26.03.2018 Aufrufe

ZAP-2018-07

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

Verfahrenslaufzeiten weiter zu verkürzen, nicht<br />

wieder zu verspielen. Das sei gelungen; auch 2017<br />

habe ein Revisionsverfahren im Durchschnitt weniger<br />

als ein Jahr gedauert (genau: 11 Monate und<br />

7 Tage), und ein erstinstanzliches Klageverfahren<br />

habe noch weniger Zeit beansprucht (10 Monate<br />

und 26 Tage). Allerdings habe sich dieses Niveau<br />

nur halten lassen, weil die mit den Verfahren<br />

befassten Mitglieder des Gerichts oft einen deutlich<br />

über das Geschuldete hinausgehenden Einsatz<br />

gezeigt hätten.<br />

Für <strong>2018</strong> rechnet das BVerwG mit einer weiter<br />

zunehmenden Belastung. Im Bereich der großen<br />

Infrastrukturvorhaben stehen etliche bedeutsame<br />

und hochkomplexe Verfahren zur Entscheidung<br />

an, darunter der Betrieb des Hauptbahnhofs Stuttgart,<br />

eine weitere Hochspannungs-Freileitung, das<br />

Kohlekraftwerk Moorburg oder die Nord-West-<br />

Umfahrung Hamburg der Autobahn A 20. Die Revisionssenate<br />

werden sich mit zahlreichen weiteren<br />

Problemen zu befassen haben, etwa mit der<br />

Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen<br />

Flüchtlingen, mit der Klage des Betreibers<br />

eines Internet-Knotens gegen die Anordnung der<br />

strategischen Fernmeldeüberwachung oder mit<br />

dem neuen Haar- und Barterlass der Bundeswehr.<br />

Hinzu kommt, dass die Migrationswelle nunmehr<br />

auch das BVerwG erreicht hat. Die Belastung der<br />

Verwaltungsgerichte der ersten Instanz durch Klagen<br />

und Eilanträge von Asylsuchenden hat 2015<br />

und 2016 rasant zugenommen und 2017 mit annähernd<br />

400.000 Eingängen einen historischen<br />

Höchststand erreicht. Diese Welle wirkt sich mit<br />

zeitlicher Verzögerung auch auf die Revisionsinstanz<br />

aus. Dabei kommt dem BVerwG vor allem<br />

die Aufgabe zu, die Rechtsprechung der 51 Verwaltungsgerichte<br />

und 15 Oberverwaltungsgerichte<br />

zu vereinheitlichen. Darin sieht das Gericht eine<br />

der Hauptaufgaben für das Jahr <strong>2018</strong>.<br />

Präsident RENNERT wies darauf hin, dass es im<br />

dringenden öffentlichen Interesse liege, dass das<br />

BVerwG seine Verfahren möglichst zügig betreibt<br />

und die von ihm erwarteten Entscheidungen zeitnah<br />

trifft. Das solle dadurch gefördert werden,<br />

dass der Personalbestand des Gerichts von derzeit<br />

55 Richterinnen und Richtern aufgestockt werde.<br />

Wegen der außerordentlichen Belastung durch die<br />

Migrationswelle hätten die Länder praktisch durchweg<br />

die Personalkapazität ihrer Verwaltungsgerichte<br />

deutlich erhöht. Der Bund solle hier nachziehen.<br />

[Quelle: BVerwG]<br />

DAV fordert Änderungen<br />

im Asylprozessrecht<br />

Auf die Klage der deutschen Verwaltungsgerichte<br />

über die hohe Belastung infolge der Flüchtlingswelle<br />

ist kürzlich auch der Deutsche Anwaltverein<br />

(DAV) eingegangen. Er schlägt eine vollständige<br />

Angleichung des Asylprozessrechts an das allgemeine<br />

Verwaltungsprozessrecht vor.<br />

Die Verwaltungsgerichte seien mit der schieren<br />

Masse an aktuellen Asylverfahren überlastet. Deshalb<br />

sei es richtig, dass sich jetzt der Bundesrat<br />

auf Initiative von Berlin, Brandenburg, Bremen und<br />

Hamburg mit der Änderung des Asylprozessrechts<br />

befasse, erklärte kürzlich der Präsident des DAV,<br />

ULRICH SCHELLENBERG, in einem Statement. Das Ziel<br />

dieser Länderinitiative sei dabei, die Rechtsprechung<br />

im Asylrecht einheitlicher, effektiver und<br />

schneller zu gestalten. Dafür solle der Rechtsweg<br />

in Asylverfahren reformiert werden. Geplant sei,<br />

die Zulassung der Berufung und Beschwerde durch<br />

das Verwaltungsgericht zu ermöglichen. Diese<br />

Reform sei ein wichtiger Schritt in die richtige<br />

Richtung. Vorrangiges Ziel müsse es aber sein, in<br />

diesen Verfahren Rechtssicherheit zu schaffen,<br />

ohne die Rechte der Schutzsuchenden auf individuelle<br />

Prüfung ihres Falles zu schmälern, forderte<br />

SCHELLENBERG.<br />

Der DAV schlägt zu diesem Zweck eine vollständige<br />

Gleichstellung des Asylprozessrechts mit<br />

dem allgemeinen Verwaltungsprozessrecht vor.<br />

Berufungen und Beschwerden sollten nach geltendem<br />

Verwaltungsprozessrecht geregelt werden.<br />

Dann werde eine einheitliche, effektivere<br />

und schnellere Rechtsprechung möglich. Die damit<br />

verbundene vermehrte Möglichkeit der Beschwerde<br />

und Berufung führe zu mehr obergerichtlicher<br />

Rechtsprechung, dies beschleunige<br />

die Verfahren. In der Bundesratsinitiative sei dies<br />

leider nicht der Fall. Hier werde weiterhin der<br />

Sonderweg über das Asylgesetz beschritten, beklagte<br />

SCHELLENBERG.<br />

[Quelle: DAV]<br />

Mietpreisbremse „besser als ihr Ruf“<br />

Die Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, kann<br />

das Wohnungsmarktproblem aber nicht allein<br />

lösen. Das ist das Fazit einer Untersuchung durch<br />

das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung<br />

(DIW), deren Ergebnisse kürzlich vorgelegt wurden.<br />

Die Studie liefert neue Erkenntnisse zur<br />

316 <strong>ZAP</strong> Nr. 7 28.3.<strong>2018</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!