20.04.19 Lindauer Bürgerzeitung
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4 20. April 2019 • BZ Ausgabe KW 16/19<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
einer Baugenehmigung gemäß<br />
Art. 66a Bayerische Bauordnung (BayBO)<br />
Die Stadt Lindau – Stadtbauamt – hat am 01.04.2019 folgenden Baugenehmigungsbescheid<br />
erlassen:<br />
Aktenzeichen: 055/2018 Lindau<br />
Bauvorhaben: Sanierung und bedarfsgerechte Erweiterung der Inselhalle<br />
hier: 2. Tektur zu BVZ Nr. 062/2015 Anpassung<br />
Hochwasserschutz Lichthof, Ergänzung der Lüftungsanlage<br />
Westseite sowie allgemeine Fortschreibung der Grundrisse<br />
Baugrundstück: Zwanzigerstraße, Flur Nr.: 631/0, 616/0, 633/3, 633/0,<br />
Gemarkung: Lindau<br />
Das oben bezeichnete Bauvorhaben wird entsprechend den eingereichten<br />
Bauvorlagen und mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Plänen genehmigt.<br />
Gründe:<br />
Zur Entscheidung über den Bauantrag ist die Stadt Lindau (B) zuständig<br />
(Art. 53 BayBO und Art. 3 (1) 1 BayVwVfG i.V. mit § 1 der Verordnung über<br />
die Aufgaben der Großen Kreisstädte vom 25. 03. 1991 - GVBl. S. 123). Die<br />
Baugenehmigung wurde nach Art. 68 (1) BayBO erteilt, weil das Vorhaben<br />
keinen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, die im Genehmigungsverfahren<br />
nach Art. 60 BayBO zu prüfen sind.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner<br />
Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg<br />
in 86048 Augsburg<br />
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43<br />
Hausanschrift: Kornhausgasse 4<br />
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den<br />
Schriftformersatz zugelassenen 1 Form.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
1<br />
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen<br />
und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur<br />
elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der<br />
Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.<br />
bayern.de).<br />
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />
infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.<br />
Hinweis:<br />
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der<br />
Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.<br />
Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66<br />
Abs. 2 BayBO als bewirkt.<br />
Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann<br />
im Stadtbauamt, SG Bauordnung und Bauverwaltung, Bregenzer Straße 8,<br />
1. Stock, Zi. Nr. 8.1.17 während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen<br />
werden (nur von Eigentümern benachbarter Grundstücke). Es wird<br />
jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Hofmann, unter der Rufnummer<br />
918-611 hierfür einen Termin zu vereinbaren.<br />
Lindau (B), den 01.04.2019<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Die Große Kreisstadt Lindau (B) liegt attraktiv im Dreiländereck<br />
Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unsere Tourismus- und<br />
Tagungsstadt besitzt einen hohen Freizeitwert und verfügt über ein sehr<br />
gut gegliedertes Schul- und Bildungsangebot.<br />
Sie möchten Teil unseres Teams werden, dann bewerben Sie sich als<br />
Sachbearbeiter für das Bürgerbüro m/w/d<br />
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als<br />
Verwaltungsfachangestellter bzw. der Beschäftigtenlehrgang I.<br />
Sie können sich auch bewerben mit einer erfolgreich abgeschlossenen<br />
kaufm. Berufsausbildung als Fachangestellter für Bürokommunikation<br />
oder einer vergleichbaren Ausbildung.<br />
Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage<br />
www.stadtlindau.de<br />
Ende der Bewerbungsfrist ist der 5. Mai 2019<br />
Stadt Lindau (B), Personal- und Organisationsabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82/9 18-1 08<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 26. Mai 2019<br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Stadt Lindau (B) wird in der Zeit von Montag, 6. Mai bis Freitag,<br />
10. Mai 2019 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt<br />
Lindau (B), Bregenzer Straße 12, EG, Zimmer 12.0.10, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.<br />
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,<br />
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf<br />
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk<br />
gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät<br />
möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 6. bis spätestens Freitag,<br />
10. Mai 2019, 12.30 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 12, EG, Zimmer 12.0.10 Einspruch<br />
einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung<br />
samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung<br />
erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,<br />
wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Lindau<br />
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Landkreises<br />
oder<br />
durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Person.<br />
Der Wahlschein kann bis Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr, beim Briefwahlamt der Stadt Lindau (B), – Bürgerbüro –,<br />
Bregenzer Straße 12, Zi. 12.0.10, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.<br />
Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />
aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.<br />
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn<br />
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bei<br />
Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung) bis zum 5. Mai<br />
2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum<br />
10. Mai 2019 versäumt hat,<br />
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der unter Buchst.<br />
a) genannten Fristen entstanden ist,<br />
c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach<br />
Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />
Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich,<br />
elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.<br />
6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass<br />
er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer<br />
anderen Person bedienen.<br />
7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich<br />
– einen amtlichen Stimmzettel<br />
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag<br />
– einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und<br />
– ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können durch die Wahlberechtigten<br />
persönlich abgeholt werden. An andere Personen können die Unterlagen nur ausgehändigt werden,<br />
wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen<br />
amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;<br />
dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.<br />
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann<br />
ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 25. Mai 2019), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
8. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />
Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von<br />
der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />
werden.<br />
Lindau (B), den 20. April 2019<br />
Stadt Lindau (Bodensee)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Neue Internetseite<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Die Internetseite der Stadt Lindau ist ab sofort unter der neuen<br />
Adresse www.stadtlindau.de zu erreichen.<br />
Die Seite der Lindau Tourismus und Kongress GmbH ist weiterhin<br />
unter der Domain www.lindau.de zu finden.