VfL - Allgemein - VfL Hannover
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<strong>VfL</strong> - <strong>Allgemein</strong><br />
Anhang zum Tagesordnungspunkt 4<br />
8 Nr. 01/2012<br />
<strong>VfL</strong>-Geschäftsstelle, Tel.: 0511/70 31 41<br />
kontakt@vfl-hannover.de<br />
Zustimmung zur Erbbaurechtsaufhebungsvereinbarung<br />
Beschluss über die Zustimmung zur Aufhebung des Erbbaurechts, § 8 gemäß<br />
Buchstabe k) der Satzung<br />
Die Mitgliederversammlung stimmt dem Vorschlag des Vorstandes des <strong>VfL</strong> von 1848<br />
e.V. <strong>Hannover</strong> zu, mit der Stadt <strong>Hannover</strong> für das Grundstück „Am Moritzwinkel 12“<br />
eine Erbbaurechtsaufhebungsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung (näheres<br />
siehe unten) abzuschließen.<br />
Diese Vereinbarung soll unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden,<br />
dass die beabsichtigte Fusion des Vereins <strong>VfL</strong> von 1848 e.V. <strong>Hannover</strong> mit<br />
dem Verein SV Eintracht von 1898 e.V. <strong>Hannover</strong> in rechtskräftiger Form vollzogen<br />
wird. Der Eintritt dieser Voraussetzung ist vom Verein für Leibesübungen von 1848<br />
e.V. <strong>Hannover</strong> durch die Vorlage des dies belegenden Auszuges aus dem<br />
Vereinsregister des Amtsgerichts <strong>Hannover</strong> zu Händen der Landeshauptstadt<br />
<strong>Hannover</strong> sowie des beurkundenden Notars nachzuweisen.<br />
Formulierungsvorschlag Schreiben des Notars Dr. Rainer Ropohl, <strong>Hannover</strong>, vom<br />
27.07.2011