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E_1939_Zeitung_Nr.084

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k 2x30 WATT<br />

DYNAMO<br />

50-130 Warf<br />

Die Belastung der Batterie im Winter. Die von den verschiedenen Stromverbrauchern des Wagens in einer Minute (in einer Sekunde) verbrauchte<br />

elektrische Energie entspricht den hier dargestellten Hebeleistungen. Allerhand, was man ihr manchmal zumutet, nicht?! Berechnungsgrundlage :<br />

1 PS = 746 Watt = 76 mkg/seo.<br />

'Am Abend benotigen die verschiedenen Dauerverbraucher<br />

wie Heizscheiben, Scheinwerfer, Positionslampen,<br />

Schlusslicht und Zündspule ohnehin fas<br />

allen Strom, den die Dynamo liefert (Leistung 50<br />

bis 130 Watt). Dies besonders dann, wenn man<br />

auch noch den Scheibenreiniger und den Radio in<br />

Betrieb setzt. Dazu gesellt sich der jeweils nur<br />

einige Sekunden anhaltende Verbrauch durch das<br />

Hörn, den Zigarrenanzünder, die Winker, sowie<br />

die geradezu « unverschämte» Anzapfung durch<br />

den Anlasser, üher deren Höhe unser Bild 2 Auskunft<br />

gibt. Sie ist so beträchtlich, das« die Batteriespannung<br />

beim Anlassen stark abfällt und nur 4<br />

statt 6 (oder 9 statt 12) Volt beträgt, was das<br />

Anspringen weiter erschwert.<br />

ZUM GUTEN START GEHÖREN NÄMLICH<br />

DREI DINGE (GUTER AU.GEME1NZUSTAND<br />

DES MOTORS NATÜRLICH IMMER VORAUS-<br />

GESETZT):<br />

Erstens müssen die Zylinder etwas zum Anzünden,<br />

d. h. zündfähiges Benzin-Luft-Gemisch<br />

enthalten,<br />

zweitens muss an den Zündkerzen ein kräftiger<br />

Funke überspringen und<br />

drittens muss die Anlassdrehzahl mindestens<br />

50 U/Min, erreichen.<br />

Nehmen wir einmal die zweite Forderung, voraus.<br />

Da die Batterie als Stromlieferant der Zündspule<br />

fungiert, erhält diese infolge des Spannungsabfalls<br />

auf 4", respektive 9 Volt beim Start einen<br />

schwächeren Zündstrom. Fliesst aber das elektrische<br />

« Niederepannungsbächlein » dünner durch<br />

die Kupferädern der Spule, so nimmt auch die<br />

Stromstärke auf der Hochspannungsseite ab und<br />

die Zündfunken fallen magerer aus. Unter diesen<br />

Umstanden kann schon ein kleiner Defekt im Zündeystem<br />

den Zündungen überhaupt zum Verhängnis<br />

werden. Sie setzen dann ganz aus und der Motor<br />

verweigert seinen Dienst. Wenn daher die Zündung<br />

zu allerhand « Mucken » neigt, so wäre jetzt der<br />

Moment *ur Instandstellung gekommen. Alte Zündkerzen<br />

oder rissige Zündkabel, ein abgebrannter<br />

Verteilerrotor, ein nicht mehr ganz einwandfreier<br />

Unterbrecher-Kondensator etc. sind zu ersetzen.<br />

Diese kleinen Teile kosten nicht viel und doch hängt<br />

eine ganze Menge von ihrem tadellosen Funktionieren<br />

ab. Der Elektrodenabstand muss '• auf den<br />

im Instruktionsbuch angegebenen Abstand eingestellt<br />

werden. Früher gab man dafür allgemein<br />

O,&—0,7 mm an, heute jedoch verlangen eine Reihe<br />

von Wageriiiiodellen Abstände bis zu 1 mm.<br />

Zur Erleichterung des Zündfunken-Uebertritts<br />

baut ein. Fabrikant Zündkerzen mit einer Mittelelektrode',<br />

an deren Ende ein feines Scheibchen aus<br />

einem Edelmetall angenietet ist, von dessen scharfer<br />

Kante die Funken auch bei verhaltnismässig geringer<br />

Zündspannung noch leicht abspringen. Der<br />

Grund liiefür liegt in der sogenannten Spitzenwirkung<br />

hochgespannter Ströme, die durchwegs<br />

leichter von Spitzen als von stumpfen Elektroden<br />

abspringen.<br />

Als,erste Forderung für raschen Start wiesen<br />

wir darauf hiüj dass die Zylinder beim Anlassen<br />

zündfähiges Gemisch enthalten müssen. Es muss<br />

also etwas drin sein, das die Zündfunken in Brand<br />

•«stecken können. Nun haben Gasgemisch ebenso wie<br />

Benzinnebel-Lüft-Gemische die Eigenheit, dass sie<br />

nicht in jedem Mischungsverhältnis brennen. Aehnlich<br />

wie- im Ofen das Heizmaterial nicht in Brand<br />

kommen will, wenn man zuviel davon hineinstopft,<br />

so lässt sich auch ein Benzinnebel-Luft-Gemisch im<br />

Motor nur ßchwer oder gar nicht entflammen, wenn<br />

es zuviel Benzin enthält. Die erste Verbrennung<br />

"setzt dann-nicht ein und der Motor kommt nicht<br />

in Gang. In ganz ähnlicher Weise versagt er den<br />

Dienst, wenn umgekehrt das Gemisch zu mager ist,<br />

d. h. zu wenig Benzin enthält. Von Natur aus neigen<br />

oder neigten doch noch vor wenigen Jahren die<br />

meisten Motoren ein wenig zu diesem Uebelstand.<br />

Schon' im Vergaser wird der Luft beim langsamen<br />

Durchdrehen ein bisschen zu wenig Brennstoff zugemischf<br />

Und zudem wird auf dem Wege zu den<br />

Zylindern noch ein bedeutender Teil durch Kondensation<br />

an den besonders beim Start recht kalten<br />

Saugstutzenwänden ausgeschieden. Dieser Anteil<br />

fehlt nun im Gemisch, weshalb es zu mager ausfällt,<br />

um sä mehr als gleichzeitig bei den geringen Aniassdxehzablen<br />

die Durchwirbelung im Zylinder und<br />

Saugrohr viel weniger intensiv ist.<br />

, , (Fortsetzuna Seite 9.)<br />

BTTTH<br />

6 VOLT<br />

60-100 ah.<br />

15-21 Kg.<br />

I^THI<br />

45 WATT*<br />

45 WATT<br />

2x50 WATT<br />

36 WATT<br />

24 WATT<br />

30 WATT<br />

2x6 WATT<br />

12 WATT<br />

6 WATT<br />

1000-3000<br />

WATT<br />

40 WATT<br />

25 WATT<br />

30 WATT<br />

6 WATT<br />

Hack d&i definitiven !Be<br />

Mit dem Empfang der Rationierungskarte<br />

ist jeder Fahrzeughalter darüber im Bild,<br />

welcher Dringlichkeit«- und Quantitätskategorie<br />

ihn die Behörden zugeteilt haben. Dass<br />

sie es dabei nicht allen recht machen konnten<br />

und dass die Beschwerden über die Einteilung<br />

denn auch promptesten« eingesetzt<br />

haben, darüber braucht man sich bei der<br />

mitunter sehr summarischen und mangelhaften<br />

Ausfüllung der Fragebogen nicht zu wundern.<br />

Im Rahmen des Möglichen soll aber<br />

ein jeder zu seinem Rechte, will sagen zu<br />

jenen Treibstoffmengen kommen, die er tatsächlich<br />

und nachweisbar benötigt. Dazu<br />

sieht die Verfügung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes<br />

vom 15. November <strong>1939</strong><br />

die Möglichkeit der Einreichung eines Gesuches<br />

um<br />

Versetzung in eine höhere Dringlichkeitskategorie<br />

vor. Wie man die Sache in praxi bewerkstelligt<br />

? Ganz einfach durch Ausfüllung des<br />

besonders hierfür•> geschaffenen, vorgedruckten<br />

grünen Formulars, das bei der kantonalen<br />

Motorfahrzeugkontrolle, den kantonalen<br />

Kriegswirtschaftsämtern und den Olubsekretariaten<br />

bezogen werden kann und an das<br />

kantonale Kriegswirtschaftsamt zu richten<br />

ist. Sofern die für die Behandlung dieser<br />

Gesuche zuständige Instanz — die Sektion<br />

für Kraft und Wärme — den Gesuehsteller<br />

abweist, so kann er dagegen binnen 14 Tagen<br />

beim Eidg. Kriegsindustrie- und Arbeitsamt<br />

einen Rekurs anhängig machen. Der Entscheid<br />

dieser Stellen ist endgültig; ein weiteres<br />

Rechtsmittel existiert nicht.<br />

Vor einer wesentlich weniger klaren Regelung<br />

aber stehen wir dort, wo es sich um<br />

Gesuche nach Umteilung in eine höhere<br />

Quantitätskategorie<br />

innerhalb einer und derselben Drinehchkeitskategorie<br />

handelt. Die Verfügung des Eidg.<br />

Volkswirtschaftsdepartementes schweigt sich<br />

nämlich darüber aus, was der Automobilist<br />

oder Motorradfahrer in diesem Fall vorzukehren<br />

hat, denn sie spricht nur von Versetung<br />

in eine höhere Dringlichkeitskategorie.<br />

's bedarf jedoch keiner näheren Beigründung,<br />

dass auch der Weg der Einreihung in<br />

ine höhere Quantitätskategorie geöffnet<br />

bleiben muss. Was gilt also hier, wie ist dabei<br />

vorzugehen, und welche Formalitäten<br />

sind zu beobachten ? Diese Frage abzuklären<br />

und wenn möglich eine befriedigende<br />

Lösung zu finden, haben sich die Verbände<br />

mit dem Chef des Eidg. Kriegsindustrie- und<br />

Arbeitsamtes, Fürsprech Renggli, ins Einvernehmen<br />

gesetzt. Die Besprechung führte<br />

zum Ergebnis, dass für die Versetzung in<br />

ine höhere Quantitätskategorie<br />

praktisch das gleiche VerSahren Anwendung<br />

indet wie für die Umteilung In eine höhere<br />

Dringlichkeitskategorie.<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 28. NOVEMBER <strong>1939</strong> — N° 84<br />

wiaüom<br />

*una<br />

Wenn Sie in eine höhere Quantitäts-Kat. umgeteilt sein wollen...<br />

Was nichts anderes heisst, als dass Gesuche<br />

der erstgenannten Art auf dem amtlichen<br />

grünen Formular einzureichen und mit stichhaltigen<br />

Gründen zu belegen sind. Dabei ist<br />

im Titel das Wort « Dringlichkeitskategorie »<br />

durchzustreichen und durch « Quantitätskategorie<br />

» zu ersetzen. Die gleiche Aenderung<br />

muss auch im zweitletzten Satz auf der<br />

ersten Seite vorgenommen werden (< Der<br />

Unterzeichnete stellt das Gesuch um Versetzung<br />

des obgenannten Fahrzeugs in die<br />

Quantitätskategorie...» anstatt Dringlichkeitskategorie).<br />

Das ist bei weitem die einfachste Prozedur;<br />

wir empfehlen deshalb unsern Lesern,<br />

die sich mit ihrer Einteilung nach Quantitätskategorien<br />

nicht einverstanden erklären zu<br />

können glauben, sich dieses Mittel nutzbar<br />

zu machen.<br />

Die Rekursmöglichkeit<br />

bleibt dem Gesuchsteller im Falle der Abweisung<br />

auch hier gewahrt. Zwar Hesse sich<br />

darüber diskutieren, ob sich die Rekursfrist<br />

dabei nicht nach allgemeinem Bundesrecht,<br />

d.h. nach dem Bundesgesetz über die Eidg.<br />

Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege bemesse<br />

und somit 30 Tage betrage, eben weil<br />

in der erwähnten Verfügung des E.V.D. vom<br />

15. November lediglich von der Versetzung<br />

in eine höhere Dringlichkeitskategorie, nicht<br />

aber auch in eine höhere Quantitätskategorie<br />

die Rede ist und weil die Ausdehnung des<br />

ömteilungsVerfahrens auf die letzteren nur<br />

auf einer behördlichen Zusicherung beruht,<br />

die keinen formalgesetzlichen Charakter an<br />

sich trägt. Um sich nichts zu vergeben,<br />

raten wir unsern Lesern indessen an, bei<br />

allfälligen Rekursen eine Htägige Frist einzuhalten.<br />

Dabei fängt die Rekursfrist mit<br />

dem Tage zu laufen an, da der Gesuchsteller<br />

in den Besitz des ablehnenden Entscheides<br />

der Sektion für Kraft und Wärme gelangt.<br />

Ausstellungen<br />

Kommt der Genfer Salon 1940?<br />

Die Frage lässt sich nach wie vor weder mit<br />

einem klaren Ja noch mit einem Nein beantworten.<br />

Auf jeden Fall, sollte der Salon stattfinden, dann<br />

käme dafür der bisher übliche Zeitpunkt nicht in<br />

Frage. Einstweilen nämlich ist das Komitee noch<br />

nicht zusammengetreten, und es wird, sofern es<br />

überhaupt dazu kommt, vor Ende Dezember keine<br />

Sitzung abhalten. Denn zuvor bedarf noch die<br />

Frage der Abklärung, ob das Problem der Verkehrssteuern<br />

einer Lösung entgegengeführt werden kann,<br />

die es dem Automobilisten erlaubt, den Fahrbetrieb<br />

•unter tragbaren Bedingungen aufrechtzuerhalten.<br />

Erfüllt sich diese Vorbedingung nicht, dann bleibt<br />

auch die Wiederingangsetzung unseres Wirtschaftslebens<br />

gehemmt. Sie aber bildet die conditio sine<br />

qua non für eine Neuauflage des Salons.<br />

AKTUELLES<br />

nolzkohlengas.<br />

Wie wir hören, soll eine Lausanner Firma im<br />

Begriff stehen, die Erzeugung von Holzkohlengas<br />

vermittele eines Apparates an die Hand zu nehmen,<br />

wofür sie die Konzession für die Schweiz besitzt.<br />

Zwei dieser Apparate sind durch Vermittlung des<br />

Kriegswirtschaftsamtes bestellt worden. Die Firma<br />

hofft, binnen Monatsfrist mit der Lieferung von<br />

Holzkohle beginnen zu können.<br />

Nochmals die Befreiung neuer<br />

Motorfahrzeuge von der Requisition<br />

Für Personenwagen besteht keine formelle<br />

Dispensationsverfügung, aber faktisch ist die<br />

Wahrscheinlichkeit gering, dass sie<br />

requiriert werden.<br />

Der in unserer letzten Nummer veröffentlichte<br />

Artikel über dieses Thema, der sich<br />

auf Angaben kompetenter Stellen stützte,<br />

hat, wie die Erfahrungen gezeigt, bei Automobilisten,<br />

welche vor dem Abschluss eines<br />

Kaufvertrages für einen neuen Wagen standen<br />

oder ihren Kontrakt bereits unterzeichnet<br />

hatten, eine gewisse Unschlüssigkeit hervorgerufen.<br />

Mit dem Erfolg, dass bereits<br />

signierte Verträge wieder annulliert wurden.<br />

Um die Sachlage noch eingehender abzuklären,<br />

sind wir deshalb mit den zuständigen<br />

Instanzen neuerdings in Verbindung getreten<br />

und erhalten nun vom Armeekommando folgendes<br />

Schreiben :<br />

« Die Armeeleitung hat bis jetzt noch keinerlei<br />

Verfügung herausgegeben, dass neu in Verkehr<br />

gesetzte Wagen gleich zu behandeln wären wie<br />

Lastwagen, dass diese Art von Motorfahrzeugen<br />

ebenfalls während eines Jahres von der Requisition<br />

ausgenommen würden. Eine solche Verfügung<br />

wird aller Voraussicht nach auch nicht<br />

erlassen werden.<br />

Dagegen ist wenig wahrscheinlich, dass neu<br />

in yerkehr gesetzte Personenwagen während einer<br />

gewissen Dauer requiriert werden, kriegerische<br />

Verwicklung unseres Landes ausgenommen. Die<br />

Armee hat kein Interesse daran, neu in Verkehr<br />

gesetzte Personenwagen so rasch wie möglich zu<br />

requirieren, weil einerseits bei der militärischen<br />

strengen Verwendung ein sorgfältiges Einfahren<br />

der Fahrzeuge gar nicht möglich ist und weil<br />

anderseits solche Fahrzeuge, weil sie hoch in die<br />

Schätzung kommen, für die Armee u. U. zu teuer<br />

zu stehen kommen. Im weiteren sind im Lande so<br />

viele Pesonenwagen vorhanden, dass hier viel<br />

grösserer Spielraum für die Indienstnahme von<br />

Fahrzeugen besteht als beispielsweise bei den Lastwagen.<br />

»<br />

Armeestab, Gruppe Transportdienst,<br />

Sektion für Motorwagendienst,<br />

sig. von Erlach, Oberstlt.<br />

Die Erklärungen, welche die kompetenten<br />

Armeestelfen in diesem Brief abgeben, dürften<br />

geeignet sein, die herrschende Beunruhigung<br />

zu beschwichtigen. Steht einstweilen<br />

auch ein formeller Erlass, der die neuen Personenwagen,<br />

ähnlich wie die neuen Lastfahrzeuge,<br />

von der Requisition während eines<br />

Jahres befreit, noch aus, so lässt sich doch<br />

nach den Zusicherungen, welche das Schreiben<br />

der Sektion für Motorwagendienst enthält,<br />

der gute Wille der militärischen Instanzen<br />

nicht bezweifeln, auch neue Personenwagen<br />

soweit als möglich von der Mobilisation<br />

zu dispensieren.<br />

Den Kaufsinteressenten sei empfohlen, vor<br />

Abschluss des Vertrags ein Gesuch um Dispensation<br />

des Wagens an den Armeestab,<br />

Sektion für Motorwagendienst zu richten.<br />

Diesen Gesuchen, die wohlwollender Prüfung<br />

durch die Behörden gewiss sein können, sind<br />

die nötigen Dokumente (Kaufvertrag usw.)<br />

beizulegen.<br />

Für nächstes Jahr:<br />

20% Ermässigung der Haftpflichtversicherungsprämie<br />

Neben der den heutigen Verhältnissen<br />

besser gerecht werdenden Abstufung der<br />

Sistierungsrabatte, worüber wir in unserer<br />

letzten Nummer berichteten, gewähren die<br />

schweizerischen Versicherungsgesellschaften,<br />

wie nunmehr feststeht, für 1940 auf der Jahresprämie<br />

der Haftpflichtversicherung eine<br />

Ermässigung von 20 % für Personenwagen,<br />

Lieferwagen und Motorräder. Für Lastwaen<br />

beträgt der Abbau 15%, währenddem<br />

Motorfahrzeuge für Postkurse und konzessionierte<br />

Personentransporte, Taxi und Mietwagen<br />

von der Ermässigung ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Ueber die Rückvergütungen, zu deren Gewährung<br />

sich die Versicherungsgesellschaften<br />

auf Ende des Geschäftsjahres 1940 bereit<br />

erklärt haben und wovon in der letzten<br />

Nummer der « Automobil-Revue » ebenfalls<br />

die Rode war, gehen die Verhandlungen zurzeit<br />

noch weiter, wobei es sich darum handelt,<br />

die Voraussetzungen für die Einräumung<br />

ines derartigen Entgegenkommens noch<br />

näher festzulegen.<br />

TOURISTIK<br />

Fahrten ins Ausland.<br />

Der T.C.S. erinnert die Automobilisten daran,<br />

ass sie nur 10 Liter Benzin mitnehmen können,<br />

renn sie ins Ausland fahren.<br />

Es kommt häufig vor, dass diese Bestimmung<br />

ergessen wird und dass die Automobilisten dann<br />

der Ueberschreitung der Grenze gezwungen<br />

lind, ihr Reservoir zu entleeren. Diese Massnahme<br />

irschwert nicht nur die Arbeit der Zollbeamten,<br />

:ondern auch die Formalitäten beim Grenzübertritt.<br />

Achten Sie also gut darauf, dass Sie bei der<br />

breise aus der Schweiz nicht mehr als 10 Liter<br />

irennstoff im Tank haben I

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