ZAP-2018-07
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Verfahrenslaufzeiten weiter zu verkürzen, nicht<br />
wieder zu verspielen. Das sei gelungen; auch 2017<br />
habe ein Revisionsverfahren im Durchschnitt weniger<br />
als ein Jahr gedauert (genau: 11 Monate und<br />
7 Tage), und ein erstinstanzliches Klageverfahren<br />
habe noch weniger Zeit beansprucht (10 Monate<br />
und 26 Tage). Allerdings habe sich dieses Niveau<br />
nur halten lassen, weil die mit den Verfahren<br />
befassten Mitglieder des Gerichts oft einen deutlich<br />
über das Geschuldete hinausgehenden Einsatz<br />
gezeigt hätten.<br />
Für <strong>2018</strong> rechnet das BVerwG mit einer weiter<br />
zunehmenden Belastung. Im Bereich der großen<br />
Infrastrukturvorhaben stehen etliche bedeutsame<br />
und hochkomplexe Verfahren zur Entscheidung<br />
an, darunter der Betrieb des Hauptbahnhofs Stuttgart,<br />
eine weitere Hochspannungs-Freileitung, das<br />
Kohlekraftwerk Moorburg oder die Nord-West-<br />
Umfahrung Hamburg der Autobahn A 20. Die Revisionssenate<br />
werden sich mit zahlreichen weiteren<br />
Problemen zu befassen haben, etwa mit der<br />
Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen<br />
Flüchtlingen, mit der Klage des Betreibers<br />
eines Internet-Knotens gegen die Anordnung der<br />
strategischen Fernmeldeüberwachung oder mit<br />
dem neuen Haar- und Barterlass der Bundeswehr.<br />
Hinzu kommt, dass die Migrationswelle nunmehr<br />
auch das BVerwG erreicht hat. Die Belastung der<br />
Verwaltungsgerichte der ersten Instanz durch Klagen<br />
und Eilanträge von Asylsuchenden hat 2015<br />
und 2016 rasant zugenommen und 2017 mit annähernd<br />
400.000 Eingängen einen historischen<br />
Höchststand erreicht. Diese Welle wirkt sich mit<br />
zeitlicher Verzögerung auch auf die Revisionsinstanz<br />
aus. Dabei kommt dem BVerwG vor allem<br />
die Aufgabe zu, die Rechtsprechung der 51 Verwaltungsgerichte<br />
und 15 Oberverwaltungsgerichte<br />
zu vereinheitlichen. Darin sieht das Gericht eine<br />
der Hauptaufgaben für das Jahr <strong>2018</strong>.<br />
Präsident RENNERT wies darauf hin, dass es im<br />
dringenden öffentlichen Interesse liege, dass das<br />
BVerwG seine Verfahren möglichst zügig betreibt<br />
und die von ihm erwarteten Entscheidungen zeitnah<br />
trifft. Das solle dadurch gefördert werden,<br />
dass der Personalbestand des Gerichts von derzeit<br />
55 Richterinnen und Richtern aufgestockt werde.<br />
Wegen der außerordentlichen Belastung durch die<br />
Migrationswelle hätten die Länder praktisch durchweg<br />
die Personalkapazität ihrer Verwaltungsgerichte<br />
deutlich erhöht. Der Bund solle hier nachziehen.<br />
[Quelle: BVerwG]<br />
DAV fordert Änderungen<br />
im Asylprozessrecht<br />
Auf die Klage der deutschen Verwaltungsgerichte<br />
über die hohe Belastung infolge der Flüchtlingswelle<br />
ist kürzlich auch der Deutsche Anwaltverein<br />
(DAV) eingegangen. Er schlägt eine vollständige<br />
Angleichung des Asylprozessrechts an das allgemeine<br />
Verwaltungsprozessrecht vor.<br />
Die Verwaltungsgerichte seien mit der schieren<br />
Masse an aktuellen Asylverfahren überlastet. Deshalb<br />
sei es richtig, dass sich jetzt der Bundesrat<br />
auf Initiative von Berlin, Brandenburg, Bremen und<br />
Hamburg mit der Änderung des Asylprozessrechts<br />
befasse, erklärte kürzlich der Präsident des DAV,<br />
ULRICH SCHELLENBERG, in einem Statement. Das Ziel<br />
dieser Länderinitiative sei dabei, die Rechtsprechung<br />
im Asylrecht einheitlicher, effektiver und<br />
schneller zu gestalten. Dafür solle der Rechtsweg<br />
in Asylverfahren reformiert werden. Geplant sei,<br />
die Zulassung der Berufung und Beschwerde durch<br />
das Verwaltungsgericht zu ermöglichen. Diese<br />
Reform sei ein wichtiger Schritt in die richtige<br />
Richtung. Vorrangiges Ziel müsse es aber sein, in<br />
diesen Verfahren Rechtssicherheit zu schaffen,<br />
ohne die Rechte der Schutzsuchenden auf individuelle<br />
Prüfung ihres Falles zu schmälern, forderte<br />
SCHELLENBERG.<br />
Der DAV schlägt zu diesem Zweck eine vollständige<br />
Gleichstellung des Asylprozessrechts mit<br />
dem allgemeinen Verwaltungsprozessrecht vor.<br />
Berufungen und Beschwerden sollten nach geltendem<br />
Verwaltungsprozessrecht geregelt werden.<br />
Dann werde eine einheitliche, effektivere<br />
und schnellere Rechtsprechung möglich. Die damit<br />
verbundene vermehrte Möglichkeit der Beschwerde<br />
und Berufung führe zu mehr obergerichtlicher<br />
Rechtsprechung, dies beschleunige<br />
die Verfahren. In der Bundesratsinitiative sei dies<br />
leider nicht der Fall. Hier werde weiterhin der<br />
Sonderweg über das Asylgesetz beschritten, beklagte<br />
SCHELLENBERG.<br />
[Quelle: DAV]<br />
Mietpreisbremse „besser als ihr Ruf“<br />
Die Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, kann<br />
das Wohnungsmarktproblem aber nicht allein<br />
lösen. Das ist das Fazit einer Untersuchung durch<br />
das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung<br />
(DIW), deren Ergebnisse kürzlich vorgelegt wurden.<br />
Die Studie liefert neue Erkenntnisse zur<br />
316 <strong>ZAP</strong> Nr. 7 28.3.<strong>2018</strong>