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Hermannsburger Journal 3 2018 Juni

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IHR GUTES RECHT<br />

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Die FRISTLOSE Kündigung<br />

<strong>Hermannsburger</strong> <strong>Journal</strong> 3-<strong>2018</strong><br />

46<br />

von Rechtsanwalt<br />

und Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht<br />

Christian Schumann<br />

Was ist<br />

eine fristlose<br />

Kündigung?<br />

Eine Kündigung unterscheidet sich in<br />

zwei Arten, es gibt die ordentliche Kündigung<br />

und die außerordentliche Kündigung.<br />

Bei der ordentlichen Kündigung<br />

werden geltende Fristen eingehalten und<br />

diese kann nur angefochten werden,<br />

wenn allgemeiner Kündigungsschutz oder<br />

Sonderkündigungsschutz besteht. Eine<br />

außerordentliche Kündigung, auch fristlose<br />

Kündigung genannt, ist eine Kündigung,<br />

bei der die geltenden Fristen nicht<br />

eingehalten werden und das Arbeitsverhältnis<br />

sofort beendet wird. Die fristlose<br />

Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber<br />

als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen<br />

werden, jedoch in der Praxis meist<br />

ausgeführt vom Arbeitgeber. Sie ist allerdings<br />

nur wirksam, wenn die notwendigen<br />

Voraussetzungen für eine außerordentliche<br />

Kündigung vorhanden sind. Wenn Sie<br />

eine fristlose Kündigung erhalten haben<br />

und nicht wissen wie Sie nun vorgehen<br />

sollen, sollten Sie einen Beratungstermin<br />

bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Wann ist<br />

eine fristlose<br />

Kündigung<br />

wirksam?<br />

Eine fristlose Kündigung ist<br />

nur dann wirksam, wenn<br />

ein schwerwiegender Grund<br />

besteht und dieser so wichtig ist, dass eine<br />

Kündigungsfrist nicht mehr abzuwarten ist.<br />

Wichtige Gründe können sein, die Arbeitsverweigerung<br />

mit vorheriger Abmahnung<br />

oder auch der Betrug oder Diebstahl zu<br />

Lasten des Arbeitgebers. Außerdem kann<br />

die fristlose Kündigung wirksam sein, wenn<br />

ein dringender Verdacht auf eine Straftat<br />

besteht, welche nicht erwiesen sein<br />

muss. Eine bloße Vermutung reicht aber<br />

nicht aus. Beleidigungen gegenüber den<br />

Kollegen oder gar dem Arbeitgeber, sexuelle<br />

Belästigung, Mobbing, Vortäuschen<br />

von Erkrankungen, Selbstbeurlaubung,<br />

geschäftsschädigende Äußerungen und<br />

Drogenkonsum können ebenfalls zur wirksamen<br />

fristlosen Kündigung führen.<br />

Wie verhalte ich mich,<br />

wenn ich eine fristlose<br />

Kündigung erhalte?<br />

Allgemein gilt, wenn Sie sich gegen eine<br />

Kündigung wehren wollen, sollten Sie sich<br />

so bald wie möglich Rat eines im Arbeitsrecht<br />

erfahrenen Rechtsanwalts einholen.<br />

Die Notwendigkeit besteht darin, dass<br />

in den allermeisten Fällen eine Drei-<br />

Wochen-Frist besteht. Das bedeutet,<br />

direkt nach dem Zugang der Kündigung<br />

haben Sie drei Wochen Zeit, mit einem<br />

Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage<br />

zu verfassen. Auch wenn Sie es zunächst<br />

außerhalb des Gerichts klären wollen,<br />

sollten Sie trotzdem innerhalb der dreiwöchigen<br />

Frist handeln.<br />

Wenn Sie am Arbeitsverhältnis nicht mehr<br />

festhalten wollen, dann sollten Sie versuchen,<br />

eine Abfindung und eine ordentliche<br />

Kündigung mit Ihrem Arbeitgeber zu<br />

vereinbaren. Außerdem sollten Sie sich<br />

innerhalb von drei Tagen bei der Bundesagentur<br />

für Arbeit arbeitslos melden, falls<br />

Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen<br />

wollen oder müssen, sonst könnte eine<br />

Sperrzeit drohen.<br />

Nach einer Kündigung stellt sich jeder<br />

die Frage, was ist mit meinem Resturlaub,<br />

meinen Überstunden, meinem Arbeitszeugnis<br />

oder Weihnachtsgeld?<br />

Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie<br />

all die angesprochenen Dinge geltend<br />

machen können, dann sind anwaltlicher<br />

Rat und Hilfe unumgänglich. Wir helfen<br />

Ihnen gerne! RA Schumann<br />

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft – Zweigstelle Hermannsburg<br />

• Ehe- und Familienrecht • Verbraucherinsolvenz<br />

• Arbeits- und Sozialrecht • Verkehrsrecht<br />

Müdener Straße 46a • 29345 Unterlüß<br />

Telefon 0 58 27 - 3 73 / 3 79 • Telefax 0 58 27 - 3 60<br />

ra.ralfklingenberg@t-online.de<br />

46 <strong>Hermannsburger</strong> <strong>Journal</strong> 3-<strong>2018</strong><br />

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Billingstraße 19 • 29320 Hermannsburg • Tel. 0 50 52 - 9 13 28 11<br />

• Fax 9 13 28 13

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