01.12.2018 Lindauer Bürgerzeitung
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4 1. Dezember 2018 • BZ Ausgabe KW 48/18<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Behelfsbrücke wird abgebaut<br />
Thierschbrücke am 10. Dezember für zwei Stunden gesperrt<br />
Entsprechend des vorgesehenen<br />
Zeitplans konnte die<br />
neue Brücke am 20. November<br />
für den Verkehr freigegeben<br />
werden. Bevor der zukünftige<br />
Gehweg an die neue Brücke<br />
angebaut werden kann, muss<br />
die Behelfsbrücke und die Behelfswiderlager<br />
rückgebaut<br />
werden.<br />
Die Behelfsbrücke wird in der<br />
Nacht vom 10. auf den 11. Dezember<br />
2018 mit einem sogenannten<br />
Tandem-Hub ausgehoben.<br />
Dabei werden die drei<br />
mittleren Elemente an einem<br />
Stück – nicht wie beim Einheben<br />
einzeln – von zwei Autokränen,<br />
die jeweils auf der Ostund<br />
der Westseite positioniert<br />
sind, herausgehoben und auf<br />
einem Tieflader abgelegt. Dieser<br />
fährt dann geradeaus in<br />
die Zwanziger Straße bis auf<br />
Höhe der Inselhalle, wo die<br />
Brücke dann in ihre Einzelteile<br />
zerlegt und abtransportiert<br />
wird.<br />
Für die Anwohner der Hinteren<br />
Insel bedeutet dies, dass<br />
in der Nacht vom 10. auf den<br />
11. Dezember 2018 für die<br />
Vorbereitung des Aushubs in<br />
dem Zeitraum von 21 Uhr bis<br />
Einhub der Behelfsbrücke am 23.09.2018 – anders als damals<br />
werden nun die drei mittleren Brückenelemente an einem Stück<br />
ausgehoben.<br />
Foto: GTL<br />
1 Uhr morgens mit Behinderungen<br />
zu rechnen ist. Ab 1<br />
Uhr bis ca. 3 Uhr morgens<br />
wird die Thierschbrücke dann<br />
teilweise komplett gesperrt<br />
sein. Für die Sicherheit der Anwohner<br />
auf der Hinteren Insel<br />
werden sich die Freiwillige<br />
Feuerwehr sowie das BRK für<br />
diesen Zeitraum im Bereich<br />
der Volkshochschule positionieren.<br />
Bei der Demontage der Behelfsbrücke<br />
in der Zwanziger<br />
Straße ist ebenfalls mit Behinderungen<br />
zu rechnen. Der<br />
Verkehr stadtauswärts wird in<br />
dieser Zeit über den Alten<br />
Schulplatz / Schmiedgasse<br />
umgeleitet. Die Demontage<br />
wird ca. ein bis zwei Werktage<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Somit sollten die Arbeiten<br />
bis Mittwoch, 12. Dezember<br />
2018 abgeschlossen sein, so<br />
dass die Besucher der Hafenweihnacht<br />
nicht mit Behinderungen<br />
rechnen müssen. GTL<br />
Stadtnikolaus kommt<br />
am 6. Dezember<br />
Pünktlich am<br />
6. Dezember<br />
um 16.30<br />
Uhr kommt<br />
der Stadtnikolaus<br />
nach Lindau<br />
um die Kinder<br />
zu beschenken.<br />
Unterstützt wird er<br />
von zwei Engeln und<br />
Oberbürgermeister<br />
Dr. Gerhard Ecker. Vor<br />
dem Rathaus werden<br />
der Stadtnikolaus und<br />
seine himmlische Schar<br />
lecker gefüllte Jutesäckchen<br />
an die Kinder<br />
verteilen. Bestimmt hat<br />
der Stadtnikolaus auch in<br />
diesem Jahr eine besinnliche<br />
und nachdenkliche<br />
Geschichte für die Kinder<br />
im Gepäck.<br />
Mit dabei ist auch die<br />
Jugendkapelle, die mit<br />
festlichen Klängen<br />
weihnachtliche<br />
Stimmung verbreiten<br />
wird.<br />
Text: Ulrike Weiß/<br />
Foto: Herpich<br />
i<br />
Die Garten- und Tiefbaubetriebe sind vorbereitet –<br />
der Winter kann kommen!<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
die Salzlager sind gefüllt und die Räum- und<br />
Streufahrzeuge der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau (GTL) sind einsatzbereit.<br />
In der Stadt Lindau wird der Winterdienst auf<br />
den Straßen abgestuft nach Dringlichkeit durchgeführt.<br />
Die erste Stufe umfasst alle verkehrswichtigen<br />
Straßen einschließlich der Stadtbusstrecken.<br />
In der zweiten Stufe werden die Straßen mit geringerer<br />
Verkehrsbedeutung geräumt. Unter die dritte<br />
Stufe fallen alle untergeordneten Anliegerstraßen<br />
und die Gemeindeverbindungswege. Bei anhaltenden<br />
Schneefällen müssen alle verkehrswichtigen<br />
Straßen der Stufe 1 ständig geräumt<br />
und gestreut werden. Dies führt aufgrund der begrenzten<br />
Kapazitäten zu einer Verzögerung bei der<br />
Durchführung des Winterdienstes auf allen anderen<br />
Straßen, hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.<br />
Bereits zwischen 3 und 4 Uhr in der Früh werden<br />
die Mitarbeiter der GTL bei Bedarf aktiv und<br />
sorgen dafür, dass bereits in den frühen Morgenstunden<br />
die Befahrbarkeit der verkehrswichtigen<br />
Straßen gewährleistet ist.<br />
Wer hat die Räum- und Streupflicht?<br />
Sie als Eigentümer oder zur Nutzung des Grundstücks<br />
Berechtigter sind durch die Winterdienstordnung<br />
der Stadt Lindau zum Räumen und Streuen<br />
der an Ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen<br />
verpflichtet. Dabei umfasst die Räum- und<br />
Streupflicht alle öffentlichen Gehwege und Straßen,<br />
sofern diese nicht ausdrücklich von der Satzung<br />
ausgenommen wurden. Ein verantwortungsbewusster<br />
Umgang mit dieser Verpflichtung<br />
ist erforderlich, um sich und andere auf glatten<br />
Flächen nicht zu gefährden und bei einem Schadensfall<br />
nicht zu haften.<br />
Welche Flächen müssen geräumt werden?<br />
Die Räumpflicht umfasst die an Ihr Grundstück<br />
angrenzende „Sicherungsfläche“. Die Sicherungsfläche<br />
ist eine Gehbahn von 1 m Breite, welche<br />
von Schnee zu befreien und bei Bedarf mit nicht<br />
ätzenden Stoffen zu bestreuen ist. Die Räumpflicht<br />
betrifft auch die Hinterlieger einer Straße.<br />
Wie lange muss geräumt werden?<br />
Die Sicherungsflächen sind Werktags ab morgens<br />
07:00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen<br />
Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen,<br />
bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu bestreuen und<br />
ggf. vom Eis zu befreien.<br />
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr<br />
so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von<br />
Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder<br />
Besitz erforderlich ist (lt. § 12 „Umfang der Sicherungspflicht“<br />
der Winterdienstordnung).<br />
Wohin mit dem Schnee?<br />
Bitte räumen Sie den Schnee an den Gehwegrand<br />
zwischen Sicherungsfläche und Fahrbahn,<br />
damit das Tauwasser problemlos abfließen kann.<br />
Die in die Verantwortlichkeit der Stadt Lindau<br />
fallenden Geh- und Radwege werden parallel zu<br />
den Räum- und Streuarbeiten der Großfahrzeuge<br />
mit Kleintraktoren geräumt und gestreut. Die<br />
zahlreichen Geh- und Überwege sowie die über<br />
160 Bushaltestellen werden von den eingeteilten<br />
Handmannschaften von Schnee und Eis befreit<br />
und anschließend gestreut.<br />
Die Streugutbehälter, die im Stadtgebiet aufgestellt<br />
sind, sind für die Mitarbeiter der GTL zur<br />
Durchführung des städtischen Anteils am Winterdienst<br />
vorgesehen. Den Bürgerinnen und Bürgern<br />
der Stadt Lindau ist die Entnahme nur für Notstreuungen,<br />
bspw. bei Blitzeis, auf Treppen oder<br />
an Gefällestrecken in geringen Mengen kostenfrei<br />
gestattet. Ein Anspruch darauf, z. B. bei leeren<br />
Streugutbehältern, besteht jedoch nicht.<br />
Bitte denken Sie daran: Wir brauchen Platz für<br />
unsere Räumfahrzeuge!<br />
Zusätzliche Informationen und die Winterdienstordnung<br />
in Ihrer gültigen Fassung finden<br />
Sie auf unserer Homepage unter www.gtl-lindau.<br />
de. Bei weiteren Fragen zur eigenen Räumpflicht<br />
oder bzgl. der Durchführung des städtischen<br />
Räumdienstes können Sie sich gerne an das Team<br />
der GTL wenden.<br />
Ihre GTL