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Berlin-Brandenburgisches Handwerk 9 I <strong>2018</strong> I 7<br />
Gesetz regelt Mobilität in Berlin<br />
Schneller, sicher, umweltgerecht<br />
Am 5. Juli <strong>2018</strong> ist das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung<br />
in Kraft getreten. Dieses ist aus dem „Volksentscheid Fahrrad” entstanden<br />
und strebt vorerst Verbesserungen beim Radverkehr, ÖPNV und bei der allgemeinen<br />
Mobilität an. Die Konzepte für Wirtschafts- und Fußverkehr sowie die intelligente Mobilität<br />
sollen später erarbeitet werden.<br />
Das Gesetz soll, so heißt es in der Präambel,<br />
die besonderen Anforderungen aller<br />
Mobilitätsgruppen umfassen und den<br />
Vorrang des Umweltverbundes sichern.<br />
Emissionsfreie Busse bis 2030<br />
Damit Menschen in der Stadt künftig<br />
bequemer, sicherer und zuverlässiger<br />
mobil unterwegs sein können, sind<br />
mehr Strecken für S-Bahnen, Tram und<br />
Regionalverkehr geplant. Ab 2030 ist<br />
außerdem eine Umstellung aller Busse<br />
auf einen vollständigen emissionsfreien<br />
Antrieb geplant.<br />
Anbindung an Außenbezirke<br />
Für Pendler wird es mehr Radschnellwege<br />
geben; außerdem ist in dem Gesetz<br />
E-Bikes<br />
Gewerblich genutzte Lastenräder werden<br />
mit den genannten Programmen<br />
„Wirtschaftsnahe Elektromobilität“<br />
und „Umweltbonus” nicht bezuschusst.<br />
Für die elektrisch betriebenen Zweiräder<br />
bietet die Senatsverwaltung für<br />
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine<br />
separate Förderung an. Jedoch wurden<br />
bereits mit Programmstart <strong>2018</strong> mehr<br />
Anträge eingereicht als bewilligt<br />
werden können. Die Senatsverwaltung<br />
greift deshalb zu einem außergewöhnlichen<br />
Entscheidungsmittel: Die Bewilligungen<br />
auf Zuschuss werden verlost.<br />
Für 2019 soll das Fördervolumen<br />
von derzeit 200 000 auf dann<br />
500 000 Euro erhöht werden.<br />
www.berlin.de/sen/uvk<br />
festgeschrieben, dass Außenbezirke und<br />
neue innerstädtische Quartiere auch<br />
ohne Auto bequem mit Bussen und<br />
Bahnen erreichbar werden.<br />
Sichere Verkehrsknotenpunkte<br />
In den kommenden drei Jahren werden<br />
die von der Unfallkommission ermittelten<br />
60 unfallträchtigsten Kreuzungen umgebaut,<br />
um sie sicherer zu machen. Für<br />
mehr Sicherheit beim Radfahren sollen<br />
neben einem dichten Radwegenetz Poller<br />
sorgen, die dort, wo genug Platz ist, den<br />
Rad- vom Autoverkehr trennen.<br />
Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr<br />
Konzepte für den Wirtschaftsverkehr<br />
stehen noch aus. Dennoch macht das<br />
Gesetz deutlich, das sowohl Stadtverträglichkeit<br />
als auch Funktionsfähigkeit des<br />
Wirtschaftsverkehrs in Einklang gebracht<br />
werden müssen. Von zentraler Bedeutung<br />
für das Handwerk ist der § 6 des Gesetzes;<br />
dieser widmet sich dem „Stadtverträglichen<br />
Wirtschaftsverkehr”. Geplant<br />
ist, ein Jahr nach Inkrafttreten das Gesetz<br />
um Abschnitte zum Fußverkehr und<br />
zur intelligenten Mobilität zu ergänzen.<br />
Dann soll auch der Wirtschaftsverkehr<br />
vertieft geregelt werden.<br />
Überprüfung alle zwei Jahre<br />
Die Akteure Öffentliche Hand, Verbände<br />
und Innungen sowie Wirtschaftsunternehmen<br />
werden dafür gemeinsam in<br />
einem nächsten Schritt die Qualitätsund<br />
Handlungsziele formulieren. Eine<br />
Überprüfung zum Stand der Umsetzung<br />
soll dann alle zwei Jahre stattfinden;<br />
spätestens nach fünf Jahren, so sieht es<br />
das Gesetz vor, wird die Zielerreichung<br />
validiert werden.<br />
Erreichbarkeit der Kunden<br />
Die Qualität des Berliner Mobilitätsgesetzes<br />
wird letztlich daran zu messen sein,<br />
ob im weiteren Umsetzungsverfahren<br />
eine realistische Konkretisierung hinsichtlich<br />
der Maßnahmen für den Wirtschaftsverkehr<br />
erfolgt. Vorrangiges Ziel aus Sicht<br />
des Handwerks bleibt die Erreichbarkeit<br />
der Kunden mit Service- und Reparaturfahrzeugen.<br />
Wesentliche Rahmenbedingung<br />
dafür sind Lieferzonen, neben dem<br />
bewährten Handwerkerparkausweis bzw.<br />
der Betriebsvignette.<br />
Foto: B&M Noskowski_iStock