ZAP-2018-07
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Buchreport<br />
<strong>ZAP</strong><br />
mit praxisrelevanten Gesetzestexten in Auszügen, z.B. aus dem AnfG, AO, EGBGB, ErbStG, EStG, der<br />
EU-GüterrechtsVO und der EU-UnterhaltsVO, dem FamFG, GVG, Haager Unterhaltsprotokoll, InsO,<br />
Lugano-Abkommen, SGB VIII sowie dem VersAusglG. Besonders hervorzuheben sind die im gesamten<br />
Text eingearbeiteten bezifferten Mustertexte und Formulierungsbeispiele, die eine erhebliche Arbeitserleichterung<br />
in der anwaltlichen Praxis darstellen, zumal jeweils auf die zum Buch gehörende CD-ROM<br />
verwiesen wird. Die auf dieser CD-ROM als Word-Dokument vorhandenen Texte lassen sich einfach<br />
und bequem in die eigenen Dokumente einfügen. Fazit: Das Buch mit einem angemessenen Preis von<br />
44 € ist eine Empfehlung wert! RiAG a.D. Dr. WOLFRAM VIEFHUES, Gelsenkirchen<br />
ROßMANN/VIEFHUES, Taktik im Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2017, 892 S., Luchterhand, 89 €<br />
Das unterhaltsrechtliche Mandat ist in der anwaltlichen Praxis ein Massenmandat. Darum ist das Buch<br />
nicht nach Anspruchsgrundlagen aufgebaut, unterschieden nach dem materiell-rechtlichen und dem<br />
formalrechtlichen Teil, sondern beginnt mit der Mandatsannahme in Unterhaltssachen. Zutreffend wird<br />
schon hier auf eine mögliche Interessenkollision bzw. das Verbot der widerstreitenden Interessen in<br />
einer Bürogemeinschaft und auch bei der Vertretung volljähriger Kinder hingewiesen. Wie sich hier die<br />
Voraussetzungen für eine zulässige Vertretung im gerichtlichen Verfahren ändern können, wird bei dem<br />
jeweiligen Bearbeitungsstand zutreffend angemerkt. Unabdingbare Voraussetzung für die sichere<br />
Behandlung des unterhaltsrechtlichen Mandats ist selbstverständlich – und gleichwohl oft vergessen –<br />
die ausführliche Erarbeitung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Schon hier kommt der<br />
Verfahrenskostenhilfe in der Darstellung die ihr zustehende, in der Praxis erhebliche Bedeutung zu. Die<br />
dann folgende Ausarbeitung über die materiellen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs, aufgegliedert<br />
nach Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt mit allen nur denkbaren Variationen,<br />
beantwortet alle Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, und umfasst auch die<br />
aktuelle Rechtsprechung. Der zunehmenden Bedeutung der außergerichtlichen Beilegung in Unterhaltssachen<br />
wird durch ein umfangreiches Kapitel über die Vertragsgestaltung, gerade auch unter<br />
Berücksichtigung steuerrechtlicher Gesichtspunkte, Rechnung getragen. Zahlreiche Muster über die<br />
Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im gerichtlichen Verfahren, gleich ob vor oder nach Geburt des<br />
Kindes, bei Minderjährigkeit oder Volljährigkeit des Kindes sowie für den Ehegattenunterhalt in sämtlichen<br />
Variationen einschließlich der Eilverfahren und der Abänderungsverfahren mitsamt der Vollstreckung<br />
schließen sich an. Die vielen Checklisten, Muster-Schriftsätze/-Anträge zu jedem Problem gewährleisten<br />
eine sichere und erfolgreiche Bearbeitung des unterhaltsrechtlichen Mandats gerade für<br />
den Berufsanfänger. „Gekrönt“ wird das Ganze dann noch durch die Online-Nutzung des Werks mit der<br />
Möglichkeit des Downloads der Formulare in das eigene Textprogramm. Fazit: Für die erfolgreiche<br />
Beratung und Vertretung im Unterhaltsrecht unbedingt empfehlenswert.<br />
RA, FA für Familienrecht JÖRG KLEINWEGENER, Detmold<br />
Zivilprozessrecht<br />
GEIPEL, Handbuch der Beweiswürdigung, 3. Aufl. 2017, 1.760 S., <strong>ZAP</strong> Verlag, 169 €<br />
In der forensischen Praxis ist Beweiswürdigung mindestens „die halbe Miete“. Trotzdem wird sie in der<br />
universitären Juristenausbildung überhaupt nicht und in der Referendarausbildung nur rudimentär gelehrt<br />
und gelernt. Die erforderliche Arbeitsmethode sollte im Zivil- und Strafprozess prinzipiell gleich sein,<br />
jedoch wird sie fast nur im Strafverfahren unter Zuhilfenahme aussagepsychologischer Erkenntnisse<br />
verfeinert, während im Zivilrechtsstreit weitgehend intuitiv und unsystematisch agiert wird. In beiden<br />
Bereichen sind aber Dissonanzreduktionen bei jedem Auftreten kognitiver Dissonanz zu verzeichnen,<br />
gegen die nur ein hypothesengeleitetes methodisches Vorgehen hilft. Der Autor unternimmt eine für<br />
beide Prozessrechtsbereiche bedeutsame Analyse – das ist eine Rarität. Zu Recht appelliert er an eine<br />
Objektivierung der Beweiswürdigung anstelle der vielfach anzutreffenden intuitiven Beweiswürdigung<br />
(Teil I). Seine Forderung ist begründet, weil eine Richtigkeitsgewähr für das Strafurteil aufgrund einer<br />
völlig „freien Beweiswürdigung“ scheitern muss, was darauf beruhende Gerichtsurteile delegitimiert. Nach<br />
Betrachtung der Defizite einer revisionsgerichtlichen Beweiskontrolle in Strafsachen erläutert der Autor<br />
die zahlreichen Fehlerquellen für ein sachlich richtiges Urteil und geht der Frage nach dem für eine Verurteilung<br />
erforderlichen Beweismaß nach (Teil II). Zutreffend lenkt er das Augenmerk auf gedächt-<br />
324 <strong>ZAP</strong> Nr. 7 28.3.<strong>2018</strong>