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Dokumentation - Werner Baurecht

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Themenforum 5: Mediation – Neue Wege in der Rechtsschutzversicherung<br />

Aus dem Blickfeld des „Dienstleisters“ stellt sich dieser Zusammenhang vollkommen anders<br />

dar. Die Nachfrage des Kunden wird unspezifisch. Sie soll und muss unspezifisch werden,<br />

wenn das Dienstleistungsangebot (aktive und kompetente Hilfe entlang des optimalen Weges<br />

zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens) vom Kunden als werthaltig erachtet werden soll. Es<br />

ist das erklärte Ziel der Rechtsschutzversicherer, dem Kunden die optimale „Kanalisierung“ seines<br />

Problems anzubieten. 2 In dieser Konstellation wird die intensive und aktive Auseinandersetzung<br />

des „Dienstleisters“ mit allen Möglichkeiten dieser „Kanalisierung“ nicht zur Option, sondern<br />

zur Pflicht.<br />

Dies kann, soll und wird nicht bedeuten, dass die Integration der Mediation in die empfohlenen<br />

und versicherten Konfliktbeilegungsverfahren der Rechtsschutzbranche allein vom Fortschreiten<br />

des Selbstfindungsprozesses der Versicherungsgesellschaften in Ihre Rolle als „Dienstleister“<br />

abhängig ist. Aus Sicht des Verfassers erscheinen die aktive Auseinandersetzung der Versicherungsbranche<br />

mit der Mediation und der Aufbau einer soliden internen Verfahrenskompetenz<br />

geboten. Dies schafft für die Versicherung als Dienstleister ein tragfähiges Entscheidungsfundament<br />

und ermöglicht eine ergebnisorientierte Diskussion mit den relevanten Interessengruppen.<br />

Von den Interviewpartnern wurde eine Vielzahl von Entwicklungshemmnissen identifiziert, die<br />

einer Integration der Mediation in ein standardisiertes Verfahrensportfolio entgegenstehen, welches<br />

dem Versicherungskunden zur effizienten Zielerreichung verfügbar ist.<br />

Insbesondere steht hier das Kostenrisiko im Zentrum der Betrachtung. In allen geführten Interviews<br />

war die Kostenunsicherheit der Versicherungsgesellschaften von zentraler Bedeutung.<br />

Die derzeitige Informationslage in der Rechtsschutzbranche bietet keine Grundlage für eine<br />

versicherungsmathematische Annäherung an das Thema Mediation. Untersuchungen mit dem<br />

Fokus der Bandbreitenermittlung von Verfahrensdauer, Mediatorenhonoraren sowie Erfolgsquoten<br />

bilden aus Sicht der Versicherungsgesellschaften unverzichtbare Grundlagen. In diesem<br />

Kontext ist die Wissenschaft gefordert eine verstärkt quantitativ ausgerichtete Forschung zu<br />

betreiben.<br />

Die unübersichtlichen, gewachsenen Strukturen, in denen sich die Mediationslandschaft in<br />

Deutschland präsentiert, werden als weiteres wesentliches Entwicklungshemmnis identifiziert.<br />

Aus Sicht der Versicherungsbranche stellt die Identifikation geeigneter Mediatoren, die erfolgreich<br />

als Dienstleister für ihre Kunden tätig werden können, ein gravierendes Problem dar. Die<br />

Definition einheitlicher Qualifikations- und Ausbildungsstandards, die Implementation einer tragfähigen<br />

Qualitätssicherung, die Schaffung übersichtlicher Strukturen und nicht zuletzt die Vermittlung<br />

eines gemeinsamen Interesses sind von großer Bedeutung. Dies wird als eine grundlegende<br />

Voraussetzung angesehen, um dem Versicherten die Nutzung der Mediation empfehlen<br />

zu können. In diesem Zusammenhang sind die Mediatorenverbände gefordert eine Entwicklung<br />

voranzutreiben, die auf eine Konsolidierung der gewachsenen Strukturen ausgerichtet ist und<br />

dem einzelnen Mediator ein klar konturiertes Berufsbild geben kann.<br />

56<br />

Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld

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