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Jahresbericht 2004 fertig.qxd - VAEB

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der Betriebsstätte vor Prüfungsbeginn zu verständigen.<br />

Erforderlichenfalls kann eine gemischte Teamprüfung durchgeführt<br />

werden.<br />

Geprüft werden die Einhaltung der Versicherungs -, Melde- und<br />

Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung sowie die richtige<br />

Abfuhr von Lohnsteuer und Kommunalsteuer. Die Feststellungen des<br />

Prüfers, welche die jeweils anderen Bereiche betreffen, werden den<br />

beteiligten Institutionen zur Weiterverarbeitung übermittelt. Dies<br />

bedeutet, dass z.B. Feststellungen des Sozialversicherungsprüfers<br />

bezüglich der Lohnsteuer und der Kommunalsteuer an das zuständige<br />

Finanzamt sowie an die betroffenen Kommunen w eitergeleitet werden.<br />

Zur Prüfung gehört auch die Beratung des Dienstgebers in Fragen<br />

von Melde-, Versicherungs - und Beitragsangelegenheiten.<br />

Für die Abwicklung der GPLA gelten als einheitliches Verfahrensrecht<br />

die einschlägigen Bestimmungen der Bundes abgabenordnung (BAO).<br />

Unverändert bleiben die Regelungen über die Einhebung von<br />

Abgaben und Beiträgen sowie das jeweilige Rechtsmittelverfahren.<br />

Hier gibt es keine gemeinsame Vorgangsweise.<br />

Jede Institution hat gesetzlich weiterhin die Möglichkeit, s o genannte<br />

„Nachschauen“ (Erhebungen) durchzuführen. In solchen Fällen<br />

werden Prüfer der jeweiligen Institution (auch einer Gemeinde oder<br />

einer Stadt) nur in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich tätig (z.B.<br />

erfolgt die Nachschau bezüglich der Kommunalsteuer durch einen<br />

Bevollmächtigten der Gemeinde ausschließlich für den Bereich der<br />

Kommunalsteuer).<br />

Im Zuge der GPLA, Erhebungen, Feststellungen u.ä. wurde im<br />

Berichtsjahr im Bereich der Sozialversicherung ein Mehrergebnis in<br />

Höhe von € 71.559,64 erzielt und im Bereich der Finanz ergab sich<br />

eine Nachforderung in Höhe von € 14.489,14.<br />

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