12.09.2018 Aufrufe

Reichswaldblatt Mai 2017

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Satzung des Bebauungsplans für die Kindertageseinrichtung an der Sternstraße beschlossen<br />

Die Grundlage für das Einreichen der Bauantragunterlagen<br />

ist geschaffen: In der Sitzung<br />

des Marktgemeinderates Feucht wurde am<br />

30. März der qualifizierte Bebauungsplan<br />

Nr. 44 „Sternstraße“ als Satzung einstimmig<br />

beschlossen.<br />

Der Baubeginn der neuen Kindertageseinrichtung<br />

in Feucht ist für Ende <strong>2017</strong>/Anfang 2018 geplant.<br />

Bereits im Frühjahr 2016 hatte sich der Marktgemeinderat<br />

mit der bauplanungsrechtlichen<br />

Entwicklung der Flächen südlich des Geländes<br />

des 1. SC Feucht e.V. befasst. Hier wurde die<br />

Realisierung einer neuen Kindertageseinrichtung<br />

geplant, die weiteren angrenzenden Flächen<br />

sollten als Wohnbaufläche planungsrechtlich<br />

ausgewiesen werden. Im Dezember 2016 wurde<br />

dann das Verfahren getrennt, so dass eines für<br />

die Aufstellung einer Kindertageseinrichtung<br />

entstand und ein weiteres für den geplanten<br />

Wohnungsbau. Für die Fläche der Kindertageseinrichtung<br />

wurde im Anschluss das förmliche<br />

Bauleitplanverfahren fortgeführt.<br />

Der Satzungsbeschluss wurde am 08. April<br />

<strong>2017</strong> gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser<br />

Bekanntmachung tritt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 44 „Sternstraße“<br />

in Kraft.<br />

Den qualifizierten Bebauungsplan mit Begründung kann man beim Markt Feucht<br />

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen: Bauamt, Pfinzingstraße 10,<br />

90537 Feucht, 2. Stock, Zimmer 804; von Montag bis Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr,<br />

Dienstag 13.00 – 15.30 Uhr und Donnerstag 13.00 – 17.00 Uhr.<br />

Foto: (Quelle: Planungsbüro Stadt.Quartier)<br />

Zeidlermarkt in Feucht<br />

Am 7. <strong>Mai</strong> findet im Ortszentrum wieder der Zeidlermarkt statt, an<br />

dem es auch dieses Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag geben wird.<br />

Die entsprechende Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen<br />

an einem Sonntag wurde am 30. März <strong>2017</strong> durch den Marktgemeinderat<br />

mit großer Mehrheit beschlossen.<br />

Durch den Veranstalter, den Arbeitskreis Feuchter Gewerbe e.V., wurde festgelegt,<br />

dass der Zeidlermarkt nun jedes Jahr am ersten Sonntag im <strong>Mai</strong> stattfindet.<br />

Sollte dieser Sonntag der 1. <strong>Mai</strong> (Feiertag) sein, wird das Fest auf den<br />

zweiten Sonntag im <strong>Mai</strong> verschoben.<br />

Beim Zeidlermarkt ist auch wieder der Feuchter Ortskern für den Autoverkehr<br />

gesperrt. Die Sperrung verläuft vom Kreisverkehr am Raiffeisenplatz die<br />

komplette Hauptstraße entlang bis zur Einmündung der Regensburger Straße<br />

und entlang der Pfinzingstraße bis zur Einfahrt zum Reichswaldhallenparkplatz.<br />

Besucher werden gebeten, möglichst auf öffentliche Verkehrsmittel oder das<br />

Fahrrad auszuweichen. Foto: Kurt Zimmermann Die Politprominenz um Dr. Markus Söder bei der Eröffnung des Zeidlermarktes 2016.<br />

CosH<br />

COMPUTERSYSTEME<br />

CosH Computer e.K.<br />

Hauptstraße 10<br />

90537 Feucht<br />

https://cosh.shop<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. + Fr. 8:00 - 18:00<br />

Di. - Do. 11:00 - 18:00<br />

Tel: 09128 / 9237-35<br />

Fax: 09128 / 9237-82<br />

e<strong>Mai</strong>l: info@cosh.ag<br />

6<br />

FEUCHT | MOOSBACH | SCHWARZENBRUCK | GSTEINACH | OCHENBRUCK | WINKELHAID | PENZENHOFEN | ALTDORF | BURGTHANN | RÖTHENBACH ST. WOLFG. • MAI <strong>2017</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!