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GROßE ARBEITGEBER | B4B Themenmagazin 04.2019

04.2019 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: GROße ARBEITGEBER • BESTESEITEN.DE • IT & DIGITALISIERUNG

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<strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN <strong>04.2019</strong><br />

GROSSE <strong>ARBEITGEBER</strong><br />

MAIN-TAUBER-KREIS:<br />

ATTRAKTIVER WIRTSCHAFTS-<br />

UND LEBENSSTANDORT<br />

BEI UNS SPIELT<br />

DIE MUSIK<br />

MIT NOTENSTÄNDERN VON KÖNIG & MEYER<br />

Region der Weltmarktführer –<br />

an der Spitze Baden-Württembergs<br />

• Ideale Infrastruktur durch Autobahn-,<br />

Schienen-, Hafen- und Fluganbindungen<br />

• Preisgünstige, erschlossene Gewerbeund<br />

Industriegebiete für erfolgreiches<br />

unternehmerisches Handeln<br />

Ihr Erfolg an<br />

Tauber und Main!<br />

Fragen Sie uns.<br />

Man begegnet ihnen täglich – den Produkten aus dem Main-Tauber-Kreis.<br />

Ob Alfi-Kannen, VS-Schulmöbel, Komponenten im Automobil,<br />

innovative Spezial- oder begehrte Traditionsprodukte – hier sind<br />

neben großen und bekannten Industrieunternehmen besonders viele<br />

der „Hidden Champions“ ansässig, die diese unentbehrlichen Produkte<br />

„im Verborgenen“ entwickeln und produzieren.<br />

Günstige Erschließungskosten und Grundstückspreise, die Verbundenheit<br />

der Arbeitnehmer zu ihren Betrieben und die verkehrsgünstige<br />

Lage, mit Anschluss an die Autobahnen A 3, A 81 und A 7, dem Mainhafen<br />

Wertheim und dem Verkehrslandeplatz in Niederstetten, bilden im<br />

Main-Tauber-Kreis die Basis für unternehmerisches Handeln.<br />

Informationen zur Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises<br />

gibt es kostenfrei beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Wirtschaftsförderung,<br />

Telefon: 09341/82-5708, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@<br />

main-tauber-kreis.de.<br />

Landratsamt Main-Tauber-Kreis | Wirtschaftsförderung | Gartenstr. 1 | 97941 Tauberbischofsheim<br />

Tel. 09341/82-5708 | wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de<br />

www.main-tauber-kreis.de<br />

Steuer-Tipp<br />

Steuerorientierte Gestaltung<br />

Gewinnausschüttungsvereinbarung im Anteilsveräußerungsvertrag:<br />

Wird ein Geschäftsanteil an einer Kapitalgesellschaft mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres<br />

im Laufe desselben veräußert und im notariellen Übertragungsvertrag vereinbart,<br />

dass dem Veräußerer noch die auf seinen Anteil entfallenden Gewinnvorträge und Gewinne<br />

des laufenden Jahres zustehen, die durch einen entsprechenden Beschluss im Folgejahr<br />

ausgeschüttet werden, erzielt die Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG noch<br />

der Veräußerer. Die Ausschüttung, die im Folgejahr erfolgt, gehört daher nicht zum Veräußerungspreis<br />

bzw. zu den Anschaffungskosten für die veräußerten Anteile, BFH-Urt. IX R 35/16<br />

v. 13.03.2018, BFH/NV 2018, 936 = DStR 2018, 1756.<br />

Kanzlei Dr. Thomas Kegel<br />

Fichtestraße 13<br />

74074 Heilbronn<br />

Tel. 07131 7853-0<br />

Fax 07131 7853-90<br />

info@kanzlei-kegel.de<br />

www.drkegel.de<br />

36<br />

Advertorial<br />

www.b4b-themenmagazin.de 7

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