Immobilia 2007/04 - SVIT
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Dossier<br />
dessen geäufnete Summe sich nach Ablauf<br />
der durchschnittlichen Gesamtlebensdauer<br />
die jeweilige Bauteilgruppe erneuern liesse.<br />
Wird nun in einem weiteren Schritt die Restnutzungsdauer<br />
(gRD) der Bauteilgruppen abgeschätzt,<br />
so kann jetzt mit dem Rentenendwertfaktor<br />
über die abgelaufene Nutzungsdauer<br />
(gLG – gRD) jener Betrag berechnet<br />
werden, der sich zum Bewertungsstichtag<br />
bereits im theoretischen Erneuerungsfonds<br />
befinden müsste (Entwertung). Die gesamte<br />
Summe, die sich zum Bewertungsstichtag in<br />
diesem Erneuerungsfonds befinden sollte,<br />
entspricht also genau dem Betrag, der rechnerisch<br />
aufgewendet werden müsste, um<br />
die betreffende Liegenschaft wiederum in<br />
ihren Neuzustand zurück zu versetzen. Somit<br />
beläuft sich dieser Betrag präzise auf<br />
jene Kosten, um die sich der Wert eines<br />
Objektes aufgrund seiner natürlichen Alterung<br />
und Abnützung gegenüber einem gleichen,<br />
neuwertigen entwertet hat: Die Entwertung<br />
2. Art.<br />
Bild 1: Entwertung ohne Unterhalt und Sanierung<br />
Visualisiert man diese theoretische Entwertung<br />
2. Art anhand eines einfachen Beispiels<br />
(Fünffamilienhaus) und stellt man dabei die<br />
theoretische Entwertung einmal so dar, wie<br />
wenn das Objekt nach seiner Erstellung nie<br />
mehr unterhalten (saniert) würde (Bild 1)<br />
und einmal so, wie wenn dieses Objekt theoretisch<br />
laufend (bestmöglich) unterhalten<br />
würde (Bild 2), so ergibt sich grafisch jener<br />
Bereich (Bild 3), in welchem sich der Wert<br />
der Liegenschaft unabhängig von erfolgten<br />
oder nötigen Sanierungen im Laufe der Zeit<br />
befinden muss.<br />
Vergleicht man nun diese Fläche mit der adäquaten<br />
Fläche gängiger Altersentwertungstabellen<br />
(im Beispiel jene aus dem Buch «Das<br />
Schweizerische Schätzerhandbuch 2005»),<br />
so kann man eindrücklich feststellen, dass<br />
die Entwertung anhand der Altersentwertungstabelle<br />
in den ersten 30 Jahren mit<br />
grösster Wahrscheinlichkeit zu gering ausfällt.<br />
Im nachfolgenden Zeitraum von ca. 30<br />
bis ca. 70 Jahren kann der Grafik entnommen<br />
werden, dass die Entwertung, über die<br />
Tabelle berechnet, nur dann stimmen kann,<br />
wenn die tatsächliche Entwertung nicht unterhalb<br />
einer linearen Abschreibung liegt.<br />
Und ab etwa 70 Jahren kann eine Entwertung<br />
mittels Altersentwertungstabelle berechnet,<br />
sogar zu hoch ausfallen.<br />
Bild 2: Entwertung bei laufendem Unterhalt<br />
Mit dieser Betrachtung kann also einer Berechnung<br />
der Entwertung 2. Art aufgrund<br />
einer so genannten Altersentwertungstabel-<br />
Bild 3: Bereich des möglichen Liegenschaftswertes