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ZAP-2018-07

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

Strafverteidiger fordern Abschaffung<br />

der lebenslangen Freiheitsstrafe<br />

Die lebenslange Freiheitsstrafe solle abgeschafft<br />

werden. Zudem müsse der Gesetzgeber den Vollzug<br />

der Freiheitsstrafen auf ein Mindestmaß reduzieren.<br />

Dies sind zwei der Beschlüsse, die auf<br />

dem 42. Strafverteidigertag Anfang März in<br />

Münster gefasst wurden.<br />

Rund 800 Strafverteidiger waren zusammengekommen,<br />

um unter dem Motto „Räume der Unfreiheit“<br />

über den Reformbedarf im Straf-, Strafprozess-<br />

und Strafvollzugsrecht zu diskutieren. Das<br />

Motto der Veranstaltung bezog sich vordergründig<br />

auf den Strafvollzug in Vollzugsanstalten, spielte<br />

aber auch auf den Begriff des „Raums der Freiheit“<br />

an, der Ende der 90er Jahre in der politischen<br />

Debatte eine Rolle spielte.<br />

Der Freiheitsstrafe in ihrer heutigen Form und<br />

Ausgestaltung sei kein gutes Zeugnis auszustellen,<br />

stellten die Strafverteidiger auf ihrer diesjährigen<br />

Tagung fest. Sie mindere die soziale Anschlussfähigkeit<br />

und die Integrationschancen der Bestraften<br />

und eine Resozialisierung als eigentliches<br />

Vollzugsziel finde in der Praxis nur selten statt.<br />

Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe würden rund<br />

50 % der Erwachsenen und 70 % der Jugendlichen<br />

und Heranwachsenden rückfällig. Unter den Gefangenen<br />

sei eine zunehmende Zahl psychischer<br />

Erkrankungen zu beobachten, die – unabhängig<br />

von der ohnehin schon schlechten medizinischen<br />

Versorgung – regelmäßig unbehandelt blieben.<br />

Gewalt unter Gefangenen sei Alltag, die Suizidrate<br />

sei ca. zwölfmal so hoch wie im Durchschnitt der<br />

Bevölkerung. Hinzu kämen soziale Verrohung und<br />

Vereinsamung. Eine der Arbeitsgruppen stand<br />

denn auch unter dem Thema „Die Haftanstalt als<br />

gefährlicher Ort“.<br />

Die Strafverteidiger fordern deshalb u.a. eine<br />

Reform, die eine Vermeidung der Vollstreckung<br />

kurzer Freiheitsstrafen, die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe<br />

sowie die Stärkung der Verwarnung<br />

mit Strafvorbehalt zum Ziel haben<br />

müsse. Bei Ersttätern solle generell eine Halbstrafentlassung<br />

stattfinden. Die lebenslange Freiheitsstrafe<br />

gehöre abgeschafft. Sie komme einer<br />

Vernichtungsstrafe gleich, die in ihrer Absolutheit<br />

einen Fremdkörper im System des Strafzumessungsrechts<br />

darstelle. Sie finde keine rechtspolitische<br />

oder kriminologische Rechtfertigung und<br />

zerstöre die Verurteilten eher, als auf ein Leben<br />

ohne Straftaten nach Verbüßung des Freiheitsentzugs<br />

vorzubereiten.<br />

Weitere Ergebnisse des 42. Strafverteidigertags<br />

sind auf der Webseite blog.burhoff.de (Schlagwort:<br />

42. StV-Tag – Ergebnisse) abrufbar. [Red.]<br />

Kindesentführungen ins Ausland<br />

Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) sind derzeit 230<br />

Anträge auf Rückführung von ins Ausland entführten<br />

Kindern anhängig. Das teilte die Bundesregierung<br />

kürzlich in ihrer Antwort auf eine Kleine<br />

Anfrage im Bundestag mit (vgl. BT-Drucks 19/329).<br />

Das Bundesamt für Justiz ist die zentrale deutsche<br />

Behörde nach dem Haager Übereinkommen über<br />

die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung<br />

(HKÜ) von 1980, wie die Regierung<br />

dazu erläutert. Bisher gehören 98 Staaten weltweit<br />

dem HKÜ an.<br />

Bei Entführungen in Länder, die dem Haager<br />

Übereinkommen nicht angehören, unterstützten<br />

gegebenenfalls die deutschen Auslandsvertretungen<br />

die Bemühungen um Rückführung. Dies geschehe<br />

derzeit in fünf bis zehn Fällen. Die Bundesregierung<br />

weist darauf hin, dass es daneben eine<br />

ihr unbekannte Zahl von privat initiierten Rückführungsanträgen<br />

nach dem HKÜ unmittelbar vor<br />

den zuständigen Gerichten gebe, in die das Bundesamt<br />

nicht eingebunden sei.<br />

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, liegt die<br />

Zahl der bei diesem Amt jährlich eingehenden<br />

Rückführungsanträge seit Längerem konstant bei<br />

rund 170 bis 200. Zur Nationalität und zum Geschlecht<br />

der mutmaßlichen Entführer und Entführten<br />

macht die Bundesregierung keine Angabe,<br />

da dies nicht gesondert erfasst werde. Auch lägen<br />

keine Angaben über die Zahl der erfolgreichen<br />

Rückführungen beziehungsweise über die Gründe<br />

vor, die zu einem Scheitern einer Rückführung<br />

führen.<br />

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie mit<br />

der Übertragung der Aufgaben auf das Bundesamt<br />

als zentraler Behörde und der Konzentration der<br />

Zuständigkeiten bei spezialisierten Familiengerichten<br />

bereits vor Jahren wichtige Schritte unternommen<br />

habe, um eine effektive Durchsetzung<br />

des Haager Übereinkommens im Interesse der<br />

318 <strong>ZAP</strong> Nr. 7 28.3.<strong>2018</strong>

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