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E_1940_Zeitung_Nr.017

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und Wärme — auch das darf einmal hervorgehoben<br />

werden — keineswegs etwa nach<br />

dem Schema F. Vielmehr stuft sie diese Supplemente<br />

nach der wirtschaftlichen Struktur<br />

der einzelnen Kantone ab, wobei ihr als<br />

Basis die Ergebnisse der Verarbeitung der<br />

Fragebogen durch die Experten dienen, ein<br />

Fundament also, an dessen Errichtung die<br />

Fahrzeughalter unmittelbar mitgewirkt haben<br />

und das dem System der Verteilung der<br />

Zusatzmengen die erforderliche Elastizität<br />

sichert.<br />

Der Schweizerische Autogewerbeverband<br />

fordert Anpassung der Verkehrssteuern und<br />

Lockerung der Rationierung.<br />

• Anlässlich seiner Generalversammlung in<br />

Solothurn, die unter dem Vorsitz von Präsident<br />

Moosmann tagte, hat der schweizerische<br />

Autogewerbeverband einstimmig folgende<br />

Resolution gefasst:<br />

« 1. Der Autogewerbeverband der Schweiz anerkennt<br />

und unterstützt alle Massnahmen, die im<br />

Interesse der Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität<br />

des Landes getroffen werden müssen.<br />

2. Er dankt dem Lande und der Armee für alles,<br />

was bis anhin zur tatkräftigen Unterstützung des<br />

schweizerischen Autogewerbes und damit zur Erhaltung<br />

der durch das Autogewerbe ernährten<br />

50 000 Personen getan wurde. 3. Er nimmt des<br />

bestimmten an, dass auch in Zukunft Land und<br />

Armee alles tun werden, was zur Erhaltung des<br />

für die schweizerische Wirtschaft und die Armee<br />

unentbehrlichen Autogewerbestandes notwendig ist.<br />

Im besonderen fordert er: a) dass die Ausgleichskasse<br />

für die Wirtschaftshilfe an Selbständigerwerbende<br />

ungesäumt ins Leben gerufen werde;<br />

b) dass die kantonalen Automobilsteuern auch ihrer<br />

Höhe nach der beschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />

des Fahrzeuges nötigenfalls durch den Bund<br />

(ausserordentliche Vollmachten) während der Moöilisationszeit<br />

angepasst werden; c) dass das Urlaubswesen<br />

in einer Weise gehandhabt wird, dass<br />

die einzelnen Betriebe zum mindesten aufrecht erhalten<br />

werden können; d) dass die Rationierung<br />

der Treibstoffe sobald als möglich gelockert wird;<br />

e) dass die Outsider im Benzinhandel, welche mit<br />

ihren Machenschaften die bestehende Marktordnung<br />

stören und ernstlich gefährden, den Vorschriften<br />

dieser Marktordnung unterstellt werden.<br />

Das Autogewerbe erachtet es als Pflicht eines jeden<br />

Autogewerbetreibenden, seinen Bedarf an Brennstoffen<br />

ausschliesslich bei Firmen einzudecken, die<br />

sich zur Marktordnung bekennen.»<br />

Aus den bundesrätlichen Geschäftsberichten.<br />

In seinem Geschäftsbericht für das Jahre 1939<br />

weist das eidg. Volkswirtschaftsdepartement darauf<br />

hin, dass die Fälle von Widerhandlungen gegen die<br />

im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen<br />

Schutzbestimmungen für die Chaufseien.<br />

Dabei komme es bedauerlicherweise stets<br />

teure noch immer verhältnismässig zahlreich<br />

wieder vor, dass Chauffeure selbst diese Bestimmungen<br />

übertreten, weil sie ihr Anstellungsverhältnis<br />

dazu nötige.<br />

Besondere Beachtung der Behörden erheischte<br />

wiederum das Nachtfahrverbot für Lastwagen zum<br />

Gütertransport. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe<br />

und Arbeit ist erneut an die zuständigen<br />

kantonalen Instanzen gelangt und hat sie ersucht,<br />

während der Reifezeit der Beeren- und Steinobstfrüchte<br />

in der Bewilligung von Ausnahmen grösste<br />

Zurückhalturig zu üben und die Bedürfnisfrage, das<br />

Vorhandensein anderweitiger passender Transportmöglichkeiten<br />

wie auch die Rückwirkung von Bewilligungen<br />

auf die Bewilligungspraxis mitinteressierter<br />

Kantone in Erwägung zu ziehen.<br />

Zollrückvergütungen für die Karosserie-Industrie.<br />

Wie im weiteren dem Bericht des Finanz- und<br />

Zolldepartements zu entnehmen ist, hat es für die<br />

im Inland zu Personenwagen karossierton 456<br />

Chassis und für die Montage von 2457 in zerlegtem<br />

Zustand eingeführten Chassis den Importeuren<br />

einen Betrag von 1562 242 Fr. gutgeschrieben<br />

(gegen 1593 217 Fr. im Jahr 1938).<br />

Um die Arbeitsbeschaffung innerhalb der schweizerischen<br />

Karosserie-Industrie zu fördern, erteilte<br />

der Bundesrat, wie der Bericht in Erinnerung ruft,<br />

der Zollverwaltung am 28. Juli 1939 die Ermächtigung,<br />

auch für im Inland zu Lieferwagen bis<br />

zu 800 kg Nutzlast karossierte Chassis 20"/o des<br />

Einfuhrzolles zurückzuerstatten.<br />

Zum Abschnitt Benzinzoll bemerkt der Bericht,<br />

die Rückvergütungen auf dem « Ausländerbenzin »<br />

seien auf 462 417 Fr. gesunken (gegen 634 939 Fr.<br />

im Jahre 1938). Darin spiegle sich der Rückgang<br />

des Reiseverkehrs.<br />

Aus<br />

Sdiwe<br />

»n Kantonen<br />

Wieder eine Warnung<br />

an die Radfahrer.<br />

Es ist noch gar nicht lange her, dass sich<br />

im aargauischen Kantonsrat Klagen über die<br />

seit der Mobilisation namentlich bei den Radfahrern<br />

zu beobachtende Verlotterung der<br />

Verkehrsdisziplin erhoben. Heute nun sieht<br />

sich der Kanton Luzern veranlasst, ihnen ins<br />

Gewissen zu reden und darüber hinaus ein<br />

unnachsichtliches Vorgehen gegenüber Sündern<br />

anzudrohen. Wenn wir den Warnungsruf<br />

des luzernischen Polizeikommandos hier<br />

in extenso wiedergeben, so geschieht es beileibe<br />

nicht aus hämischer Schadenfreude,<br />

oder kleinlicher Ranküne, sondern weil uns<br />

auch diese Warnung eine Bestätigung dafür<br />

liefert, dass es mit unserer Kritik an der Verwilderung<br />

der Verkehrssitten einer gewissen<br />

Kategorie von Velofahrern, einer Kritik, womit<br />

wir uns schon vor Monaten hervorgewagt,<br />

seine Richtigkeit hat.<br />

Der Appell des luzernischen kantonalen<br />

Polizeikommandos lautet:<br />

Die vorgeschrittene Jahreszeit und der durch die<br />

Mobilisation und Benzinrationierung stark zurückgegangene<br />

Motorfahrzeugverkehr hat eine starke<br />

Zunahme des Veloverkehrs mit sich gebracht Es<br />

muss festgestellt werden, dass die Strassendisziplin<br />

der Velofahrer eine sehr schlechte ist. Schwere<br />

Strassenverkehrsunfälle, wobei Menschenleben zugrunde<br />

gehen und grosse Schäden an Gesundheit<br />

und Gut verursacht werden, sind an der Tagesordnung.<br />

Durch den verminderten Motorfahrzeugverkehr<br />

fühlen sich die Velofahrer die alleinigen Herren<br />

der Strasse und verhalten sich dementsprechend.<br />

Wir möchten daher alle Strassenbenützer, insbesondere<br />

die Velcfahrer, in ihrem eigenen Interesse<br />

zu vermehrter Aufmerksamkeit und besserer<br />

Innehaltung der Verkehrsvorschriften auffordern.<br />

Viele Unfälle entstehen immer wieder durch unvorsichtiges<br />

Einfahren in Ueberlandstrassen, sowie<br />

durch Abbiegen aus der Fahrrichtung ohne oder<br />

durch verspätetes Zeichengeben. Mit Nachdruck<br />

rufen wir auch Art. 70 VV zum BG Mfz. in Erinnerung,<br />

wonach nicht mehr als zwei Radfahrer<br />

nebeneinander fahren dürfen, ausser beim Ueberholen.<br />

Die Organe der Strassenverkehrspolizei haben<br />

Auftrag zu strenger Kontrolle und zu unnachsichtlicher<br />

Beanzeigung in Uebertretungsfällen.<br />

Wichtige Volksabstimmung<br />

in Zürich.<br />

Der Zürcher Regierungsrat hat die Volksabstimmung<br />

über das kantonale Ermächtigungsgesetz<br />

für Anpassung der Verkehrssteuern<br />

an die Benzinrationierung durch den<br />

Regierungsrat nun endgültig auf Sonntag<br />

den 16. Juni angesetzt. Am gleichen Tag<br />

werden der Kantonsratsbeschluss für Staatsbeiträge<br />

an zusätzliche Gememdeleistungen<br />

für Wehrmänner und das Gesetz betreffend<br />

Abänderung der gesetzlichen Besoldungen<br />

der Lehrer an der Volksschule und der Pfarrer<br />

dem Zürchervolk zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Der vom Regierungsrat verfasste «beleuchtende<br />

Bericht » zum Ermächtigungsgesetz<br />

betreffend Verkehrssteuern lässt nochmals<br />

all die Argumente Revue passieren, die<br />

für die unerlässliche und dringende Ermässi-<br />

Ganz allgemein müssen<br />

Schriftsignale ohnehin als wahrnehmüngspsychologisch<br />

unbefriedigend<br />

betrachtet werden. Ihr Bedeutungsinhalt ist selten<br />

auf diejenige Entfernung verständlich, auf<br />

die sie rein opt : sch sichtbar sind, da die Bestanz<br />

leserlich ist. Gerade im Falle der Bezeichnung<br />

schriftung erst auf verhältnismässig geringe Dieiner<br />

Sackgasse wird der Fahrzeugführer daher<br />

häufig zu spät den Sinn der für ihn schon längst<br />

Abb. 5.<br />

Verbessertes Signalbild für das Fahrrichtungszeichen<br />

(im Vordergrund). Dahinter, etwas verdeckt,<br />

das Signalbild laut Verordnung.<br />

sichtbaren Tafel zu erfassen imstande sein, um<br />

rechtzeitig und ohne unnötige Manöver und die<br />

daraus entstehende Störung des übrigen Verkehrs<br />

auf die Einfahrt in die Sackgasse verzichten zu<br />

können. Auf alle Fälle erfordern Schriftsignale<br />

eine ungünstig lange Hinwendung der Aufmerksamkeit<br />

auf ihr Schriftbild, worunter die Beachtung<br />

des Verkehrs und der Straese leidet und daher<br />

die Gefahr von Unfällen steigt.<br />

Aus diesen Erwägungen ergibt sich die<br />

Wunschbarkeit eines neuen Verkehrszeichens<br />

zur Kenntlichmachung der Einfahrt in eine<br />

Sackgasse.<br />

Da die Zeitumstände einer solchen Erweiterung<br />

des Signalkodex jedoch nicht günstig sind, soll.<br />

hier von der Diskussion des Bildes eines solchen<br />

neuen Zeichens Umgang genommen werden.<br />

Einen freilich bedeutend krasseren Fall von Ergänzung<br />

eines Verkehrszeichens durch zusätzliche<br />

schriftliche Erläuterung zeigt Abb. 3 von der<br />

Strassenunterführung unter dem Bahnhof in Freiburg.<br />

Die langatmige Beschriftung der dortigen Tafel<br />

würde für die richtige Lektüre einen längeren<br />

Aufenthalt jedes Fahrzeugführers bedingen, der<br />

praktisch einfach nicht möglich ist und daher die<br />

im Signaltext enthaltenen Mitteilungen an die Verkehrsteilnehmer<br />

praktisch illusorisch macht. Freilich<br />

enthält die Aufechrifttafel auch hier wiederum<br />

eine ganze Reihe von polizeilichen Mitteilungen an<br />

die Strassenbenützer, für die kein offizielles Signal-<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 23. APRIL <strong>1940</strong> — N° 17<br />

gung der Verkehrssteuern sprechen und die<br />

man im Votum von Polizeidirektor Briner<br />

an der Kantonsratssitzung vom 1. April so<br />

sehr vermisste. Es wird da auf die Unwirtschaftlichkeit<br />

der Motorfahrzeughaltung be<br />

den heutigen ungenügenden Benzinmengen<br />

verwiesen sowie auf die ungenügende Beschäftigung<br />

im Autogewerbe. Dabei stöss<br />

man, nachdem der kantonale Polizeidirektor<br />

am 1. April noch behauptet hatte, die Lage<br />

im zürcherischen Automobilwesen sei « nicht<br />

so bös », auf das Eingeständnis des Gesamtregierungsrates,<br />

dass Ende Dezember 1939<br />

im Kanton Zürich 2000 Fahrzeuge mehr stillgelegt<br />

waren als bis zum gleichen Zeitpunkt<br />

1938.<br />

, Nach diesem regierungsrätlichen Bericht<br />

hat der Kanton Zürich bereits im Jahr 1939<br />

©inen Ausfall an Verkehrssteuern von rund<br />

Fr. 100 000 zu verzeichnen; für <strong>1940</strong> rechnet<br />

der Regierungsrat mit einem bedeutend stärkeren<br />

Rückgang (im Budget sind nicht weniger<br />

als 1,5, Mill. Fr. vorgesehen !), wenn es<br />

nicht gelinge, die zunehmende Ausserbetriebsetzung<br />

der Fahrzeuge durch geeignete Massnahmen<br />

(lies Senkung der Verkehrssteuern)<br />

herabzusetzen. Besonders betont wird auch,<br />

dass durch die Stillegung der Motorfahrzeuge<br />

die Heeresmotorisierung und dan ganze Landesverteidigung<br />

ernstlich bedroht sind.<br />

Man hat in den letzten Wochen gemunkelt,<br />

dass der Monat Mai eine starke Lockerung<br />

der Benzinrationierung bringen und daher die<br />

Steuerermässigung nicht mehr so aktuell sein<br />

werde. Die neuen Litertabellen zeigen, dass<br />

die geänderten politischen und kriegerischen<br />

Verhältnisse diese Absichten völlig unterbunden<br />

haben und die Fahrzeughalter mit Ausnahme<br />

ganz vereinzelter unterer Kategorienklassen<br />

mit den bisherigen Quantitäten in den<br />

nächsten zwei Monaten vorlieb nehmen müssen.<br />

Um so unerlässlicher ist eine Senkung<br />

der kantonalen Verkehrssteuern, weshalb man<br />

erwartet, dass das Zürcher Ermächtigungsgesetz<br />

vom Volk angenommen und spätestens<br />

am 1. Juli in Kraft gesetzt werde. V<br />

Signal-Pathologie<br />

Fortsetzung von Seite 1.<br />

bild hesfeht (Verbot der Durchfahrt von Anhangerzügen,<br />

Langholztränsporten und anderweitigen Fuhren<br />

mit über die Ladefläche hinausragender Last),<br />

„SO ,dass, Ä mit Inbegriff der Beschränkung des Gesamtgewichtes<br />

und der Ladehöhe, insgesamt fünf<br />

verschiedene Weisungen bzw. Verbote auszudrükken<br />

waren, ungerechnet die durch das allgemeine<br />

Vorsichtssignal signalisierte Aufforderung zu behutsamer<br />

Fahrweise. Angesichts solcher Anforderungen<br />

mues freilich jeder Signalkodex versagen,<br />

und es zeigt sieh gerade hier die Notwendigkeit,<br />

. i Abb. 6.<br />

Verbesserung der Signalwirkung durch TJeberdimensionierung<br />

des Verkehrszeichens (Zürich,<br />

Limmatquai).<br />

bei der'Aufstellung einer Signalordnung zwischen<br />

der Beschränkung auf die allgemeinsten Begriffe<br />

und. einer kasuistischen Berücksichtigung einer<br />

Unzahl von immer wieder anders gelagerten Einzelfällen<br />

die richtige Mitte zu halten.<br />

Es wäre, wahrlich interessant, wenn das Bundesgericht<br />

einmal einen Verkehrsunfall zu beurteilen<br />

hätte, der aul die Nichtbeachtung eines solchen<br />

unübersichtlichen Signals zurückzuführen<br />

wäre, damit Klarheit darüber geschaffen würde,<br />

wie solche, durch kein reglementarisches Verkehrszeichen<br />

auszudrückende Verbote den Strassentrenützern<br />

überhaupt bekanntzugeben sind und wie<br />

weit die Pflicht der Verkehrsteilnehmer geht, Signalhäufungen<br />

wie die vorliegende zur Kenntnis<br />

zu nehmen.<br />

Ein,en «leichteren Fall» von Ausweitung des Bedeutungsinhaltes<br />

eines Verkehrszeichens bzw. von<br />

Äenderung des Zeichens selber zeigt Abb. 4. Hier<br />

ist mit Geschick versucht worden, eine nicht gerade<br />

einfache Verkehrssituation zu klären. Es<br />

handelte sich um die Notwendigkeit der Anordnung<br />

des Rechtsverkehr© um einen Turm in einem<br />

engen Winkel der Altetadt von Lausanne. Die Verwendung<br />

des ordonnanzmässigen geraden Richtungspfellers<br />

Nr. 19 der Signalverordnung hätte<br />

die Fahrzeugführer zweifellos in die auf unserem<br />

Bilde nicht sichtbare nach rechts führende Gasse<br />

gewiesen. Dies war jedoch nicht beabsichtigt; denn<br />

das Abbiegen in die nach links führende Gasse<br />

sollte erlaubt sein, und es war nur nötig, dafür zu<br />

sorgen, dass dies auf dem Wege der Umfahrung<br />

tischer<br />

Den Rollschuh in den Dienst des Autos gestellt<br />

hat der Besitzer einer grossen Tankstelle in<br />

Oklahoma. Er hat seine sämtlichen Angestellten<br />

mit Rollschuhen ausgerüstet, so dass<br />

sie letzt mit ungewohnter Flinkheit zwischen<br />

den zu bedienenden Autos, den Benzin- und<br />

Oelzapf stellen, dem Bureau usw. hin und<br />

her flitzen. Alle Automobilisten sind von dieser<br />

Neuerung so begeistert, dass sie überall<br />

davon erzählen und eifrig dafür Propaganda<br />

machen.<br />

In Indianapolis<br />

Hess sich der 106jährige Neger Jerry Patterson<br />

seinen Führerschein erneuern. Seine<br />

erste Fahrbewilligung hat er vor elf Jahren,<br />

also im Jünglingsalter von 95, erworben.<br />

Bienenzüchter, motorisiert euch !<br />

Natürlich stammt er aus Amerika, der Vorschlag,<br />

Bienenstöcke auf speziell dafür konstruierten<br />

Wagen einzubauen und sie dergestalt<br />

fahrbar zu machen, damit die Imker<br />

während der Blütezeit gewisser Pflanzen<br />

grössere Landstriche «abklopfen» können.<br />

Verdunkelung hilft dem Malergewerbe.<br />

In London sind über 2000 Mann mit dem<br />

Bemalen der Randsteine und der Kennzeichnung<br />

der Strassenübergänge mit weisser<br />

Farbe beschäftigt. Seit Kri msbruch sind<br />

für diesen Zweck über 2 Millionen Gallonen<br />

Farbe drauf gegangen.<br />

Luftkonditionierte Wagen statt Gasmasken.<br />

In englischen Autofabrikantenkreisen soll<br />

man festgestellt haben, dass die neuen Modelle<br />

der luftkonditionierten Wagen jede<br />

Gasmaske überflüssig machen. Wird in das<br />

Luftzuführungssystem ein Gasfilter eingebaut,<br />

so bleibt, wie Versuche in gasgefüllten<br />

Tunnels ergeben haben, die Luft innerhalb<br />

des Wagens vollkommen rein und atembar.<br />

Laternengaragen auch in New-York.<br />

Eine in New York durchgeführte Zählung<br />

hat ergeben, dass nicht weniger als 150 000<br />

Wagen die Nacht im Freien verbrachten.<br />

Obligatorische Reifenkontrolle in Pennsylvanien.<br />

Der Gouverneur von Pennsylvanien hat ein<br />

Gesetz unterzeichnet, das den Autofahrern<br />

die Instandhaltung der Reifen zur Pflicht<br />

macht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein<br />

Auto fährt, bei dem ein Reifen nicht mehr in<br />

einwandfreiem Zustande ist, wird mit 10, im<br />

Wiederholungsfalle mit 50 Dollar Geldstrafe<br />

oder Gefängnis bestraft. In Zweifelsfällen gilt<br />

das Gutachten eines staatlichen Verkehrsfachmannes<br />

als ausschlaggebend. Das Gesetz<br />

ist von um so grösserer Bedeutung, als 16%<br />

aller tödlichen Autounfälle in diesem Bundesstaate<br />

auf schadhafte Bereifung zurückzuführen<br />

sind<br />

des Turmes geschehe. Die leichte Äenderung des<br />

•etreckten in einen gebogenen Pfeil war die ebenso<br />

einfache, wie elegante und ohne weiteres verständliche<br />

Lösung des Problems — fürwahr eine glückiche<br />

«Umbiegung» eines Signalbegriffes.<br />

In gewissen Fällen besteht der Wunsch, ein an<br />

6ich verständliche« und eindeutiges Signalbild durch<br />

rgendwelche Massnahmen noch deutlicher zu machen,<br />

als es in seiner obligatorischen Form, Grosse<br />

und Aufstellungsart an eich schon ist. Auch in dieser<br />

Beziehung epielt das Fairtrichtungssignal<br />

Nr. 19,<br />

der welsse Pfeil auf blauem Grunde,<br />

iine -wichtige Rolle. Diesem Zeichen haften seit<br />

eher verschiedene Mängel an. Infolge des stumpfen<br />

Tones der offiziellen Farbe «SignaMau» hebt<br />

sich dieses Zeichen sehr häufig äusserst schlecht<br />

von seinem Hintergrunde ab und wird schon deswegen<br />

vor allem nachts vielfach übersehen. Schlimmer<br />

ist jedoch, dass der Utnriss des Pfeiles selber<br />

nach vorschriftsmässiger Zeichnung so wenig prägnant<br />

ist, dass er schon auf kurze Entfernung zu<br />

inem blossen weissen Querstrich verschwimmt<br />

und die Spitze nicht mehr vom Ende unterschieden<br />

werden kann, so dass die Verkehrsteilnehmer<br />

über die ihnen vorgeschriebene Fahrtrichtung allzulange<br />

im Ungewissen bleiben.<br />

Dae kantinale Tiefbauamt Zürich verwendet<br />

daher bei Verkehrsumleitungen infolge Bauarbeiten<br />

mit guten Gründen ein weitaus klareres Pfeilbild,<br />

wie es Abb 5 zeigt, trotzdem von einem streng<br />

rechtlichen Standpunkt aus diese Umrissform als<br />

unstatthaft bezeichnet werden müsste. Auf eine<br />

ndere Art wieder hat die Stadt Zürich an der Gabelung<br />

zwischen Limmatquai und Sonnenquai in<br />

der Nähe des Bellevueplatzes die Sichtbarkeit des<br />

dortigen Fahrtrichtungszeichens zu verbessern geucht<br />

(Abb. 6). Sie hat die betreffende Signaltafel<br />

gegenüber der Norm stark vergrössert und damit<br />

eine gewisse Erhöhung der «Reichweite» des Signals<br />

zustandegebracht. Sehr gross ist der Erfolg<br />

dieser Ueberdimensionierung freilich nicht, weil<br />

die Erfassung eines Gegenstandes nicht einfach<br />

durch seine Grosse und Farbe bestimmt wird, sondern<br />

in erheblichem Mass durch eine Art Auslose<br />

nach der Interessenlage desjenigen, an den sich die<br />

lildmässige Mitteilung richtet. Man «sieht» ja in<br />

'at und Wahrheit längst nicht alles, was man rein<br />

ptisch sehen kann, und gerade im Strassenverkehr<br />

ist es vielfach so, dass das Verkehrsgetriebe<br />

es den Fahrzeugführern gar nicht ermöglicht, gewiseermassen<br />

auf weite Sicht zu disponieren und<br />

daher mit ihrer Wahrnehmung dem Vehikel allzuweit<br />

vorauszueilen.<br />

(Schluss folgt.)

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