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RAL 1015 taxi news Heft 01-2018

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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Berliner Taxivereinigung e.V.<br />

Grunewaldstraße 70<br />

10823 Berlin<br />

Tel. 030 / 21 45 888-1<br />

Fax 030 / 21 45 888-2<br />

Vorstand:<br />

Richard Leipold (1. Vorsitzender)<br />

Jamal Derzi<br />

(stellvertretender Vorsitzender)<br />

Tichomir Rangelov<br />

(stellvertretender Vorsitzender)<br />

Jürgen Kaiser (Schatzmeister)<br />

Ulrich Skerhut (Schriftführer)<br />

Andreas Deisberg (1. Kassenprüfer)<br />

Goran Djukic (2. Kassenprüfer)<br />

Kontakt:<br />

info@berliner-<strong>taxi</strong>-vereinigung.de<br />

Informationen, Satzung und<br />

Aufnahmeantrag finden Sie unter:<br />

www.berliner-<strong>taxi</strong>-vereinigung.de<br />

Verbandsbeiträge:<br />

Beitrag pro Taxe und Jahr: € 12,00<br />

Aufnahmegebühr: € 25,00<br />

Beratung:<br />

Richard Leipold 030/8518734<br />

(telefonische Terminvereinbarung, bitte<br />

Terminwunsch auf Anrufbeantworter)<br />

Mo, Di, Do, Fr:<br />

10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr<br />

Versicherungsberatung:<br />

Matthias Albinger, FinanceCollect<br />

Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr<br />

Agentur Petra von Chamier<br />

Dienstag: 14:00-18:00 Uhr<br />

Presserechtlich verantwortlich:<br />

Richard Leipold<br />

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)<br />

Vereinsregister Nr.: VR 22433 B<br />

Berlin Finanzamt für Körperschaften I<br />

Steuernummer: 27/620/56674<br />

berliner <strong>taxi</strong>vereinigung e.V.<br />

Der „Miet<strong>taxi</strong>wagen“<br />

Eine These im Interview mit Alexander Mönch:<br />

„Wir brauchen nicht mehr zwischen Taxen und<br />

Mietwagen unterscheiden.“<br />

In seinem Interview in der <strong>RAL</strong> <strong>1<strong>01</strong>5</strong><br />

<strong>taxi</strong><strong>news</strong> vom Dezember 2<strong>01</strong>7 stellt<br />

Alexander Mönch von der Firma my<strong>taxi</strong><br />

„… grundsätzlich die Frage, warum es in<br />

der ad hoc Beförderung von Fahrgästen<br />

einer Unterscheidung zwischen Taxi und<br />

Mietwagen bedarf… „ Er sagt, dass diese<br />

beiden Verkehre vor der Digitalisierung der<br />

Mobilität klar voneinander zu unterscheiden<br />

waren. Jetzt aber [nach der Digitalisierung<br />

d.Verf.] sei diese Unterscheidung<br />

überholt. Seine Argumentation beginnt er<br />

mit der Frage nach der Notwendigkeit der<br />

Rückkehrpflicht [zum Betriebssitz d.Verf.]<br />

der Mietwagen, die nicht nur er für überholt<br />

hält. Er ahne, dass „… diese Unterscheidung<br />

bald fallen könnte.“<br />

Das Problem:<br />

Taxi und der freie Markt<br />

Der General Manager von my<strong>taxi</strong> ist mit<br />

seinen Argumenten nicht alleine. Auch die<br />

Mitglieder der Monopolkommission teilen<br />

diese Positionen. Im Gegensatz zu seinen<br />

Ausführungen lässt sich bei den Einlassungen<br />

der Monopolkommission allerdings<br />

ein leises Unbehagen an der eigenen<br />

Argumentationsstruktur erahnen. Ihnen<br />

ist schon bewusst, dass das Verhältnis<br />

Taxifahrer – Kunde nicht umstandslos als<br />

Marktverhältnis beschreibbar ist, in dem<br />

freie Teilnehmer einen fairen Preis finden<br />

werden. Es ist sehr unwahrscheinlich,<br />

dass ein Taxifahrer wiederholt auf den<br />

gleichen Kunden stößt. Zu Recht befürchten<br />

sie, dass Taxifahrer Not- und Zwangssituationen<br />

von einzelnen Fahrgästen für<br />

überhöhte Fahrpreise ausnutzen könnten<br />

(weil er ihn nie wieder sehen wird) und<br />

schlagen deshalb eine Preisregulierung<br />

„light“ mit Tarifober- und -untergrenzen<br />

vor.<br />

Ei und Henne:<br />

Die Unterscheidung zwischen<br />

Taxi- & Mietwagenverkehr<br />

Wenn wir akzeptieren, dass beide Verkehre<br />

[Taxi – Mietwagen] vor der Digitalisierung<br />

der Mobilität klar voneinander zu<br />

unterscheiden waren, dann akzeptieren<br />

wir gleichzeitig, dass dies jetzt nicht mehr<br />

so ist. Die Differenzierung des Gesetzgebers<br />

in Taxi und Mietwagen hängt aber<br />

nicht von der Unterscheidbarkeit der<br />

beiden Verkehre ab. Die Unterscheidbarkeit<br />

ist eine Folge gesetzgeberischen<br />

Willens, nicht seine Voraussetzung. Im<br />

PBefG weist der Gesetzgeber den Verkehren<br />

unterschiedliche Rechte und Pflichten<br />

zu. Taxiverkehr soll geschützt werden, weil<br />

er im Gegenzug gesellschaftliche Pflichten<br />

übernimmt. Der Mietwagenverkehr ist<br />

von Tarif- und Beförderungspflicht befreit,<br />

weil er eben nicht „… Teil des öffentlichen<br />

Personenverkehrs ist und seiner Ergänzung<br />

und Verdichtung dienen soll.“ Wenn<br />

wir die Rückkehrpflicht der Mietwagen<br />

zum Betriebssitz streichen, dann kann der<br />

Mietwagen umstandslos <strong>taxi</strong>ähnlichen<br />

Verkehr anbieten. Da er der Beförderungspflicht<br />

nicht unterliegt, ist es dem<br />

Mietwagenunternehmer möglich sich die<br />

lukrativen Fahrten auszusuchen und alle<br />

anderen Fahrten abzulehnen, beziehungsweise<br />

sie nur für einen gewinnbringenden<br />

Preis anzubieten.<br />

Was ändert die Digitalisierung<br />

beim Taxifahren jetzt?<br />

Die Behauptung aber, die Digitalisierung<br />

verwische Unterscheidungsmöglichkeiten,<br />

ist mit Verlaub gesagt, schlichter<br />

Unsinn. Das Gegenteil ist der Fall.<br />

Digitalisierung ermöglicht vollständige<br />

Datenaufzeichnung und Überwachung<br />

des einzelnen Fahrers, beziehungsweise<br />

Fahrzeuges. Es ist Kontrollbehörden jederzeit<br />

möglich alle Fahrten der Mietwagen<br />

nachzuvollziehen, und bei Bedarf (wenn<br />

der Mietwagenfahrer schummeln möchte)<br />

diese Daten von den Servern der Fahrtenmakler<br />

abzurufen. Wenn aber weder die<br />

Unterscheidbarkeit (von Taxi und Mietwagen)<br />

durch die Digitalisierung aufgehoben<br />

wird, noch die objektive Notwendigkeit des<br />

Taxenverkehrs als Bestandteil des ÖPNV<br />

(öffentlichen Personennahverkehrs) in<br />

Zweifel gezogen werden soll, dann ist<br />

die „Gleichschaltung“ von Taxen und Mietwagen<br />

eigentlich überflüssig.<br />

20 <strong>RAL</strong> <strong>1<strong>01</strong>5</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> · 1/2<strong>01</strong>8

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