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42. Ausgabe

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DER BÄNNJERRÜCKBOTE – <strong>Ausgabe</strong> 42 – Dezember 2018 33<br />

spielsweise auch daran deutlich werden, dass eine<br />

Buslinie durch die Straße verläuft. Für eine innerstädtische<br />

Fußgängerzone hat das Oberverwaltungsgericht<br />

einen Gemeindeanteil von 55 Prozent<br />

gebilligt, weil dort das Verhältnis des öffentlichen<br />

Fußgänger- und Passantenverkehrs zum Anliegerverkehr<br />

in etwa dem des öffentlichen Fahrzeugverkehrs<br />

zum Anliegerverkehr bei Straßen mit stärkerem<br />

innerörtlichem Durchgangsverkehr entspricht“,<br />

ist auf der Website „Anwalt.de, Rechtstipps Dr. Thomas<br />

Schwarz“ zu lesen.<br />

Ergänzend muss man hierzu auch einen Auszug<br />

der Satzung der Stadt Kaiserslautern zur Erhebung<br />

von Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen<br />

betrachten. § 11 behandelt den Gemeindeanteil<br />

bei Ausbaumaßnahmen. Da heißt es: „Der<br />

Stadtrat beschließt bei jeder Ausbaumaßnahme,<br />

welcher Prozentsatz (Vorteilssatz) der beitragsfähigen<br />

Investitionsaufwendungen der Ermittlung<br />

des Beitrages zugrunde gelegt wird. Dabei hat er<br />

den Vorteil, der der Allgemeinheit aus der Ausbaumaßnahme<br />

erwächst, zu berücksichtigen. Dieser<br />

entspricht dem Verkehrsaufkommen, das nicht den<br />

Beitragsschuldnern zuzurechnen ist. Den Aufwand<br />

hierfür trägt die Stadt selbst (Gemeindeanteil).<br />

Nun fragen wir uns als Bürger dieser Stadt, die wir<br />

unsere Kinder hier in die Schule schicken, eine<br />

nicht unerhebliche Steuerlast tragen und uns eigentlich<br />

verbunden fühlen mit dieser Stadt – warum<br />

geht die Stadt so mit ihren Bürgern um? Warum<br />

muss auf Biegen und Brechen ein Platz saniert<br />

werden, der offensichtlich zwar kein Glanzlicht ist,<br />

aber auch nicht so verschlissen, dass eine Erneuerung<br />

auf Kosten der Anlieger (Bürger) basierend<br />

auf – unserer Meinung nach – unseriöser Grundlagen<br />

durchgesetzt werden muss? Möchte diese<br />

Stadtverwaltung die Anlieger über den Tisch ziehen,<br />

für dumm verkaufen oder nimmt Sie schon im<br />

Vorfeld die nachfolgenden Klageverfahren in Kauf,<br />

um dieses Projekt durchzusetzen?<br />

Da diese Klageverfahren für die Anlieger recht erfolgversprechend<br />

aussehen, wird doch jetzt schon<br />

die Verschwendung von Steuergeldern seitens der<br />

Stadt in Kauf genommen, die für diese Verfahren<br />

notwendig werden.<br />

Der Schillerplatz wird im Augenblick gleichgesetzt<br />

mit der Fliegerstraße oder der Medicusstraße bezüglich<br />

der Aufteilung und der Zuordnung des Anlieger-<br />

und des Durchgangsverkehrs. Wohnen unsere<br />

Stadträte etwa nicht in dieser Stadt um zu sehen,<br />

dass dies nicht vergleichbar ist?<br />

Diese Aufteilung entspricht unserer Ansicht nach<br />

weder dem von der Stadt selbst aufgeführten Urteil<br />

des OVG Koblenz, noch der Satzung der Stadt<br />

Kaiserslautern.<br />

Eine Aufteilung von 70 Prozent Anlieger und 30<br />

Prozent Durchgangsverkehr würde in Realität folgenden<br />

Beispielen entsprechen: Die Überquerung<br />

des Platzes wäre nur für jeden dritten möglich und<br />

die ersten zwei müssten Bewohner, beziehungsweise<br />

Besucher der Geschäfte oder Gastronomiebetriebe<br />

des Schillerplatzes sein. Der Weihnachtsmarkt<br />

und die vielen Veranstaltungen, die auf dem<br />

Schillerplatz stattfinden, könnten also nur noch von<br />

jedem dritten und den Bewohnern des Platzes besucht<br />

werden.<br />

Der Zugang zur Bushaltestelle über den Schillerplatz<br />

wäre nur noch für jeden Dritten möglich und<br />

die Mitarbeiter des Rathauses müssten die Innenstadt<br />

über einen anderen Weg betreten.<br />

In den Ortsteilen wurden teilweise schon die wiederkehrenden<br />

Beiträge eingeführt. So zahlen in<br />

Dansenberg „Alle für Alle“. Für die Innenstadt Kaiserslautern<br />

eine längst überfällige und gerechte Lösung,<br />

zudem der Schillerplatz ein öffentlicher Platz<br />

ist, den überwiegend die Allgemeinheit nutzt.<br />

Leider schafft es aber die Stadt nicht, die Gebiete<br />

der Stadt aufzuteilen, die dann für diese wiederkehrenden<br />

Beiträge herangezogen werden könnten.<br />

In der Diskussion mit neutralen Beobachtern haben<br />

wir mehrfach die gleiche Resonanz erhalten:<br />

Wenn man sich etwas nicht leisten kann und das<br />

Geld dafür nicht hat, dann kann man es sich auch<br />

nicht kaufen. Und das gilt für eine Stadt genauso,<br />

wie für den kleinen Bürger. Wenn die Stadt das Geld<br />

für den Ausbau des Schillerplatzes nicht hat, sollte<br />

sie nicht zu – nach unserer Meinung – unseriösen<br />

Mitteln greifen. Diese kosten am Schluss nur das<br />

Geld der Steuerzahler durch etliche Klageverfahren,<br />

die die Stadt riskiert, indem sie die Hauptlast<br />

der Kosten auf die Anlieger verteilt. Eine solches<br />

Projekt kann eben nur durchgeführt werden, wenn<br />

das Geld dafür da ist, das bringt man schon den<br />

Kindern bei. (pm)<br />

Liebe Leser,<br />

grundsätzlich vertritt der BÄNNJERRÜCKBOTE die Auffassung,<br />

dass der, der eine Meinung kundtut, auch mit seinem<br />

Namen zu dem von ihm verfassten Text stehen muss.<br />

Deshalb veröffentlichen wir Texte gewöhnlich nur mit<br />

namentlicher Kennzeichnung. Der Verfasser dieser Zeilen,<br />

ein Bewohner des Bännjerrücks, ist der Redaktion<br />

persönlich bekannt, und konnte einen wichtigen Grund<br />

darlegen, weshalb er nicht mit Namen in der Öffentlichkeit<br />

genannt werden möchte. Da dieser Grund nicht darin<br />

lag, sich der Diskussion zu entziehen und der Verfasser<br />

bereits mit der Stadt diesbezüglich in Verbindung<br />

getreten ist, haben wir diesen Beitrag ohne namentliche<br />

Kennzeichnung abgedruckt.<br />

Miriam Dieckvoß-Ploch

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