Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa
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) Die Objektbezogene Überwachung (Inspektion) ermöglicht eine Einschätzung<br />
<strong>des</strong> Anlagenzustands vor Ort und die Überwachung <strong>des</strong> mit der Instandhaltung<br />
betrauten Personals. Auch sie wird regelmäßig für die unterschiedlichen Arten<br />
von Arbeiten durchgeführt. Eine Übersicht über die Häufigkeit und die überwachte<br />
Tätigkeit ist in Anlage 6 der VV TAU dargestellt – auf eine Darstellung wird hier<br />
verzichtet.<br />
c) Sonderüberwachungen dienen dazu, sich ein umfassen<strong>des</strong> Bild über den technischen<br />
Zustand einer Anlage unter dem Gesichtspunkt der Stand-, Betriebs- und<br />
Verkehrssicherheit, <strong>des</strong> Brand- und Umweltschutzes sowie ggf. auch der Instandhaltungsorganisation<br />
zu verschaffen. Das EBA behält sich vor Sonderüberwachungen<br />
durchzuführen, in Fällen, in denen die UbÜ und/oder ObÜ nicht zu<br />
einer eindeutigen Beurteilung einer Anlage führen. Darüber hinaus können Sonderüberwachungen<br />
unter anderem nach Unfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Ablauf <strong>des</strong> aufsichtsbehördlichen Verfahrens ist in Anhang 2 der VV TAU dargestellt.<br />
Tabelle G.1. Häufigkeit der durchgeführten Überwachungen für 2006<br />
UbÜ ObÜ SÜ<br />
Durchgeführt 830 2884 408<br />
Die im Jahr 2006 durchgeführten Überwachungen bei den EdB haben im Wesentlichen<br />
keine gravierenden Sicherheitsmängel gezeigt. Bei den im Rahmen der Überwachungen<br />
festgestellten Mängeln wurden vereinzelt (in ca. 3 % der Audits und Inspektionen)<br />
Anweisungen getroffen, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet<br />
der Bahnanlagen wieder herzustellen. Mängelschwerpunkte waren:<br />
• Vegetation<br />
• Dokumentation <strong>des</strong> Anlagenzustands und der durchgeführten Begutachtungen<br />
<strong>Eisenbahn</strong>aufsicht über die Anlagen der Signaltechnik, Telekommunikation<br />
und Elektrotechnik (Referat 22)<br />
Für die Aufsicht von Anlagen der Signaltechnik, Telekommunikation und Elektrotechnik<br />
(STE) ist im <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt das Referat 22 verantwortlich. Die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht<br />
wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsvorschrift für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht<br />
über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen<br />
„VV TAU-STE“ realisiert. Diese Verwaltungsvorschrift ist auf der Homepage <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amts<br />
zur Ansicht bzw. zum Download verfügbar:<br />
http://www.eba.bund.de/Service/ref22/s_22.htm<br />
Auch im Rahmen von STE-Anlagen erfolgt eine Unterscheidung nach unternehmensbezogener<br />
und objektbezogener Überwachung gemäß VV TAU-STE. Es wird<br />
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