GROßE ARBEITGEBER | B4B Themenmagazin 04.2019
04.2019 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: GROße ARBEITGEBER • BESTESEITEN.DE • IT & DIGITALISIERUNG
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<strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN <strong>04.2019</strong><br />
GROSSE <strong>ARBEITGEBER</strong><br />
MAIN-TAUBER-KREIS:<br />
ATTRAKTIVER WIRTSCHAFTS-<br />
UND LEBENSSTANDORT<br />
BEI UNS SPIELT<br />
DIE MUSIK<br />
MIT NOTENSTÄNDERN VON KÖNIG & MEYER<br />
Region der Weltmarktführer –<br />
an der Spitze Baden-Württembergs<br />
• Ideale Infrastruktur durch Autobahn-,<br />
Schienen-, Hafen- und Fluganbindungen<br />
• Preisgünstige, erschlossene Gewerbeund<br />
Industriegebiete für erfolgreiches<br />
unternehmerisches Handeln<br />
Ihr Erfolg an<br />
Tauber und Main!<br />
Fragen Sie uns.<br />
Man begegnet ihnen täglich – den Produkten aus dem Main-Tauber-Kreis.<br />
Ob Alfi-Kannen, VS-Schulmöbel, Komponenten im Automobil,<br />
innovative Spezial- oder begehrte Traditionsprodukte – hier sind<br />
neben großen und bekannten Industrieunternehmen besonders viele<br />
der „Hidden Champions“ ansässig, die diese unentbehrlichen Produkte<br />
„im Verborgenen“ entwickeln und produzieren.<br />
Günstige Erschließungskosten und Grundstückspreise, die Verbundenheit<br />
der Arbeitnehmer zu ihren Betrieben und die verkehrsgünstige<br />
Lage, mit Anschluss an die Autobahnen A 3, A 81 und A 7, dem Mainhafen<br />
Wertheim und dem Verkehrslandeplatz in Niederstetten, bilden im<br />
Main-Tauber-Kreis die Basis für unternehmerisches Handeln.<br />
Informationen zur Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises<br />
gibt es kostenfrei beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Wirtschaftsförderung,<br />
Telefon: 09341/82-5708, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@<br />
main-tauber-kreis.de.<br />
Landratsamt Main-Tauber-Kreis | Wirtschaftsförderung | Gartenstr. 1 | 97941 Tauberbischofsheim<br />
Tel. 09341/82-5708 | wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de<br />
www.main-tauber-kreis.de<br />
Steuer-Tipp<br />
Steuerorientierte Gestaltung<br />
Gewinnausschüttungsvereinbarung im Anteilsveräußerungsvertrag:<br />
Wird ein Geschäftsanteil an einer Kapitalgesellschaft mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres<br />
im Laufe desselben veräußert und im notariellen Übertragungsvertrag vereinbart,<br />
dass dem Veräußerer noch die auf seinen Anteil entfallenden Gewinnvorträge und Gewinne<br />
des laufenden Jahres zustehen, die durch einen entsprechenden Beschluss im Folgejahr<br />
ausgeschüttet werden, erzielt die Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG noch<br />
der Veräußerer. Die Ausschüttung, die im Folgejahr erfolgt, gehört daher nicht zum Veräußerungspreis<br />
bzw. zu den Anschaffungskosten für die veräußerten Anteile, BFH-Urt. IX R 35/16<br />
v. 13.03.2018, BFH/NV 2018, 936 = DStR 2018, 1756.<br />
Kanzlei Dr. Thomas Kegel<br />
Fichtestraße 13<br />
74074 Heilbronn<br />
Tel. 07131 7853-0<br />
Fax 07131 7853-90<br />
info@kanzlei-kegel.de<br />
www.drkegel.de<br />
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Advertorial<br />
www.b4b-themenmagazin.de 7