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Leseprobe CONNEXI Schmerz Ausgabe 7-2018

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OPIATABHÄNGIGKEIT<br />

Sterblichkeit wesentlich geringer als die 63-fach<br />

erhöhte Sterblichkeit von Abhängigen ohne Substitutionstherapie<br />

oder die 55-fach erhöhte<br />

Sterblichkeit von Abhängigen, die ein Substitutionsprogramm<br />

wegen Regelverletzungen verlassen<br />

mussten [1]. Durch die inzwischen deutlich<br />

verbesserten Behandlungsmöglichkeiten bei HIV-<br />

Infektion oder Virushepatitiden ist der Unterschied<br />

bei der Sterblichkeit heute noch deutlicher.<br />

Neben den gesundheitlichen Vorteilen kann<br />

eine Substitutionsbehandlung auch die sozialen<br />

Folgen einer Opioidabhängigkeit massiv abmildern.<br />

So zeigte die PREMOS-Studie unter anderem<br />

auch eine deutlich gebesserte soziale Integration<br />

sowie geringe Kriminalitätsraten bei substituierten<br />

Pa tienten [2].<br />

Derzeit leben in Deutschland etwa 150.000 bis<br />

200.000 Opioidabhängige. Trotz der offensichtlichen<br />

Vorteile der Substitutionstherapie sind aber<br />

nur etwa 40−50 % der Opioidabhängigen in einer<br />

Substitutionsbehandlung, und die Zahl der Substitutionspatienten<br />

ist mit 78.800 seit Jahren weitgehend<br />

unverändert. Selbst in Großstädten sind<br />

Therapieplätze knapp. Trotz des hohen Bedarfs an<br />

Therapieplätzen hat die Zahl der substituierenden<br />

Ärzte in Deutschland in den letzten Jahren stetig<br />

abgenommen (Rückgang der meldenden substituierenden<br />

Ärzte um 5 % bei einer geschätzten<br />

Unterversorgung) [3].<br />

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen aus<br />

dem Jahr 2001 waren in vielen Punkten restriktiv<br />

und nicht mehr zeitgemäß. Häufig kamen substituierende<br />

Ärzte in Situationen, in denen sie sich<br />

entscheiden müssten, ob sie sich an ein veraltetes<br />

Gesetz halten oder nach dem aktuellen Stand der<br />

medizinischen Forschung ethisch korrekt handeln<br />

sollten. Insbesondere in Bundesländern mit eher<br />

strenger Auslegung der BtMVV konnte aus medizinischer<br />

Sicht korrektes Verhalten durchaus zum<br />

Verlust der Approbation führen.<br />

Dr. med. Ulrich Bohr<br />

bohr@praxiszentrum-kaiserdamm.de<br />

Das Recht folgt der Wissenschaft<br />

Nach einem mehrjährigen Prozess der politischen<br />

Meinungsbildung und des Dialogs zwischen<br />

Fachverbänden und Gesetzgeber wurde am 22. Mai<br />

2017 eine Neuregelung der Substitution beschlossen<br />

und der bisherige § 5 der BtMVV, welcher<br />

die Substitution regelt, komplett ersetzt [4]. Das<br />

Gesetz trat mit der Bekanntmachung der „Richtlinie<br />

der Bundesärztekammer zur Durchführung der<br />

substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“<br />

im Bundesanzeiger am 2. Oktober 2017 in<br />

Kraft [5].<br />

Die wichtigsten Änderungen im Detail<br />

Überführung der ärztlich therapeutischen<br />

Regelungs inhalte von der BtMVV in die<br />

Richtlinienkompetenz der Bundes ärztekammer<br />

Ärztlich therapeutische Inhalte werden nicht länger<br />

durch ein Gesetzgebungsverfahren bestimmt.<br />

Seit dem Inkrafttreten des neuen Substitutionsgesetztes<br />

ist es Aufgabe der Bundesärztekammer,<br />

die Substitutionsbehandlung in einer Richtlinie<br />

CONFERENCES<br />

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