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ABC für Freiwillige 2023

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Delegierte<br />

Jede Seminargruppe wählt zwei Delegierte, die die Gruppe im Delegiertenparlament<br />

vertreten. Die Delegierten treffen sich 4-mal im Jahr <strong>für</strong> 2 Tage. Diese Treffen gelten als<br />

Arbeitszeit. Die Teilnehmenden werden von der Einsatzstelle freigestellt.<br />

Aufgaben des Delegiertenparlaments:<br />

Vernetzung der Gruppen,<br />

Mitarbeit bei Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Lobbyarbeit,<br />

Kontakt zu anderen Verbänden,<br />

besondere Veranstaltungen etc.<br />

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein<br />

Das Diakonische Werk S-H mit Sitz in Rendsburg ist Träger der <strong>Freiwillige</strong>ndienste mit<br />

jährlich ca. 800 <strong>Freiwillige</strong>n.<br />

Dienstfahrten mit Privat-PKW im Auftrag des Diakonischen Werkes S-H<br />

Dienstfahrten mit Privat-PKW sollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.<br />

Wenn <strong>Freiwillige</strong> z. B. auf Seminaren dienstlich mit eigenem Privat- PKW fahren,<br />

erhalten sie 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Dies beinhaltet alle Kosten. Im<br />

Schadensfall besteht eine Dienstreisefahrzeugversicherung.<br />

Dienstpläne<br />

Viele Einrichtungen arbeiten mit Dienstplänen. Urlaubswünsche müssen rechtzeitig<br />

angemeldet werden.<br />

Bei Unklarheiten bezüglich des Dienstplans oder der Arbeitszeiten ist der/ die Anleiter*in<br />

bzw. die Seminarleitung ansprechbar.<br />

E<br />

Einrichtungsbesuch<br />

Die Seminarleitung macht im Laufe des Dienstes mindestens einen Besuch in der<br />

Einsatzstelle zu einem Reflexionsgespräch mit Freiwillig*er und Anleiter*in.<br />

Entgeltfortzahlung (nach Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG)<br />

Bei Krankheit wird 6 Wochen das Taschengeld weitergezahlt.<br />

Danach muss ein Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse gestellt werden.<br />

Bei Rückkehr nach längerer Krankheit in den Dienst, ist eine Meldung an das<br />

Diakonische Werk S-H erforderlich, damit die Taschengeldzahlung wieder<br />

aufgenommen wird.<br />

F<br />

Fahrtkosten<br />

Fahrtkosten zu den Seminaren werden maximal in Höhe des Preises einer Fahrt mit<br />

dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel 2. Klasse gezahlt.<br />

Wenn Fahrgemeinschaften möglich sind, wird nur der Preis <strong>für</strong> ein Kleingruppen- bzw.<br />

SH-Ticket gezahlt.<br />

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