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Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa

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A.1. Anwendungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s<br />

Das <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt (EBA) ist Sicherheitsbehörde für das <strong>Eisenbahn</strong>wesen in<br />

Deutschland und als solche zuständig für alle aus der Richtlinie über die <strong>Eisenbahn</strong>sicherheit<br />

in der Gemeinschaft (2004/49/EG, „Sicherheitsrichtlinie“) resultierenden<br />

Aufgaben:<br />

• Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für Teilsysteme nach den Interoperabilitätsrichtlinien<br />

für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem<br />

(gemäß Richtlinie 96/48/EG) und das konventionelle transeuropäische <strong>Eisenbahn</strong>system<br />

(gemäß Richtlinie 2001/16/EG)<br />

• Aufsicht über Betrieb und Instandhaltung der Teilsysteme sowie über die Erfüllung<br />

der grundlegenden Anforderungen durch die Interoperabilitätskomponenten<br />

• Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die noch nicht Gegenstand<br />

einer TSI sind<br />

• Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen<br />

und Sicherheitsgenehmigungen <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen<br />

• Beobachtung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> eisenbahnrechtlichen Rahmens hinsichtlich<br />

der Sicherheit, einschließlich der nationalen Sicherheitsvorschriften<br />

• Registrierung von Fahrzeugen im Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister<br />

Diese Aufgaben nimmt das EBA für das gesamte deutsche <strong>Eisenbahn</strong>netz wahr, mit<br />

Ausnahme der so genannten „Netze <strong>des</strong> Regionalverkehrs“ und „Regionalbahnen“.<br />

Der vorliegende <strong>Bericht</strong> umfasst die Tätigkeiten <strong>des</strong> EBA in Erfüllung der Aufgaben<br />

einer Sicherheitsbehörde gemäß der Sicherheitsrichtlinie. Er beinhaltet dagegen<br />

nicht alle darüber hinaus gehenden Aufgaben, die das EBA wahrnimmt, wie zum<br />

Beispiel die Planfeststellung für Betriebsanlagen der <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die<br />

Mitwirkung bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nach Bun<strong>des</strong>schienenwegeausbaugesetz<br />

(BSchwAG) oder die Planfeststellung, Genehmigung und Aufsicht für<br />

Magnetschwebebahnen.<br />

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