Dokumentation - Werner Baurecht
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Themenforum 1: Brauchen wir ein Mediationsgesetz?<br />
theoretisch unter allen MediatorInnen eine Umfrage starten und sie bitten, mir mitzuteilen, wie<br />
viele Fälle sie in den letzten zwölf Monaten hatten. Ich glaube aber, dass eine solche Umfrage<br />
nicht seriös wäre, denn schon allein mit Blick auf die Interessen der Finanzämter würden die<br />
Antworten vielleicht nicht ganz repräsentativ sein. Eine obrichkeitliche Meldepflicht würde dem<br />
grundlegenden Gedanken der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit der Mediation krass zuwider<br />
laufen. Umso weniger gibt es eine Aussage darüber, wie viele Mediationsversuche erfolgreich<br />
sind und wie viele nicht. Es wäre schön, eine Prozentzahl von (heute einmal gehört) 94 sagen<br />
zu können. Dazu bin ich nicht in der Lage. Nur jene Leute zu fragen, die eine erfolgreiche<br />
Mediation hinter sich haben, wie sie damit zufrieden sind, provoziert eine vorhersehbare<br />
Antwort, die nichts aussagt über die Durchdringung der Gesellschaft mit Mediation.<br />
Ich kann durchaus an dieser Stelle schließen. Ich habe meine Powerpoint-Präsentation unter<br />
dem Eindruck des gestern im Kreis der Referentinnen und heute im Plenum Gehörten<br />
verworfen, bis auf das erste Bild mit den beiden schönen Fotos von Bielefeld und Wien.<br />
Impulsreferat<br />
Rolf Lackmann, Vors. Richter Oberlandesgericht Hamm<br />
I.<br />
Wir brauchen ein Gesetz über die außergerichtliche Mediation etwa nach dem österreichischen<br />
Muster.<br />
Begründung:<br />
Aus Verbraucherschutzgründen ist eine gesetzliche Regelung notwendig, die gewährleistet,<br />
dass hinreichend ausgebildete Mediatoren tätig werden. Eine Mediation mit Konfliktparteien<br />
durch einen nicht ausgebildeten Mediator kann für die Mediationsparteien mehr schädlich als<br />
nützlich sein.<br />
Nötig ist auch eine Regelung über die Hemmung von Ausschlussfristen, die es im Gegensatz<br />
zur Hemmung der Verjährung nicht gibt. Die Frist für eine arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage<br />
z.B. macht eine Mediation in solchen Verfahren fast unmöglich.<br />
Eine gesetzliche Regelung nach österreichischem Vorbild würde auch bereits einige Rechtsprobleme<br />
der gerichtlichen Mediation lösen, nämlich:<br />
• Zeugnisverweigerungsrecht des Mediators<br />
• Mediation nur durch ausgebildete Richter<br />
• Ausbildungsstandard<br />
Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld<br />
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