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19.10.19 Lindauer Bürgerzeitung

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4 19. Oktober 2019 • BZ Ausgabe KW 42/19<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bekanntmachung:<br />

Bebauungsplan Nr. 119 „Campingpark Gitzenweiler Hof“<br />

– Öffentliche Auslegung nach §3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof gemäß § 2 (1) (BauGB) beschlossen.<br />

Der Stadtrat hat außerdem in seiner Sitzung am 26.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplans<br />

Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof” mit Begründung in der Fassung vom 23.04.2019 gebilligt<br />

und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ferner hat der<br />

Stadtrat in derselben Sitzung den Beschluss für die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes gefasst.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Mit der Planung soll der Standort gefestigt und die touristische Infrastruktur der Gemeinde<br />

weiterhin gesichert werden. Ein Ziel der Planung ist ein landschafts- und bedarfsgerechter<br />

Ausbau entsprechend den qualitativen nationalen Standards der Camping- und Wohnmobilplatznutzung.<br />

Dabei soll die Bestandsentwicklung grundsätzlich Vorrang vor einer quantitativen<br />

Erweiterung in den Außenbereich haben. Die bisherigen Grenzen des Campingplatzes<br />

werden daher nicht verändert.<br />

Mit der Planung werden darüber hinaus die auf dem Campingplatz bestehenden Nutzungen<br />

räumlich neu geordnet. Aber auch bauliche Erneuerungsmaßnahmen (Bebauung im zentralen<br />

Bereich für saisonverlängernde Maßnahmen, Aufstellung von Kleinwochenendhäusern) sollen<br />

mit der Planung erleichtert werden.<br />

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) stellt für den Bereich des Plangebietes<br />

ein Sondergebiet Campingplatz dar.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Oberreitnau.<br />

Das Plangebiet wird begrenzt<br />

– im Norden durch die LI 6,<br />

– im Süden und Westen durch Waldflächen,<br />

– im Osten durch Grünflächen.<br />

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke des Grundbuchs Oberreitnau 832/3, 838, 838/1, 838/2,<br />

838/3, 838/4, 838/5, 838/6, 838/7, 838/8, 838/11, 842/3, 843, 843/1, 843/1, 844, 844/1,<br />

844/3, und 846 mit ca. 13,7 ha. Das Plangebiet wird aktuell als Campingplatz genutzt.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im unten aufgeführten Plan schwarz<br />

umrandet dargestellt.<br />

Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof” und<br />

verkleinerte Darstellung des Entwurfes, unmaßstäblich<br />

Angabe der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen<br />

Es werden zusätzlich folgende bisher verfügbaren umweltbezogenen Informationen mit ausgelegt:<br />

Umweltbericht (Bestandteil der Planunterlagen) mit Untersuchungen zu<br />

- dem Schutzgut Boden mit Aussagen zu Versiegelungen und Altlastenverschmutzungen des<br />

Bodens,<br />

- dem Schutzgut Wasser mit Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Grund- und<br />

Oberflächenwasser sowie die Hochwassersituation,<br />

- dem Schutzgut Lokalklima / Luft mit Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf lokalklimatische<br />

Funktionen, Schadstoffemissionen / Treibhausgase,<br />

- den Schutzgütern Biotope / Pflanzen / Tiere mit Darstellung der gewässerbegleitenden Gehölze,<br />

den bestehenden Biotopen der Landesbiotopkartierung Bayern inkl. abgestimmter<br />

Lagekorrektur, Maß-nahmen zum Baumbestand, Angabe von Pflanzlisten, Minderungs- und<br />

Vermeidungsmaßnahmen für die Fauna wie z.B. (Klein-)Vögeln, Nestbauaktivitäten, Fledermäusen<br />

und besonderen Artvorkommen,<br />

- den Schutzgütern Landschafts- und Ortsbild mit Lagedarstellung des Vorhabens im Landschaftsraum,<br />

den Auswirkungen auf das Schutzgut sowie die Durchgrünung des Platzes,<br />

- dem Schutzgut Mensch und die Bedeutung des Vorhabens für Freizeit- und Erholungsbelange<br />

sowie die durch Nutzung als Campingplatz bestehenden Beeinträchtigungen wie z.B. Restmüllaufkommens,<br />

Starkwind, erhöhte Unfallgefahr durch Astbruch,<br />

- den Kultur- sonstigen Sachgüter bzw. zu bislang nicht bekannten Kulturgütern und<br />

- zu den Wechselwirkungen der Schutzgüter sowie kumulative Auswirkungen aufgrund des<br />

Vorhabens auf benachbarte Gebiete und der Ausgleichsfläche und der Eingriff-Ausgleich-<br />

Bilanz.<br />

Schalltechnischer Nachweis (Bestandteil der Planunterlagen) mit Untersuchungen zu<br />

- Lärmemittenten und Lärmemission, Quellenplänen, Bühneninnenpegel, Schalldämm-Werte<br />

der Außenhaut der Bühne, abgestrahlte Schallleistungspegel, Parkplatzlärm, Immissionspegel,<br />

Immissionsorte, zulässige Orientierungsrichtwerte, Beurteilungspegel und Lärmschutzmaßnahmen.<br />

Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Trägern öffentlicher<br />

Belange mit Informationen:<br />

- zur Ausbreitung der Feuerbranderkrankungen und Überarbeitung der Pflanzlisten und naturschutzfachlichem<br />

Ausgleich (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bund<br />

Naturschutz in Bayern e.V.),<br />

- zu den Auswirkungen auf benachbarte Waldbestände, insbesondere zu Verkehrssicherung,<br />

Walderschließung, Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden, Ausübung des Betretungsrechts<br />

im Wald (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten),<br />

- zu Lärmimmissionen des Campingplatzes an der Umgebungsbebauung, zu Straßenverkehrslärmimmissionen<br />

am Planungsgebiet, zu Lärmschutzmaßnahmen am Rand des Campingplatzes<br />

und im Plangebiet sowie zum Parkplatz außerhalb des Campingplatzes (Landratsamt<br />

Lindau),<br />

- zu Altlasten und Bodenschutz (mögliche Altablagerungen), Wasserversorgung und Grundwasserschutz<br />

(Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten), Gewässerschutz und Abwasserbeseitigung,<br />

Übergabe des Schmutzwassers an die Kläranlage Lindau (Wasserwirtschaftsamt<br />

Kempten),<br />

- Niederschlagswasserversickerung im Plangebiet, sowie zur notwendigerweise vorzulegenden<br />

Genehmigung zum Betrieb der Teichanlagen (Wasserwirtschaftsamt Kempten)<br />

- zu erneuerbaren Energien und Photovoltaikanlagen sowie Verwendung warmweißer LED-<br />

Beleuchtung (Bund Naturschutz in Bayern e.V.) und<br />

- zur nicht sachgerechten Nutzung der angrenzenden Waldflächen, landwirtschaftlichen Grünland-<br />

sowie Obstsonderkulturflächen (Bayerischer Bauernverband).<br />

Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Schreiben von Bürgern)<br />

- zur nicht sachgerechten Nutzung der angrenzenden Waldflächen,<br />

- zur Verschattung einer landwirtschaftlich genutzten Obstsonderkulturfläche, zur Randeingrünung<br />

des Plangebiets zum Nachbarn, zum Abrücken der Nutzung von der Grenze und<br />

- zur Aufnahme einer Parkplatzfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans.<br />

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />

Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB<br />

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.04.2019 liegt mit seiner Begründung in<br />

der Zeit von<br />

Montag, 28.10.2019 bis einschließlich Dienstag, 03.12.2019<br />

im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungszeiten<br />

öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30<br />

Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf<br />

Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich<br />

oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (unter<br />

Bürger, Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof” unberücksichtigt<br />

bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und<br />

deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2<br />

Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Die Äußerungen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt überprüft<br />

und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Datenschutz<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne<br />

Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere<br />

Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt“ Datenschutzrechtliche Informationspflichten<br />

im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />

Lindau (B), 10.10.2019<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister

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