Jahresbericht 2004 fertig.qxd - VAEB
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der Betriebsstätte vor Prüfungsbeginn zu verständigen.<br />
Erforderlichenfalls kann eine gemischte Teamprüfung durchgeführt<br />
werden.<br />
Geprüft werden die Einhaltung der Versicherungs -, Melde- und<br />
Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung sowie die richtige<br />
Abfuhr von Lohnsteuer und Kommunalsteuer. Die Feststellungen des<br />
Prüfers, welche die jeweils anderen Bereiche betreffen, werden den<br />
beteiligten Institutionen zur Weiterverarbeitung übermittelt. Dies<br />
bedeutet, dass z.B. Feststellungen des Sozialversicherungsprüfers<br />
bezüglich der Lohnsteuer und der Kommunalsteuer an das zuständige<br />
Finanzamt sowie an die betroffenen Kommunen w eitergeleitet werden.<br />
Zur Prüfung gehört auch die Beratung des Dienstgebers in Fragen<br />
von Melde-, Versicherungs - und Beitragsangelegenheiten.<br />
Für die Abwicklung der GPLA gelten als einheitliches Verfahrensrecht<br />
die einschlägigen Bestimmungen der Bundes abgabenordnung (BAO).<br />
Unverändert bleiben die Regelungen über die Einhebung von<br />
Abgaben und Beiträgen sowie das jeweilige Rechtsmittelverfahren.<br />
Hier gibt es keine gemeinsame Vorgangsweise.<br />
Jede Institution hat gesetzlich weiterhin die Möglichkeit, s o genannte<br />
„Nachschauen“ (Erhebungen) durchzuführen. In solchen Fällen<br />
werden Prüfer der jeweiligen Institution (auch einer Gemeinde oder<br />
einer Stadt) nur in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich tätig (z.B.<br />
erfolgt die Nachschau bezüglich der Kommunalsteuer durch einen<br />
Bevollmächtigten der Gemeinde ausschließlich für den Bereich der<br />
Kommunalsteuer).<br />
Im Zuge der GPLA, Erhebungen, Feststellungen u.ä. wurde im<br />
Berichtsjahr im Bereich der Sozialversicherung ein Mehrergebnis in<br />
Höhe von € 71.559,64 erzielt und im Bereich der Finanz ergab sich<br />
eine Nachforderung in Höhe von € 14.489,14.<br />
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