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Wohnrecht - Arbeiterkammer Kärnten

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Mietgegenstand, Verwendungszweck<br />

Hier wird festgehalten, welches Objekt in welchem Haus gemietet wird.<br />

Es wird die Ausstattung des Mietgegenstandes und der gesamten Anlage<br />

beschrieben. Und es wird festgehalten, zu welchem Zweck der Mieter<br />

den Mietgegenstand benutzen darf (Wohnung, Büro etc.).<br />

Kostenaufteilung<br />

Hier wird geregelt, in welcher Form die Herstellungskosten, aber auch die<br />

laufenden Kosten (Mietzins, Betriebskosten, Kosten der Gemeinschaftsanlagen)<br />

unter den Mietern aufgeteilt werden.<br />

Entgelt oder Mietzins<br />

Die Höhe des monatlichen Mietzinses, wie er sich zusammensetzt und<br />

die Form, wie und wann er jeweils zu bezahlen ist, ist ein wesentlicher<br />

Bestandteil jedes Mietvertrages.<br />

Vertragsdauer<br />

Auch die Dauer des Mietverhältnisses ist ein fixer Vertragsbestandteil. Im<br />

Unterschied zum privaten Bereich schließen GBV fast ausschließlich<br />

unbefristete Verträge ab.<br />

Hausordnung<br />

Die Hausordnung regelt die Benützung der Wohnung, der allgemeinen<br />

Teile des Hauses, aber auch der Gemeinschaftsanlagen (zB Waschküche).<br />

Sie gilt nur, wenn sie auch vereinbart wurde und sie kann nicht<br />

einseitig abgeändert werden. Wird keine Hausordnung vereinbart, gelten<br />

die ortsüblichen Regeln.<br />

16 AK-Infoservice

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