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Bulletin 2018/3

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Immer wieder stösst man im WWW auf die Erneuerung der Datenschutzerklärungen.<br />

Alles neu im Datenschutz?<br />

In der ersten Jahreshälfte <strong>2018</strong> gab es eine Vielzahl von Mitteilungen betreffend Erneuerung der Datenschutzerklärungen<br />

auf Webseiten, entweder beim spontanen Surfen oder durch E-Mails von Anbietern<br />

wie beispielsweise Onlineshops. Oder man wurde aufgefordert, eine bestehende Registrierung für einen<br />

Newsletter zu wiederholen oder zumindest zu bestätigen. All dies erfolgte mit dem Hinweis auf die Europäische<br />

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche per 25. Mai <strong>2018</strong> in Kraft getreten ist.<br />

Weshalb betrifft die DSGVO<br />

überhaupt die Schweiz?<br />

Die DSGVO beinhaltet EU-weite,<br />

einheitliche Regeln und soll unter<br />

anderem für mehr Transparenz<br />

bei der Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten (z. B.<br />

Namen, Post-, E-Mail-Adressen<br />

und anderer Informationen, die<br />

sich auf eine bestimmte oder bestimmbare<br />

Person beziehen) sorgen<br />

und die Rechte der Individuen<br />

stärken.<br />

Die Schweiz ist zwar kein Mitgliedstaat,<br />

auf welchen diese<br />

Regelungen direkt anwendbar<br />

sind. Trotzdem können auch Unternehmen,<br />

die ihren Sitz in der<br />

Schweiz haben, verpflichtet sein,<br />

die DSGVO zu befolgen, zusätzlich<br />

zu den schweizerischen Datenschutz-Vorschriften.<br />

Zum Autor<br />

Dr. Balthasar E.L. Trümpy, Vizepräsident ASFL SVBL<br />

Verantwortlicher Ressort Finanzen/Recht<br />

Wann ist das der Fall?<br />

Die DSGVO gilt dann nicht nur<br />

für Unternehmen oder Individuen<br />

in der EU, sondern auch für<br />

ein Unternehmen mit Sitz in der<br />

Schweiz, wenn dieses die Absicht<br />

hat, Waren und Dienstleistungen<br />

in der EU anzubieten, z. B. durch<br />

Angebote in einer in der EU gebräuchlichen<br />

Währung. Der andere<br />

Anwendungsfall liegt dann<br />

vor, wenn die klare Absicht besteht,<br />

das Verhalten von Personen<br />

im EU-Raum zu beobachten,<br />

beispielsweise durch die Nutzung<br />

von Profiling- und sonstigen Analyse-Tools.<br />

Dadurch sollen Vorlieben<br />

und Verhaltensweisen<br />

analysiert und das Angebot zielgerichteter<br />

auf die Abnehmer fokussiert<br />

werden.<br />

<strong>Bulletin</strong> 3-<strong>2018</strong> 3

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