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Alternativer Menschenrechtsbericht für Nürnberg Inhaltsverzeichnis

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<strong>Alternativer</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>für</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Er wurde in die Erstaufnahmeeinrichtung eingewiesen und wartet dort auf<br />

die Ausstellung der Heimreisepapiere. Entgegen der wörtlich geäußerten<br />

Erwartung des Sachbearbeiters ist er nicht untergetaucht. Er ist glücklich,<br />

endlich in Freiheit zu sein.<br />

Wenn der Heimreiseschein vorliegt, will Herr Camalov freiwillig ausreisen.<br />

Herr Margoschia Rewas ist 61 Jahre alt. Er kommt aus Georgien. Er wurde am<br />

30.5.2007 in Deutschland aufgegriffen, wo er sich illegal aufgehalten hatte.<br />

Es stellte sich heraus, dass er vorher in Italien lebte. Seine Frau genießt in Italien<br />

Abschiebeschutz. Er hatte eine Aufenthaltsgenehmigung <strong>für</strong> Italien, die<br />

bis zum 11.6.2007 gültig war. Es handelt sich dabei um eine bestimmte Art<br />

von Aufenthaltserlaubnis, die beim Verlassen des Landes erlischt.<br />

Die Ausländerbehörde veranlasst beim Bundesamt regelmäßig das Übernahmeersuchen<br />

bei dem Staat, in dem sich der Flüchtling vorher aufgehalten<br />

hatte oder wo er seinen ersten Asylantrag stellte. In diesem Fall stellte das<br />

Bundesamt also ein Übernahmeersuchen an Italien.<br />

Auf Anfrage bei der ZRS in Zirndorf nach dem Stand des Verfahrens am<br />

19.6.07 wurde mitgeteilt, dass Italien eine Übernahme abgelehnt habe, da<br />

angeblich eine „Totalfälschung“ des Ausweises vorliege. Es sei nun ein Übernahmeersuchen<br />

an die Niederlande eingeleitet worden.<br />

Herr Margoschia ist ein älterer Herr, der in gestochener georgischer Schrift<br />

Briefe an den Europäischen Gerichtshof, an die UNO und an die Bundeskanzlerin<br />

Merkel sowie an den Bundespräsidenten schreibt. Er bittet um die<br />

Adressen der verschiedenen Botschaften, an die er sich ebenfalls wegen seines<br />

Anliegens wenden will.<br />

Am 16.8.2007 kündigt er in sehr ruhigem und gefassten Ton an, dass er ab<br />

nächster Woche in den Hungerstreik treten würde.<br />

Auf Nachfrage beim Bundesamt wurde mitgeteilt, dass Anfang August das<br />

Übernahmeersuchen von Italien abgelehnt wurde. Dies sei mit sehr fadenscheinigen<br />

Argumenten geschehen. Angeblich sei die angefragte Person<br />

nicht mit der Person auf dem italienischen Dokument identisch, da die Fingerabdrücke<br />

nicht übereinstimmten.

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