E_1940_Zeitung_Nr.017
E_1940_Zeitung_Nr.017
E_1940_Zeitung_Nr.017
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
und Wärme — auch das darf einmal hervorgehoben<br />
werden — keineswegs etwa nach<br />
dem Schema F. Vielmehr stuft sie diese Supplemente<br />
nach der wirtschaftlichen Struktur<br />
der einzelnen Kantone ab, wobei ihr als<br />
Basis die Ergebnisse der Verarbeitung der<br />
Fragebogen durch die Experten dienen, ein<br />
Fundament also, an dessen Errichtung die<br />
Fahrzeughalter unmittelbar mitgewirkt haben<br />
und das dem System der Verteilung der<br />
Zusatzmengen die erforderliche Elastizität<br />
sichert.<br />
Der Schweizerische Autogewerbeverband<br />
fordert Anpassung der Verkehrssteuern und<br />
Lockerung der Rationierung.<br />
• Anlässlich seiner Generalversammlung in<br />
Solothurn, die unter dem Vorsitz von Präsident<br />
Moosmann tagte, hat der schweizerische<br />
Autogewerbeverband einstimmig folgende<br />
Resolution gefasst:<br />
« 1. Der Autogewerbeverband der Schweiz anerkennt<br />
und unterstützt alle Massnahmen, die im<br />
Interesse der Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität<br />
des Landes getroffen werden müssen.<br />
2. Er dankt dem Lande und der Armee für alles,<br />
was bis anhin zur tatkräftigen Unterstützung des<br />
schweizerischen Autogewerbes und damit zur Erhaltung<br />
der durch das Autogewerbe ernährten<br />
50 000 Personen getan wurde. 3. Er nimmt des<br />
bestimmten an, dass auch in Zukunft Land und<br />
Armee alles tun werden, was zur Erhaltung des<br />
für die schweizerische Wirtschaft und die Armee<br />
unentbehrlichen Autogewerbestandes notwendig ist.<br />
Im besonderen fordert er: a) dass die Ausgleichskasse<br />
für die Wirtschaftshilfe an Selbständigerwerbende<br />
ungesäumt ins Leben gerufen werde;<br />
b) dass die kantonalen Automobilsteuern auch ihrer<br />
Höhe nach der beschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />
des Fahrzeuges nötigenfalls durch den Bund<br />
(ausserordentliche Vollmachten) während der Moöilisationszeit<br />
angepasst werden; c) dass das Urlaubswesen<br />
in einer Weise gehandhabt wird, dass<br />
die einzelnen Betriebe zum mindesten aufrecht erhalten<br />
werden können; d) dass die Rationierung<br />
der Treibstoffe sobald als möglich gelockert wird;<br />
e) dass die Outsider im Benzinhandel, welche mit<br />
ihren Machenschaften die bestehende Marktordnung<br />
stören und ernstlich gefährden, den Vorschriften<br />
dieser Marktordnung unterstellt werden.<br />
Das Autogewerbe erachtet es als Pflicht eines jeden<br />
Autogewerbetreibenden, seinen Bedarf an Brennstoffen<br />
ausschliesslich bei Firmen einzudecken, die<br />
sich zur Marktordnung bekennen.»<br />
Aus den bundesrätlichen Geschäftsberichten.<br />
In seinem Geschäftsbericht für das Jahre 1939<br />
weist das eidg. Volkswirtschaftsdepartement darauf<br />
hin, dass die Fälle von Widerhandlungen gegen die<br />
im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen<br />
Schutzbestimmungen für die Chaufseien.<br />
Dabei komme es bedauerlicherweise stets<br />
teure noch immer verhältnismässig zahlreich<br />
wieder vor, dass Chauffeure selbst diese Bestimmungen<br />
übertreten, weil sie ihr Anstellungsverhältnis<br />
dazu nötige.<br />
Besondere Beachtung der Behörden erheischte<br />
wiederum das Nachtfahrverbot für Lastwagen zum<br />
Gütertransport. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe<br />
und Arbeit ist erneut an die zuständigen<br />
kantonalen Instanzen gelangt und hat sie ersucht,<br />
während der Reifezeit der Beeren- und Steinobstfrüchte<br />
in der Bewilligung von Ausnahmen grösste<br />
Zurückhalturig zu üben und die Bedürfnisfrage, das<br />
Vorhandensein anderweitiger passender Transportmöglichkeiten<br />
wie auch die Rückwirkung von Bewilligungen<br />
auf die Bewilligungspraxis mitinteressierter<br />
Kantone in Erwägung zu ziehen.<br />
Zollrückvergütungen für die Karosserie-Industrie.<br />
Wie im weiteren dem Bericht des Finanz- und<br />
Zolldepartements zu entnehmen ist, hat es für die<br />
im Inland zu Personenwagen karossierton 456<br />
Chassis und für die Montage von 2457 in zerlegtem<br />
Zustand eingeführten Chassis den Importeuren<br />
einen Betrag von 1562 242 Fr. gutgeschrieben<br />
(gegen 1593 217 Fr. im Jahr 1938).<br />
Um die Arbeitsbeschaffung innerhalb der schweizerischen<br />
Karosserie-Industrie zu fördern, erteilte<br />
der Bundesrat, wie der Bericht in Erinnerung ruft,<br />
der Zollverwaltung am 28. Juli 1939 die Ermächtigung,<br />
auch für im Inland zu Lieferwagen bis<br />
zu 800 kg Nutzlast karossierte Chassis 20"/o des<br />
Einfuhrzolles zurückzuerstatten.<br />
Zum Abschnitt Benzinzoll bemerkt der Bericht,<br />
die Rückvergütungen auf dem « Ausländerbenzin »<br />
seien auf 462 417 Fr. gesunken (gegen 634 939 Fr.<br />
im Jahre 1938). Darin spiegle sich der Rückgang<br />
des Reiseverkehrs.<br />
Aus<br />
Sdiwe<br />
»n Kantonen<br />
Wieder eine Warnung<br />
an die Radfahrer.<br />
Es ist noch gar nicht lange her, dass sich<br />
im aargauischen Kantonsrat Klagen über die<br />
seit der Mobilisation namentlich bei den Radfahrern<br />
zu beobachtende Verlotterung der<br />
Verkehrsdisziplin erhoben. Heute nun sieht<br />
sich der Kanton Luzern veranlasst, ihnen ins<br />
Gewissen zu reden und darüber hinaus ein<br />
unnachsichtliches Vorgehen gegenüber Sündern<br />
anzudrohen. Wenn wir den Warnungsruf<br />
des luzernischen Polizeikommandos hier<br />
in extenso wiedergeben, so geschieht es beileibe<br />
nicht aus hämischer Schadenfreude,<br />
oder kleinlicher Ranküne, sondern weil uns<br />
auch diese Warnung eine Bestätigung dafür<br />
liefert, dass es mit unserer Kritik an der Verwilderung<br />
der Verkehrssitten einer gewissen<br />
Kategorie von Velofahrern, einer Kritik, womit<br />
wir uns schon vor Monaten hervorgewagt,<br />
seine Richtigkeit hat.<br />
Der Appell des luzernischen kantonalen<br />
Polizeikommandos lautet:<br />
Die vorgeschrittene Jahreszeit und der durch die<br />
Mobilisation und Benzinrationierung stark zurückgegangene<br />
Motorfahrzeugverkehr hat eine starke<br />
Zunahme des Veloverkehrs mit sich gebracht Es<br />
muss festgestellt werden, dass die Strassendisziplin<br />
der Velofahrer eine sehr schlechte ist. Schwere<br />
Strassenverkehrsunfälle, wobei Menschenleben zugrunde<br />
gehen und grosse Schäden an Gesundheit<br />
und Gut verursacht werden, sind an der Tagesordnung.<br />
Durch den verminderten Motorfahrzeugverkehr<br />
fühlen sich die Velofahrer die alleinigen Herren<br />
der Strasse und verhalten sich dementsprechend.<br />
Wir möchten daher alle Strassenbenützer, insbesondere<br />
die Velcfahrer, in ihrem eigenen Interesse<br />
zu vermehrter Aufmerksamkeit und besserer<br />
Innehaltung der Verkehrsvorschriften auffordern.<br />
Viele Unfälle entstehen immer wieder durch unvorsichtiges<br />
Einfahren in Ueberlandstrassen, sowie<br />
durch Abbiegen aus der Fahrrichtung ohne oder<br />
durch verspätetes Zeichengeben. Mit Nachdruck<br />
rufen wir auch Art. 70 VV zum BG Mfz. in Erinnerung,<br />
wonach nicht mehr als zwei Radfahrer<br />
nebeneinander fahren dürfen, ausser beim Ueberholen.<br />
Die Organe der Strassenverkehrspolizei haben<br />
Auftrag zu strenger Kontrolle und zu unnachsichtlicher<br />
Beanzeigung in Uebertretungsfällen.<br />
Wichtige Volksabstimmung<br />
in Zürich.<br />
Der Zürcher Regierungsrat hat die Volksabstimmung<br />
über das kantonale Ermächtigungsgesetz<br />
für Anpassung der Verkehrssteuern<br />
an die Benzinrationierung durch den<br />
Regierungsrat nun endgültig auf Sonntag<br />
den 16. Juni angesetzt. Am gleichen Tag<br />
werden der Kantonsratsbeschluss für Staatsbeiträge<br />
an zusätzliche Gememdeleistungen<br />
für Wehrmänner und das Gesetz betreffend<br />
Abänderung der gesetzlichen Besoldungen<br />
der Lehrer an der Volksschule und der Pfarrer<br />
dem Zürchervolk zur Abstimmung vorgelegt.<br />
Der vom Regierungsrat verfasste «beleuchtende<br />
Bericht » zum Ermächtigungsgesetz<br />
betreffend Verkehrssteuern lässt nochmals<br />
all die Argumente Revue passieren, die<br />
für die unerlässliche und dringende Ermässi-<br />
Ganz allgemein müssen<br />
Schriftsignale ohnehin als wahrnehmüngspsychologisch<br />
unbefriedigend<br />
betrachtet werden. Ihr Bedeutungsinhalt ist selten<br />
auf diejenige Entfernung verständlich, auf<br />
die sie rein opt : sch sichtbar sind, da die Bestanz<br />
leserlich ist. Gerade im Falle der Bezeichnung<br />
schriftung erst auf verhältnismässig geringe Dieiner<br />
Sackgasse wird der Fahrzeugführer daher<br />
häufig zu spät den Sinn der für ihn schon längst<br />
Abb. 5.<br />
Verbessertes Signalbild für das Fahrrichtungszeichen<br />
(im Vordergrund). Dahinter, etwas verdeckt,<br />
das Signalbild laut Verordnung.<br />
sichtbaren Tafel zu erfassen imstande sein, um<br />
rechtzeitig und ohne unnötige Manöver und die<br />
daraus entstehende Störung des übrigen Verkehrs<br />
auf die Einfahrt in die Sackgasse verzichten zu<br />
können. Auf alle Fälle erfordern Schriftsignale<br />
eine ungünstig lange Hinwendung der Aufmerksamkeit<br />
auf ihr Schriftbild, worunter die Beachtung<br />
des Verkehrs und der Straese leidet und daher<br />
die Gefahr von Unfällen steigt.<br />
Aus diesen Erwägungen ergibt sich die<br />
Wunschbarkeit eines neuen Verkehrszeichens<br />
zur Kenntlichmachung der Einfahrt in eine<br />
Sackgasse.<br />
Da die Zeitumstände einer solchen Erweiterung<br />
des Signalkodex jedoch nicht günstig sind, soll.<br />
hier von der Diskussion des Bildes eines solchen<br />
neuen Zeichens Umgang genommen werden.<br />
Einen freilich bedeutend krasseren Fall von Ergänzung<br />
eines Verkehrszeichens durch zusätzliche<br />
schriftliche Erläuterung zeigt Abb. 3 von der<br />
Strassenunterführung unter dem Bahnhof in Freiburg.<br />
Die langatmige Beschriftung der dortigen Tafel<br />
würde für die richtige Lektüre einen längeren<br />
Aufenthalt jedes Fahrzeugführers bedingen, der<br />
praktisch einfach nicht möglich ist und daher die<br />
im Signaltext enthaltenen Mitteilungen an die Verkehrsteilnehmer<br />
praktisch illusorisch macht. Freilich<br />
enthält die Aufechrifttafel auch hier wiederum<br />
eine ganze Reihe von polizeilichen Mitteilungen an<br />
die Strassenbenützer, für die kein offizielles Signal-<br />
AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 23. APRIL <strong>1940</strong> — N° 17<br />
gung der Verkehrssteuern sprechen und die<br />
man im Votum von Polizeidirektor Briner<br />
an der Kantonsratssitzung vom 1. April so<br />
sehr vermisste. Es wird da auf die Unwirtschaftlichkeit<br />
der Motorfahrzeughaltung be<br />
den heutigen ungenügenden Benzinmengen<br />
verwiesen sowie auf die ungenügende Beschäftigung<br />
im Autogewerbe. Dabei stöss<br />
man, nachdem der kantonale Polizeidirektor<br />
am 1. April noch behauptet hatte, die Lage<br />
im zürcherischen Automobilwesen sei « nicht<br />
so bös », auf das Eingeständnis des Gesamtregierungsrates,<br />
dass Ende Dezember 1939<br />
im Kanton Zürich 2000 Fahrzeuge mehr stillgelegt<br />
waren als bis zum gleichen Zeitpunkt<br />
1938.<br />
, Nach diesem regierungsrätlichen Bericht<br />
hat der Kanton Zürich bereits im Jahr 1939<br />
©inen Ausfall an Verkehrssteuern von rund<br />
Fr. 100 000 zu verzeichnen; für <strong>1940</strong> rechnet<br />
der Regierungsrat mit einem bedeutend stärkeren<br />
Rückgang (im Budget sind nicht weniger<br />
als 1,5, Mill. Fr. vorgesehen !), wenn es<br />
nicht gelinge, die zunehmende Ausserbetriebsetzung<br />
der Fahrzeuge durch geeignete Massnahmen<br />
(lies Senkung der Verkehrssteuern)<br />
herabzusetzen. Besonders betont wird auch,<br />
dass durch die Stillegung der Motorfahrzeuge<br />
die Heeresmotorisierung und dan ganze Landesverteidigung<br />
ernstlich bedroht sind.<br />
Man hat in den letzten Wochen gemunkelt,<br />
dass der Monat Mai eine starke Lockerung<br />
der Benzinrationierung bringen und daher die<br />
Steuerermässigung nicht mehr so aktuell sein<br />
werde. Die neuen Litertabellen zeigen, dass<br />
die geänderten politischen und kriegerischen<br />
Verhältnisse diese Absichten völlig unterbunden<br />
haben und die Fahrzeughalter mit Ausnahme<br />
ganz vereinzelter unterer Kategorienklassen<br />
mit den bisherigen Quantitäten in den<br />
nächsten zwei Monaten vorlieb nehmen müssen.<br />
Um so unerlässlicher ist eine Senkung<br />
der kantonalen Verkehrssteuern, weshalb man<br />
erwartet, dass das Zürcher Ermächtigungsgesetz<br />
vom Volk angenommen und spätestens<br />
am 1. Juli in Kraft gesetzt werde. V<br />
Signal-Pathologie<br />
Fortsetzung von Seite 1.<br />
bild hesfeht (Verbot der Durchfahrt von Anhangerzügen,<br />
Langholztränsporten und anderweitigen Fuhren<br />
mit über die Ladefläche hinausragender Last),<br />
„SO ,dass, Ä mit Inbegriff der Beschränkung des Gesamtgewichtes<br />
und der Ladehöhe, insgesamt fünf<br />
verschiedene Weisungen bzw. Verbote auszudrükken<br />
waren, ungerechnet die durch das allgemeine<br />
Vorsichtssignal signalisierte Aufforderung zu behutsamer<br />
Fahrweise. Angesichts solcher Anforderungen<br />
mues freilich jeder Signalkodex versagen,<br />
und es zeigt sieh gerade hier die Notwendigkeit,<br />
. i Abb. 6.<br />
Verbesserung der Signalwirkung durch TJeberdimensionierung<br />
des Verkehrszeichens (Zürich,<br />
Limmatquai).<br />
bei der'Aufstellung einer Signalordnung zwischen<br />
der Beschränkung auf die allgemeinsten Begriffe<br />
und. einer kasuistischen Berücksichtigung einer<br />
Unzahl von immer wieder anders gelagerten Einzelfällen<br />
die richtige Mitte zu halten.<br />
Es wäre, wahrlich interessant, wenn das Bundesgericht<br />
einmal einen Verkehrsunfall zu beurteilen<br />
hätte, der aul die Nichtbeachtung eines solchen<br />
unübersichtlichen Signals zurückzuführen<br />
wäre, damit Klarheit darüber geschaffen würde,<br />
wie solche, durch kein reglementarisches Verkehrszeichen<br />
auszudrückende Verbote den Strassentrenützern<br />
überhaupt bekanntzugeben sind und wie<br />
weit die Pflicht der Verkehrsteilnehmer geht, Signalhäufungen<br />
wie die vorliegende zur Kenntnis<br />
zu nehmen.<br />
Ein,en «leichteren Fall» von Ausweitung des Bedeutungsinhaltes<br />
eines Verkehrszeichens bzw. von<br />
Äenderung des Zeichens selber zeigt Abb. 4. Hier<br />
ist mit Geschick versucht worden, eine nicht gerade<br />
einfache Verkehrssituation zu klären. Es<br />
handelte sich um die Notwendigkeit der Anordnung<br />
des Rechtsverkehr© um einen Turm in einem<br />
engen Winkel der Altetadt von Lausanne. Die Verwendung<br />
des ordonnanzmässigen geraden Richtungspfellers<br />
Nr. 19 der Signalverordnung hätte<br />
die Fahrzeugführer zweifellos in die auf unserem<br />
Bilde nicht sichtbare nach rechts führende Gasse<br />
gewiesen. Dies war jedoch nicht beabsichtigt; denn<br />
das Abbiegen in die nach links führende Gasse<br />
sollte erlaubt sein, und es war nur nötig, dafür zu<br />
sorgen, dass dies auf dem Wege der Umfahrung<br />
tischer<br />
Den Rollschuh in den Dienst des Autos gestellt<br />
hat der Besitzer einer grossen Tankstelle in<br />
Oklahoma. Er hat seine sämtlichen Angestellten<br />
mit Rollschuhen ausgerüstet, so dass<br />
sie letzt mit ungewohnter Flinkheit zwischen<br />
den zu bedienenden Autos, den Benzin- und<br />
Oelzapf stellen, dem Bureau usw. hin und<br />
her flitzen. Alle Automobilisten sind von dieser<br />
Neuerung so begeistert, dass sie überall<br />
davon erzählen und eifrig dafür Propaganda<br />
machen.<br />
In Indianapolis<br />
Hess sich der 106jährige Neger Jerry Patterson<br />
seinen Führerschein erneuern. Seine<br />
erste Fahrbewilligung hat er vor elf Jahren,<br />
also im Jünglingsalter von 95, erworben.<br />
Bienenzüchter, motorisiert euch !<br />
Natürlich stammt er aus Amerika, der Vorschlag,<br />
Bienenstöcke auf speziell dafür konstruierten<br />
Wagen einzubauen und sie dergestalt<br />
fahrbar zu machen, damit die Imker<br />
während der Blütezeit gewisser Pflanzen<br />
grössere Landstriche «abklopfen» können.<br />
Verdunkelung hilft dem Malergewerbe.<br />
In London sind über 2000 Mann mit dem<br />
Bemalen der Randsteine und der Kennzeichnung<br />
der Strassenübergänge mit weisser<br />
Farbe beschäftigt. Seit Kri msbruch sind<br />
für diesen Zweck über 2 Millionen Gallonen<br />
Farbe drauf gegangen.<br />
Luftkonditionierte Wagen statt Gasmasken.<br />
In englischen Autofabrikantenkreisen soll<br />
man festgestellt haben, dass die neuen Modelle<br />
der luftkonditionierten Wagen jede<br />
Gasmaske überflüssig machen. Wird in das<br />
Luftzuführungssystem ein Gasfilter eingebaut,<br />
so bleibt, wie Versuche in gasgefüllten<br />
Tunnels ergeben haben, die Luft innerhalb<br />
des Wagens vollkommen rein und atembar.<br />
Laternengaragen auch in New-York.<br />
Eine in New York durchgeführte Zählung<br />
hat ergeben, dass nicht weniger als 150 000<br />
Wagen die Nacht im Freien verbrachten.<br />
Obligatorische Reifenkontrolle in Pennsylvanien.<br />
Der Gouverneur von Pennsylvanien hat ein<br />
Gesetz unterzeichnet, das den Autofahrern<br />
die Instandhaltung der Reifen zur Pflicht<br />
macht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein<br />
Auto fährt, bei dem ein Reifen nicht mehr in<br />
einwandfreiem Zustande ist, wird mit 10, im<br />
Wiederholungsfalle mit 50 Dollar Geldstrafe<br />
oder Gefängnis bestraft. In Zweifelsfällen gilt<br />
das Gutachten eines staatlichen Verkehrsfachmannes<br />
als ausschlaggebend. Das Gesetz<br />
ist von um so grösserer Bedeutung, als 16%<br />
aller tödlichen Autounfälle in diesem Bundesstaate<br />
auf schadhafte Bereifung zurückzuführen<br />
sind<br />
des Turmes geschehe. Die leichte Äenderung des<br />
•etreckten in einen gebogenen Pfeil war die ebenso<br />
einfache, wie elegante und ohne weiteres verständliche<br />
Lösung des Problems — fürwahr eine glückiche<br />
«Umbiegung» eines Signalbegriffes.<br />
In gewissen Fällen besteht der Wunsch, ein an<br />
6ich verständliche« und eindeutiges Signalbild durch<br />
rgendwelche Massnahmen noch deutlicher zu machen,<br />
als es in seiner obligatorischen Form, Grosse<br />
und Aufstellungsart an eich schon ist. Auch in dieser<br />
Beziehung epielt das Fairtrichtungssignal<br />
Nr. 19,<br />
der welsse Pfeil auf blauem Grunde,<br />
iine -wichtige Rolle. Diesem Zeichen haften seit<br />
eher verschiedene Mängel an. Infolge des stumpfen<br />
Tones der offiziellen Farbe «SignaMau» hebt<br />
sich dieses Zeichen sehr häufig äusserst schlecht<br />
von seinem Hintergrunde ab und wird schon deswegen<br />
vor allem nachts vielfach übersehen. Schlimmer<br />
ist jedoch, dass der Utnriss des Pfeiles selber<br />
nach vorschriftsmässiger Zeichnung so wenig prägnant<br />
ist, dass er schon auf kurze Entfernung zu<br />
inem blossen weissen Querstrich verschwimmt<br />
und die Spitze nicht mehr vom Ende unterschieden<br />
werden kann, so dass die Verkehrsteilnehmer<br />
über die ihnen vorgeschriebene Fahrtrichtung allzulange<br />
im Ungewissen bleiben.<br />
Dae kantinale Tiefbauamt Zürich verwendet<br />
daher bei Verkehrsumleitungen infolge Bauarbeiten<br />
mit guten Gründen ein weitaus klareres Pfeilbild,<br />
wie es Abb 5 zeigt, trotzdem von einem streng<br />
rechtlichen Standpunkt aus diese Umrissform als<br />
unstatthaft bezeichnet werden müsste. Auf eine<br />
ndere Art wieder hat die Stadt Zürich an der Gabelung<br />
zwischen Limmatquai und Sonnenquai in<br />
der Nähe des Bellevueplatzes die Sichtbarkeit des<br />
dortigen Fahrtrichtungszeichens zu verbessern geucht<br />
(Abb. 6). Sie hat die betreffende Signaltafel<br />
gegenüber der Norm stark vergrössert und damit<br />
eine gewisse Erhöhung der «Reichweite» des Signals<br />
zustandegebracht. Sehr gross ist der Erfolg<br />
dieser Ueberdimensionierung freilich nicht, weil<br />
die Erfassung eines Gegenstandes nicht einfach<br />
durch seine Grosse und Farbe bestimmt wird, sondern<br />
in erheblichem Mass durch eine Art Auslose<br />
nach der Interessenlage desjenigen, an den sich die<br />
lildmässige Mitteilung richtet. Man «sieht» ja in<br />
'at und Wahrheit längst nicht alles, was man rein<br />
ptisch sehen kann, und gerade im Strassenverkehr<br />
ist es vielfach so, dass das Verkehrsgetriebe<br />
es den Fahrzeugführern gar nicht ermöglicht, gewiseermassen<br />
auf weite Sicht zu disponieren und<br />
daher mit ihrer Wahrnehmung dem Vehikel allzuweit<br />
vorauszueilen.<br />
(Schluss folgt.)