VfL - Allgemein - VfL Hannover
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<strong>VfL</strong> <strong>Allgemein</strong><br />
Genehmigung der Niederschrift der JHV vom 17.03.2011<br />
Diese Niederschrift wurde in der Vereinszeitung 02/2011 veröffentlicht.<br />
Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor, das Protokoll wird genehmigt.<br />
TOP 4<br />
Berichte<br />
a) Vorsitzende<br />
10 Nr. 01/2012<br />
Geschäftsstelle, Tel.: 0511 /70 31 41<br />
kontakt@vfl-hannover.de<br />
Hedda Petermann entschuldigt sich zunächst für ihr Verhalten in der JHV am 17.03.2011, in der sie, ohne die anwesenden<br />
Mitglieder einzubinden, die Versammlung abrupt abgebrochen hat. Somit musste diese JHV erneut einberufen werden. Sie<br />
brachte aber zum Ausdruck, dass sie die verstrichene Zeit genutzt habe, um weitere Informationen hinsichtlich der<br />
Strukturen des Vereins einzuholen.<br />
So hat sie eine Powerpoint-Präsentation gefertigt, mit der dargestellt wurde, in welchem Umfang sich die Zahl der<br />
Mitglieder auf die Hallensportarten und die einzelnen Stadtteile verteilt. Auffallend hierbei ist, dass etwa 50% der erwachsenen<br />
Mitglieder die Sportprogramme in der Südstadt, überwiegend in den Hallen der Peter-Petersen-Schule, Böhmerstraße,<br />
wahrnehmen.<br />
Zu den Außensportarten ist festzustellen, dass sich die Entwicklung der Faustball- und Leichtathletikabteilungen sehr positiv<br />
darstellt, während in der Fußballabteilung eine rückläufige Tendenz zu erkennen ist, und auch die Tennisabteilung nur noch<br />
einen geringen Mitgliederbestand aufweist.<br />
Durch die Vielzahl der in der Südstadt genutzten Sporthallen würden für die hier aktiv tätigen Sportler nach einer Fusion die<br />
Wege zum Sportgelände des SV Eintracht kürzer sein als zu unserem jetzigen Sportgelände.<br />
Unter Hinweis auf die Ausführungen im Leitartikel der Vereinszeitung 02/2011 wird nochmals auf die Vor- und Nachteile<br />
einer Fusion hingewiesen, wobei die Vorteile, bedingt durch ein noch größeres Sportangebot, überwiegen.<br />
Über einen künftigen gemeinsamen Vereinsnamen „Verein für Leibesübungen Eintracht <strong>Hannover</strong> von 1848 e.V.“ besteht<br />
seitens der Vereine auch Einigkeit, und auch beim Registergericht, bei dem die Eintragung erfolgen müsste, bestehen hiergegen<br />
keine Bedenken.<br />
Anhand der Bilddarstellungen wird den Mitgliedern, denen das Sportgelände des SV Eintracht nicht bekannt ist, dieses<br />
näher gebracht. Nach der Fusion soll die Anlage durch das etwa 500 m entfernt gelegene Sportgelände der Elsa-<br />
Brändström-Schule ergänzt werden, das die Stadt <strong>Hannover</strong> - in Absprache mit der Schule - zur Verfügung stellt. Der<br />
Verein müsste dann nur noch für die Erstellung der Sanitäreinrichtungen und Unterstellmöglichkeiten sorgen.<br />
Abschließend wird noch einmal klargestellt, dass die Stadt <strong>Hannover</strong> weiterhin ein großes Interesse an der Übernahme des<br />
Sportgeländes des <strong>VfL</strong> hat und bereit ist, für das Vereinsheim einen Betrag in Höhe von 391.000 € zu bezahlen, der nach<br />
der Fusion in die gemeinsame Sportanlage zu investieren wäre, um dadurch hohe Steuerzahlungen zu verhindern.<br />
Für das weitere Vorgehen ist nur noch die Zustimmung der JHV erforderlich, um mit der Stadt Verhandlungen über die<br />
Rückgabe des Erbbaurechtes führen zu können. Gleichzeitig ist auch der Verschmelzungsbericht zu erstellen, der vor der<br />
geplanten außerordentlichen JHV vier Wochen für alle Mitglieder zur Einsichtnahme im Geschäftszimmer des <strong>VfL</strong> ausgelegt<br />
wird.<br />
Der Versammlungsleiter bedankt sich bei der Vorsitzenden für die ausführlichen Bildpräsentationen sowie für die von ihr<br />
gemachten Ausführungen und eröffnet die Diskussionsrunde.<br />
Sigrid Bürstenbinder bedankt sich ebenfalls für die gut vorbereitete Präsentation, bemängelt aber, dass diese nicht schon in<br />
der JHV am 17.03.2011 vorgelegen und sie sich sachlich nicht ausreichend informiert gefühlt habe. Die heutigen<br />
Darstellungen dagegen seien von einer weitaus besseren Qualität. Sie möchte auch Auskunft darüber haben, ob ein Verein,<br />
der nicht liquide ist, mit einem anderen Verein fusionieren darf.<br />
Die Vorsitzende erwiderte hierauf, dass der Verein zwar nicht durchgehend liquide sei, er aber allen<br />
Zahlungsverpflichtungen nachkommen könne. Die geplante Verschmelzung sei hierdurch nicht beeinträchtigt.