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Dokumentation - Werner Baurecht

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Themenforum 1: Brauchen wir ein Mediationsgesetz?<br />

theoretisch unter allen MediatorInnen eine Umfrage starten und sie bitten, mir mitzuteilen, wie<br />

viele Fälle sie in den letzten zwölf Monaten hatten. Ich glaube aber, dass eine solche Umfrage<br />

nicht seriös wäre, denn schon allein mit Blick auf die Interessen der Finanzämter würden die<br />

Antworten vielleicht nicht ganz repräsentativ sein. Eine obrichkeitliche Meldepflicht würde dem<br />

grundlegenden Gedanken der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit der Mediation krass zuwider<br />

laufen. Umso weniger gibt es eine Aussage darüber, wie viele Mediationsversuche erfolgreich<br />

sind und wie viele nicht. Es wäre schön, eine Prozentzahl von (heute einmal gehört) 94 sagen<br />

zu können. Dazu bin ich nicht in der Lage. Nur jene Leute zu fragen, die eine erfolgreiche<br />

Mediation hinter sich haben, wie sie damit zufrieden sind, provoziert eine vorhersehbare<br />

Antwort, die nichts aussagt über die Durchdringung der Gesellschaft mit Mediation.<br />

Ich kann durchaus an dieser Stelle schließen. Ich habe meine Powerpoint-Präsentation unter<br />

dem Eindruck des gestern im Kreis der Referentinnen und heute im Plenum Gehörten<br />

verworfen, bis auf das erste Bild mit den beiden schönen Fotos von Bielefeld und Wien.<br />

Impulsreferat<br />

Rolf Lackmann, Vors. Richter Oberlandesgericht Hamm<br />

I.<br />

Wir brauchen ein Gesetz über die außergerichtliche Mediation etwa nach dem österreichischen<br />

Muster.<br />

Begründung:<br />

Aus Verbraucherschutzgründen ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die gewährleistet,<br />

dass hinreichend ausgebildete Mediatoren tätig werden. Eine Mediation mit Konfliktparteien<br />

durch einen nicht ausgebildeten Mediator kann für die Mediationsparteien mehr schädlich als<br />

nützlich sein.<br />

Nötig ist auch eine Regelung über die Hemmung von Ausschlussfristen, die es im Gegensatz<br />

zur Hemmung der Verjährung nicht gibt. Die Frist für eine arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage<br />

z.B. macht eine Mediation in solchen Verfahren fast unmöglich.<br />

Eine gesetzliche Regelung nach österreichischem Vorbild würde auch bereits einige Rechtsprobleme<br />

der gerichtlichen Mediation lösen, nämlich:<br />

• Zeugnisverweigerungsrecht des Mediators<br />

• Mediation nur durch ausgebildete Richter<br />

• Ausbildungsstandard<br />

Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld<br />

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