Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa
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Freischneiden von spannungsführenden Leitungen und zur<br />
Verbesserung von Signalsichten sowie zur Erhaltung <strong>des</strong><br />
Regellichtraums:<br />
Nach § 9 EBO i.V.m. Anlage 1 EBO ist der von der Grenzlinie<br />
innerhalb <strong>des</strong> Regellichtraumes umschlossene Raum freizu-<br />
halten.<br />
Im Rahmen der <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht wurden Verstöße gegen<br />
den § 9 EBO ermittelt und eine zeitnahe Wiederherstellung<br />
<strong>des</strong> regelkonformen Zustan<strong>des</strong> angeordnet.<br />
Darüber hinaus wurde bei festgestellten Unterschreitungen der<br />
Min<strong>des</strong>tsignalsichten durch Bewuchs deren umgehende Be-<br />
seitigung mit verwaltungsrechtlichen Mitteln sichergestellt.<br />
.<br />
Das Zugbegleitpersonal eines <strong>Eisenbahn</strong>unternehmens, das<br />
Züge mit ausländischen Reisezugwagen betreibt, darf die<br />
Vegetationsbewuchs<br />
Sowohl bei anlassbedingten als auch bei nicht anlassbeding-<br />
ten eisenbahnaufsichtlichen Kontrollen wurde Vegetationsbe-<br />
wuchs an spannungsführenden Leitungen sowie Vegetations-<br />
bewuchs, welcher zu einer Unterschreitung der vorgeschrie-<br />
benen Min<strong>des</strong>tsignalsichten führte oder in den Regellichtraum<br />
hineinragte, festgestellt.<br />
Zugbeobachtung durch das Zugbegleitpersonal bei der Abfahrt<br />
Vorgänge am Zug bei der Abfahrt nicht nur durch das Fenster<br />
der geschlossenen Einstiegstür beobachten (sondern je nach<br />
Möglichkeit durch eine geöffnete Tür bzw. geöffnete Fenster),<br />
wenn bei den Reisezugwagen die Verschlusseinrichtungen der<br />
Türen beim Anfahren noch nicht wirken.<br />
Bei der Abfahrt eines Zuges wurde eine Tür geöffnet und eine<br />
Person kam zu Schaden. Nach dem regulärem Schließen der<br />
Türen wurde geprüft, ob alle Türen geschlossen sind und<br />
keine Personen eingeklemmt wurden. Nach dieser Feststel-<br />
lung wurde das Abfahrsignal vorschriftsgemäß erteilt. Da die<br />
Türen der betreffenden ausländischen Wagen bis 5 km/h nicht<br />
verriegelt waren, konnte die Tür danach noch vor bzw. bei der<br />
Abfahrt geöffnet werden. Dieser Vorfall wurde vom Zugperso-<br />
nal aufgrund der eingeschränkten Beobachtung der Vorgänge<br />
am Zug nicht rechtzeitig bemerkt.<br />
Gemäß den deutschen Anforderungen sind bei den Reise-<br />
zugwagen die Türen nach dem zentralen Schließen bereits<br />
verriegelt und können nicht mehr geöffnet werden. Damit<br />
konnte die Beobachtung der Vorgänge am Zug bei der Abfahrt<br />
reduziert werden (nur durch geschlossenes Fenster). Bei<br />
ausländischen Wagen ohne die entsprechende Verriegelungs-<br />
einrichtung ist diese eingeschränkte Beobachtung der Vorgän-<br />
ge am Zug bei der Abfahrt aber nicht sachgerecht.<br />
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