17.12.2012 Aufrufe

Dokumentation - Werner Baurecht

Dokumentation - Werner Baurecht

Dokumentation - Werner Baurecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prof. Dr. Reinhard Greger: Mediation in der Justiz – Standortbestimmung und Ausblick<br />

• Die Angebote der außergerichtlichen Streitbeilegung müssten überzeugender präsentiert,<br />

transparent gemacht werden, auch in Bezug auf ihre Qualität. Die Zersplitterung und Systemlosigkeit<br />

des Mediationsbereichs z.B. müsste dringend behoben werden.<br />

• Die Anwaltschaft muss mit den verschiedenen Formen des Konfliktmanagements vertraut<br />

gemacht werden, um den Rechtsuchenden den richtigen Weg weisen zu können.<br />

• Akzeptanzhemmnisse (wie etwa das Finanzierungsproblem) müssen ausgeräumt werden.<br />

Trotz alledem wird es nicht zu verhindern sein, dass Konflikte in das für sie ungeeignete Gerichtsverfahren<br />

gelangen. Die Justiz muss daher durch eine differenzierte Prozessgestaltung<br />

dafür sorgen, dass die aufs falsche Gleis gelenkten Verfahren dort nicht entgleisen. Die Richter<br />

müssen durch Schulung im Konfliktmanagement befähigt werden, den optimalen Weg zur Lösung<br />

des konkreten Rechtsstreits zu erkennen und die entsprechenden Weichen zu stellen:<br />

• Dies wird häufig das judikative Verfahren der ZPO sein,<br />

• in vielen Fällen die Verweisung an eine externe Schlichtungsstelle, einen Schiedsgutachter<br />

oder einen Mediator –<br />

• oder aber die Abgabe an einen ersuchten Richter mit speziellen Vermittlerkompetenzen.<br />

Das letztere, die Pilotprojekte in gewisser Weise fortführende Modell müsste aber schon aus<br />

Kapazitätsgründen auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Verweisung an einen externen<br />

Mediator aus besonderen Gründen nicht sachgerecht ist und in denen der Prozessrichter nicht<br />

selbst eine qualifizierte Güteverhandlung durchführen kann. Die mit der Gerichtsmediation erreichte<br />

Personenverschiedenheit von entscheidendem und vermittelndem Richter ist nämlich,<br />

auch das hat meine Evaluation ergeben, zwar häufig, aber keineswegs immer für den Einigungserfolg<br />

wesentlich. Wenn der Prozessrichter die Güteverhandlung nach § 278 Abs. 2 ZPO<br />

in einem kommunikationsfördernden Setting abhält und hierbei die Frage- und Moderationstechniken<br />

des Mediators anwendet, kann er oftmals selbst eine interessengerechte Einigung<br />

zwischen den Parteien herbeiführen. Wir sind in an der Erlanger Universität gerade damit beschäftigt,<br />

ein entsprechendes Fortbildungsdesign zu entwickeln und zu testen.<br />

Lassen Sie mich kurz zusammenfassen:<br />

1. Die Entwicklung zu einer zweispurigen Rechtspflege, bei der das kontradiktorische Verfahren<br />

subsidiär ist gegenüber der konsensualen Konfliktlösung, ist unabdingbar. Sie ist bereits<br />

in vollem Gang.<br />

2. Oberstes Gebot ist hierbei der Ausbau der außergerichtlichen Streitbeilegungsangebote.<br />

3. Die Richter müssen in die Lage versetzt werden, die zu ihnen gelangenden Streitigkeiten<br />

einer differenzierten, falladäquaten Behandlung zuzuführen.<br />

Ich hoffe, Sie können jetzt meiner Einschätzung zustimmen, dass wir uns in einer ganz entscheidenden<br />

Umbruchsphase befinden. Die tradierte Form des Rechtsstreits, bei der es um<br />

vergangenheitsbezogene Rechtsbewährung ging, wird abgelöst durch eine interessen- und zukunftsbezogene<br />

Konfliktbewältigung. Es handelt sich um eine ungemein tief gehende, spannende<br />

Entwicklung, zu der die hier behandelten Justizprojekte einen wichtigen Beitrag geleistet<br />

haben. Jetzt gilt es, die Erfahrungen auszuwerten, umzusetzen, Kreativität zu entfalten. Gesetzgeberische<br />

und organisatorische Maßnahmen sind angesagt. Es gibt viel zu tun.<br />

Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!