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Immobilia 2018/08 - SVIT

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IMMOBILIENPOLITIK<br />

TOUR D'HORIZON<br />

Politische Sommerkost<br />

An heissen Sommertagen ist leichte Kost angesagt.<br />

Diesem Grundsatz getreu produziert «die Politik» derzeit<br />

wenig Substanzielles und teilweise Erheiterndes.<br />

Links: Sommerpause im Parlament; rechts: Tempo 30 erhitzt die Gemüter landesweit (Symbolbild, SRF).<br />

IVO CATHOMEN*<br />

<br />

«SKANDAL IM MIETERSCHUTZ!» Anfang Juli<br />

hat die Rechtskommission des Nationalrats<br />

zwei Initiativen zum Mietrecht vorgeprüft<br />

und Folge gegeben. Die Kriterien, mit<br />

denen ein missbräuchlicher Mietzins ermittelt<br />

werden kann, sind im Gesetz kaum<br />

umschrieben. Die parlamentarische Initiative<br />

von Nationalrat Olivier Feller will dies<br />

ändern, indem die Berechnung der zulässigen<br />

Rendite durch den Gesetzgeber und<br />

nicht durch die Richter festgelegt werden<br />

soll. Beim heutigen hypothekarischen Referenzzinssatz<br />

von 1,5% ist gemäss der<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichts eine<br />

Rendite von höchstens 2% zulässig. Die<br />

Berechnung auf Basis der historischen Erwerbskosten<br />

gegenüber aktuellen Wertverhältnissen<br />

führt gerade bei Altbauten zu<br />

grotesken Werten.<br />

Gemäss Artikel 269a Buchst. a OR sind<br />

Mietzinse in der Regel nicht missbräuchlich,<br />

wenn sie im Rahmen der orts- und<br />

quartierüblichen Mietzinse liegen. Die<br />

Kommission teilt die Ansicht von Nationalrat<br />

Hans Egloff, dass die Gerichte derart<br />

hohe Anforderungen an die Detaillierung<br />

der Vergleichskriterien stellen, dass<br />

der Beweis mit vernünftigem Aufwand<br />

nicht erbracht werden kann. Die Kommission<br />

kommt deshalb im Sinne der parlamentarischen<br />

Initiative zum Schluss, dass<br />

die Kriterien für den Vergleich im Gesetz<br />

festzulegen sind.<br />

Der <strong>SVIT</strong> Schweiz stellt sich voll und<br />

ganz hinter diese Anliegen, während der<br />

Mieterverband einen handfesten Skandal<br />

wittert. Eine Annahme öffne Tür und Tor<br />

zu mehr missbräuchlichen Mieten. Der<br />

Auftrag der Bundesverfassung zum<br />

Schutz der Mieter werde mit Füssen getreten.<br />

Gemach, gemach, liebe Mieter, es<br />

ginge um eine Rückbesinnung auf den<br />

Willen des Gesetzgebers, wie er ihn in den<br />

ausgehenden 1980er Jahren formuliert<br />

hat. Und damals hat sich die Linke für diese<br />

Errungenschaften eingesetzt.<br />

«NACHFRAGEÜBERHANG IM UNTEREN SEG-<br />

MENT.» Das Bundesamt für Wohnungswesen<br />

kommt in seiner jährlichen Studie über<br />

die Wohnraumversorgung für das Jahr<br />

2017 zum Ergebnis, dass die Schweiz auch<br />

im vergangenen Jahr ausreichend mit<br />

Wohnraum versorgt gewesen sei. Nur im<br />

unteren Segment befinde sich der Markt<br />

weiterhin in einer Situation des Nachfrageüberhangs.<br />

Nun, es ist kein Markt – jedenfalls<br />

keiner, der diese Bezeichnung verdient<br />

– vorstellbar, an dem das unterste<br />

Preissegment nicht durch die Nachfrage<br />

absorbiert würde. Das ist auch bei heterogenen<br />

Gütern und fragmentierten Märkten<br />

so. Nachfrager aus weniger preiswerten<br />

Segmenten rutschen nach und nach in untere<br />

Segmente nach, wenn dort das Angebot<br />

ausgeweitet wird. Warum eine teurere<br />

Wohnung mieten, wenn man eine günstigere,<br />

eventuell gar subventionierte haben<br />

kann? Ein Angebotsüberhang am Mietwohnungsmarkt<br />

wäre jedenfalls ein ernstzunehmendes<br />

Alarmzeichen.<br />

VEREINE UNTER GELDWÄSCHEREIVERDACHT.<br />

Die Financial Action Task Force und ihre<br />

Schweizer Erfüllungsgehilfen richten ihren<br />

Scheinwerfer im Kampf gegen Geldwäscherei<br />

nun auf die Schweizer Vereine.<br />

Diese sollen verpflichtet werden, sich ins<br />

Handelsregister einzutragen und ein Verzeichnis<br />

zu führen, das zehn Jahre lang<br />

Auskunft über Namen und Adressen der<br />

Vereinsmitglieder gibt. Natürlich, es werden<br />

nicht alle der geschätzten 100 000 Vereine<br />

in der Schweiz der Aufsicht unterstellt,<br />

sondern nur eine unbestimmte Zahl,<br />

solche, die einem höheren Risiko ausgesetzt<br />

sind, für die Terrorismusfinanzierung<br />

missbraucht zu werden. Gemäss einem<br />

Vernehmlassungentwurf überlässt es der<br />

Gesetzgeber wohl der Verwaltung, was als<br />

Risikoverein zu gelten hat. «Die Ausnahme<br />

von der Eintragungspflicht ins Handelsregister<br />

ist für lokale Vereine ohne Geschäftstätigkeit<br />

mit wenigen Verbindungen<br />

ausserhalb ihres Mitgliederkreises<br />

10 | immobilia August <strong>2018</strong>

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