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eine klare Sache? Volksschule Trieben Neuer Computer

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10GEMEINDERAT<br />

alte Trasse der B 114 aufgeschlossen<br />

werden, kann die Gemeinde<br />

nicht Mitglied der forstlichen Bringungsgenossenschaft<br />

werden und<br />

es muss <strong>eine</strong> privatrechtliche Vereinbarung<br />

zwischen der Stadtgemeinde<br />

<strong>Trieben</strong> und der noch zu gründenden<br />

Weggenossenschaft abgeschlossen<br />

werden.<br />

Diese Straße wird von der Gemeinde<br />

als Zufahrt zu den Quellen der<br />

öffentlichen Wasserleitung sowie zur<br />

Betreuung des flächenwirtschaftlichen<br />

Projektes der Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung benötigt. Dieses<br />

Projekt sichert langfristig die Rutschung<br />

von Hängen in diesem Bereich<br />

ab, um <strong>eine</strong> Gefährdung des<br />

Stadtgebietes <strong>Trieben</strong> zu verhindern.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Trieben</strong>, als Eigentümerin<br />

der alten Trasse, der<br />

B 114 wird mit der forstlichen Bringungsgenossenschaft<br />

Schwarzkogel<br />

<strong>eine</strong> privatrechtliche Vereinbarung<br />

über die Straßenerhaltung abschließen,<br />

wobei die Stadtgemeinde folgende<br />

Anteile übernimmt:<br />

Alte Trasse der B 114: 25 %<br />

Bisherigen Forstwege (Schwarzkogel<br />

alt): 5 %<br />

Forstwege im Bereich Waldgemeinschaft<br />

(Quellenzufahrt): 0 %<br />

Der Stadtgemeinde <strong>Trieben</strong> wird<br />

die uneingeschränkte Zufahrt zu<br />

den Quellen der öffentlichen Wasserleitung<br />

sowie für die Betreuung<br />

des flächenwirtschaftlichen Projektes<br />

der Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

eingeräumt. Die Straße ist<br />

durch <strong>eine</strong>n Schranken abzusperren,<br />

da k<strong>eine</strong> Haftung für unbefugte<br />

Benützung übernommen werden<br />

kann.<br />

Musikschule – neue Förderungsrichtlinien<br />

des Landes Steiermark<br />

Mit Schreiben vom 16. Mai 2011<br />

des Amtes der Steierm. Landesregierung,<br />

FA6E, wurde mitgeteilt,<br />

dass der Förderungsvertrag aus<br />

dem Jahr 2008 betreffend die Förderung<br />

der Personalkosten und des<br />

Sachaufwandes der Musikschule<br />

Paltental zum 31.8.2011 gekündigt<br />

wird.<br />

Das gesamte Schuljahr 2010/11<br />

wird noch auf Basis der ggstl. Fördervereinbarung<br />

abgewickelt. Entsprechend<br />

den budgetären Vorgaben<br />

und Notwendigkeiten des<br />

Landes Steiermark wurde für das<br />

Schuljahr 2011/12 <strong>eine</strong> neue Förderrichtlinie<br />

erlassen und auf Basis<br />

dieser wird <strong>eine</strong> neue Fördervereinbarung<br />

abgeschlossen.<br />

Herwerthnersiedlung - Erzherzog-Johann-Ring<br />

Kanalsanierung<br />

Im Bereich Herwerthersiedlung –<br />

Erzherzog Johann Ring befindet<br />

sich der bestehende Schmutzwasserkanal<br />

in <strong>eine</strong>m derart schlechten<br />

Zustand, dass der Betrieb nicht<br />

mehr sichergestellt werden kann.<br />

Eine Sanierung ist dringend notwendig.<br />

Die dazu erforderliche<br />

wasserrechtliche Bewilligung ist<br />

noch ausständig und wird bis Oktober<br />

erwartet, danach kann mit<br />

den Bauarbeiten begonnen werden.<br />

Der Beginn der Bauarbeiten<br />

ist witterungsabhängig und wird<br />

entweder im Herbst dieses Jahres<br />

oder im Frühjahr nächsten Jahres<br />

erfolgen.<br />

Die Finanzierung dieser Sanierungsarbeiten<br />

müsste eigentlich<br />

aus Rücklagen entnommen werden,<br />

die anteilig von den in den letzten<br />

Jahren und Jahrzehnten eingehobenen<br />

Kanalgebühren angespart<br />

hätten werden müssen. Nachdem<br />

die Gebühren jedoch in zu geringer<br />

Höhe eingehoben wurden, ist k<strong>eine</strong><br />

Rücklage vorhanden.<br />

Aus diesem Grund wird die Finanzierung<br />

im Zuge der laufenden<br />

Kanalbauprojektes unter Zuhilfenahme<br />

von Fördermitteln abgewickelt.<br />

Eine Vorschreibung von<br />

zusätzlichen Anschlussgebühren<br />

oder von Kanalisationsbeiträgen an<br />

STADTGEMEINDE<br />

TRIEBEN<br />

Der Förderungsvertrag für das Schuljahr<br />

2011/2012, abgeschlossen zwischen<br />

dem Land Steiermark, Fachabteilung<br />

6 E sowie der Stadtgemeinde<br />

<strong>Trieben</strong> als Träger der „Musikschule<br />

Paltental für elementare, mittlere und<br />

höhere Musikerziehung“ wurde in der<br />

vorliegenden Fassung genehmigt.<br />

Dies bedeutet in Wirklichkeit <strong>eine</strong> Verringerung<br />

der Förderung des Landes<br />

Steiermark um ca. € 8000,-- pro Jahr,<br />

der Stadtgemeinde bleibt aber k<strong>eine</strong><br />

andere Wahl, als die Vorgaben des<br />

Landes Steiermark als Fördergeber<br />

zu akzeptieren.<br />

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates<br />

finden am Mittwoch, 28. September<br />

und 14. Dezember 2011 statt.<br />

Laut den Bestimmungen der Steiermärkischen<br />

Gemeindeordnung kann<br />

der Gemeinderat <strong>eine</strong>n Sitzungsplan<br />

für jedes Kalenderjahr beschließen.<br />

Der Gemeinderat hat von dieser Bestimmung<br />

Gebrauch gemacht und<br />

diese Termine festgelegt. Sollten weitere<br />

Sitzungstermine notwendig sein,<br />

können diese zusätzlich festgelegt<br />

werden. Die Sitzungen des Gemeinderates<br />

sind öffentlich, Zuhörer sind<br />

immer willkommen.<br />

OAR Dietmar Schwab<br />

Stadtamtsdirektor<br />

die Hauseigentümer erfolgt nicht.<br />

Weiters wird bei diesen Sanierungsarbeiten<br />

<strong>eine</strong> Trennung der<br />

Fäkal- und Oberflächenwasserkanäle<br />

erfolgen. Derzeit besteht ein<br />

Mischwasserkanal, d. h. Schmutz-<br />

und Oberflächenwässer werden<br />

gemeinsam abgeleitet. Dies verursacht<br />

hohe Kosten bei der Reinigung<br />

dieser Wässer in der Kläranlage,<br />

da jeder Liter gepumpt und<br />

behandelt werden muss. Bei <strong>eine</strong>r<br />

Trennung der Schmutzwässer von<br />

den Regen- und Oberflächenwässern<br />

ergibt sich <strong>eine</strong> Einsparung bei<br />

der Abwasserreinigung.<br />

Aus diesem Grund ist es erforderlich,<br />

dass die Ableitungen von den<br />

Häusern in getrennten Leitungen<br />

erfolgt, bzw. <strong>eine</strong> Versickerung der<br />

Oberflächenwässer auf Eigengrund<br />

hergestellt wird.

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