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Bericht des Eisenbahn-Bundesamts - ERA - Europa

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B. Einleitung<br />

Allgemeines<br />

Der vorliegende Jahresbericht dient der Information über die Tätigkeiten <strong>des</strong> EBA als<br />

Sicherheitsbehörde gemäß Sicherheitsrichtlinie in Deutschland. Zielgruppe <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>s<br />

ist primär der <strong>Eisenbahn</strong>sektor in Deutschland und <strong>Europa</strong>; er richtet sich darüber<br />

hinaus aber auch an Vertreter von Politik, Wirtschaft und Presse aus anderen<br />

Bereichen sowie die gesamte interessierte Öffentlichkeit.<br />

Das EBA ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die <strong>Eisenbahn</strong>en <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> (EdB), die Magnetschwebebahn und die <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen<br />

(EVU) mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland. Es wurde<br />

1994 mit der Neuordnung <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>wesens als selbstständige, einstufige Bun<strong>des</strong>oberbehörde<br />

im Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) gegründet.<br />

<strong>Eisenbahn</strong>strukturinformationen<br />

Das <strong>Eisenbahn</strong>netz in Deutschland umfasste zum 31.12.2006 insgesamt ca. 38.000<br />

Betriebskilometer. Davon sind ca. 20.000 Kilometer mit dem in Deutschland üblichen<br />

Stromsystem (15 kV, 16 2/3 Hz) elektrifiziert. Dieses Streckennetz wird von insgesamt<br />

rund 160 öffentlichen <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen betrieben. Alleine<br />

rund 34.000 Betriebskilometer entfallen auf die DB Netz AG, den größten Infrastrukturbetreiber<br />

in Deutschland.<br />

Über 350 öffentliche EVU besitzen eine Genehmigung nach § 6 <strong>des</strong> Allgemeinen<br />

<strong>Eisenbahn</strong>gesetzes (AEG) zum Erbringen von <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsleistungen auf<br />

dem öffentlichen deutschen Schienennetz, dies entspricht einer Genehmigung nach<br />

Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an <strong>Eisenbahn</strong>unternehmen.<br />

Darüber hinaus nehmen ausländische EVU auf Basis einer im Ausland erlangten<br />

Genehmigung nach Richtlinie 95/18/EG am <strong>Eisenbahn</strong>betrieb in Deutschland teil.<br />

Anhänge<br />

Eine Karte <strong>des</strong> <strong>Eisenbahn</strong>netzes in Deutschland ist diesem <strong>Bericht</strong> als Anhang beigefügt<br />

(Anhang A.1). Ebenso finden Sie dort eine Liste der in Deutschland lizenzierten<br />

<strong>Eisenbahn</strong>verkehrs- und <strong>Eisenbahn</strong>infrastrukturunternehmen (Anhang A.2).<br />

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