SCHWACHHAUSEN Magazin | Juli-August 2018
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„Familie & Co“<br />
<br />
<br />
Unsere<br />
„Blau machen“ oder die „Schule<br />
schwänzen“ sind umgangssprachliche<br />
Bezeichnungen, die wegen ihrer<br />
Verharmlosungstendenz problematisch<br />
sind. Alle, die jemals in der<br />
Schule waren oder noch sind, haben<br />
sicherlich schon mal die eine oder andere<br />
Stunde gezielt „ausgelassen“, „vergessen“<br />
oder von „anderen gehört, dass sie<br />
sowieso ausfalle“. Häufig stecken hinter regelmäßigem<br />
Fernbleiben vom Unterricht jedoch ein oder<br />
mehrere gravierende Probleme. In Bremen wird das Verhalten von Schülerinnen<br />
und Schülern, die unentschuldigt stunden- oder tageweise der<br />
Schule bzw. dem Unterricht fernbleiben, als Schulvermeidung bezeichnet.<br />
„Familie & Co“<br />
Seiten<br />
Nach dem Bremischen Schulgesetz sind die Erziehungsberechtigten für<br />
die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich. Eine Schulpflichtverletzung<br />
ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße sowohl gegen<br />
die Erziehungsberechtigten als auch ab dem 14. Lebensjahr gegen die<br />
Schülerinnen und Schüler geahndet werden. Dazu zählt auch die unerlaubte<br />
Verlängerung der Ferien. Auch diese Form von Schulpflichtverletzung<br />
kann zu erheblichen Bußgeldern führen.<br />
Schulmeidungsverhalten kann eine Vielzahl von Ursachen haben. In vielen<br />
Fällen haben die Betroffenen seelische oder sozial-emotionale Probleme,<br />
z.B. Ängste, Überforderungsgefühle, Anerkennungsprobleme,<br />
Konflikte mit Lehrern, Mitschülern, Schwierigkeiten mit Drogen oder<br />
übermäßiger Mediennutzung. Die Ursachen können auch in der Schule<br />
oder im Elternhaus begründet sein. Schulvermeidung ist ein Phänomen,<br />
welches in allen Schulformen und Altersgruppen vorkommt. Die Vielfalt<br />
möglicher Ursachen erfordert ein frühes, genaues und sensibles Hinsehen<br />
und Handeln von Angehörigen und Schulen. Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen<br />
wie die ReBUZ (Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren),<br />
das AfSD (Amt für Soziale Dienste) oder die KIPSY (Kinderund<br />
Jugendpsychiatrische Beratungsstelle und Institutsambulanz) unterstützen<br />
Eltern und Schule bei Fragestellungen im Bereich Schulvermeidung.<br />
Aus dem Blickwinkel der/des betroffenen Schülerin/Schülers wird das<br />
Fernbleiben von der Schule meist als problemlösend empfunden, obwohl<br />
es mit einem immensen Energieaufwand verbunden ist, da der Alltag meistens<br />
mit Lügen- und Legendenbildung ausgefüllt werden muss. Schülerinnen<br />
und Schüler, die für eine längere Zeit nicht zur Schule gehen,<br />
müssen sich immer wieder neue Strategien einfallen lassen, um nicht aufzufallen.<br />
Sie verstecken sich, lassen sich Ausreden einfallen und erfinden<br />
Geschichten. Später dann, wenn das Vermeidungsverhalten offensichtlich<br />
wird, wird versucht, die Ursachen zu ergründen und Probleme offenzulegen.<br />
Schulvermeidung sollte auf keinen Fall als „reine Faulheit“ abgetan<br />
werden.<br />
Im Falle von Schulvermeidung gibt es in Bremen ein klar geregeltes Verfahren.<br />
Das Vorgehen der Schule orientiert sich an dem „Handlungsleitfaden<br />
für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer im Umgang mit<br />
Schulvermeidung“. In ihm sind die aufeinander aufbauenden Handlungsschritte<br />
des Umgangs mit Schulvermeidung in einem 3-Phasen-Modell<br />
dargestellt. Außerdem bietet das „Handbuch Schulabsentismus“ den<br />
Schulen umfassende Orientierung und Hilfestellung. Wenn schulintern<br />
alle vorgegebenen Schritte abgearbeitet wurden, sind Schulen verpflichtet,<br />
eine Beratungsanforderung wegen Schulvermeidung an das jeweilige<br />
ReBUZ zu stellen.<br />
Schule ist ein fester Bestandteil im Alltag eines jeden Kindes. Kommt es hier zu Problemen, gerät die eigene Welt schnell aus den Fugen – professionelle Hilfe sollte<br />
daher möglichst kurzfristig in Anspruch genommen werden<br />
<strong>SCHWACHHAUSEN</strong> <strong>Magazin</strong> | <strong>Juli</strong> - <strong>August</strong> <strong>2018</strong> 53