E_1939_Zeitung_Nr.084
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k 2x30 WATT<br />
DYNAMO<br />
50-130 Warf<br />
Die Belastung der Batterie im Winter. Die von den verschiedenen Stromverbrauchern des Wagens in einer Minute (in einer Sekunde) verbrauchte<br />
elektrische Energie entspricht den hier dargestellten Hebeleistungen. Allerhand, was man ihr manchmal zumutet, nicht?! Berechnungsgrundlage :<br />
1 PS = 746 Watt = 76 mkg/seo.<br />
'Am Abend benotigen die verschiedenen Dauerverbraucher<br />
wie Heizscheiben, Scheinwerfer, Positionslampen,<br />
Schlusslicht und Zündspule ohnehin fas<br />
allen Strom, den die Dynamo liefert (Leistung 50<br />
bis 130 Watt). Dies besonders dann, wenn man<br />
auch noch den Scheibenreiniger und den Radio in<br />
Betrieb setzt. Dazu gesellt sich der jeweils nur<br />
einige Sekunden anhaltende Verbrauch durch das<br />
Hörn, den Zigarrenanzünder, die Winker, sowie<br />
die geradezu « unverschämte» Anzapfung durch<br />
den Anlasser, üher deren Höhe unser Bild 2 Auskunft<br />
gibt. Sie ist so beträchtlich, das« die Batteriespannung<br />
beim Anlassen stark abfällt und nur 4<br />
statt 6 (oder 9 statt 12) Volt beträgt, was das<br />
Anspringen weiter erschwert.<br />
ZUM GUTEN START GEHÖREN NÄMLICH<br />
DREI DINGE (GUTER AU.GEME1NZUSTAND<br />
DES MOTORS NATÜRLICH IMMER VORAUS-<br />
GESETZT):<br />
Erstens müssen die Zylinder etwas zum Anzünden,<br />
d. h. zündfähiges Benzin-Luft-Gemisch<br />
enthalten,<br />
zweitens muss an den Zündkerzen ein kräftiger<br />
Funke überspringen und<br />
drittens muss die Anlassdrehzahl mindestens<br />
50 U/Min, erreichen.<br />
Nehmen wir einmal die zweite Forderung, voraus.<br />
Da die Batterie als Stromlieferant der Zündspule<br />
fungiert, erhält diese infolge des Spannungsabfalls<br />
auf 4", respektive 9 Volt beim Start einen<br />
schwächeren Zündstrom. Fliesst aber das elektrische<br />
« Niederepannungsbächlein » dünner durch<br />
die Kupferädern der Spule, so nimmt auch die<br />
Stromstärke auf der Hochspannungsseite ab und<br />
die Zündfunken fallen magerer aus. Unter diesen<br />
Umstanden kann schon ein kleiner Defekt im Zündeystem<br />
den Zündungen überhaupt zum Verhängnis<br />
werden. Sie setzen dann ganz aus und der Motor<br />
verweigert seinen Dienst. Wenn daher die Zündung<br />
zu allerhand « Mucken » neigt, so wäre jetzt der<br />
Moment *ur Instandstellung gekommen. Alte Zündkerzen<br />
oder rissige Zündkabel, ein abgebrannter<br />
Verteilerrotor, ein nicht mehr ganz einwandfreier<br />
Unterbrecher-Kondensator etc. sind zu ersetzen.<br />
Diese kleinen Teile kosten nicht viel und doch hängt<br />
eine ganze Menge von ihrem tadellosen Funktionieren<br />
ab. Der Elektrodenabstand muss '• auf den<br />
im Instruktionsbuch angegebenen Abstand eingestellt<br />
werden. Früher gab man dafür allgemein<br />
O,&—0,7 mm an, heute jedoch verlangen eine Reihe<br />
von Wageriiiiodellen Abstände bis zu 1 mm.<br />
Zur Erleichterung des Zündfunken-Uebertritts<br />
baut ein. Fabrikant Zündkerzen mit einer Mittelelektrode',<br />
an deren Ende ein feines Scheibchen aus<br />
einem Edelmetall angenietet ist, von dessen scharfer<br />
Kante die Funken auch bei verhaltnismässig geringer<br />
Zündspannung noch leicht abspringen. Der<br />
Grund liiefür liegt in der sogenannten Spitzenwirkung<br />
hochgespannter Ströme, die durchwegs<br />
leichter von Spitzen als von stumpfen Elektroden<br />
abspringen.<br />
Als,erste Forderung für raschen Start wiesen<br />
wir darauf hiüj dass die Zylinder beim Anlassen<br />
zündfähiges Gemisch enthalten müssen. Es muss<br />
also etwas drin sein, das die Zündfunken in Brand<br />
•«stecken können. Nun haben Gasgemisch ebenso wie<br />
Benzinnebel-Lüft-Gemische die Eigenheit, dass sie<br />
nicht in jedem Mischungsverhältnis brennen. Aehnlich<br />
wie- im Ofen das Heizmaterial nicht in Brand<br />
kommen will, wenn man zuviel davon hineinstopft,<br />
so lässt sich auch ein Benzinnebel-Luft-Gemisch im<br />
Motor nur ßchwer oder gar nicht entflammen, wenn<br />
es zuviel Benzin enthält. Die erste Verbrennung<br />
"setzt dann-nicht ein und der Motor kommt nicht<br />
in Gang. In ganz ähnlicher Weise versagt er den<br />
Dienst, wenn umgekehrt das Gemisch zu mager ist,<br />
d. h. zu wenig Benzin enthält. Von Natur aus neigen<br />
oder neigten doch noch vor wenigen Jahren die<br />
meisten Motoren ein wenig zu diesem Uebelstand.<br />
Schon' im Vergaser wird der Luft beim langsamen<br />
Durchdrehen ein bisschen zu wenig Brennstoff zugemischf<br />
Und zudem wird auf dem Wege zu den<br />
Zylindern noch ein bedeutender Teil durch Kondensation<br />
an den besonders beim Start recht kalten<br />
Saugstutzenwänden ausgeschieden. Dieser Anteil<br />
fehlt nun im Gemisch, weshalb es zu mager ausfällt,<br />
um sä mehr als gleichzeitig bei den geringen Aniassdxehzablen<br />
die Durchwirbelung im Zylinder und<br />
Saugrohr viel weniger intensiv ist.<br />
, , (Fortsetzuna Seite 9.)<br />
BTTTH<br />
6 VOLT<br />
60-100 ah.<br />
15-21 Kg.<br />
I^THI<br />
45 WATT*<br />
45 WATT<br />
2x50 WATT<br />
36 WATT<br />
24 WATT<br />
30 WATT<br />
2x6 WATT<br />
12 WATT<br />
6 WATT<br />
1000-3000<br />
WATT<br />
40 WATT<br />
25 WATT<br />
30 WATT<br />
6 WATT<br />
Hack d&i definitiven !Be<br />
Mit dem Empfang der Rationierungskarte<br />
ist jeder Fahrzeughalter darüber im Bild,<br />
welcher Dringlichkeit«- und Quantitätskategorie<br />
ihn die Behörden zugeteilt haben. Dass<br />
sie es dabei nicht allen recht machen konnten<br />
und dass die Beschwerden über die Einteilung<br />
denn auch promptesten« eingesetzt<br />
haben, darüber braucht man sich bei der<br />
mitunter sehr summarischen und mangelhaften<br />
Ausfüllung der Fragebogen nicht zu wundern.<br />
Im Rahmen des Möglichen soll aber<br />
ein jeder zu seinem Rechte, will sagen zu<br />
jenen Treibstoffmengen kommen, die er tatsächlich<br />
und nachweisbar benötigt. Dazu<br />
sieht die Verfügung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes<br />
vom 15. November <strong>1939</strong><br />
die Möglichkeit der Einreichung eines Gesuches<br />
um<br />
Versetzung in eine höhere Dringlichkeitskategorie<br />
vor. Wie man die Sache in praxi bewerkstelligt<br />
? Ganz einfach durch Ausfüllung des<br />
besonders hierfür•> geschaffenen, vorgedruckten<br />
grünen Formulars, das bei der kantonalen<br />
Motorfahrzeugkontrolle, den kantonalen<br />
Kriegswirtschaftsämtern und den Olubsekretariaten<br />
bezogen werden kann und an das<br />
kantonale Kriegswirtschaftsamt zu richten<br />
ist. Sofern die für die Behandlung dieser<br />
Gesuche zuständige Instanz — die Sektion<br />
für Kraft und Wärme — den Gesuehsteller<br />
abweist, so kann er dagegen binnen 14 Tagen<br />
beim Eidg. Kriegsindustrie- und Arbeitsamt<br />
einen Rekurs anhängig machen. Der Entscheid<br />
dieser Stellen ist endgültig; ein weiteres<br />
Rechtsmittel existiert nicht.<br />
Vor einer wesentlich weniger klaren Regelung<br />
aber stehen wir dort, wo es sich um<br />
Gesuche nach Umteilung in eine höhere<br />
Quantitätskategorie<br />
innerhalb einer und derselben Drinehchkeitskategorie<br />
handelt. Die Verfügung des Eidg.<br />
Volkswirtschaftsdepartementes schweigt sich<br />
nämlich darüber aus, was der Automobilist<br />
oder Motorradfahrer in diesem Fall vorzukehren<br />
hat, denn sie spricht nur von Versetung<br />
in eine höhere Dringlichkeitskategorie.<br />
's bedarf jedoch keiner näheren Beigründung,<br />
dass auch der Weg der Einreihung in<br />
ine höhere Quantitätskategorie geöffnet<br />
bleiben muss. Was gilt also hier, wie ist dabei<br />
vorzugehen, und welche Formalitäten<br />
sind zu beobachten ? Diese Frage abzuklären<br />
und wenn möglich eine befriedigende<br />
Lösung zu finden, haben sich die Verbände<br />
mit dem Chef des Eidg. Kriegsindustrie- und<br />
Arbeitsamtes, Fürsprech Renggli, ins Einvernehmen<br />
gesetzt. Die Besprechung führte<br />
zum Ergebnis, dass für die Versetzung in<br />
ine höhere Quantitätskategorie<br />
praktisch das gleiche VerSahren Anwendung<br />
indet wie für die Umteilung In eine höhere<br />
Dringlichkeitskategorie.<br />
AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 28. NOVEMBER <strong>1939</strong> — N° 84<br />
wiaüom<br />
*una<br />
Wenn Sie in eine höhere Quantitäts-Kat. umgeteilt sein wollen...<br />
Was nichts anderes heisst, als dass Gesuche<br />
der erstgenannten Art auf dem amtlichen<br />
grünen Formular einzureichen und mit stichhaltigen<br />
Gründen zu belegen sind. Dabei ist<br />
im Titel das Wort « Dringlichkeitskategorie »<br />
durchzustreichen und durch « Quantitätskategorie<br />
» zu ersetzen. Die gleiche Aenderung<br />
muss auch im zweitletzten Satz auf der<br />
ersten Seite vorgenommen werden (< Der<br />
Unterzeichnete stellt das Gesuch um Versetzung<br />
des obgenannten Fahrzeugs in die<br />
Quantitätskategorie...» anstatt Dringlichkeitskategorie).<br />
Das ist bei weitem die einfachste Prozedur;<br />
wir empfehlen deshalb unsern Lesern,<br />
die sich mit ihrer Einteilung nach Quantitätskategorien<br />
nicht einverstanden erklären zu<br />
können glauben, sich dieses Mittel nutzbar<br />
zu machen.<br />
Die Rekursmöglichkeit<br />
bleibt dem Gesuchsteller im Falle der Abweisung<br />
auch hier gewahrt. Zwar Hesse sich<br />
darüber diskutieren, ob sich die Rekursfrist<br />
dabei nicht nach allgemeinem Bundesrecht,<br />
d.h. nach dem Bundesgesetz über die Eidg.<br />
Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege bemesse<br />
und somit 30 Tage betrage, eben weil<br />
in der erwähnten Verfügung des E.V.D. vom<br />
15. November lediglich von der Versetzung<br />
in eine höhere Dringlichkeitskategorie, nicht<br />
aber auch in eine höhere Quantitätskategorie<br />
die Rede ist und weil die Ausdehnung des<br />
ömteilungsVerfahrens auf die letzteren nur<br />
auf einer behördlichen Zusicherung beruht,<br />
die keinen formalgesetzlichen Charakter an<br />
sich trägt. Um sich nichts zu vergeben,<br />
raten wir unsern Lesern indessen an, bei<br />
allfälligen Rekursen eine Htägige Frist einzuhalten.<br />
Dabei fängt die Rekursfrist mit<br />
dem Tage zu laufen an, da der Gesuchsteller<br />
in den Besitz des ablehnenden Entscheides<br />
der Sektion für Kraft und Wärme gelangt.<br />
Ausstellungen<br />
Kommt der Genfer Salon 1940?<br />
Die Frage lässt sich nach wie vor weder mit<br />
einem klaren Ja noch mit einem Nein beantworten.<br />
Auf jeden Fall, sollte der Salon stattfinden, dann<br />
käme dafür der bisher übliche Zeitpunkt nicht in<br />
Frage. Einstweilen nämlich ist das Komitee noch<br />
nicht zusammengetreten, und es wird, sofern es<br />
überhaupt dazu kommt, vor Ende Dezember keine<br />
Sitzung abhalten. Denn zuvor bedarf noch die<br />
Frage der Abklärung, ob das Problem der Verkehrssteuern<br />
einer Lösung entgegengeführt werden kann,<br />
die es dem Automobilisten erlaubt, den Fahrbetrieb<br />
•unter tragbaren Bedingungen aufrechtzuerhalten.<br />
Erfüllt sich diese Vorbedingung nicht, dann bleibt<br />
auch die Wiederingangsetzung unseres Wirtschaftslebens<br />
gehemmt. Sie aber bildet die conditio sine<br />
qua non für eine Neuauflage des Salons.<br />
AKTUELLES<br />
nolzkohlengas.<br />
Wie wir hören, soll eine Lausanner Firma im<br />
Begriff stehen, die Erzeugung von Holzkohlengas<br />
vermittele eines Apparates an die Hand zu nehmen,<br />
wofür sie die Konzession für die Schweiz besitzt.<br />
Zwei dieser Apparate sind durch Vermittlung des<br />
Kriegswirtschaftsamtes bestellt worden. Die Firma<br />
hofft, binnen Monatsfrist mit der Lieferung von<br />
Holzkohle beginnen zu können.<br />
Nochmals die Befreiung neuer<br />
Motorfahrzeuge von der Requisition<br />
Für Personenwagen besteht keine formelle<br />
Dispensationsverfügung, aber faktisch ist die<br />
Wahrscheinlichkeit gering, dass sie<br />
requiriert werden.<br />
Der in unserer letzten Nummer veröffentlichte<br />
Artikel über dieses Thema, der sich<br />
auf Angaben kompetenter Stellen stützte,<br />
hat, wie die Erfahrungen gezeigt, bei Automobilisten,<br />
welche vor dem Abschluss eines<br />
Kaufvertrages für einen neuen Wagen standen<br />
oder ihren Kontrakt bereits unterzeichnet<br />
hatten, eine gewisse Unschlüssigkeit hervorgerufen.<br />
Mit dem Erfolg, dass bereits<br />
signierte Verträge wieder annulliert wurden.<br />
Um die Sachlage noch eingehender abzuklären,<br />
sind wir deshalb mit den zuständigen<br />
Instanzen neuerdings in Verbindung getreten<br />
und erhalten nun vom Armeekommando folgendes<br />
Schreiben :<br />
« Die Armeeleitung hat bis jetzt noch keinerlei<br />
Verfügung herausgegeben, dass neu in Verkehr<br />
gesetzte Wagen gleich zu behandeln wären wie<br />
Lastwagen, dass diese Art von Motorfahrzeugen<br />
ebenfalls während eines Jahres von der Requisition<br />
ausgenommen würden. Eine solche Verfügung<br />
wird aller Voraussicht nach auch nicht<br />
erlassen werden.<br />
Dagegen ist wenig wahrscheinlich, dass neu<br />
in yerkehr gesetzte Personenwagen während einer<br />
gewissen Dauer requiriert werden, kriegerische<br />
Verwicklung unseres Landes ausgenommen. Die<br />
Armee hat kein Interesse daran, neu in Verkehr<br />
gesetzte Personenwagen so rasch wie möglich zu<br />
requirieren, weil einerseits bei der militärischen<br />
strengen Verwendung ein sorgfältiges Einfahren<br />
der Fahrzeuge gar nicht möglich ist und weil<br />
anderseits solche Fahrzeuge, weil sie hoch in die<br />
Schätzung kommen, für die Armee u. U. zu teuer<br />
zu stehen kommen. Im weiteren sind im Lande so<br />
viele Pesonenwagen vorhanden, dass hier viel<br />
grösserer Spielraum für die Indienstnahme von<br />
Fahrzeugen besteht als beispielsweise bei den Lastwagen.<br />
»<br />
Armeestab, Gruppe Transportdienst,<br />
Sektion für Motorwagendienst,<br />
sig. von Erlach, Oberstlt.<br />
Die Erklärungen, welche die kompetenten<br />
Armeestelfen in diesem Brief abgeben, dürften<br />
geeignet sein, die herrschende Beunruhigung<br />
zu beschwichtigen. Steht einstweilen<br />
auch ein formeller Erlass, der die neuen Personenwagen,<br />
ähnlich wie die neuen Lastfahrzeuge,<br />
von der Requisition während eines<br />
Jahres befreit, noch aus, so lässt sich doch<br />
nach den Zusicherungen, welche das Schreiben<br />
der Sektion für Motorwagendienst enthält,<br />
der gute Wille der militärischen Instanzen<br />
nicht bezweifeln, auch neue Personenwagen<br />
soweit als möglich von der Mobilisation<br />
zu dispensieren.<br />
Den Kaufsinteressenten sei empfohlen, vor<br />
Abschluss des Vertrags ein Gesuch um Dispensation<br />
des Wagens an den Armeestab,<br />
Sektion für Motorwagendienst zu richten.<br />
Diesen Gesuchen, die wohlwollender Prüfung<br />
durch die Behörden gewiss sein können, sind<br />
die nötigen Dokumente (Kaufvertrag usw.)<br />
beizulegen.<br />
Für nächstes Jahr:<br />
20% Ermässigung der Haftpflichtversicherungsprämie<br />
Neben der den heutigen Verhältnissen<br />
besser gerecht werdenden Abstufung der<br />
Sistierungsrabatte, worüber wir in unserer<br />
letzten Nummer berichteten, gewähren die<br />
schweizerischen Versicherungsgesellschaften,<br />
wie nunmehr feststeht, für 1940 auf der Jahresprämie<br />
der Haftpflichtversicherung eine<br />
Ermässigung von 20 % für Personenwagen,<br />
Lieferwagen und Motorräder. Für Lastwaen<br />
beträgt der Abbau 15%, währenddem<br />
Motorfahrzeuge für Postkurse und konzessionierte<br />
Personentransporte, Taxi und Mietwagen<br />
von der Ermässigung ausgeschlossen<br />
sind.<br />
Ueber die Rückvergütungen, zu deren Gewährung<br />
sich die Versicherungsgesellschaften<br />
auf Ende des Geschäftsjahres 1940 bereit<br />
erklärt haben und wovon in der letzten<br />
Nummer der « Automobil-Revue » ebenfalls<br />
die Rode war, gehen die Verhandlungen zurzeit<br />
noch weiter, wobei es sich darum handelt,<br />
die Voraussetzungen für die Einräumung<br />
ines derartigen Entgegenkommens noch<br />
näher festzulegen.<br />
TOURISTIK<br />
Fahrten ins Ausland.<br />
Der T.C.S. erinnert die Automobilisten daran,<br />
ass sie nur 10 Liter Benzin mitnehmen können,<br />
renn sie ins Ausland fahren.<br />
Es kommt häufig vor, dass diese Bestimmung<br />
ergessen wird und dass die Automobilisten dann<br />
der Ueberschreitung der Grenze gezwungen<br />
lind, ihr Reservoir zu entleeren. Diese Massnahme<br />
irschwert nicht nur die Arbeit der Zollbeamten,<br />
:ondern auch die Formalitäten beim Grenzübertritt.<br />
Achten Sie also gut darauf, dass Sie bei der<br />
breise aus der Schweiz nicht mehr als 10 Liter<br />
irennstoff im Tank haben I