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Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg Inhaltsverzeichnis

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<strong>Alternativer</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>für</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Familienzusammenführung / Hohe Hürden<br />

Eric A. kam aus Ghana zunächst als Bootsflüchtling über das Mittelmeer nach<br />

Griechenland. Dort lernte er im Urlaub seine jetzige Lebensgefährtin, Margaret<br />

S. kennen und lieben. Frau S. ist ebenfalls ghanaische Staatsangehörige,<br />

lebt aber in <strong>Nürnberg</strong> und ist im Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis.<br />

Nach der Rückkehr von Frau S. nach Deutschland bestand zwischen beiden<br />

weiterhin telefonischer Kontakt. Als ihm Frau S. einige Monate später mitteilte,<br />

dass sie von ihm ein Kind erwarte und deshalb auf seine Unterstützung<br />

angewiesen sei, reiste Eric A. im Juli 2005 von Griechenland aus nach<br />

Deutschland ein, wo er seitdem mit Frau S. in deren Wohnung lebt.<br />

Am 26.9.2005 wurde das gemeinsame Kind Darinka geboren. Am 23.6.2007<br />

wurde ein weiteres gemeinsames Kind namens Erickson geboren. Die beiden<br />

Eltern leben weiterhin mit nunmehr zwei Kindern zusammen in <strong>Nürnberg</strong>.<br />

Eric A. beantragte im April 2006 mit Schreiben seines Rechtsanwaltes die<br />

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der Familieneinheit. Ihm<br />

wurde jedoch nicht einmal eine Duldung erteilt. Statt dessen wurde gegen<br />

ihn ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts eingeleitet,<br />

welches zu einem Strafbefehl führte, in dem eine Geldstrafe von 70<br />

Tagessätzen à 10 Euro festgesetzt wurde.<br />

Darüber hinaus wurde gegen Eric A. im August 2006 von der Ausländerbehörde<br />

der Stadt <strong>Nürnberg</strong> eine Ausweisungsverfügung erwirkt. Die gegen<br />

die Ausweisung erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach<br />

im März 2007 ebenso wie ein zugleich gestellter Antrag auf einstweiligen<br />

Rechtsschutz abgewiesen. Sowohl das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des<br />

einstweiligen Rechtsschutzes als auch das Berufungszulassungsverfahren<br />

sind gegenwärtig beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.<br />

Entscheidendes Hindernis <strong>für</strong> die Erteilung der von Eric A. beantragten Aufenthaltserlaubnis<br />

ist zum einen die von der Stadt <strong>Nürnberg</strong> verfügte Auswei-

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