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RAL 1015 taxi news Heft 01-2018

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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information<br />

Was sich 2<strong>01</strong>8 für Kraftfahrer ändert<br />

Der AvD macht Autofahrer auf<br />

einige geänderte Regelungen<br />

aufmerksam, die im neuen Jahr<br />

zu beachten sind.<br />

Winterreifen müssen mit Alpine-<br />

Symbol gekennzeichnet sein<br />

Ab 1. Januar 2<strong>01</strong>8 gelten zum Beispiel<br />

lediglich Reifen mit Alpine-Symbol<br />

(Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als<br />

„Winterreifen“. Verbraucher, die M+S Bereifung<br />

(„Mud and Snow“ oder „Matsch und<br />

Schnee“) aufgezogen haben, können aber<br />

beruhigt sein: Bis Ende 2<strong>01</strong>7 hergestellte<br />

M+S-Reifen dürfen bis zum 30. September<br />

2024 auch unter winterlichen Bedingungen<br />

weiterbenutzt werden.<br />

Nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)<br />

darf bekanntlich bei „Glatteis, Schneeglätte,<br />

Schneematsch oder Reifglätte“<br />

nicht mehr mit Sommerreifen gefahren<br />

werden. Wer in dieser Situation sein Fahrzeug<br />

stehen lassen kann (und will), muss<br />

folgerichtig also keine Winterreifen aufziehen.<br />

Neue Testverfahren für CO 2<br />

und<br />

für Berechnung der Kfz-Steuer<br />

Ab dem 1. September 2<strong>01</strong>8 werden die<br />

Abgaswerte von Fahrzeug-Neuzulassungen<br />

mit einer weltweit harmonisierten<br />

Testprozedur (WLTP-Verfahren) ermittelt.<br />

Die Testzyklen sind realitätsnäher und<br />

beinhalten längere Strecken sowie höheres<br />

Tempo. Die damit ermittelten Werte<br />

für CO 2 sind innerhalb der EU verbindlich<br />

mit dem dafür geltenden Grenzwert<br />

abzugleichen. Ebenfalls ab dem Stichtag<br />

1. September 2<strong>01</strong>8 gelten für die Motoren<br />

aller neuzugelassenen Kraftfahrzeuge die<br />

Grenzwerte der neuen EURO 6c Norm.<br />

Die Prüfungen nach WLTP-Verfahren<br />

werden ab September 2<strong>01</strong>9 ergänzt durch<br />

den RDE („Real Driving Emissions“) Test:<br />

Auf der Straße kann der Tester dann freie<br />

Strecken mit selbst gewählter Geschwindigkeit<br />

fahren. Umweltbedingungen wie<br />

Temperatur, Wind und Verkehrslage sind<br />

nicht vorgegeben.<br />

Die Kfz-Steuer in Deutschland wird ebenfalls<br />

ab dem 1. September 2<strong>01</strong>8 für dann<br />

neuzugelassene Fahrzeuge nach dem<br />

WLTP-Verfahren berechnet.<br />

Endrohrmessung bei HU<br />

Ab dem 1. Januar 2<strong>01</strong>8 wird im Rahmen<br />

der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge<br />

(HU) die sogenannte Endrohrmessung<br />

für alle Kfz verbindlich eingeführt.<br />

Bisher wurde lediglich bei entsprechenden<br />

Fehlermeldungen nach Auslesen der<br />

On-Board-Diagnose die Endrohrmessung<br />

angewandt.<br />

eCall in Neufahrzeugen<br />

wird Pflicht<br />

Das eCall (Abkürzung für: emergency call)<br />

System ist ab 31. März 2<strong>01</strong>8 in allen neu<br />

zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen<br />

vorgeschrieben. Es handelt sich<br />

um einen automatisch auslösenden Notruf<br />

an die Notrufnummer 112, der bei einem<br />

Unfall Unfallhelfer alarmiert und eine<br />

Sprachverbindung herstellt. Der Ruf ist<br />

auch per Knopfdruck auslösbar. Automatisch<br />

übermittelt werden im Notfall u.<br />

a. Zeit und Ort des Unfalls, Insassenzahl<br />

sowie Fahrtrichtung.<br />

Gültigkeit von HU Plaketten<br />

Die Gültigkeit der Plakette für die Hauptuntersuchung<br />

ändert sich ebenfalls mit dem<br />

Jahreswechsel. Die Farbe der Plakette zeigt<br />

das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung<br />

an: Grün steht für 2<strong>01</strong>8, Orange für 2<strong>01</strong>9<br />

und Blau für 2020. In welchem Monat die<br />

Fahrzeugprüfung spätestens zu absolvieren<br />

ist, erkennt man daran, welche Zahl auf<br />

der Plakette oben steht. Wer die Frist um<br />

mehr als zwei Monate überschreitet, muss<br />

eine 20 % höhere Prüfgebühr zahlen und<br />

mit Bußgeld rechnen.<br />

AvD<br />

Die Berliner Kältebusse sind vom 1. November 2<strong>01</strong>7 bis 31. März 2<strong>01</strong>8 unterwegs:<br />

Kältebus 1: täglich von 21:00 bis 03:00 Uhr • Kältebus 2: täglich von 19:00 bis <strong>01</strong>:00 Uhr<br />

Der Notdienst ist unter der Telefonnummer (<strong>01</strong>78) 523 58-38 täglich ab 21.00 Uhr<br />

erreichbar und sollte wirklich nur in Notfällen angerufen werden.<br />

Wofür einen Kältebus?<br />

Mit dem Kältebus und der Kälte-Notübernachtung will die Berliner Stadtmission Kältetote in Berlin verhindern. Vom 1. November eines<br />

jeden Jahres bis zum darauffolgenden 31. März sucht der Kältebus mit seinem Team nach hilfl osen Wohnungslosen, die nicht mehr aus<br />

eigener Kraft eine Kälte-Notübernachtung aufsuchen können. Das Kältebusteam sucht die Wohnungslosen regelmäßig auf der Straße<br />

auf und fährt sie auf ihren Wunsch zu einem sicheren Übernachtungsplatz. Die Kältebus-Mitarbeiter versuchen zunächst mit ihnen ins<br />

Gespräch zu kommen, bieten ihre Hilfe, eine Tasse heißen Tee oder einen warmen Schlafsack an.<br />

Der Kältebus der Berliner Stadtmission startete vor über 20 Jahren. Aktueller Anlass war 1994 der Erfrierungstod eines Obdachlosen in<br />

Berlin. Er hatte keine Kraft mehr, selbst einen warmen Unterschlupf aufzusuchen. Die Mitarbeiter in der City-Station, einem Restaurant<br />

mit Beratung und Seelsorge, waren über den Tod bestürzt und suchten nach einer sofortigen Hilfemaßnahme.<br />

Ein zweiter Kältetoter sollte unbedingt verhindert werden. Gleich in der nächsten Nacht startete ein VW-Bus. Der<br />

Kältebus war geboren. Seither ist der Kältebus jeden Winter unterwegs auf der Suche nach hilfl osen Obdachlosen.<br />

Viele Obdachlose verdanken ihm ihr Überleben.<br />

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