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Berlin-Brandenburgisches Handwerk 9 I <strong>2018</strong> I 19<br />

Förderrichtlinien<br />

Unternehmen können aus dem Förderprogramm<br />

der Senatsverwaltung<br />

für Integration, Arbeit und Soziales<br />

finanzielle Unterstützung erhalten:<br />

Foto: Schwab/BGM Berliner Getränkemanufaktur GmbH<br />

Michael Schwab (rotes Shirt), Chef der BGM Berliner Getränkemanufaktur (brewbaker), hat gerade<br />

eine Frau in einem männertypischen Beruf ausgebildet – und konnte Fördergeld in Anspruch nehmen.<br />

Norman Popp nennt noch ein anderes<br />

Beispiel aus der Praxis: Ein Maler- und<br />

Lackiererbetrieb will eine junge Frau<br />

ausbilden und fragt nach Fördergeld.<br />

Schnell findet der Berater in seiner Liste<br />

die Bestätigung: „Ja, das bekommen sie."<br />

Er begründet: „Hier gilt das Fördermerkmal<br />

frauenatypische Berufe. Arbeiten<br />

in einer Branche weniger als 20 Prozent<br />

Frauen, erhält ein Betrieb Fördermittel,<br />

wenn er weibliche Azubis einstellt. Bei<br />

Malern und Lackierern lag der Frauenanteil<br />

zu Ausbildungsbeginn 2017 bei<br />

12,1 Prozent." Der finanzielle Anreiz soll<br />

Unternehmer ermutigen, mehr Mitarbeiterinnen<br />

auszubilden. Dieses Förderkriterium<br />

nützt auch der BGM Berliner Getränkemanufaktur:<br />

Dort hat eine junge Frau<br />

den Beruf Brauerin und Mälzerin erlernt,<br />

im August bestand sie die letzte Prüfung.<br />

Der Frauenanteil in dieser Branche lag<br />

voriges Jahr bei 16 Prozent.<br />

Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer<br />

kennen die konkrete Situation<br />

in vielen Betrieben, oft geben sie einen<br />

Fall an die Fördermittelberater weiter.<br />

„Wir bieten unseren Betrieben Unterstützung<br />

an im Prozess, einen geeigneten<br />

Verbundpartner zu finden oder bei der<br />

Gestaltung des Ausbildungsvertrages",<br />

so Norman Popp. Zusätzlich arbeitet<br />

die Handwerkskammer auch mit vielen<br />

Netzwerkpartnern zusammen, wie dem<br />

Arbeitgeber-Service oder den Jugendberufsagenturen.<br />

<br />

wo<br />

• für die Ausbildung im Verbund<br />

mit anderen Betrieben,<br />

freien Trägern, schulischen<br />

oder hochschulischen Einrichtungen<br />

mit Sitz im Land Berlin,<br />

• bei der Ausbildung in sogenannten<br />

Splitterberufen,<br />

• wenn sie bestimmte Zielgruppen<br />

ausbilden, dazu gehören<br />

Benachteiligte, frauenatypische<br />

Berufe, Alleinerziehende,<br />

Azubis, die aus Insolvenzbetrieben<br />

oder nach Betriebsstilllegungen<br />

übernommen werden,<br />

• und für die Arbeitsmarktintegration<br />

Geflüchteter.<br />

Das gilt für Berliner Unternehmen<br />

aus Handwerk, Industrie, Handel,<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie<br />

der freien Berufe. Seit August <strong>2018</strong><br />

wird die Arbeitsmarktintegration<br />

Geflüchteter gefördert sowie die<br />

Unterstützung bei Verbundausbildung<br />

verstärkt. Anträge können<br />

innerhalb von sechs Monaten ab<br />

Ausbildungsbeginn, bei Verbund<br />

ab Beginn der Verbundausbildung<br />

gestellt werden. Auch die Vorbereitung<br />

der Azubis auf die praktische<br />

Abschlussprüfung ist förderfähig.<br />

Die Tagessätze der Verbundförderung<br />

steigen von 37,50 € auf 40 €.<br />

Förderung der Berufsausbildung<br />

im Land Berlin<br />

Zuschüsse für Berliner Ausbildungsbetriebe<br />

www.hwk-berlin.de/fbb

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