbezähmbare Wut erfasste, wenn er daran<br />

dachte, was ohne Blitz' Eingreifen mit Betty<br />

geschehen wäre. In solchen Augenblicken<br />

war er förmlich besessen von einer Gier zu<br />

vernichten, zu töten, ein Gefühl, in dem er<br />

Ihre Einführung in der Schweiz.<br />

rende Signalisierung erreicht wurde. Den<br />

Kantonen wird das Recht eingeräumt, die<br />

Strassenbaufirmen zur Aufstellung und ausschliesslichen<br />

Benützung der vorgesehenen<br />

Zeichen zu verhalten.<br />

Das allgemeine Vorsichtssignal soll ferner<br />

überall da Anwendung finden, wo vom Fahrer<br />

besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht verlangt<br />

wird, so in der Nähe von Schulen und<br />

Spitälern. Um die Spitalnähe noch besonders<br />

kenntlich zu machen, ist die Ergänzung des<br />

Signals durch eine weisse rechteckige Quertafel<br />

mit der Inschrift «Höpital» vorgesehen.<br />

Wenn auch richtig bemerkt wird, dass dieses<br />

Wort in den verschiedensten Sprachen verständlich<br />

ist, so können wir uns mit diesem'<br />

Vorschlag nicht allzusehr befreunden, da wir<br />

der Auffassung sind, dass die Signallsieruhg<br />

möglichst ohne irgendwelchen Text erfolgen<br />

sollte. Es wäre sicher möglich, durch eine<br />

zeichnerische Darstellung irgendwelcher Art<br />

die Nähe eines Krankenhauses anzugeben.<br />

Dies rechteckige blaue Ortstafel mit weisser<br />

Inschrift soll in der Regel auf der Rückseite<br />

den Namen und die Distanz zur nächsten<br />

wichtigeren Ortschaft angeben. Es muss sich<br />

dabei nicht notwendigerweise um den nächstgelegenen<br />

Ort handeln, sofern dies eine unbedeutende<br />

Ortschaft ist. Sobald die genaue<br />

Klassifizierung der schweizerischen Verkehrswege<br />

in Haupt- und Nebenstrassen erfolgt<br />

ist, müssen die Hauptstrassen auch als<br />

solche kenntlich gemacht werden. In anderen<br />

Ländern, wie z. B. in Frankreich, hat man<br />

sich dabei so beholfen, dass die Kilometersteine<br />

in ihrer oberen Hälfte in einer bestimmten<br />

Farbe, z. B. rot, gestrichen waren.<br />

Da bei uns die Kilometermarkierung durch<br />

Steine keineswegs vollständig ist, kommt<br />

diese Lösung nicht in Frage und wird ein auf<br />

die Ortstafel aufgesetzter blauer Halbkreis<br />

als Kennzeichen für die Hauptstrassen vorgeschlagen.<br />

Als neues Zeichen wurde in der Gruppe der<br />

Verbotssignale die Tafel wieder aufgenommen,<br />

welche das Fahrverbot für Radfahrer,<br />

ähnlich wie die Verbote für andere Fahrzeuge,<br />

illustriert (rot eingefasste Kreisscheibe<br />

mit schwarzem Velofahrer auf weissem<br />

Grund im Zentrum).<br />

, •<br />

Im weiteren ergab sich die Notwendigkeit,<br />

die Vorschrift betreffend der auf bestimmten.;<br />

Strassen erlaubten Fahrzeugbreite darai&tefe<br />

len und als Signal dem System einzufügenc<br />

Für diesen Zweck ist die rot einge/ÄSStfe»<br />

Kreisscheibe vorgesehen, welche auf weissem''<br />

Grund zwischen zwei Pfeilspitzen die entsprechende<br />

Masszahl enthält. Bei der ungenügenden<br />

Breite vieler Bergstrassen und dem<br />

immer zunehmenden Verkehr von Omnibussen<br />

und anderen stark dimensionierten Fahrzeugen,<br />

war diese Ergänzung wirklich vonnöten.<br />

Es soll auch das Zeichen für Bergpoststrassen,<br />

also Strecken, auf welchen die Postwagen<br />

bergwärts ausweichen, beibehalten<br />

werden. Mit Recht wurde von Seiten der<br />

Automobilistenverbände eine Aenderung die-<br />

sich mit dem grausamsten Zug in Blitz<br />

Wesen traf. Ec streckte seine Hand aus und<br />

legte sie auf des Hundes Kopf.<br />

«Blitz, alter Bursche,» sagte er. «Die Kluft<br />

zwischen uns ist eigentlich gar nicht so<br />

weit.»<br />

Vermont lächelte verständnisinnig. «Nicht<br />

so sehr,» stimmte er zu. «Wenn man's recht<br />

betrachtet, sind die Menschen nicht so arg<br />

— nicht viel schlechter als Hunde.»<br />

«Wie kamen Sie auf die Vermutung, dass<br />

diese Kerle sich hier aufhalten?» fragte<br />

Moran. «Bloss auf Grund der Gerüchte, die<br />

davon sprachen?»<br />

«Nicht allein dadurch,» erwiderte Vermopt.<br />

«Ein Oestler, Advokat von Beruf, der zwei*<br />

fellos mit diesen Leuten in Verbindung ist,<br />

stand im Verdacht, die Flucht einiger dieser<br />

Gesellen vorbereitet und mit Geld unterstützt<br />

zu haben. Es konnte ihm leider nichts<br />

nachgewiesen werden, denn er ist viel zu gerieben.<br />

Es scheint, dass er von jedem Fang<br />

der Bande seinen regelrechten Anteil bezieht.<br />

Das Gesetz hindert ihn nicht, von diesen<br />

Leuten Geld zu nehmen, und zwar gegen die<br />

Verpflichtung, sie im Falle ihrer Verhaftung<br />

vor Gericht zu verteidigen. Ein oder zweimal<br />

im Jahr macht er einen Jagdausflug —<br />

wahrscheinlich auch so eine Art Bärenjagd«<br />

Jedenfalls treibt er sich hauptsächlich in dieser<br />

Gegend herum. Berücksichtigt man ausserdem<br />

noch alle die Gerüchte, die besagen,<br />

dass diese Bande hier ihr Versteck hat •<br />

kurz und gut, man hat mich abgesandt, in<br />

dieser Gegend einen Mann ausfindig zu machen,<br />

für den die Gerichte sich lebhaft interessieren,<br />

und mir gleichzeitig Weisungen<br />

gegeben, bei dieser Gelegenheit nach ähnlichem<br />

Gelichter Umschau zu halten.»<br />

(Fortsetzung folgt.)<br />

AUTÖM ÖBIL-RE VUEf <strong>1931</strong> — 57<br />

hielt. Einmal ist der Text der kleinen Schrift<br />

nicht auf grössere Distanz erkenntlich und<br />

anderseits soll auch in diesem Falle das geschriebene<br />

Wort-möglichst durch das Bild ersejzt<br />

werden. Der Antrag, die Bergpoststjfassen<br />

durch eine Tafel mit dem international<br />

bekannten: Postabzeichen, dem Posthorn,<br />

kenntlich zu machen, verdient alle Beachtung<br />

und scheint uns dem bisherigen Zeichen<br />

überlegen zu sein.<br />

Eine,-unbedeutende Aenderung wurde noch<br />

für den pfeilförmigen Wegweiser vorgesehen,<br />

indem die Spitze desselben inWeiss gehalten<br />

werden soll, um besser aufzufallen. Dafür<br />

fällt allerdings die Kilometerangabe weg, die<br />

nach dem Vorschlag der Genfer Konvention,<br />

die Angabe des Ortsnamens ergänzt hätte.<br />

Die dreieckigen Gefahrsignale erfahren für<br />

die Verwendung in der Schweiz insofern eine<br />

kleine Abänderung,, als dieselben, nicht einfach<br />

in schwarz-weiss Ausführung gehatten<br />

bleiben, sondern zur besseren Sichtbarkeit<br />

die rote Umrahmung erhalten sollen, wie<br />

sie bei uns schon vielfach bislang verwendet<br />

worden ist. Das allgemeine Gefahrenzeichen<br />

soll ebenfalls etwas deutlicher gestaltet werden,<br />

indem der einfach senkrechte Strich<br />

durch ein Ausrufzeichen ersetzt wird. Schon<br />

die deutsche Delegation hat in Genf mit<br />

Nächdrück; das Zeichen in dieser Form vertejdigt,<br />

weil es in Deutschland (wie übrigens<br />

auch in der Schweiz) sich sehr gut eingebürgert<br />

hat und bedeutend sinnfälliger und<br />

besser verständlich ist als der nichtssagende<br />

senkrechte Strich.<br />

Besondere 'Aufmerksamkeit wurde auch<br />

dem Thema Reklame gewidmet. Prinzipiell<br />

soll, keine Reklame irgendwelcher Art mit<br />

den Signalen kombiniert werden. Auf alle<br />

Fälle wird eine solche strikte für die Gefahrejizeichen<br />

abgelehnt. Hingegen wird womöglich<br />

eine kurze Inschrift irgendwelcher Art im<br />

Anschluss an die Ortstafeln geduldet werden,<br />

da sie hier kaum von nachteiliger Wirkung<br />

sein können. Es blieb noch die Frage offen,<br />

ob der Textvermerk, welcher darauf hinwies,<br />

dass bestimmte Signale vom A. C. S.<br />

qdbr T.C.S. gestiftet worden waren, ebenfalls<br />

verschwinden müsse oder beibehalten werden<br />

könne.<br />

interessant sind auch die Bemühungen,<br />

welche darauf hinzielen, die Eisenbahnsignale<br />

in^ der Nähe von Strassen und die Strassensignale<br />

in unmittelbarer Nachbarschaft von<br />

Eisenbahnlinien so zu gestalten, dass sie nicht<br />

Irrj tütner und Missverständnisse bei den Fahrz,e|igführern<br />

hervorrufen, für welche sie nicht<br />

|ej5ffinrrft sirid?Eä iilt-aiÖs"Vor allein für be-<br />

Signäle, welche zu diesem Zweck<br />

auf die Strassehseite hin oder gegen<br />

den Bahndamm zu abgeblendet werden sollen.<br />

Nachdem nun die Kantone und Strassenbenützer<br />

Gelegenheit gehabt -haben, sich zu dem<br />

System der Verkehrszeichens äussern, wird<br />

das Justiz- und Polizeidepartement unverzüglich<br />

darangehen, die Sammlung definitiv zu<br />

bereinigen, unter Berücksichtigung der noch<br />

geltend gemachten Wünsche und Anträge.<br />

Die endgültig bereinigte Sighalordnung wird<br />

also nicht mehr lange auf sich warten lassen.<br />

Es ist mit Bestimmtheit damit zu rechnen,<br />

dass die Schweiz das Verdienst für sich wird<br />

beanspruchen können, als erstes Land die<br />

Genfer Konvention auf ihr Territorium übertragen<br />

zu haben. Es bleibt nur noch zu hoffen,<br />

dass das eidgenössische Verkehrsgesetz,<br />

in dessen Ausführungsbestimmungen die Signalordnung<br />

untergebracht werden soll, mit<br />

ähnlicher Promptheit in die Praxis umgesetzt<br />

werden kann.<br />

ß<br />

Eine internat. Zollkonferenz<br />

Zur Behandlung autotouristischer Fragen.<br />

Wie wir erfahren, hatten der Geschäftsführer<br />

des A. C. S. und der Generalsekretär<br />

des T. C. S. dieser Tage gemeinsam eine Besprechung<br />

mit Herrn Gassmann, dem Direktor<br />

des eidgenössischen Zollwesens. Es handelte<br />

sich darum, die schweizerischen Zollbehörden<br />

für eine in Aussicht genommene<br />

internationale Zollkonferenz zu interessieren.<br />

Eine Reihe administrativer Fragen^ welche<br />

mit der Vereinfachung des Grenzübertrittes<br />

im Wagen zusammenhängen, harren noch<br />

ihrer 1 Lösung auf internationalem Boden. Die<br />

? Verschiedenartigkeit der Grenzformalitäten<br />

ist nur auf einen mangelnden Kontakt zwischen<br />

den verschiedenen Zollbehörden oder<br />

eine ungenügende Zusammenarbeit zwischen<br />

ihnen und :den nationalen Automobil verbänden<br />

zurückzuführen. Die A. T. A. C. R. hat<br />

deshalb gemeinsam mit der A. I. T. die Möglichkeit<br />

erwogen, eine Konferenz einzuberufen,<br />

an welcher die Delegierten der europäischen<br />

Zollverwaltungen -die verschiedenen<br />

pendenten Fragen beraten und bereinigen<br />

würden. Diese Konferenz, die erste ihrer<br />

Art, würde sich in Paris versammeln und<br />

soll voraussichtlich in der ersten Hälfte<br />

Dezember einberufen werden. Die französische<br />

Regierung hat ihre Mitarbeit an der<br />

Organisation der Konferenz bereits In Aussicht<br />

gesteift. Der Versammlung wird<br />

jegliche Freiheit für ihre Verhandlungen eingeräumt,<br />

indem sie die Tagesordnung sowie<br />

den Präsidenten und das Bureau nach eigenem<br />

Gutdünien-bestimmen kann. Die beiden<br />

internationalen Automobilverbände, A.I. A. ,<br />

C. R. und A. I. T., nehmen nur für sich das<br />

Recht in Anspruch, durch ihre Vertreter an<br />

den Beratungen teilzunehmen, um jederzeit<br />

die Wünsche und Bedürfnisse der Automobilisten<br />

vertreten zu können.<br />

Die Direktion der schweizerischen Zollverwaltung<br />

bekundete für den Vorschlag<br />

reges Interesse und aus ihren Aeusserungen<br />

Hess sich schliessen, dass sich die<br />

Schweiz mit ziemlicher Sicherheit an der<br />

Konferenz ebenfalls wird vertreten lassen.<br />

ß<br />

Autokonstrukteure und<br />

Elsenbahn.<br />

Die Schweizerische Strassenverkehrsliga<br />

verbreitet nachstehendes Communique' :<br />

Die Delegierten der nationalen Vereinigungen<br />

der Automobilkonstrukteure hielten<br />

Ende Juni <strong>1931</strong> in Paris ihre ordentliche<br />

Jahresversammlung ab, die Gelegenheit bot,<br />

die Lage zu prüfen, die durch die dem Automobil<br />

gegenüber von den Eisenbahnverwaltungen<br />

an den Tag gelegte Haltung in den<br />

meisten Ländern hervorgerufen wurde. Sichtlich<br />

beeinflusst durch die Beschlüsse des Internationalen<br />

Madrider Eisenbahnkongressas<br />

vom Jahre 1930, suchen die Eisenbahngesellschaften<br />

das Automobil zum grossen Teil<br />

für die Verminderung ihres Verkehrs und<br />

ihrer Einnahmen verantwortlich zu machen.<br />

Die Vertreter der Automobilindustrie protestieren<br />

gegen eine derartige Darstellung der<br />

Lage im Verkehrswesen und geben ihrer Verwunderung<br />

darüber Ausdruck, dass der<br />

Versuch gewagt werden konnte, zwischen<br />

zwei Transportmitteln, die so verschiedenartige<br />

Funktionen zu erfüllen haben, einen<br />

Gegensatz zu konstruieren, obschon hier<br />

weit eher die Zusammenarbeit als Gebot der<br />

Logik erscheint.<br />

Man kann täglich die Beobachtung machen,<br />

dass das Automobil in den meisten<br />

Fällen den Schienenweg ergänzt und sich<br />

bloss dort an seine Stelle setzt, wo die Eisenbahn<br />

nicht in der Lage ist, den Bedürfnissen<br />

der Geschäftswelt oder deT Reisenden zu<br />

entsprechen. Die Vertreter der Automobilindustrie<br />

werden übrigens demnächst Gelegenheit<br />

nehmen, der Oeffentlichkeit mit Angaben<br />

zu dienen, die es ihr ermöglichen werden,<br />

sich in voller Kenntnis der Tatsachen<br />

eine Meinung zu bilden. Das Problem besitzt<br />

ein besonderes Interesse mit Rücksicht aut<br />

die Tatsache, dass gegenwärtig in verschiedenen<br />

Ländern Gesetzesvorlagen vorbereitet<br />

werden, die den Zweck verfolgen, das Automobil<br />

die durch die Eisenbahnen erlittenen<br />

Verluste in Form neuer Steuern tragen zu<br />

lassen.<br />

Studium der Ersatzbrennstoffe.<br />

An der Generalversammlung vom 26, Juni<br />

in Zürich wurden Bericht und Abrechnung<br />

über das erste Geschäftsjahr genehmigt. Dem<br />

vom Präsidenten, Herrn Fr. Hostettler, Bern,<br />

erstatteten Jahresbericht war zu entnehmen,<br />

dass die Organisation der Versuche, insbesondere<br />

der Vergasungsversuche und die damit<br />

verbundene Bereitstellung von geeigneten<br />

Apparaten mancherlei unvorhergesehenen<br />

Schwierigkeiten begegnet war, die<br />

in der Hauptsache darauf zurückzuführen<br />

sind, dass man bezüglich der Apparate-<br />

Beschaffung noch auf ausländische Lieferfirmen<br />

angewiesen ist. Gemäss Beschluss<br />

der technischen Kommission wurde deshalb<br />

das erste Versuchsprogramm ausschließlich<br />

beschränkt auf die Abklärung der Frage der<br />

Verkohlung von Abfallholz aus unsern Wäldern<br />

bezüglich Qualität der selbsterzeugten<br />

Holzkohle einerseits und Gestehungskosten<br />

anderseits. Schon diese Versuche erforderten<br />

umfangreiche Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten.<br />

Die interessanten Berichte der Herren<br />

Professor Schläpfer, Zürich, und Forstinspektor<br />

Aubert, Rolle, geben wertvolle Aufschlüsse<br />

über die Möglichkeiten einer rationellen<br />

Produktion von Holzkohle in der<br />

Schweiz. Die Versuche, die unter Mitwirkung<br />

von kantonalen und kommunalen Forstverwaltungen<br />

der Kantone Waadt und Bern sowohl<br />

im Jura als auch in den Voralpen und<br />

folglich unter verschiedenen Betriebsbedingungen<br />

durchgeführt wurden, ermöglichten<br />

Erfahrungen zu sammeln über den Einfluss<br />

der einzelnen Holzarten, die unter verschiedenartigen<br />

Bodenverhältnissen aufgewachsen<br />

sind. Zudem gelangten Vergleichsversuche<br />

der Holzkohlenerzeugung nach alten Meilersystem<br />

und mit moderneren Ofensystemen<br />

zur Durchführung, die auch nach dieser Richtung<br />

eine Aufklärung über die zweckmässigere<br />

Produktionsmethode je nach den vorliegenden<br />

Bedingungen gebracht haben, sowie<br />

Erfahrungen über die noch anzustrebenden<br />

technischen Verbesserungen der Oefen.<br />

Die wissenschaftlichen und praktischen Prüfungen<br />

der erzeugten Holzkohle führten, zu<br />

dem bemerkenswerten Ergebnis, dass bei<br />

'sachlich einwandfreiem Verkohlungsvorgang<br />

und bei Auswahl der zweckmässigen Holzart<br />

volle Gleichwertigkeit der erzeugten<br />

Schweizerkohle mit der Holzkohle der üblichen

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