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LA KW 09

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WIR BERATEN SIE!<br />

Testament machen<br />

Nachlassregelungen individuell entscheiden<br />

(eck) Wer individuell über seinen Nachlass nach dem eigenen<br />

Ableben entscheiden möchte, sollte ein Testament machen. Falls kein<br />

Testament vorliegt, bestimmt der Gesetzgeber die Vermögensaufteilung.<br />

Klare Verhältnisse schaffen<br />

Ein Ehevertrag kann viel Ärger vermeiden<br />

(eck) Niemand denkt kurz vor der Hochzeit an ein mögliches<br />

Beziehungsaus und eine Scheidung. Allerdings wäre dies ein<br />

guter Zeitpunkt, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen. Dadurch<br />

wäre im Fall einer Scheidung ein sachlicher und fairer Umgang<br />

miteinander gewährleistet.<br />

Um eine individuelle Nachfolge des eigenen Nachlasses zu bestimmen, sollte man<br />

zu Lebzeiten ein Testament erstellen.<br />

Foto: Pixabay.com<br />

Niemand muss ein Testament machen.<br />

Das Bürgerliche Gesetzbuch<br />

enthält bereits konkrete Regelungen<br />

der Erbfolge. Diese sind abgestuft<br />

nach dem Verwandtschaftsgrad und<br />

zugunsten des Ehegatten oder eingetragenen<br />

Lebenspartners. Diese gesetzliche<br />

Erbfolge gibt aber nur Quoten<br />

vor, aufgrund derer der Nachlass<br />

im Erbfall aufzuteilen ist.<br />

GESETZLICHE ERBFOLGE.<br />

Wenn kein Testament vorliegt, bestimmt<br />

der Gesetzgeber nach der<br />

gesetzlichen Erbfolge, auf wen das<br />

Vermögen des Verstorbenen übergehen<br />

soll. Das geschieht auch, wenn<br />

das Testament oder der Erbvertrag<br />

Lücken aufweist oder unwirksam<br />

ist. Die gesetzliche Regelung der<br />

Erbfolge entspricht oft nicht dem<br />

Willen des Verstorbenen und führt<br />

in vielen Fällen zu Erbstreitigkeiten.<br />

Um die eigenen Vorstellungen zu<br />

verwirklichen, wer was oder wie viel<br />

bekommen soll, muss ein Testament<br />

aufgesetzt werden. Dieses geht der<br />

gesetzlich geregelten Erbfolge vor.<br />

Der Vorteil eines Testaments ist, dass<br />

selbst bestimmt werden kann, wer<br />

den Nachlass nach dem eigenen Ableben<br />

bekommt.<br />

Vor der Hochzeit schon über eine mögliche Scheidung nachdenken? Für viele Paare<br />

noch ein Tabu-Thema. Trotzdem ist dieser Zeitpunkt gegeignet, um sich später viel<br />

Ärger zu ersparen.<br />

Foto: Pixabay.com<br />

Selbst in der heutigen Zeit ist<br />

ein Ehevertrag für zukünftige Ehepaare<br />

leider immer noch ein Tabu-<br />

Thema. Trotzdem sollte man bedenken,<br />

dass ein Ehevertrag sehr<br />

wohl Positives mit sich bringt. Im<br />

Vordergrund eines Ehevertrages<br />

stehen der Schutz und die Absicherungen<br />

beider Ehepartner. Beim<br />

Aufsetzen des Vertrages gilt es drei<br />

wesentliche Punkte zu berücksichtigen:<br />

Vermögen, Altersvorsorge<br />

und Unterhaltszahlungen. Bei der<br />

Güterverteilung unterscheidet man<br />

zwischen den Gütern, die man in<br />

die Ehe mitgebracht hat und jenen,<br />

die während der Ehe gemeinsam<br />

angeschafft wurden. Mit einer vertraglichen<br />

Trennung der Güterarten<br />

herrschen im Scheidungsfall<br />

klare Verhältnisse. Des Weiteren<br />

sollte die Frage der Altersvorsorge<br />

vertraglich geklärt werden. Dieser<br />

Aspekt ist besonders für jene Ehepaare<br />

interessant, die Kinder haben.<br />

Job und Familie unter einen<br />

Hut zu bringen ist keine leichte<br />

Aufgabe. Insbesondere bei Kleinkindern<br />

muss meist ein Elternteil<br />

beruflich kürzer treten. Dadurch<br />

entsteht ein reduzierter Rentenanspruch<br />

und dieser kann vertraglich<br />

ausgeglichen werden. Hierfür wird<br />

einfach ein Betrag festgelegt, der<br />

beispielsweise monatlich in eine<br />

Rentenversicherung einfließt. Ein<br />

Ehevertrag kann durchaus auch<br />

noch nach dem Jawort abgeschlossen<br />

werden. Auch für Ehepaare,<br />

die einen nachträglichen Vertrag<br />

aufsetzen lassen, ist es ratsam bereits<br />

vor dem Aufsuchen eines<br />

Rechtsanwalts alle Vermögenswerte<br />

genauestens zu erfassen. Mit einer<br />

derartigen Absicherung – für mögliche<br />

schlechte Zeiten – kann man<br />

die guten Zeiten unbeschwerter genießen.<br />

RUNDSCHAU Seite 30 27./28. Februar 2019

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