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Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa

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2. Organisationseinheiten der EIU und EVU mit Personalführungs- und Dispositionsaufgaben<br />

mit Bedeutung für die Betriebssicherheit,<br />

3. Organisationseinheiten <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>betriebsleiters von EIU und EVU,<br />

4. Organisationseinheiten, die mit der Untersuchung von Störungen im <strong>Eisenbahn</strong>betrieb<br />

beauftragt sind,<br />

5. Örtlich besetzte Stellen zur Bedienung von Signal- und Sicherungsanlagen (z.B.<br />

Stellwerke, Schrankenposten),<br />

6. Stellen mit Zugbildungs-, Zugbehandlungs- und Zugvorbereitungsaufgaben,<br />

7. Begehungen von Betriebsanlagen und Befahren von <strong>Eisenbahn</strong>strecken als Streckenkontrollfahrt,<br />

8. Sichtkontrollen von Regel- und Nebenfahrzeugen sowie deren Beladung,<br />

9. Begleitfahrten in Führerräumen von Triebfahrzeugen, Steuerwagen und Nebenfahrzeugen,<br />

10. Begleitfahrten in Reisezügen mit Überprüfung der Sicherungseinrichtungen, der<br />

Außentüren von Reisezügen und <strong>des</strong> Abfertigungsverfahrens,<br />

11. Arbeitsstellen im Gefahrenbereich der Gleise bezüglich der Betriebsabwicklung<br />

sowie der Sicherung gegen Gefahren für den <strong>Eisenbahn</strong>betrieb.<br />

Nach der Feststellung von Mängeln in Verbindung mit den Inspektionen in den Bereichen<br />

• Überwachung <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>betriebs auf den Betriebsstellen<br />

• Streckenkontrollfahrten<br />

• Überwachung <strong>des</strong> Triebfahrzeug- und Zugbegleitpersonals<br />

• Überwachung der Fahrzeuge<br />

wurden in 378 Fällen Anweisungen an die <strong>Eisenbahn</strong>unternehmen erlassen. Die<br />

Anweisungen bezogen sich weitestgehend auf die Beseitigung von Zuständen, die<br />

nicht dem Regelwerk entsprachen, bzw. auf die Einhaltung bestehender Sicherheitsregeln.<br />

Soweit über das bestehende Regelwerk hinaus besondere Sicherheitsmaßnahmen<br />

getroffen wurden, sind diese im Abschnitt D, Punkt 1. genannt.<br />

<strong>Eisenbahn</strong>aufsicht über die Schienenfahrzeuge (Referat 35)<br />

Die Aufsicht von Schienenfahrzeugen wird im <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt durch das verantwortliche<br />

Referat 35 gemäß der Verwaltungsvorschrift für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht<br />

über Fahrzeuge „VV-EbAu (F)“ durchgeführt. Diese Verwaltungsvorschrift ist auf der<br />

Homepage <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amts zur Ansicht bzw. zum Download verfügbar:<br />

http://www.eba.bund.de/Service/ref35/s_35.htm<br />

Überwachungsdichte und -formen werden von dem Erfordernis, sich als Aufsichtsbehörde<br />

von Qualität und Ausmaß der Einhaltung aller technischen und rechtlichen<br />

Verpflichtungen durch das <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen ein zuverlässiges Bild zu<br />

verschaffen, geprägt. Um feststellen, in wie weit das <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen<br />

seinen gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 4 Abs. 1 AEG in Bezug auf den<br />

sicheren Bau und sicheren Zustand der Fahrzeuge nachkommt, verfolgt das EBA<br />

einen System-Ansatz und führt<br />

• Organisations- bzw. unternehmensbezogene Systemprüfungen,<br />

• Bauart- bzw. baureihenbezogene Systemprüfungen sowie<br />

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