Leseprobe CONNEXI Schmerz Ausgabe 7-2018
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OPIATABHÄNGIGKEIT<br />
Sterblichkeit wesentlich geringer als die 63-fach<br />
erhöhte Sterblichkeit von Abhängigen ohne Substitutionstherapie<br />
oder die 55-fach erhöhte<br />
Sterblichkeit von Abhängigen, die ein Substitutionsprogramm<br />
wegen Regelverletzungen verlassen<br />
mussten [1]. Durch die inzwischen deutlich<br />
verbesserten Behandlungsmöglichkeiten bei HIV-<br />
Infektion oder Virushepatitiden ist der Unterschied<br />
bei der Sterblichkeit heute noch deutlicher.<br />
Neben den gesundheitlichen Vorteilen kann<br />
eine Substitutionsbehandlung auch die sozialen<br />
Folgen einer Opioidabhängigkeit massiv abmildern.<br />
So zeigte die PREMOS-Studie unter anderem<br />
auch eine deutlich gebesserte soziale Integration<br />
sowie geringe Kriminalitätsraten bei substituierten<br />
Pa tienten [2].<br />
Derzeit leben in Deutschland etwa 150.000 bis<br />
200.000 Opioidabhängige. Trotz der offensichtlichen<br />
Vorteile der Substitutionstherapie sind aber<br />
nur etwa 40−50 % der Opioidabhängigen in einer<br />
Substitutionsbehandlung, und die Zahl der Substitutionspatienten<br />
ist mit 78.800 seit Jahren weitgehend<br />
unverändert. Selbst in Großstädten sind<br />
Therapieplätze knapp. Trotz des hohen Bedarfs an<br />
Therapieplätzen hat die Zahl der substituierenden<br />
Ärzte in Deutschland in den letzten Jahren stetig<br />
abgenommen (Rückgang der meldenden substituierenden<br />
Ärzte um 5 % bei einer geschätzten<br />
Unterversorgung) [3].<br />
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen aus<br />
dem Jahr 2001 waren in vielen Punkten restriktiv<br />
und nicht mehr zeitgemäß. Häufig kamen substituierende<br />
Ärzte in Situationen, in denen sie sich<br />
entscheiden müssten, ob sie sich an ein veraltetes<br />
Gesetz halten oder nach dem aktuellen Stand der<br />
medizinischen Forschung ethisch korrekt handeln<br />
sollten. Insbesondere in Bundesländern mit eher<br />
strenger Auslegung der BtMVV konnte aus medizinischer<br />
Sicht korrektes Verhalten durchaus zum<br />
Verlust der Approbation führen.<br />
Dr. med. Ulrich Bohr<br />
bohr@praxiszentrum-kaiserdamm.de<br />
Das Recht folgt der Wissenschaft<br />
Nach einem mehrjährigen Prozess der politischen<br />
Meinungsbildung und des Dialogs zwischen<br />
Fachverbänden und Gesetzgeber wurde am 22. Mai<br />
2017 eine Neuregelung der Substitution beschlossen<br />
und der bisherige § 5 der BtMVV, welcher<br />
die Substitution regelt, komplett ersetzt [4]. Das<br />
Gesetz trat mit der Bekanntmachung der „Richtlinie<br />
der Bundesärztekammer zur Durchführung der<br />
substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“<br />
im Bundesanzeiger am 2. Oktober 2017 in<br />
Kraft [5].<br />
Die wichtigsten Änderungen im Detail<br />
Überführung der ärztlich therapeutischen<br />
Regelungs inhalte von der BtMVV in die<br />
Richtlinienkompetenz der Bundes ärztekammer<br />
Ärztlich therapeutische Inhalte werden nicht länger<br />
durch ein Gesetzgebungsverfahren bestimmt.<br />
Seit dem Inkrafttreten des neuen Substitutionsgesetztes<br />
ist es Aufgabe der Bundesärztekammer,<br />
die Substitutionsbehandlung in einer Richtlinie<br />
CONFERENCES<br />
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