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VfL - Allgemein - VfL Hannover

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<strong>VfL</strong> - <strong>Allgemein</strong><br />

Anhang zum Tagesordnungspunkt 4<br />

8 Nr. 01/2012<br />

<strong>VfL</strong>-Geschäftsstelle, Tel.: 0511/70 31 41<br />

kontakt@vfl-hannover.de<br />

Zustimmung zur Erbbaurechtsaufhebungsvereinbarung<br />

Beschluss über die Zustimmung zur Aufhebung des Erbbaurechts, § 8 gemäß<br />

Buchstabe k) der Satzung<br />

Die Mitgliederversammlung stimmt dem Vorschlag des Vorstandes des <strong>VfL</strong> von 1848<br />

e.V. <strong>Hannover</strong> zu, mit der Stadt <strong>Hannover</strong> für das Grundstück „Am Moritzwinkel 12“<br />

eine Erbbaurechtsaufhebungsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung (näheres<br />

siehe unten) abzuschließen.<br />

Diese Vereinbarung soll unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden,<br />

dass die beabsichtigte Fusion des Vereins <strong>VfL</strong> von 1848 e.V. <strong>Hannover</strong> mit<br />

dem Verein SV Eintracht von 1898 e.V. <strong>Hannover</strong> in rechtskräftiger Form vollzogen<br />

wird. Der Eintritt dieser Voraussetzung ist vom Verein für Leibesübungen von 1848<br />

e.V. <strong>Hannover</strong> durch die Vorlage des dies belegenden Auszuges aus dem<br />

Vereinsregister des Amtsgerichts <strong>Hannover</strong> zu Händen der Landeshauptstadt<br />

<strong>Hannover</strong> sowie des beurkundenden Notars nachzuweisen.<br />

Formulierungsvorschlag Schreiben des Notars Dr. Rainer Ropohl, <strong>Hannover</strong>, vom<br />

27.07.2011

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