Dokumentation - Werner Baurecht
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Themenforum 4: Mediation im öffentlichen Recht – Chancen und Risiken<br />
größtmögliches Stück des Kuchens gerichtetes) Individualinteresse gewahrt sehen. Das anwaltliche<br />
Interesse an beschleunigter und zielgerichteter Abwicklung harmoniere auch nicht stets<br />
mit den unterschiedlichen Überlegungs- und Abstimmungsnotwendigkeiten der einzelnen Mandanten.<br />
Ganz besonders problematisch werde es, wenn einzelne Mandanten nachträgliche Modifizierungen<br />
der ausgehandelten Entwürfe verlangten, denn damit könne unter Umständen<br />
zulasten aller Beteiligten das gesamte Ergebnis der vorangegangenen Mediation gefährdet<br />
werden; der Eintritt einer Gruppendynamik und daraus entstehender Gruppenzwang seien nicht<br />
einfach zu beherrschen.<br />
Im Ergebnis waren sich die Referenten einig, dass mit der erfolgreichen richterlichen Mediation<br />
in dem Großvorhaben „Schüco-Arena“ ein Stück Mediationsgeschichte geschrieben worden sei;<br />
dies sei im Wesentlichen der Einsatzbereitschaft und dem Verhandlungsgeschick des Mediators<br />
zu verdanken.<br />
Zum Charme der Mediation sei noch kurz folgende Begebenheit erwähnt: Die anwaltlich nicht<br />
vertretene Einzelklägerin, eine ältere Dame, hatte zur Annahme des Prozessvergleichs um den<br />
Besuch des Mediators und des Bevollmächtigten von Arminia Bielefeld gebeten. Sie überraschte<br />
die Besucher mit der Erklärung, den Vergleich erst dann annehmen zu können, wenn in einer<br />
Sondervereinbarung ihrem bereits 16 Jahre alten Hund und auch einem etwaigen „Nachfolgehund“<br />
das Recht eingeräumt werde, allabendlich den eigenen Garten durch ein Loch im Zaun<br />
zu verlassen und auf dem Gelände von Arminia Bielefeld eine Runde um das Stadion zu laufen.<br />
Dem Wunsch konnte durch einen an Ort und Stelle zu Papier gebrachten Zusatzvertrag entsprochen<br />
werden.<br />
Um dem Arbeitskreis die Einordnung der Mediation „Schüco-Arena“ in das übrige Mediationsgeschehen<br />
am Verwaltungsgericht Minden zu ermöglichen, referierte Richterin am VG Ruth<br />
Schürmann, die Geschäftsführerin der Mediationsstelle des Gerichts, anschließend über die<br />
bisher gewonnenen Erfahrungen. In aller Kürze:<br />
Das Verwaltungsgericht Minden bietet seit dem 1. Januar 2006 richterliche Mediation an. Die<br />
Kammern des Gerichts haben die Mediation nahezu problemlos als hilfreiche Ergänzung des<br />
üblichen richterlichen Instrumentariums akzeptiert, wozu nicht zuletzt eine Erfolgsquote zwischen<br />
85 und 90 % sowie die Zahl der ausgebildeten Richtermediatoren (im ersten Jahr 4, im<br />
zweiten Jahr 12) beigetragen haben. Die Mediationen werden so zügig wie möglich durchgeführt.<br />
Nahezu alle Rechtsgebiete – mit Ausnahme des Asyl-, Ausländer- und Vertriebenenrechts<br />
– sind mediationsgeeignet, und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Grundlagen Entscheidungsspielräume<br />
für die Verwaltung nicht vorsehen. Die durch die Mediation eröffneten Chancen<br />
sind offensichtlich. Problemursachen liegen häufig in der mangelnden Entscheidungs- und<br />
Verhandlungskompetenz von Behördenvertretern, der mangelnden Fähigkeit der Prozessbeteiligten,<br />
die eigenen Interessen zu erkennen und zu formulieren sowie in der Schwierigkeit von<br />
Rechtsanwälten, den gewohnten kompetitiven Verhandlungsstil zurückzustellen und eine beratende,<br />
die Lösung mitgestaltende kooperative Rolle zu übernehmen. Es habe sich gezeigt, dass<br />
Rechtskenntnis nicht schade, sondern die Erfolgschancen der Mediation durchaus fördere.<br />
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Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld