Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa
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A.1. Anwendungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s<br />
Das <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt (EBA) ist Sicherheitsbehörde für das <strong>Eisenbahn</strong>wesen in<br />
Deutschland und als solche zuständig für alle aus der Richtlinie über die <strong>Eisenbahn</strong>sicherheit<br />
in der Gemeinschaft (2004/49/EG, „Sicherheitsrichtlinie“) resultierenden<br />
Aufgaben:<br />
• Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für Teilsysteme nach den Interoperabilitätsrichtlinien<br />
für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem<br />
(gemäß Richtlinie 96/48/EG) und das konventionelle transeuropäische <strong>Eisenbahn</strong>system<br />
(gemäß Richtlinie 2001/16/EG)<br />
• Aufsicht über Betrieb und Instandhaltung der Teilsysteme sowie über die Erfüllung<br />
der grundlegenden Anforderungen durch die Interoperabilitätskomponenten<br />
• Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die noch nicht Gegenstand<br />
einer TSI sind<br />
• Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen<br />
und Sicherheitsgenehmigungen <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen<br />
• Beobachtung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> eisenbahnrechtlichen Rahmens hinsichtlich<br />
der Sicherheit, einschließlich der nationalen Sicherheitsvorschriften<br />
• Registrierung von Fahrzeugen im Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister<br />
Diese Aufgaben nimmt das EBA für das gesamte deutsche <strong>Eisenbahn</strong>netz wahr, mit<br />
Ausnahme der so genannten „Netze <strong>des</strong> Regionalverkehrs“ und „Regionalbahnen“.<br />
Der vorliegende <strong>Bericht</strong> umfasst die Tätigkeiten <strong>des</strong> EBA in Erfüllung der Aufgaben<br />
einer Sicherheitsbehörde gemäß der Sicherheitsrichtlinie. Er beinhaltet dagegen<br />
nicht alle darüber hinaus gehenden Aufgaben, die das EBA wahrnimmt, wie zum<br />
Beispiel die Planfeststellung für Betriebsanlagen der <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die<br />
Mitwirkung bei der Finanzierung von Baumaßnahmen nach Bun<strong>des</strong>schienenwegeausbaugesetz<br />
(BSchwAG) oder die Planfeststellung, Genehmigung und Aufsicht für<br />
Magnetschwebebahnen.<br />
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