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Good News für Pensionierte<br />

AHV-Rentner erhalten neu Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte<br />

Benötigen AHV Rentner/-innen für beide Ohren ein Hörgerät, so leistet die AHV ab dem 1. Juli <strong>2018</strong> neu einen Pauschalbeitrag für<br />

zwei Hörgeräte.<br />

Ab 1. Juli <strong>2018</strong> zwei Hörgeräte<br />

Ab dem 1. Juli <strong>2018</strong> bezahlt die<br />

AHV einen Pauschalbeitrag für<br />

zwei Hörgerate. Bislang richtete sie<br />

ihre Pauschale nur für ein Hörgerät<br />

aus.<br />

Neu - 1237.50 Franken Beitrag<br />

Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte<br />

beträgt 1237.50 Franken. Dies<br />

gilt für Geräte und Dienstleistungen<br />

über eine Dauer von 5 Jahren, wie<br />

das Bundesamt für Sozialversicherungen<br />

(BSV) kürzlich schrieb. Das<br />

entspricht wie generell bei Hilfsmitteln<br />

75 Prozent der entsprechenden<br />

IV-Leistung. Die AHV-Pauschale<br />

für ein Hörgerät betragt nach wie<br />

vor 630 Franken.<br />

Expertise bei Ohrenarzt Pflicht<br />

Ob ein oder zwei Hörgeräte notwendig<br />

sind, muss wie bis anhin<br />

von einem HNO-ORL Expertenarzt<br />

oder einer Expertenärztin festgestellt<br />

werden.<br />

AHV - 75% von IV Leistungen<br />

Sozialminister Alain Berset beantragte,<br />

die AHV solle bei Hörgeräten<br />

wie dies bei anderen Hilfsmitteln<br />

auch der Fall sei, drei Viertel<br />

des IV Beitrages übernehmen. Das<br />

Parlament nahm diesen Antrag<br />

in modifizierter Form an. Mit<br />

der aktuellen Anpassung bei den<br />

Hörgeräten, soll den unterschiedlichen<br />

Aufgaben von AHV und IV<br />

entsprochen werden. Die AHV gilt<br />

als Rentenversicherung und die IV<br />

dagegen als Eingliederungsversicherung.<br />

Pauschale an zwei Hörgeräte -<br />

trotz Mehrkosten<br />

Das eidgenössische Departement<br />

des Innern (EDI) hat nun die<br />

entsprechende Verordnungsanpassung<br />

ab 1. Juli <strong>2018</strong> in Kraft gesetzt.<br />

Trotz der Mehrkosten für die AHV<br />

konnte der Bundesrat die Motion<br />

akzeptieren, sagte Alain Berset<br />

damals im Rat.<br />

So bekommen Sie Beitragszahlung für Hörgeräte<br />

Leistungen von AHV und IV ab 1. Juli <strong>2018</strong><br />

Der Kauf von Hörgeräten wird von der AHV oder IV bezuschusst. Dabei kommt es darauf an, ob die ersten Hörgeräte vor oder nach<br />

der Rente indiziert wurden. Ausnahmen sind die Unfall- und Militär-Versicherung sowie Kinder unter 18 Jahren.<br />

Seit dem 1. Juli 2011 werden Hörgeräte<br />

von der AHV und IV mit<br />

einem Pauschalbetrag vergütet.<br />

Die IV ist bei Erwerbstätigen<br />

zuständig und verrichtet alle 6 Jahre<br />

einen Beitrag an eine monaurale<br />

(einseitige) Hörgeräte-Versorgung<br />

in Höhe von 840 Fr. oder eine<br />

binaurale (beidseitige) Versorgung<br />

in Höhe von 1650 Fr.<br />

Die AHV ist bei Rentnern zuständig<br />

und verrichtete bislang alle fünf<br />

Jahre 75% der Kosten einer monauralen<br />

Versorgung. Dies bezieht<br />

sich auf den Zuschuss der IV und<br />

beträgt 630 Fr. Neu zahlt die AHV<br />

ab dem 1. Juli <strong>2018</strong> einen Beitrag<br />

für zwei Hörgeräte in der Höhe von<br />

1237.50 Fr., falls dieser von einem<br />

Ohrenarzt indiziert wurde.<br />

Wie bekomme ich einen Beitrag?<br />

Ihr Hörakustiker hilft nicht nur bei<br />

der Beratung der verschiedenen<br />

Hörsysteme, dieser informiert auch<br />

über mögliche Zuschüsse und hilft<br />

beim Ausfüllen der Formulare von<br />

AHV oder IV. Darin wird auch ein<br />

HNO-Arzt für die Expertise ausgewählt.<br />

Dieser stellt anschliessend<br />

den Grad des Hörverlustes fest und<br />

entscheidet über eine monaurale<br />

oder binaurale Versorgung.<br />

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