Wohnrecht - Arbeiterkammer Kärnten
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Mietgegenstand, Verwendungszweck<br />
Hier wird festgehalten, welches Objekt in welchem Haus gemietet wird.<br />
Es wird die Ausstattung des Mietgegenstandes und der gesamten Anlage<br />
beschrieben. Und es wird festgehalten, zu welchem Zweck der Mieter<br />
den Mietgegenstand benutzen darf (Wohnung, Büro etc.).<br />
Kostenaufteilung<br />
Hier wird geregelt, in welcher Form die Herstellungskosten, aber auch die<br />
laufenden Kosten (Mietzins, Betriebskosten, Kosten der Gemeinschaftsanlagen)<br />
unter den Mietern aufgeteilt werden.<br />
Entgelt oder Mietzins<br />
Die Höhe des monatlichen Mietzinses, wie er sich zusammensetzt und<br />
die Form, wie und wann er jeweils zu bezahlen ist, ist ein wesentlicher<br />
Bestandteil jedes Mietvertrages.<br />
Vertragsdauer<br />
Auch die Dauer des Mietverhältnisses ist ein fixer Vertragsbestandteil. Im<br />
Unterschied zum privaten Bereich schließen GBV fast ausschließlich<br />
unbefristete Verträge ab.<br />
Hausordnung<br />
Die Hausordnung regelt die Benützung der Wohnung, der allgemeinen<br />
Teile des Hauses, aber auch der Gemeinschaftsanlagen (zB Waschküche).<br />
Sie gilt nur, wenn sie auch vereinbart wurde und sie kann nicht<br />
einseitig abgeändert werden. Wird keine Hausordnung vereinbart, gelten<br />
die ortsüblichen Regeln.<br />
16 AK-Infoservice