Dokumentation - Werner Baurecht
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Themenforum 5: Mediation – Neue Wege in der Rechtsschutzversicherung<br />
Olaf R. Mandel berichtete, bei seinen Gesprächen mit Entscheidungsträgern der Rechtsschutzbranche<br />
seien ihm Meinungen begegnet wie etwa die, für Mediation seien allenfalls 5% der<br />
Schadenfälle geeignet. Dies würde - so führte er weiter aus - bei durchschnittlich 3,5 Millionen<br />
neuer Schadenfälle pro Jahr bedeuten, dass rund 170.00 Fälle mediationsgeeignet seien.<br />
In diesem Zusammenhang wurde auch seitens eines Vertreters der Rechtsschutzversicherer<br />
die Frage gestellt, ob der Versicherungsnehmer, der sich an einen Rechtsanwalt wende, nicht in<br />
erster Linie den Streit ausfechten und vor Gericht ziehen wolle und ob es nicht in den meisten<br />
Fällen an einer Bereitschaft fehle, sich auf eine Mediation einzulassen. Dem wurde sowohl seitens<br />
anderer Vertreter der Rechtsschutzversicherer als auch seitens der Mediatoren widersprochen.<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kunden/Mandanten vielfach nach schonenden<br />
und außergerichtlichen Konfliktlösungen nachfragten.<br />
Berufsbild der Mediatoren , Ausbildungs- und Qualifikationsstandards<br />
Die von Thomas Lämmrich als unübersichtlich gekennzeichnete Mediationslandschaft stellt ein<br />
weiteres Entwicklungshemmnis dar. Die Rechtsschutzversicherer müssen darauf vertrauen<br />
können, dass die Mediatoren, deren Honorare sie übernehmen, über adäquate und ausreichende<br />
Ausbildungs- – und Qualifikationsstandards verfügen. Bei der Formulierung dieser<br />
Standards sind sie naturgemäß auf die Mediatoren und ihre Verbände angewiesen. In diesem<br />
Zusammenhang wurde der eindringliche Appell nach einer überschaubaren Struktur innerhalb<br />
der Mediatorenszene laut. Hingewiesen wurde auf den niedersächsischen Meditationsgesetzentwurf,<br />
von dem man sich in Niedersachsen die hier vermisste Qualitätssicherung erhofft.<br />
Bundeskonferenz „Mediation in der Justiz“, 13. Juni 2007, Bielefeld<br />
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