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Dokumentation - Werner Baurecht

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Themenforum 4: Mediation im öffentlichen Recht – Chancen und Risiken<br />

größtmögliches Stück des Kuchens gerichtetes) Individualinteresse gewahrt sehen. Das anwaltliche<br />

Interesse an beschleunigter und zielgerichteter Abwicklung harmoniere auch nicht stets<br />

mit den unterschiedlichen Überlegungs- und Abstimmungsnotwendigkeiten der einzelnen Mandanten.<br />

Ganz besonders problematisch werde es, wenn einzelne Mandanten nachträgliche Modifizierungen<br />

der ausgehandelten Entwürfe verlangten, denn damit könne unter Umständen<br />

zulasten aller Beteiligten das gesamte Ergebnis der vorangegangenen Mediation gefährdet<br />

werden; der Eintritt einer Gruppendynamik und daraus entstehender Gruppenzwang seien nicht<br />

einfach zu beherrschen.<br />

Im Ergebnis waren sich die Referenten einig, dass mit der erfolgreichen richterlichen Mediation<br />

in dem Großvorhaben „Schüco-Arena“ ein Stück Mediationsgeschichte geschrieben worden sei;<br />

dies sei im Wesentlichen der Einsatzbereitschaft und dem Verhandlungsgeschick des Mediators<br />

zu verdanken.<br />

Zum Charme der Mediation sei noch kurz folgende Begebenheit erwähnt: Die anwaltlich nicht<br />

vertretene Einzelklägerin, eine ältere Dame, hatte zur Annahme des Prozessvergleichs um den<br />

Besuch des Mediators und des Bevollmächtigten von Arminia Bielefeld gebeten. Sie überraschte<br />

die Besucher mit der Erklärung, den Vergleich erst dann annehmen zu können, wenn in einer<br />

Sondervereinbarung ihrem bereits 16 Jahre alten Hund und auch einem etwaigen „Nachfolgehund“<br />

das Recht eingeräumt werde, allabendlich den eigenen Garten durch ein Loch im Zaun<br />

zu verlassen und auf dem Gelände von Arminia Bielefeld eine Runde um das Stadion zu laufen.<br />

Dem Wunsch konnte durch einen an Ort und Stelle zu Papier gebrachten Zusatzvertrag entsprochen<br />

werden.<br />

Um dem Arbeitskreis die Einordnung der Mediation „Schüco-Arena“ in das übrige Mediationsgeschehen<br />

am Verwaltungsgericht Minden zu ermöglichen, referierte Richterin am VG Ruth<br />

Schürmann, die Geschäftsführerin der Mediationsstelle des Gerichts, anschließend über die<br />

bisher gewonnenen Erfahrungen. In aller Kürze:<br />

Das Verwaltungsgericht Minden bietet seit dem 1. Januar 2006 richterliche Mediation an. Die<br />

Kammern des Gerichts haben die Mediation nahezu problemlos als hilfreiche Ergänzung des<br />

üblichen richterlichen Instrumentariums akzeptiert, wozu nicht zuletzt eine Erfolgsquote zwischen<br />

85 und 90 % sowie die Zahl der ausgebildeten Richtermediatoren (im ersten Jahr 4, im<br />

zweiten Jahr 12) beigetragen haben. Die Mediationen werden so zügig wie möglich durchgeführt.<br />

Nahezu alle Rechtsgebiete – mit Ausnahme des Asyl-, Ausländer- und Vertriebenenrechts<br />

– sind mediationsgeeignet, und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Grundlagen Entscheidungsspielräume<br />

für die Verwaltung nicht vorsehen. Die durch die Mediation eröffneten Chancen<br />

sind offensichtlich. Problemursachen liegen häufig in der mangelnden Entscheidungs- und<br />

Verhandlungskompetenz von Behördenvertretern, der mangelnden Fähigkeit der Prozessbeteiligten,<br />

die eigenen Interessen zu erkennen und zu formulieren sowie in der Schwierigkeit von<br />

Rechtsanwälten, den gewohnten kompetitiven Verhandlungsstil zurückzustellen und eine beratende,<br />

die Lösung mitgestaltende kooperative Rolle zu übernehmen. Es habe sich gezeigt, dass<br />

Rechtskenntnis nicht schade, sondern die Erfolgschancen der Mediation durchaus fördere.<br />

48<br />

Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld

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