Immobilia 2018/08 - SVIT
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IMMOBILIENPOLITIK<br />
TOUR D'HORIZON<br />
Politische Sommerkost<br />
An heissen Sommertagen ist leichte Kost angesagt.<br />
Diesem Grundsatz getreu produziert «die Politik» derzeit<br />
wenig Substanzielles und teilweise Erheiterndes.<br />
Links: Sommerpause im Parlament; rechts: Tempo 30 erhitzt die Gemüter landesweit (Symbolbild, SRF).<br />
IVO CATHOMEN*<br />
<br />
«SKANDAL IM MIETERSCHUTZ!» Anfang Juli<br />
hat die Rechtskommission des Nationalrats<br />
zwei Initiativen zum Mietrecht vorgeprüft<br />
und Folge gegeben. Die Kriterien, mit<br />
denen ein missbräuchlicher Mietzins ermittelt<br />
werden kann, sind im Gesetz kaum<br />
umschrieben. Die parlamentarische Initiative<br />
von Nationalrat Olivier Feller will dies<br />
ändern, indem die Berechnung der zulässigen<br />
Rendite durch den Gesetzgeber und<br />
nicht durch die Richter festgelegt werden<br />
soll. Beim heutigen hypothekarischen Referenzzinssatz<br />
von 1,5% ist gemäss der<br />
Rechtsprechung des Bundesgerichts eine<br />
Rendite von höchstens 2% zulässig. Die<br />
Berechnung auf Basis der historischen Erwerbskosten<br />
gegenüber aktuellen Wertverhältnissen<br />
führt gerade bei Altbauten zu<br />
grotesken Werten.<br />
Gemäss Artikel 269a Buchst. a OR sind<br />
Mietzinse in der Regel nicht missbräuchlich,<br />
wenn sie im Rahmen der orts- und<br />
quartierüblichen Mietzinse liegen. Die<br />
Kommission teilt die Ansicht von Nationalrat<br />
Hans Egloff, dass die Gerichte derart<br />
hohe Anforderungen an die Detaillierung<br />
der Vergleichskriterien stellen, dass<br />
der Beweis mit vernünftigem Aufwand<br />
nicht erbracht werden kann. Die Kommission<br />
kommt deshalb im Sinne der parlamentarischen<br />
Initiative zum Schluss, dass<br />
die Kriterien für den Vergleich im Gesetz<br />
festzulegen sind.<br />
Der <strong>SVIT</strong> Schweiz stellt sich voll und<br />
ganz hinter diese Anliegen, während der<br />
Mieterverband einen handfesten Skandal<br />
wittert. Eine Annahme öffne Tür und Tor<br />
zu mehr missbräuchlichen Mieten. Der<br />
Auftrag der Bundesverfassung zum<br />
Schutz der Mieter werde mit Füssen getreten.<br />
Gemach, gemach, liebe Mieter, es<br />
ginge um eine Rückbesinnung auf den<br />
Willen des Gesetzgebers, wie er ihn in den<br />
ausgehenden 1980er Jahren formuliert<br />
hat. Und damals hat sich die Linke für diese<br />
Errungenschaften eingesetzt.<br />
«NACHFRAGEÜBERHANG IM UNTEREN SEG-<br />
MENT.» Das Bundesamt für Wohnungswesen<br />
kommt in seiner jährlichen Studie über<br />
die Wohnraumversorgung für das Jahr<br />
2017 zum Ergebnis, dass die Schweiz auch<br />
im vergangenen Jahr ausreichend mit<br />
Wohnraum versorgt gewesen sei. Nur im<br />
unteren Segment befinde sich der Markt<br />
weiterhin in einer Situation des Nachfrageüberhangs.<br />
Nun, es ist kein Markt – jedenfalls<br />
keiner, der diese Bezeichnung verdient<br />
– vorstellbar, an dem das unterste<br />
Preissegment nicht durch die Nachfrage<br />
absorbiert würde. Das ist auch bei heterogenen<br />
Gütern und fragmentierten Märkten<br />
so. Nachfrager aus weniger preiswerten<br />
Segmenten rutschen nach und nach in untere<br />
Segmente nach, wenn dort das Angebot<br />
ausgeweitet wird. Warum eine teurere<br />
Wohnung mieten, wenn man eine günstigere,<br />
eventuell gar subventionierte haben<br />
kann? Ein Angebotsüberhang am Mietwohnungsmarkt<br />
wäre jedenfalls ein ernstzunehmendes<br />
Alarmzeichen.<br />
VEREINE UNTER GELDWÄSCHEREIVERDACHT.<br />
Die Financial Action Task Force und ihre<br />
Schweizer Erfüllungsgehilfen richten ihren<br />
Scheinwerfer im Kampf gegen Geldwäscherei<br />
nun auf die Schweizer Vereine.<br />
Diese sollen verpflichtet werden, sich ins<br />
Handelsregister einzutragen und ein Verzeichnis<br />
zu führen, das zehn Jahre lang<br />
Auskunft über Namen und Adressen der<br />
Vereinsmitglieder gibt. Natürlich, es werden<br />
nicht alle der geschätzten 100 000 Vereine<br />
in der Schweiz der Aufsicht unterstellt,<br />
sondern nur eine unbestimmte Zahl,<br />
solche, die einem höheren Risiko ausgesetzt<br />
sind, für die Terrorismusfinanzierung<br />
missbraucht zu werden. Gemäss einem<br />
Vernehmlassungentwurf überlässt es der<br />
Gesetzgeber wohl der Verwaltung, was als<br />
Risikoverein zu gelten hat. «Die Ausnahme<br />
von der Eintragungspflicht ins Handelsregister<br />
ist für lokale Vereine ohne Geschäftstätigkeit<br />
mit wenigen Verbindungen<br />
ausserhalb ihres Mitgliederkreises<br />
10 | immobilia August <strong>2018</strong>