Hermannsburger Journal 3 2018 Juni
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IHR GUTES RECHT<br />
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Die FRISTLOSE Kündigung<br />
<strong>Hermannsburger</strong> <strong>Journal</strong> 3-<strong>2018</strong><br />
46<br />
von Rechtsanwalt<br />
und Fachanwalt<br />
für Arbeitsrecht<br />
Christian Schumann<br />
Was ist<br />
eine fristlose<br />
Kündigung?<br />
Eine Kündigung unterscheidet sich in<br />
zwei Arten, es gibt die ordentliche Kündigung<br />
und die außerordentliche Kündigung.<br />
Bei der ordentlichen Kündigung<br />
werden geltende Fristen eingehalten und<br />
diese kann nur angefochten werden,<br />
wenn allgemeiner Kündigungsschutz oder<br />
Sonderkündigungsschutz besteht. Eine<br />
außerordentliche Kündigung, auch fristlose<br />
Kündigung genannt, ist eine Kündigung,<br />
bei der die geltenden Fristen nicht<br />
eingehalten werden und das Arbeitsverhältnis<br />
sofort beendet wird. Die fristlose<br />
Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber<br />
als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen<br />
werden, jedoch in der Praxis meist<br />
ausgeführt vom Arbeitgeber. Sie ist allerdings<br />
nur wirksam, wenn die notwendigen<br />
Voraussetzungen für eine außerordentliche<br />
Kündigung vorhanden sind. Wenn Sie<br />
eine fristlose Kündigung erhalten haben<br />
und nicht wissen wie Sie nun vorgehen<br />
sollen, sollten Sie einen Beratungstermin<br />
bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Wann ist<br />
eine fristlose<br />
Kündigung<br />
wirksam?<br />
Eine fristlose Kündigung ist<br />
nur dann wirksam, wenn<br />
ein schwerwiegender Grund<br />
besteht und dieser so wichtig ist, dass eine<br />
Kündigungsfrist nicht mehr abzuwarten ist.<br />
Wichtige Gründe können sein, die Arbeitsverweigerung<br />
mit vorheriger Abmahnung<br />
oder auch der Betrug oder Diebstahl zu<br />
Lasten des Arbeitgebers. Außerdem kann<br />
die fristlose Kündigung wirksam sein, wenn<br />
ein dringender Verdacht auf eine Straftat<br />
besteht, welche nicht erwiesen sein<br />
muss. Eine bloße Vermutung reicht aber<br />
nicht aus. Beleidigungen gegenüber den<br />
Kollegen oder gar dem Arbeitgeber, sexuelle<br />
Belästigung, Mobbing, Vortäuschen<br />
von Erkrankungen, Selbstbeurlaubung,<br />
geschäftsschädigende Äußerungen und<br />
Drogenkonsum können ebenfalls zur wirksamen<br />
fristlosen Kündigung führen.<br />
Wie verhalte ich mich,<br />
wenn ich eine fristlose<br />
Kündigung erhalte?<br />
Allgemein gilt, wenn Sie sich gegen eine<br />
Kündigung wehren wollen, sollten Sie sich<br />
so bald wie möglich Rat eines im Arbeitsrecht<br />
erfahrenen Rechtsanwalts einholen.<br />
Die Notwendigkeit besteht darin, dass<br />
in den allermeisten Fällen eine Drei-<br />
Wochen-Frist besteht. Das bedeutet,<br />
direkt nach dem Zugang der Kündigung<br />
haben Sie drei Wochen Zeit, mit einem<br />
Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage<br />
zu verfassen. Auch wenn Sie es zunächst<br />
außerhalb des Gerichts klären wollen,<br />
sollten Sie trotzdem innerhalb der dreiwöchigen<br />
Frist handeln.<br />
Wenn Sie am Arbeitsverhältnis nicht mehr<br />
festhalten wollen, dann sollten Sie versuchen,<br />
eine Abfindung und eine ordentliche<br />
Kündigung mit Ihrem Arbeitgeber zu<br />
vereinbaren. Außerdem sollten Sie sich<br />
innerhalb von drei Tagen bei der Bundesagentur<br />
für Arbeit arbeitslos melden, falls<br />
Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen<br />
wollen oder müssen, sonst könnte eine<br />
Sperrzeit drohen.<br />
Nach einer Kündigung stellt sich jeder<br />
die Frage, was ist mit meinem Resturlaub,<br />
meinen Überstunden, meinem Arbeitszeugnis<br />
oder Weihnachtsgeld?<br />
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie<br />
all die angesprochenen Dinge geltend<br />
machen können, dann sind anwaltlicher<br />
Rat und Hilfe unumgänglich. Wir helfen<br />
Ihnen gerne! RA Schumann<br />
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