LA KW 09
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WIR BERATEN SIE!<br />
Testament machen<br />
Nachlassregelungen individuell entscheiden<br />
(eck) Wer individuell über seinen Nachlass nach dem eigenen<br />
Ableben entscheiden möchte, sollte ein Testament machen. Falls kein<br />
Testament vorliegt, bestimmt der Gesetzgeber die Vermögensaufteilung.<br />
Klare Verhältnisse schaffen<br />
Ein Ehevertrag kann viel Ärger vermeiden<br />
(eck) Niemand denkt kurz vor der Hochzeit an ein mögliches<br />
Beziehungsaus und eine Scheidung. Allerdings wäre dies ein<br />
guter Zeitpunkt, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen. Dadurch<br />
wäre im Fall einer Scheidung ein sachlicher und fairer Umgang<br />
miteinander gewährleistet.<br />
Um eine individuelle Nachfolge des eigenen Nachlasses zu bestimmen, sollte man<br />
zu Lebzeiten ein Testament erstellen.<br />
Foto: Pixabay.com<br />
Niemand muss ein Testament machen.<br />
Das Bürgerliche Gesetzbuch<br />
enthält bereits konkrete Regelungen<br />
der Erbfolge. Diese sind abgestuft<br />
nach dem Verwandtschaftsgrad und<br />
zugunsten des Ehegatten oder eingetragenen<br />
Lebenspartners. Diese gesetzliche<br />
Erbfolge gibt aber nur Quoten<br />
vor, aufgrund derer der Nachlass<br />
im Erbfall aufzuteilen ist.<br />
GESETZLICHE ERBFOLGE.<br />
Wenn kein Testament vorliegt, bestimmt<br />
der Gesetzgeber nach der<br />
gesetzlichen Erbfolge, auf wen das<br />
Vermögen des Verstorbenen übergehen<br />
soll. Das geschieht auch, wenn<br />
das Testament oder der Erbvertrag<br />
Lücken aufweist oder unwirksam<br />
ist. Die gesetzliche Regelung der<br />
Erbfolge entspricht oft nicht dem<br />
Willen des Verstorbenen und führt<br />
in vielen Fällen zu Erbstreitigkeiten.<br />
Um die eigenen Vorstellungen zu<br />
verwirklichen, wer was oder wie viel<br />
bekommen soll, muss ein Testament<br />
aufgesetzt werden. Dieses geht der<br />
gesetzlich geregelten Erbfolge vor.<br />
Der Vorteil eines Testaments ist, dass<br />
selbst bestimmt werden kann, wer<br />
den Nachlass nach dem eigenen Ableben<br />
bekommt.<br />
Vor der Hochzeit schon über eine mögliche Scheidung nachdenken? Für viele Paare<br />
noch ein Tabu-Thema. Trotzdem ist dieser Zeitpunkt gegeignet, um sich später viel<br />
Ärger zu ersparen.<br />
Foto: Pixabay.com<br />
Selbst in der heutigen Zeit ist<br />
ein Ehevertrag für zukünftige Ehepaare<br />
leider immer noch ein Tabu-<br />
Thema. Trotzdem sollte man bedenken,<br />
dass ein Ehevertrag sehr<br />
wohl Positives mit sich bringt. Im<br />
Vordergrund eines Ehevertrages<br />
stehen der Schutz und die Absicherungen<br />
beider Ehepartner. Beim<br />
Aufsetzen des Vertrages gilt es drei<br />
wesentliche Punkte zu berücksichtigen:<br />
Vermögen, Altersvorsorge<br />
und Unterhaltszahlungen. Bei der<br />
Güterverteilung unterscheidet man<br />
zwischen den Gütern, die man in<br />
die Ehe mitgebracht hat und jenen,<br />
die während der Ehe gemeinsam<br />
angeschafft wurden. Mit einer vertraglichen<br />
Trennung der Güterarten<br />
herrschen im Scheidungsfall<br />
klare Verhältnisse. Des Weiteren<br />
sollte die Frage der Altersvorsorge<br />
vertraglich geklärt werden. Dieser<br />
Aspekt ist besonders für jene Ehepaare<br />
interessant, die Kinder haben.<br />
Job und Familie unter einen<br />
Hut zu bringen ist keine leichte<br />
Aufgabe. Insbesondere bei Kleinkindern<br />
muss meist ein Elternteil<br />
beruflich kürzer treten. Dadurch<br />
entsteht ein reduzierter Rentenanspruch<br />
und dieser kann vertraglich<br />
ausgeglichen werden. Hierfür wird<br />
einfach ein Betrag festgelegt, der<br />
beispielsweise monatlich in eine<br />
Rentenversicherung einfließt. Ein<br />
Ehevertrag kann durchaus auch<br />
noch nach dem Jawort abgeschlossen<br />
werden. Auch für Ehepaare,<br />
die einen nachträglichen Vertrag<br />
aufsetzen lassen, ist es ratsam bereits<br />
vor dem Aufsuchen eines<br />
Rechtsanwalts alle Vermögenswerte<br />
genauestens zu erfassen. Mit einer<br />
derartigen Absicherung – für mögliche<br />
schlechte Zeiten – kann man<br />
die guten Zeiten unbeschwerter genießen.<br />
RUNDSCHAU Seite 30 27./28. Februar 2019