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SCHWACHHAUSEN Magazin | Juli-August 2018

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„Familie & Co“<br />

Gut zu wissen: Schulpflichtverletzung ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Lappalie. Viel wichtiger als eine mögliche Geldstrafe ist jedoch Hilfe von neutral-professioneller<br />

Seite für den betroffenen Schüler vom ReBUZ Bremen<br />

Die ReBUZ haben im Bereich Schulvermeidung sowohl beratende Aufgaben<br />

– Beratung für Schüler/innen, Eltern, Schulen – als auch ggf. die<br />

Aufgabe, Schritte zur rechtlichen Verfolgung von Schulvermeidung in die<br />

Wege zu leiten. Die ReBUZ sind regional organisiert, sodass jede Schule<br />

und die Eltern einen direkten Ansprechpartner/eine direkte Ansprechpartnerin<br />

in ihrer Region haben.<br />

Die Meldung beim ReBUZ erfolgt schriftlich durch eine Beratungsanfrage<br />

der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers, wenn die schulische Intervention<br />

keine Veränderung des Schulvermeidungsverhaltens eines Schülers/ einer<br />

Schülerin ergeben hat und die Wiederherstellung des regelmäßigen Schulbesuchs<br />

nicht erfolgt bzw. nicht absehbar ist. Nach der Meldung wird mit<br />

den Ratsuchenden das Anliegen geklärt und u. U. weitere Schritte wie<br />

ein Hausbesuch durch den Berater/die Beraterin des ReBUZ, oder eine<br />

Einladung der Betroffenen zu einem Gespräch in die Schule oder ins<br />

ReBUZ in die Wege geleitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Hintergründe<br />

für das Fernbleiben vom Unterricht aufzuklären, der Familie Hilfen<br />

und Unterstützung ggf. auch über andere Einrichtungen anzubieten<br />

und die weitere Schullaufbahn zu klären. In jedem Fall wird dem Schüler/der<br />

Schülerin die Pflicht zum regelmäßigen Schulbesuch verdeutlicht<br />

und auf mögliche Konsequenzen des Vermeidungsverhaltens hingewiesen.<br />

Führen diese Schritte nicht zur Wiederaufnahme des Schulbesuchs,<br />

werden weitere Maßnahmen ergriffen; ggf. werden weitere Fachdienste<br />

hinzugezogen, Alternativen zum Schulbesuch entwickelt oder auch ein<br />

Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />

Eine der Alternativen zum Schulbesuch, besonders für Schüler/innen die<br />

bereits längere Zeit die Schule vermeiden, kann der Besuch von einem<br />

Schulmeiderprojekt sein. Das sind Kooperationsprojekte, die gemeinsam<br />

von den Ressorts Bildung und Soziales getragen werden. Die Vermittlung<br />

an diese außerschulischen Projekte erfolgt mit Einverständnis der Eltern<br />

und Schüler/Schülerinnen durch das ReBUZ. Diese außerschulischen<br />

Lernorte bieten die Möglichkeit, wieder einen Zugang zu einen regelmäßigen<br />

Schulbesuch zu finden. In einer Kleingruppe, die von einer Sozialpädagogin<br />

und einer Lehrkraft geleitet wird, lernen die Schülerinnen und<br />

Schüler regelmäßig ins Projekt zu kommen, pünktlich zu sein, wieder<br />

einen Zugang zu schulischem Lernen zu finden, verpassten Unterrichtsstoff<br />

nachzuholen, sich wieder sozial zu integrieren und sich ggf. auf einen<br />

Schulabschluss vorzubereiten. Ziel ist es, nach einem Jahr wieder regelmäßig<br />

in die Schule zu gehen oder die Voraussetzung für eine gelingende<br />

Ausbildung zu erwerben.<br />

In Bremen gibt es derzeit acht Schulmeiderprojekte, fünf für Schü -<br />

ler/innen von Klasse 7 bis 10 und drei für Schüler/innen der Sekundarstufe<br />

II mit dem Schwerpunkt Übergang von der Schule in die Ausbildung<br />

bzw. in Arbeitswelt gedacht sind. Schulvermeidung ist keine Lappalie! Es<br />

gilt daher, möglichst frühzeitig zu reagieren, um gemeinsam mit Schülern,<br />

Eltern, Verantwortlichen in Schule und Fachleuten passende individuelle<br />

Hilfen für die Betroffenen zu entwickeln. Je länger ein<br />

Schul vermeidungsverhalten andauert, desto aufwendiger und schwieriger<br />

ist es, einen Weg zu regelmäßigem Schulbesuch zu finden.<br />

Die ReBUZ Bremen beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler,<br />

sowie Schulen und Eltern bei Schulvermeidung und vielfältigen anderen<br />

Schulproblemen.<br />

www.rebuz.bremen.de<br />

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<strong>SCHWACHHAUSEN</strong> <strong>Magazin</strong> | <strong>Juli</strong> - <strong>August</strong> <strong>2018</strong>

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