Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg Inhaltsverzeichnis
Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg Inhaltsverzeichnis
Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg Inhaltsverzeichnis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
20<br />
<strong>Alternativer</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>für</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />
Familienzusammenführung / Hohe Hürden<br />
Eric A. kam aus Ghana zunächst als Bootsflüchtling über das Mittelmeer nach<br />
Griechenland. Dort lernte er im Urlaub seine jetzige Lebensgefährtin, Margaret<br />
S. kennen und lieben. Frau S. ist ebenfalls ghanaische Staatsangehörige,<br />
lebt aber in <strong>Nürnberg</strong> und ist im Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis.<br />
Nach der Rückkehr von Frau S. nach Deutschland bestand zwischen beiden<br />
weiterhin telefonischer Kontakt. Als ihm Frau S. einige Monate später mitteilte,<br />
dass sie von ihm ein Kind erwarte und deshalb auf seine Unterstützung<br />
angewiesen sei, reiste Eric A. im Juli 2005 von Griechenland aus nach<br />
Deutschland ein, wo er seitdem mit Frau S. in deren Wohnung lebt.<br />
Am 26.9.2005 wurde das gemeinsame Kind Darinka geboren. Am 23.6.2007<br />
wurde ein weiteres gemeinsames Kind namens Erickson geboren. Die beiden<br />
Eltern leben weiterhin mit nunmehr zwei Kindern zusammen in <strong>Nürnberg</strong>.<br />
Eric A. beantragte im April 2006 mit Schreiben seines Rechtsanwaltes die<br />
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der Familieneinheit. Ihm<br />
wurde jedoch nicht einmal eine Duldung erteilt. Statt dessen wurde gegen<br />
ihn ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts eingeleitet,<br />
welches zu einem Strafbefehl führte, in dem eine Geldstrafe von 70<br />
Tagessätzen à 10 Euro festgesetzt wurde.<br />
Darüber hinaus wurde gegen Eric A. im August 2006 von der Ausländerbehörde<br />
der Stadt <strong>Nürnberg</strong> eine Ausweisungsverfügung erwirkt. Die gegen<br />
die Ausweisung erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach<br />
im März 2007 ebenso wie ein zugleich gestellter Antrag auf einstweiligen<br />
Rechtsschutz abgewiesen. Sowohl das Beschwerdeverfahren hinsichtlich des<br />
einstweiligen Rechtsschutzes als auch das Berufungszulassungsverfahren<br />
sind gegenwärtig beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.<br />
Entscheidendes Hindernis <strong>für</strong> die Erteilung der von Eric A. beantragten Aufenthaltserlaubnis<br />
ist zum einen die von der Stadt <strong>Nürnberg</strong> verfügte Auswei-