29.08.2018 Aufrufe

BBH 9-2018_Datei druck

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Berlin-Brandenburgisches Handwerk 9 I <strong>2018</strong> I 7<br />

Gesetz regelt Mobilität in Berlin<br />

Schneller, sicher, umweltgerecht<br />

Am 5. Juli <strong>2018</strong> ist das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung<br />

in Kraft getreten. Dieses ist aus dem „Volksentscheid Fahrrad” entstanden<br />

und strebt vorerst Verbesserungen beim Radverkehr, ÖPNV und bei der allgemeinen<br />

Mobilität an. Die Konzepte für Wirtschafts- und Fußverkehr sowie die intelligente Mobilität<br />

sollen später erarbeitet werden.<br />

Das Gesetz soll, so heißt es in der Präambel,<br />

die besonderen Anforderungen aller<br />

Mobilitätsgruppen umfassen und den<br />

Vorrang des Umweltverbundes sichern.<br />

Emissionsfreie Busse bis 2030<br />

Damit Menschen in der Stadt künftig<br />

bequemer, sicherer und zuverlässiger<br />

mobil unterwegs sein können, sind<br />

mehr Strecken für S-Bahnen, Tram und<br />

Regionalverkehr geplant. Ab 2030 ist<br />

außerdem eine Umstellung aller Busse<br />

auf einen vollständigen emissionsfreien<br />

Antrieb geplant.<br />

Anbindung an Außenbezirke<br />

Für Pendler wird es mehr Radschnellwege<br />

geben; außerdem ist in dem Gesetz<br />

E-Bikes<br />

Gewerblich genutzte Lastenräder werden<br />

mit den genannten Programmen<br />

„Wirtschaftsnahe Elektromobilität“<br />

und „Umweltbonus” nicht bezuschusst.<br />

Für die elektrisch betriebenen Zweiräder<br />

bietet die Senatsverwaltung für<br />

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine<br />

separate Förderung an. Jedoch wurden<br />

bereits mit Programmstart <strong>2018</strong> mehr<br />

Anträge eingereicht als bewilligt<br />

werden können. Die Senatsverwaltung<br />

greift deshalb zu einem außergewöhnlichen<br />

Entscheidungsmittel: Die Bewilligungen<br />

auf Zuschuss werden verlost.<br />

Für 2019 soll das Fördervolumen<br />

von derzeit 200 000 auf dann<br />

500 000 Euro erhöht werden.<br />

www.berlin.de/sen/uvk<br />

festgeschrieben, dass Außenbezirke und<br />

neue innerstädtische Quartiere auch<br />

ohne Auto bequem mit Bussen und<br />

Bahnen erreichbar werden.<br />

Sichere Verkehrsknotenpunkte<br />

In den kommenden drei Jahren werden<br />

die von der Unfallkommission ermittelten<br />

60 unfallträchtigsten Kreuzungen umgebaut,<br />

um sie sicherer zu machen. Für<br />

mehr Sicherheit beim Radfahren sollen<br />

neben einem dichten Radwegenetz Poller<br />

sorgen, die dort, wo genug Platz ist, den<br />

Rad- vom Autoverkehr trennen.<br />

Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr<br />

Konzepte für den Wirtschaftsverkehr<br />

stehen noch aus. Dennoch macht das<br />

Gesetz deutlich, das sowohl Stadtverträglichkeit<br />

als auch Funktionsfähigkeit des<br />

Wirtschaftsverkehrs in Einklang gebracht<br />

werden müssen. Von zentraler Bedeutung<br />

für das Handwerk ist der § 6 des Gesetzes;<br />

dieser widmet sich dem „Stadtverträglichen<br />

Wirtschaftsverkehr”. Geplant<br />

ist, ein Jahr nach Inkrafttreten das Gesetz<br />

um Abschnitte zum Fußverkehr und<br />

zur intelligenten Mobilität zu ergänzen.<br />

Dann soll auch der Wirtschaftsverkehr<br />

vertieft geregelt werden.<br />

Überprüfung alle zwei Jahre<br />

Die Akteure Öffentliche Hand, Verbände<br />

und Innungen sowie Wirtschaftsunternehmen<br />

werden dafür gemeinsam in<br />

einem nächsten Schritt die Qualitätsund<br />

Handlungsziele formulieren. Eine<br />

Überprüfung zum Stand der Umsetzung<br />

soll dann alle zwei Jahre stattfinden;<br />

spätestens nach fünf Jahren, so sieht es<br />

das Gesetz vor, wird die Zielerreichung<br />

validiert werden.<br />

Erreichbarkeit der Kunden<br />

Die Qualität des Berliner Mobilitätsgesetzes<br />

wird letztlich daran zu messen sein,<br />

ob im weiteren Umsetzungsverfahren<br />

eine realistische Konkretisierung hinsichtlich<br />

der Maßnahmen für den Wirtschaftsverkehr<br />

erfolgt. Vorrangiges Ziel aus Sicht<br />

des Handwerks bleibt die Erreichbarkeit<br />

der Kunden mit Service- und Reparaturfahrzeugen.<br />

Wesentliche Rahmenbedingung<br />

dafür sind Lieferzonen, neben dem<br />

bewährten Handwerkerparkausweis bzw.<br />

der Betriebsvignette.<br />

Foto: B&M Noskowski_iStock

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!