42. Ausgabe
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DER BÄNNJERRÜCKBOTE – <strong>Ausgabe</strong> 42 – Dezember 2018 33<br />
spielsweise auch daran deutlich werden, dass eine<br />
Buslinie durch die Straße verläuft. Für eine innerstädtische<br />
Fußgängerzone hat das Oberverwaltungsgericht<br />
einen Gemeindeanteil von 55 Prozent<br />
gebilligt, weil dort das Verhältnis des öffentlichen<br />
Fußgänger- und Passantenverkehrs zum Anliegerverkehr<br />
in etwa dem des öffentlichen Fahrzeugverkehrs<br />
zum Anliegerverkehr bei Straßen mit stärkerem<br />
innerörtlichem Durchgangsverkehr entspricht“,<br />
ist auf der Website „Anwalt.de, Rechtstipps Dr. Thomas<br />
Schwarz“ zu lesen.<br />
Ergänzend muss man hierzu auch einen Auszug<br />
der Satzung der Stadt Kaiserslautern zur Erhebung<br />
von Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen<br />
betrachten. § 11 behandelt den Gemeindeanteil<br />
bei Ausbaumaßnahmen. Da heißt es: „Der<br />
Stadtrat beschließt bei jeder Ausbaumaßnahme,<br />
welcher Prozentsatz (Vorteilssatz) der beitragsfähigen<br />
Investitionsaufwendungen der Ermittlung<br />
des Beitrages zugrunde gelegt wird. Dabei hat er<br />
den Vorteil, der der Allgemeinheit aus der Ausbaumaßnahme<br />
erwächst, zu berücksichtigen. Dieser<br />
entspricht dem Verkehrsaufkommen, das nicht den<br />
Beitragsschuldnern zuzurechnen ist. Den Aufwand<br />
hierfür trägt die Stadt selbst (Gemeindeanteil).<br />
Nun fragen wir uns als Bürger dieser Stadt, die wir<br />
unsere Kinder hier in die Schule schicken, eine<br />
nicht unerhebliche Steuerlast tragen und uns eigentlich<br />
verbunden fühlen mit dieser Stadt – warum<br />
geht die Stadt so mit ihren Bürgern um? Warum<br />
muss auf Biegen und Brechen ein Platz saniert<br />
werden, der offensichtlich zwar kein Glanzlicht ist,<br />
aber auch nicht so verschlissen, dass eine Erneuerung<br />
auf Kosten der Anlieger (Bürger) basierend<br />
auf – unserer Meinung nach – unseriöser Grundlagen<br />
durchgesetzt werden muss? Möchte diese<br />
Stadtverwaltung die Anlieger über den Tisch ziehen,<br />
für dumm verkaufen oder nimmt Sie schon im<br />
Vorfeld die nachfolgenden Klageverfahren in Kauf,<br />
um dieses Projekt durchzusetzen?<br />
Da diese Klageverfahren für die Anlieger recht erfolgversprechend<br />
aussehen, wird doch jetzt schon<br />
die Verschwendung von Steuergeldern seitens der<br />
Stadt in Kauf genommen, die für diese Verfahren<br />
notwendig werden.<br />
Der Schillerplatz wird im Augenblick gleichgesetzt<br />
mit der Fliegerstraße oder der Medicusstraße bezüglich<br />
der Aufteilung und der Zuordnung des Anlieger-<br />
und des Durchgangsverkehrs. Wohnen unsere<br />
Stadträte etwa nicht in dieser Stadt um zu sehen,<br />
dass dies nicht vergleichbar ist?<br />
Diese Aufteilung entspricht unserer Ansicht nach<br />
weder dem von der Stadt selbst aufgeführten Urteil<br />
des OVG Koblenz, noch der Satzung der Stadt<br />
Kaiserslautern.<br />
Eine Aufteilung von 70 Prozent Anlieger und 30<br />
Prozent Durchgangsverkehr würde in Realität folgenden<br />
Beispielen entsprechen: Die Überquerung<br />
des Platzes wäre nur für jeden dritten möglich und<br />
die ersten zwei müssten Bewohner, beziehungsweise<br />
Besucher der Geschäfte oder Gastronomiebetriebe<br />
des Schillerplatzes sein. Der Weihnachtsmarkt<br />
und die vielen Veranstaltungen, die auf dem<br />
Schillerplatz stattfinden, könnten also nur noch von<br />
jedem dritten und den Bewohnern des Platzes besucht<br />
werden.<br />
Der Zugang zur Bushaltestelle über den Schillerplatz<br />
wäre nur noch für jeden Dritten möglich und<br />
die Mitarbeiter des Rathauses müssten die Innenstadt<br />
über einen anderen Weg betreten.<br />
In den Ortsteilen wurden teilweise schon die wiederkehrenden<br />
Beiträge eingeführt. So zahlen in<br />
Dansenberg „Alle für Alle“. Für die Innenstadt Kaiserslautern<br />
eine längst überfällige und gerechte Lösung,<br />
zudem der Schillerplatz ein öffentlicher Platz<br />
ist, den überwiegend die Allgemeinheit nutzt.<br />
Leider schafft es aber die Stadt nicht, die Gebiete<br />
der Stadt aufzuteilen, die dann für diese wiederkehrenden<br />
Beiträge herangezogen werden könnten.<br />
In der Diskussion mit neutralen Beobachtern haben<br />
wir mehrfach die gleiche Resonanz erhalten:<br />
Wenn man sich etwas nicht leisten kann und das<br />
Geld dafür nicht hat, dann kann man es sich auch<br />
nicht kaufen. Und das gilt für eine Stadt genauso,<br />
wie für den kleinen Bürger. Wenn die Stadt das Geld<br />
für den Ausbau des Schillerplatzes nicht hat, sollte<br />
sie nicht zu – nach unserer Meinung – unseriösen<br />
Mitteln greifen. Diese kosten am Schluss nur das<br />
Geld der Steuerzahler durch etliche Klageverfahren,<br />
die die Stadt riskiert, indem sie die Hauptlast<br />
der Kosten auf die Anlieger verteilt. Eine solches<br />
Projekt kann eben nur durchgeführt werden, wenn<br />
das Geld dafür da ist, das bringt man schon den<br />
Kindern bei. (pm)<br />
Liebe Leser,<br />
grundsätzlich vertritt der BÄNNJERRÜCKBOTE die Auffassung,<br />
dass der, der eine Meinung kundtut, auch mit seinem<br />
Namen zu dem von ihm verfassten Text stehen muss.<br />
Deshalb veröffentlichen wir Texte gewöhnlich nur mit<br />
namentlicher Kennzeichnung. Der Verfasser dieser Zeilen,<br />
ein Bewohner des Bännjerrücks, ist der Redaktion<br />
persönlich bekannt, und konnte einen wichtigen Grund<br />
darlegen, weshalb er nicht mit Namen in der Öffentlichkeit<br />
genannt werden möchte. Da dieser Grund nicht darin<br />
lag, sich der Diskussion zu entziehen und der Verfasser<br />
bereits mit der Stadt diesbezüglich in Verbindung<br />
getreten ist, haben wir diesen Beitrag ohne namentliche<br />
Kennzeichnung abgedruckt.<br />
Miriam Dieckvoß-Ploch