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Jahresbericht 2004 fertig.qxd - VAEB

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266<br />

AUFWENDUNGEN<br />

Die Gesamtaufwendungen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um € 6.637.519,86 (1,70<br />

%) von € 390.306.951,37 auf € 383.669.431,51.<br />

Von dieser Summe entfielen <strong>2004</strong> auf die Versicherungsleistungen insgesamt € 376.731.308,92<br />

(98,19 %) und auf die übrigen Aufwendungen (Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand,<br />

Abschreibungen, Finanzaufwendungen) € 6.938.122,59 (1,81 %).<br />

Verwaltungs- und Verrechnungsau fwand<br />

Die Zuordnung des Verwaltungs - und Verrechnungsaufwandes war in den zwei<br />

Versicherung szweigen wie auch in den Bereichen des Bundespflegegeldes und der<br />

Sonderunterstü tzung nach den Erkenntnissen der Kostenrechnung vorzunehmen. (Anteil der<br />

Pensionsversicherung 38,47 v.H.; BPGG 9,49 v.H.; SUG 0,89 v.H.).<br />

Der Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand bet rug insgesamt € 5.379.927,81 und war damit um<br />

€ 178.822,57 oder um 3,22 % niedriger als im Vergleichsjahr 2003.<br />

Entwicklung des Verwaltungs - und Verrechnungsaufwandes gegenüber dem Vo rjahr:<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Unter dieser Position wurden u.a. der Fehlbetrag gem. Art. XI Abs. 2 NSchG (€ 39.172,19), der<br />

Fehlbetrag für Verwaltungsaufwendungen SUG (€ 42.201,67), der Verbandsbeitrag in Höhe von<br />

€ 619.990,00 sowie die Sozialgerichtskosten (€ 63.994,88) au sgewiesen.<br />

Zuweisung an Rücklagen<br />

Unterstützungsfonds<br />

<strong>2004</strong> Diff. in € Diff. in %<br />

Personalaufwand 4.885.441,99 - 109.274,72 - 2,19<br />

Sachaufwand 706.960,26 - 60.274,87 - 7,86<br />

Aufwand der Verwaltungskörper 79.649,11 - 10.359,57 - 11,51<br />

Aufwand der Beiräte 300,99 - 529,31 - 63,75<br />

Brutto-Verwaltungsaufwand 5.672.352,35 - 180.438,47 - 3,08<br />

Abzüglich Ersätze 292.424,54 - 1.615,90 - 0,55<br />

Tatsächlicher Verwaltungsaufwand 5.379.927,81 - 178.822,57 - 3,22<br />

Die Rücklage für den Unterstützungsfonds im Umfang von rd. € 354.000,00 dient zur Abfederung<br />

sozialer Härtefälle, eine Dotierung wurde nicht vorgenommen.<br />

Im Berichtsjahr wurde über den Unterstützungsfonds die Einmalzahlung gemäß § 612 ASVG<br />

ausgezahlt, die Aufwend ungen dafür in der Höhe von € 276.654,03 vom Bundesministerium für<br />

soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz abgegolten.

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