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Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa

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) Die Objektbezogene Überwachung (Inspektion) ermöglicht eine Einschätzung<br />

<strong>des</strong> Anlagenzustands vor Ort und die Überwachung <strong>des</strong> mit der Instandhaltung<br />

betrauten Personals. Auch sie wird regelmäßig für die unterschiedlichen Arten<br />

von Arbeiten durchgeführt. Eine Übersicht über die Häufigkeit und die überwachte<br />

Tätigkeit ist in Anlage 6 der VV TAU dargestellt – auf eine Darstellung wird hier<br />

verzichtet.<br />

c) Sonderüberwachungen dienen dazu, sich ein umfassen<strong>des</strong> Bild über den technischen<br />

Zustand einer Anlage unter dem Gesichtspunkt der Stand-, Betriebs- und<br />

Verkehrssicherheit, <strong>des</strong> Brand- und Umweltschutzes sowie ggf. auch der Instandhaltungsorganisation<br />

zu verschaffen. Das EBA behält sich vor Sonderüberwachungen<br />

durchzuführen, in Fällen, in denen die UbÜ und/oder ObÜ nicht zu<br />

einer eindeutigen Beurteilung einer Anlage führen. Darüber hinaus können Sonderüberwachungen<br />

unter anderem nach Unfällen oder außergewöhnlichen Ereignissen<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Ablauf <strong>des</strong> aufsichtsbehördlichen Verfahrens ist in Anhang 2 der VV TAU dargestellt.<br />

Tabelle G.1. Häufigkeit der durchgeführten Überwachungen für 2006<br />

UbÜ ObÜ SÜ<br />

Durchgeführt 830 2884 408<br />

Die im Jahr 2006 durchgeführten Überwachungen bei den EdB haben im Wesentlichen<br />

keine gravierenden Sicherheitsmängel gezeigt. Bei den im Rahmen der Überwachungen<br />

festgestellten Mängeln wurden vereinzelt (in ca. 3 % der Audits und Inspektionen)<br />

Anweisungen getroffen, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet<br />

der Bahnanlagen wieder herzustellen. Mängelschwerpunkte waren:<br />

• Vegetation<br />

• Dokumentation <strong>des</strong> Anlagenzustands und der durchgeführten Begutachtungen<br />

<strong>Eisenbahn</strong>aufsicht über die Anlagen der Signaltechnik, Telekommunikation<br />

und Elektrotechnik (Referat 22)<br />

Für die Aufsicht von Anlagen der Signaltechnik, Telekommunikation und Elektrotechnik<br />

(STE) ist im <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amt das Referat 22 verantwortlich. Die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht<br />

wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsvorschrift für die <strong>Eisenbahn</strong>aufsicht<br />

über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen<br />

„VV TAU-STE“ realisiert. Diese Verwaltungsvorschrift ist auf der Homepage <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>-Bun<strong>des</strong>amts<br />

zur Ansicht bzw. zum Download verfügbar:<br />

http://www.eba.bund.de/Service/ref22/s_22.htm<br />

Auch im Rahmen von STE-Anlagen erfolgt eine Unterscheidung nach unternehmensbezogener<br />

und objektbezogener Überwachung gemäß VV TAU-STE. Es wird<br />

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