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Berlin-Brandenburgisches Handwerk 9 I <strong>2018</strong> I 19<br />
Förderrichtlinien<br />
Unternehmen können aus dem Förderprogramm<br />
der Senatsverwaltung<br />
für Integration, Arbeit und Soziales<br />
finanzielle Unterstützung erhalten:<br />
Foto: Schwab/BGM Berliner Getränkemanufaktur GmbH<br />
Michael Schwab (rotes Shirt), Chef der BGM Berliner Getränkemanufaktur (brewbaker), hat gerade<br />
eine Frau in einem männertypischen Beruf ausgebildet – und konnte Fördergeld in Anspruch nehmen.<br />
Norman Popp nennt noch ein anderes<br />
Beispiel aus der Praxis: Ein Maler- und<br />
Lackiererbetrieb will eine junge Frau<br />
ausbilden und fragt nach Fördergeld.<br />
Schnell findet der Berater in seiner Liste<br />
die Bestätigung: „Ja, das bekommen sie."<br />
Er begründet: „Hier gilt das Fördermerkmal<br />
frauenatypische Berufe. Arbeiten<br />
in einer Branche weniger als 20 Prozent<br />
Frauen, erhält ein Betrieb Fördermittel,<br />
wenn er weibliche Azubis einstellt. Bei<br />
Malern und Lackierern lag der Frauenanteil<br />
zu Ausbildungsbeginn 2017 bei<br />
12,1 Prozent." Der finanzielle Anreiz soll<br />
Unternehmer ermutigen, mehr Mitarbeiterinnen<br />
auszubilden. Dieses Förderkriterium<br />
nützt auch der BGM Berliner Getränkemanufaktur:<br />
Dort hat eine junge Frau<br />
den Beruf Brauerin und Mälzerin erlernt,<br />
im August bestand sie die letzte Prüfung.<br />
Der Frauenanteil in dieser Branche lag<br />
voriges Jahr bei 16 Prozent.<br />
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer<br />
kennen die konkrete Situation<br />
in vielen Betrieben, oft geben sie einen<br />
Fall an die Fördermittelberater weiter.<br />
„Wir bieten unseren Betrieben Unterstützung<br />
an im Prozess, einen geeigneten<br />
Verbundpartner zu finden oder bei der<br />
Gestaltung des Ausbildungsvertrages",<br />
so Norman Popp. Zusätzlich arbeitet<br />
die Handwerkskammer auch mit vielen<br />
Netzwerkpartnern zusammen, wie dem<br />
Arbeitgeber-Service oder den Jugendberufsagenturen.<br />
<br />
wo<br />
• für die Ausbildung im Verbund<br />
mit anderen Betrieben,<br />
freien Trägern, schulischen<br />
oder hochschulischen Einrichtungen<br />
mit Sitz im Land Berlin,<br />
• bei der Ausbildung in sogenannten<br />
Splitterberufen,<br />
• wenn sie bestimmte Zielgruppen<br />
ausbilden, dazu gehören<br />
Benachteiligte, frauenatypische<br />
Berufe, Alleinerziehende,<br />
Azubis, die aus Insolvenzbetrieben<br />
oder nach Betriebsstilllegungen<br />
übernommen werden,<br />
• und für die Arbeitsmarktintegration<br />
Geflüchteter.<br />
Das gilt für Berliner Unternehmen<br />
aus Handwerk, Industrie, Handel,<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie<br />
der freien Berufe. Seit August <strong>2018</strong><br />
wird die Arbeitsmarktintegration<br />
Geflüchteter gefördert sowie die<br />
Unterstützung bei Verbundausbildung<br />
verstärkt. Anträge können<br />
innerhalb von sechs Monaten ab<br />
Ausbildungsbeginn, bei Verbund<br />
ab Beginn der Verbundausbildung<br />
gestellt werden. Auch die Vorbereitung<br />
der Azubis auf die praktische<br />
Abschlussprüfung ist förderfähig.<br />
Die Tagessätze der Verbundförderung<br />
steigen von 37,50 € auf 40 €.<br />
Förderung der Berufsausbildung<br />
im Land Berlin<br />
Zuschüsse für Berliner Ausbildungsbetriebe<br />
www.hwk-berlin.de/fbb