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E_1940_Zeitung_Nr.010

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Ton allem Anfang an versperrten.<br />

Wsa die Benutzer bestehender Tramlinien dazu ce-<br />

«a*t hätten, -wären ihnen bei der Ersetzung des<br />

Trame durch den Trolleybus die bisherigen Uineteigemöglichkeiten<br />

entzogen worden, können Sie<br />

ßksh ungefähr denken. »<br />

c Nach dem in der Volksabstimmung angenommenen<br />

Projekt erfolgt die Einführung des Trolleybussea<br />

in Bern auf die Weise, dass die bisherige<br />

Tramlinie Bahnhof-Bärengraben auf Trolleybus umgestellt<br />

und über den Bärengraben hinaus bis zur<br />

Schosshalde verlängert wird, womit Hand in Hand<br />

die Aufhebung der Omnibusringline Bahnhof—<br />

Schosshalde (S) und eine Umleitung der Autobusverbindung<br />

nach Ostermundigen über die Kornhausbrücke—Viktoriastrasse<br />

geht. Aus welchen<br />

Gründen und Ueberlegungen heraus ist man zu<br />

dieser Wahl gelangt? ><br />

t Vorab deshalb, weil sich hier die Vorteile des<br />

TroUeybusses am besten auswirken, weil wir gerade<br />

hier wesentliche Ersparnisse erzielen, d. h. also der<br />

Sanierungsbedürftigkeit der Strassenbahnen Rechnung<br />

tragen und obendrein die Betriebsgestaltung<br />

technisch und wirtschaftlich verbessern können. »<br />

«Worin äueeern sich denn im konkreten Fall<br />

die Vorteile dee Trolleylbussystems? Liegen sie auf<br />

verkehrsteöhnischem oder finanziellem Gebiet? »<br />

« Auf beiden. Nicht nur, dass wir mit dem Trolleybus<br />

eine bessere Bedienung des Schosshaldenquartiers<br />

erreichen, die Lösung erlaubt uns, auch<br />

die Betriebsmittel wirtschaftlicher auszunützen, und.<br />

was schliesslich auch nicht zu verachten ist, jährliche<br />

Einsparungen von ca. 92 000 Franken zu erzielen.<br />

»<br />

« Ist darin etwa eine anfällige Verkehrssteigerung,<br />

welche der Uebergang zum Trolleybus mit<br />

sich bringen könnte, scnon einkalkuliert? »<br />

«Nein, das nicht, aber ich glaube, nach den<br />

Erfahrungen von Lausanne, Winterthur und Zürich<br />

berechtigten Grand zur Annahme zu haben,<br />

dass das 'bisherige Verkehrsvolumen sich nicht nur<br />

beibehalten, sondern sogar steigern lasse. »<br />

« Nicht wahr, acht Trolleybusse sind für den<br />

Betrieb auf der neuen Linie vorgesehen? Wo werden<br />

sie denn gebaut? ><br />

< Den elektrischen Teil haben wir an die Maschinenfabrik<br />

Oerlikon und an Brown Boveri (Baden)<br />

vergeben, die Chassis liefern Saurer und<br />

FBW und die Karosserien werden fast alle von<br />

stadtbernischen Firmen, die meisten von Gangloff,<br />

hergestellt. Vielleicht interessieren Sie in diesem<br />

Zusammenhang noch ein paar technische Einzelheiten:<br />

Die Fahrzeuge, in Leichtbauweise ausgeführt,<br />

haben ein Fassungsvermögen für rund 60<br />

Personen, die Türen werden derart angeordnet und<br />

ausgebildet, dass sich der Verkehr der Fahrgäste<br />

im ßens unique abwickelt, mit Einsteigen vorn und<br />

Ausstoigen hinten. Hinten im Wagen ist ein Raucherabteil<br />

vorgesehen; die Innenausrüstung der<br />

Trolleybusse mit Quersitzanordnuntr wird ungpfähr<br />

derjenigen des neuesten diesel-elektrischen Heck.<br />

Omnibusses Nr 46 entsprechen. »<br />

« Auf wann rechnen Sie mit der Eröffnung der<br />

Trolleybuslinie? ><br />

« Auf den August hin sollte es soweit sein, sofern<br />

nicht ausserordentliche Umstände Verzögerungen<br />

verursachen. Auf der Strecke Zeitglocken-Bärengraben<br />

kann das Tragwerk für die Fahrleitung<br />

zeitig vorbereitet werden. Die Bauarbeiten' an der<br />

Kramgasse und weiter hinunter bis zum Bärengraben<br />

dagegen werden erst nach Einstellung des Trambetriebes<br />

in Angriff genommen. Und was die Ausbesserung<br />

des Teilistückes Bärengralben-Muristalden-<br />

Schosshalde anbe'angt, so soll sie bis 15. August zu<br />

Ende kommen. Während der Uebergangszeit, die<br />

ca. drei Wochen dauert und die bedingt ist durch<br />

die Beseitigung der Tramfahrleitung und die Montage<br />

der Oberleitung für den Trolleyibus, fassen wir<br />

einen « Troüeybusbetrieb» mit Omnibussen ins<br />

Auge. »<br />

« Und die Tramschienen ... ? ><br />

«... werden erst nach Aufnahme des Trolleybusverkehrs<br />

entfernt. Sie dienen, gleich wie die abgebaute<br />

Fahrleitung, soweit noch gut, als Ersatz,<br />

stücke und für Geleiseverankerung oder sie werden<br />

als Altmaterial verwendet. ><br />

« Haben Sie und Ihre Behörden sich schon mit<br />

dem Gedanken eines weitern Ausbaues des Trolleybusbetriebes<br />

in Bern beschäftigt und hat sich dieses<br />

Studium eventuell schon zu gewissen Plänen<br />

verdichtet? »<br />

«Natürlich sind wir, nachdem sich die ganze<br />

Trolleybusfrage für uns erhoben hatte, nicht bei<br />

der Prüfung der nun zur Einführung gelangenden<br />

Trolleybuslinie stehengeblieben. Wenn wir die Möglichkeit<br />

der Umstellung weiterer Tram- oder Omnibuslinien<br />

auf den Trolleybus beurteilen wollen,<br />

dann müssen wir das Netz eines ganzen Stadtteils<br />

oder Vororts in Betracht ziehen. Und dabei zeichnen<br />

sich für die späteren Entwicklungsmöglichkeiten<br />

des Trol'eybusses, die übrigens nicht zuletzt<br />

von der Lösung der Vorortebahnfrage abhängen,<br />

drei örtlich getrennte Gruppen ab- der Osten mit<br />

Kirchenfeld, Burgernziel und Muri. der nördliche<br />

Stadtteil mit Wyier und Lorraine und der Westen<br />

mit Bümpliz, Bethlehem, Holligen. Sinnvolle Verkehrspolitik<br />

treiben heisst meines Erachtens den<br />

Trolleybus so einsetzen, dass ihm allmählich ein<br />

ganzes zusammenhängendes Verkehrsgebiet zugewiesen<br />

wird Auf dieser Grundlage entstände ein in<br />

sich geschlossenes Tramnetz einerseits und ein organisch<br />

gewachsenes Trolleybusnetz anderseits. »<br />

« Lässt sich heute schon etwas darülber sagen,<br />

welches die nächste Etappe auf dem Wege zur Erschliessung<br />

Berns für den Trolleybus sein wird? ><br />

« Möglicherweise die Tramliriie Bahnhof-Wabern,<br />

die wir bisher nicht in den Kreis unserer<br />

Studien einbezogen hatten. Wenn sie nun 6ö unversehens<br />

in den Vordergrund rückt, dann deshalb,<br />

weil für die nächsten Jahre der Umbau eines der<br />

von ihr benutzten Strassenzüse, der Seftigeristrasse<br />

nämlich, bevorsteht. Diese Strassenkorrektion ist<br />

für uns nicht erwünscht, kommt sie aber dennoch,<br />

60 würde die Strassenbahn dadurch zu einer mit<br />

einem Aufwand von 180000 Franken verbundenen<br />

Geleiseverlegung gezwungen. Da rechtfertigt es sich,<br />

dass wir uns mit der Frage befassen, ob wir uns<br />

in diesem Fall nicht die Vorteile des Trolleybusses<br />

zunutze machen und die Gelegenheit am Schopf<br />

packen «sollten, ihn an Stelle des bisherigen Trambetriebes<br />

auf dieser Strecke einzusetzen. Eine ganze<br />

Reihe von Momenten sprechen angesichts der beeondern<br />

Umstände dafür, nicht zuletzt die Wirtschaftlichkeit<br />

des Trolleybusses. der uns auf dieser<br />

Linie zu einer jährlichen Einsparung von ca.<br />

36 000 Franken verhelfen würde, so dass wir also<br />

nach der Ausführung der beiden Trolleybus-Etappen<br />

Bahnhof-Bärengraben-Schoeshalde und Bahnhof-Wabern<br />

die Kapital- und Betriebskosten um<br />

insgesamt ca. 126 000 Franken senken könnten.»<br />

Eine vernünftige Initiative.<br />

Der Touring-Club de France beabsichtigt,<br />

einen Wettbewerb zur Verbesserung der Fahr-<br />

nie Besitzer eines neuen Wagens, sondern<br />

ersteht sich Occasionen zum Preise von 800<br />

bis 1000 Fr., deren Lebensdauer 4—5 Jahre<br />

Gelbes Velolicht in Italien. ><br />

Durch ein italienisches Gesetz wurden<br />

gelbe Scheinwerfer für Fahrräder eingeführt,<br />

um die Unterscheidung von Motorfahrzeugen<br />

zu ermöglichen.<br />

schnitts-Automobilist» amerikanischer Observanz<br />

statistisch erfasst worden. Was dabei<br />

herauskam, war dies: er ist 42 Jahre alt,<br />

verheiratet und Vater zweier Kinder, er verdient<br />

zirka 100 Fr. in der Woche, war noch<br />

Der Kanton Luzern folgt dem<br />

Zürcher Beispiel.<br />

Was lange währt, wird endlich gut — und<br />

wenn sich die Luzerher Regierung auch nicht<br />

sonderlich beeilte, dem Begehren der Motorfahrzeughalter<br />

um eine den heutigen Verhältnissen<br />

entsprechende Ermässigung der Verkehrssteuern<br />

Folge zu leisten, so tritt sie<br />

jetz^t mit einer, Vorlage anjdie Oeffen<br />

welche wenigstens die Hoffnung"'<br />

einigermassen tragbare Lösung aufkeimen<br />

lässt. Dem am letzten Montag zu seiner<br />

Frühjahrssession zusammengetretenen Grossen<br />

Rat unterbreitet nämlich der Regierungsrat<br />

eine Vorlage für die Abänderung des<br />

Gesetzes über den Verkehr mit Motorfahrzeugen<br />

vom 14. Mai 1929. Eine materielle<br />

Neuregelung bringt der Entwurf zwar nicht,<br />

wobl aber will er der Regierung die Ermächtigung<br />

erteilen, während der Dauer der<br />

Treibstoffrationierung und nach deren Aufhebung<br />

längstens bis zum Beginn des folgenden<br />

Kalenderjahres die im erwähnten Gesetz<br />

: enthaltenen Vorschriften über Höhe und Be-<br />

;zug der Verkehrssteuern vorübergehend, den<br />

ausserordentnehen Verhältnissen anzupassen.<br />

In seiner Botschaft hebt der Regierungsrat<br />

die Auswirkungen der Benzinrationierung auf<br />

die Fahrzeughaltung hervor, dadurch gei<br />

kennzeichnet, dass die festen Spesen, wozu<br />

auch die Verkehrssteuern gehören, den Fahrkilometer<br />

stärker belasten als der Gesetzgeber<br />

bei der Festlegung der Gebührenansätze<br />

vorsah. Dazu wird sich die allgemeine<br />

Wirtschaftlage in steigendem Masse<br />

in Handel und Gewerbe auswirken und manchen<br />

Motorfahrzeughalter veranlassen, seinen<br />

Wagen stillzulegen. Vielleicht noch stärker<br />

als die Rationierung mag die ständige Verteuerung<br />

der Treibstoffpreise dem Motoffahrzeugbestand<br />

Abbruch tun. Diese Entwicklung<br />

aber, fährt die Botschaft fort, ist geeignet,<br />

die Landesverteidigung in erheblichem<br />

Masse zu beeinträchtigen. Sowohl für die<br />

Wirtschaft als auch für die Armee muss der<br />

notwendige Verkehr nach Möglichkeit sichergestellt<br />

werden. Es rechtfertigt sich deshalb,<br />

durch rasche, geeignete Massnahmen der<br />

voraussichtlich ungünstigen Entwicklung im<br />

Automobilwesen zu begegnen. Bereits haben<br />

einige Kantone, in denen der Regierungsrat<br />

die erforderlichen Kompetenzen besitzt, die<br />

nötige vorübergehende Anpassung getroffen,<br />

andere sehen eine Neuordnung des Steuerwesens<br />

vor, um wenigstens die durch die<br />

Treibstoffrationierung am stärksten betroffenen<br />

Halter zu entlasten.<br />

Durch eine Gesetzesbestimmung das<br />

System der Steuererleichterung vorzuschreiben,<br />

wäre jedoch zu zeitraubend und nicht<br />

zweckmässig. Ein solches Vorgehen würde<br />

eingehendes Studium erfordern und könnte<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 5. MÄRZ <strong>1940</strong> — N° 10<br />

istischer<br />

radbeleuchtungen auszuschreiben, um aufbeträgt. Damit fährt er im Jahr 13 000 km,<br />

diese Weise zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle<br />

wirksam beizutragen.<br />

hause entfernt. Im übrigen verbraucht er<br />

wobei er sich nie mehr als 160 km von zu-<br />

jährlich<br />

2200 Liter Benzin, 125 Liter Oel und sitzt<br />

während des Jahres 40 tage (zu 8 Stunden)<br />

am Lenkrad. Womit dieses statistische Porträt<br />

vollendet wäre.<br />

Ein ungemütlicher Beruf<br />

Das Strassennetz der USA<br />

ist das Fahren mit Nitroglyzerinwagen in den<br />

wurde in den Jahren von 1910 bis 1938 vonUSA.<br />

Zwar wird diese Kategorie von Chauffeuren<br />

klotzig bezahlt, aber bei der Gefähr-<br />

800 000 km auf 1600 000 km erweitert.<br />

lichkeit ihres Berufs nimmt sie keine Versicherungsgesellschaft<br />

auf. Wo sie mit ihren Spe-<br />

So leibt und lebt der amerikanische Durchschnittsautomobilistziallastwagen<br />

erscheinen, ergreifen die Leute<br />

Der Amerikaner hat nun mal einen Hang, das Hasenpanier. Natürlich fahren die Lenker<br />

alle Erscheinungen des Lebens statistisch zu dieser Wagen nur ganz langsam; ihre Route<br />

durchleuchten, selbst dann, wenn ein solches bilden meist Nebenwege. Denn das Nitroglyzerin,<br />

einer der wirksamsten Sprengstoffe der<br />

Unterfangen Gefahr läuft, im Grotesken zu<br />

enden. Neuerdings ist nun auch der « Durch* Welt, zeichnet sich nicht nur durch besondere<br />

Feuergefährlichkeit, sondern auch durch Stossempfindlichkeit<br />

aus. Ein paar Schlaglöcher auf<br />

einsamer Nebenstrasse haben schon genügt, um<br />

einen Camion mit solcher Ladung in die Luft<br />

fliegen zu lassen.<br />

STEUERFRAGEN<br />

Herunter mit den Verkehrssteuern !<br />

einer anpassungsfähigen Lösung entspricht es<br />

deshalb am ehesten, wenn der Regierungsrat<br />

die Vollmacht erhält, au! dem Verordnungswege<br />

die Besteuerung der Motorfahrzeuge<br />

vorübergehend zu regeln, wobei allerdings<br />

diese Befugnis entsprechend der Dauer<br />

der Benzinrationierung befristet sein muss.<br />

Im übrigen soll die Gesetzesänderung, welche<br />

bestenfalls auf den Sommer hin Sn Wirksamkeit<br />

treten kann, mit rückwirkender<br />

Kraft auf 1. April <strong>1940</strong> ausgestattet<br />

werden.<br />

Wie unsere Leser wissen, hat der Kanton<br />

Zürich auf InitiatiVe der dortigen Strassenverkehrsliga<br />

hin den gleichen Weg beschritten.<br />

Für die rührigen, zielbewusst handelnden<br />

Zürcher mag es deshalb eine Genugtuung<br />

bedeuten, wenn ihr Beispiel auch in andern<br />

Kantonen Schule macht. Wo ist der<br />

nächste, der sich diesem Vorgehen anschliesst<br />

? Denn allerdings warten die Automobilisten<br />

noch zahlreicher Kantone auf ein<br />

wirkliches Entgegenkommen hinsichtlich<br />

einer steuerlichen Entlastung.<br />

Der Neuregelung der bernischen<br />

Verkehrssteuern entgegen.<br />

Auf der Traktandenliste der Session des bernischen<br />

Grossen Rates, die am letzten Montag ihren<br />

Anfang nahm, figuriert u.a. auch das Gesetz über<br />

die Strassenpolizei und die Erhebung einer Motorfahrzeugsteuer.<br />

Zu diesem Geschäft bemerkt die<br />

kantonale Polizeidirektion in ihrem Vortrag an den<br />

Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates, es erweise<br />

sich angesichts der gegenwärtigen Situation<br />

auf dem Gebiete der Gesetzgebung über Automobil-<br />

Steuer und Strassenpolizei als dringend nötig, dass<br />

die gesetzlichen Grundlagen wieder einmal in Ordnung<br />

gebracht werden. Dabei bedürfe es mehr nur<br />

einer Klarstellung, als weitläufiger materieller Aenderungen,<br />

zumal das legislatorische Hauptgewicht<br />

hinsichtlich der Strassenpolizei an den Bund übergegangen<br />

sei.<br />

Weiter verbleibe dem Kanton die Befugnis zum<br />

Bezug von Spezialsteuern und Gebühren mit ausdrücklichem<br />

Ausschluss von Durchgangsgebühren.<br />

Zur Begründung des Gesetzesentwurfes fügt die<br />

Polizeidirektion sodann bei:<br />

I. Strassenpolizei.<br />

Die Aufsicht über die Strassenpolizei wird der<br />

Polteeidirektion unterstellt, währenddem die Aufsicht<br />

über die Strassenbaupolizei der Baudirektion<br />

obliegt. Sodann wird dem Regierungsrat, in Beibehaltung<br />

des jetzigen Zustandes, die Kompetenz zur<br />

Ordnung der Strassenpolizei in den Bereichen erteilt,<br />

die nicht den eidgenössischen Vorschriften zukommen,<br />

also der Vollzug der eidgenössischen Vorschriften,<br />

die Ordnung des Fuhrwerk- und Fussgängerverkehrs,<br />

soweit nicht bereits geordnet, allfällige<br />

ergänzende Vorschriften betreffend den Motorfahrzeugverkehr,<br />

soweit sie als zulässig erscheinen,<br />

und schliesslich die Ueberprüfung und Genehmigung<br />

von lokalen Vorschriften.<br />

II. Motorfahrzeussteuer.<br />

Auch zu den Bestimmungen betreffend die Motorfahrzeugsteuer<br />

ist nicht sehr viel zu bemerken.<br />

Immerhin werden verschiedene Fragen durch das<br />

Gesetz selbst klargestellt, die einer solchen Klärstellung<br />

grundsätzlich bedürfen, das üebrige wird<br />

dem Dekrete des Grossen Rates überlassen, der die<br />

Detailfragen zu regeln haben wird. Ausserdem wird<br />

die Auswirkung der Erleichterungen bis zurdem Regierungsrat der Auftrag erteilt, auf dem<br />

Nutzlosigkeit verzögern. Zudem wäre eine Wege der Vollzugsvorschriften die in der Praxis<br />

sich immer wieder erneut stellenden Fragen zu regeln,<br />

soweit die Vorschriften des Gesetzes und der<br />

derartige Umschreibung im Gesetz zu starr<br />

und liefe Gefahr, durch die Verhältnisse Dekrete nicht ausreichen.<br />

überholt zu werden. Den Erfordernissen Zunächst ist von Wichtigkeit die Bestimmung<br />

dar maximalen Höhe der Steuer. Hier soll grundsätzlich<br />

an" den Ansätzen gegenüber der geltenden<br />

Ordnung nichts geändert werden. Das Maximum<br />

für einen Motorwagen soll Fr. 1200 bleiben, ebenso<br />

das Maximum für ein einspuriges Motorrad bis zu<br />

5 PS mit Fr. 40. Neu vorgesehen ist die Festsetzung<br />

der Maximalsteuer für einen Anhänger mit<br />

Fr. 400 und für einen Seitenwagen an Motorräder<br />

mit Fr. 20. Im Rahmen dieser Maximalansätze soll<br />

die Abstufung der Steuer durch das Dekret des<br />

Grossen Rates erfolgen.<br />

Sodann muss einmal die gesetzliche Grundlage<br />

für die steuerliche Sonderbehandlung der landwirtschaftlichen<br />

und gemischtwirtschaftlichen Traktoren,<br />

sowie der Arbeitsmaschinen geschaffen werden,<br />

die heute lediglich auf dem Wege der Praxis erfolgt<br />

ist. Das Gleiche gilt von der gänzlichen oder<br />

teilweisen Steuerbefreiung der amtlichen oder gemeinnützigen<br />

Zwecken dienenden Fahrzeuge.<br />

Währenddem es angesichts der eidgenössischen<br />

Gesetzgebung schwer halten würde, ausreichende<br />

Objekte für materiellrechtliche Vorschriften des<br />

Grossen Rates über die Strassenpolizei zu finden,<br />

soll die Komptetenz zur Regelung der zu beziehenden<br />

Gebühren für die Verkehrs- und Führerbewilligungen<br />

ihm weiterhin überlassen bleiben.<br />

Gerade diese Frage beschäftigt die interessierten<br />

Kreise so stark, dass es kaum angängig wäre, sie<br />

der Kompetenz des Grossen Rates entziehen zu<br />

wollen und gänzlich in das Gebiet der Vollzugsvorschriften<br />

zu verweisen.<br />

Noch eine Resolution gegen eine eidgenössische<br />

Benzinsteuer<br />

Die Sektion Genf des T.C.S. hat an ihrer Generalversammlung<br />

folgende Resolution gefasst:<br />

Aus der Erwägung heraus,<br />

dass nichts eine Intervention des Bundes auf dem<br />

ausschliesslich den Kantonen zustehenden Gebiet<br />

der Motorfahrzeugsteuern rechtfertigt, sei es in<br />

Form eines neuen Zuschlags auf dem Benzin oder<br />

auf anderem Wege,<br />

dass diese Kompetenz der Kantone in Kriegszeiten<br />

ebensowenig angetastet werden darf wie im<br />

Frieden,<br />

dass aller Grund zu der Befürchtung vorliegt,<br />

die Einmischung des Bundes werde sich zu einer<br />

vollständigen und endgültigen gestalten, selbst wenn<br />

sie jetzt bloss als «provisorisch und partiell» dargestellt<br />

wird,<br />

dass ganz abgesehen von den nachteiligen Wirkungen<br />

auf den Benzinpreis, eine solche Intervention<br />

in Genf noch weniger angezeigt wäre als in<br />

andern Kantonen, zumal der Kanton Genf über eine<br />

vernünftige Autosteuer-Gesetzgebung verfügt, welche<br />

zudem auch ausreichende Grundlagen für eine Verbesserung<br />

bietet,<br />

dass die Genfer Regierung übrigens selbst sehr<br />

wenig Neigung zeigt, eine Einmischung des Bundes<br />

in einen den Kantonen vorbehaltenen Kompetenzbereich<br />

hinzunehmen,<br />

ersucht<br />

die Generalversammlung der Automobilsektion<br />

Genf des TCS, welche 4300 Mitglieder umfasst, den<br />

Staatsrat der Republik und des Kantons Genf, sobald<br />

wie möglich in Bern vorstellig zu werden, um<br />

energischen Einspruch gegen jede Tendenz direkter<br />

oder indirekter Einmischung des Bundes in die .Befugnisse<br />

der Kantone auf dem Gebiet der Motorfahrzeugbesteuerung<br />

zu erheben.<br />

Um die Steuerrückvergütung bei<br />

Requisition<br />

Die Aspa hat Klage beim Bundesgericht<br />

eingereicht.<br />

In seinem Rundschreiben vom 20. Dezember<br />

1939 hatte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement<br />

den Kantonen dargelegt, dass<br />

nach seiner Auffassung und gestützt auf eine<br />

Bestimmung der Militärorganisation von 1907<br />

der Motorfahrzeughalter berechtigt sei, im<br />

Falle der militärischen Requisition seines Vehikels<br />

die Rückerstattung der Steuer « für<br />

die Zeit der militärischen Verwendung » des<br />

Fahrzeuges zu fordern (was, präziser ausgedrückt,<br />

nichts anderes bedeutet als die Pflicht<br />

der Kantone, die Rückvergütung pro rata,<br />

d. h. auf den Tag genau berechnet, zu gewähren).<br />

Dabei wies das Kreisschreiben in<br />

seinem Schlußsatz ausdrücklich darauf hin,<br />

dass im Streitfall das Bundesgericht für die<br />

Beurteilung zuständig sei.<br />

Heute ist es so weit: unser oberste Gerichtshof<br />

wird darüber zu befinden haben, ob<br />

die Kantone die Rückerstattung nach eigenem<br />

Ermessen regeln dürfen oder ob sie sich<br />

dabei nicht vielmehr nach der Vorschrift von<br />

Art. 165 der Militärorganisation von 1907<br />

richten müssen, die, sinngemäss interpretiert,<br />

nichts anderes enthält, als ein Gebot zur<br />

Rückvergütung genau im Verhältnis der nach<br />

Tagen berechneten Requisitiorasdauer. Nach<br />

der Abklärung einer Reihe formalrechtlicher<br />

Vorfragen, worüber wir in Nr. 7 näher berichteten,<br />

hat nun die Aspa, an deren Vorgehen<br />

auch der ACS und der TCS mitinteressiert<br />

sind, einen konkreten Fall herausgegriffen<br />

und ihn beim Bundesgericht anhängig<br />

gemacht. Als Beklagter erscheint dabei der<br />

Kanton Graubünden, doch liegt es der Aspa<br />

weniger daran, nun gerade diesem Kanton<br />

den Prozess zu machen, als vielmehr einen<br />

grundsätzlichen Entscheid darüber herbeizuführen,<br />

auf Grund dessen dann auch die übrigen<br />

Kantone dazu verhalten werden könnten,<br />

die von ihnen getroffene Regelung der Steuerrückerstattung<br />

für requirierte Fahrzeuge in<br />

dem Sinne zu revidieren, dass diese nach<br />

Requisitions tagen und nicht nach halben<br />

oder ganzen Monaten oder gar Vierteljahren<br />

erfolgt.<br />

Das Urteil soll, wie wir vernehmen, in ungefähr<br />

einem Monat zu erwarten sein.

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