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eine klare Sache? Volksschule Trieben Neuer Computer

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STADTGEMEINDE<br />

TRIEBEN<br />

Gemeinderat<br />

Beschlüsse des Gemeinderates<br />

Der Gemeinderat hat in s<strong>eine</strong>r Sitzung<br />

vom 15.6.2011 folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

Führung des Gemeindewappens<br />

Dem Verein „Gerhard Gast<strong>eine</strong>r und<br />

Freunde“ sowie dem „Schiclub St. Lorenzen<br />

– <strong>Trieben</strong>“ wurde das Recht<br />

zur Führung des Gemeindewappens<br />

für Broschüren und Vereinslogos gewährt.<br />

Gemäß den Bestimmungen<br />

der Steierm. Gemeindeordnung ist<br />

dazu die Zustimmung des Gemeinderates<br />

erforderlich.<br />

Grenzberichtigung<br />

Zu <strong>eine</strong>r notwendigen Grenzberichtigung<br />

<strong>eine</strong>s Gemeindegrundstückes<br />

in Dietmannsdorf wurde die Zustimmung<br />

erteilt. Der Gemeinderat ist für<br />

die Verwaltung der gemeindeeigenen<br />

Grundstücke zuständiges Organ.<br />

Kanalbau<br />

Der Abschluss <strong>eine</strong>s Vertrages mit<br />

der Landesstraßenverwaltung für die<br />

Durchführung von Kanalbauarbeiten<br />

auf Landesstraßengrund wurde<br />

genehmigt. Seitens der Landesstraßenverwaltung<br />

wird der Abschluss<br />

dieses Vertrages verlangt, ansonsten<br />

wird für die Bauarbeiten k<strong>eine</strong> Zustimmung<br />

erteilt. Mit diesem Vertrag<br />

übernimmt die Stadtgemeinde sämtliche<br />

Pflichten für die Erhaltung des<br />

Kanales, auch der Kanaldeckel im<br />

Landesstraßenbereich.<br />

Jagdvergabe<br />

Die Gemeindejagdgebiete der Katastralgemeinden<br />

<strong>Trieben</strong>, St. Lorenzen<br />

und Schwarzenbach wurden<br />

freihändig auf die Dauer von 12 Jahren<br />

(<strong>Trieben</strong> und St. Lorenzen) sowie<br />

10 Jahren (Schwarzenbach) an die<br />

antragstellenden Jagdgesellschaften<br />

verpachtet.<br />

Im Steierm. Jagdgesetz ist geregelt,<br />

dass sämtliche Grundstücke <strong>eine</strong>r<br />

Gemeinde zum Gemeindejagdgebiet<br />

gehören. Ausgenommen davon sind<br />

Eigenjagdgebiete, das sind zusammenhängende<br />

Flächen mit <strong>eine</strong>m<br />

Ausmaß von mindestens 115 ha. Auf<br />

diesen Flächen hat der Grundeigentümer<br />

selbst das Jagdrecht. Für die<br />

restlichen Flächen (Gemeindejagdgebiet)<br />

ist der Gemeinderat für die<br />

Verwaltung zuständig.<br />

Wird von mehr als der Hälfte der<br />

Grundeigentümer, die jeweils Eigentümer<br />

von mindestens 1 ha land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen<br />

in dem zu vergebenden (Katastral)<br />

Gemeindejagdgebiet sind,<br />

ein Pächtervorschlag für die freihändige<br />

Vergabe eingebracht, so hat<br />

der Gemeinderat diesem Vorschlag<br />

zu entsprechen, wenn diese Grundeigentümer<br />

gleichzeitig Eigentümer<br />

von mehr als der Hälfte der im zu<br />

vergebenden (Katastral) Gemeindejagdgebiet<br />

gelegenen land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen,<br />

die jeweils mindestens<br />

GEMEINDERAT7<br />

1 ha betragen, sind. In den Fällen der<br />

Katastralgemeinden <strong>Trieben</strong>, St. Lorenzen<br />

und Schwarzenbach wurden<br />

entsprechende Anträge eingebracht.<br />

Für diesen Vergabebeschluss ist laut<br />

den Bestimmungen des Steierm.<br />

Jagdgesetzes noch die Genehmigung<br />

der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

notwendig.<br />

Schadenersatzforderung – Rechtliche<br />

Vertretung<br />

An die Stadtgemeinde <strong>Trieben</strong> wurden<br />

Entschädigungsforderungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>eine</strong>r Verletzung,<br />

die durch <strong>eine</strong>n Vorfall beim<br />

Altstoffsammelzentrum entstanden<br />

ist, gestellt. Da nach den Bestimmungen<br />

der Steierm. Gemeindeordnung<br />

der Gemeinderat für die Bestellung<br />

<strong>eine</strong>s Rechtsvertreters zuständig ist,<br />

wurde beschlossen, die Kanzlei Dr.<br />

Pott, Liezen, mit der Vertretung der<br />

Stadtgemeinde <strong>Trieben</strong> in dieser Angelegenheit<br />

zu betrauen.<br />

Neubau Bezirksstelle des Roten<br />

Kreuzes<br />

Bei der letzten Sitzung des Regionalmanagements<br />

Liezen am 14.3.2011<br />

wurde der Neubau der Bezirksstelle<br />

des Roten Kreuzes beschlossen.<br />

Die Gesamtkosten betragen<br />

€ 3.950.000,-- exkl. Ust., der Kostenanteil<br />

für die Gemeinden des Bezirkes<br />

belaufen sich inkl. Zinsen auf<br />

insgesamt € 1.391.000,--. Der Anteil<br />

der Stadtgemeinde <strong>Trieben</strong> beträgt<br />

€ 69.815,10.<br />

In der genannten Sitzung des Regionalmanagements<br />

wurden Bedenken<br />

von einigen Bürgermeistern hinsichtlich<br />

der Kostenaufteilung dieses

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