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4 19. Oktober 2019 • BZ Ausgabe KW 42/19<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bekanntmachung:<br />
Bebauungsplan Nr. 119 „Campingpark Gitzenweiler Hof“<br />
– Öffentliche Auslegung nach §3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof gemäß § 2 (1) (BauGB) beschlossen.<br />
Der Stadtrat hat außerdem in seiner Sitzung am 26.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplans<br />
Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof” mit Begründung in der Fassung vom 23.04.2019 gebilligt<br />
und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ferner hat der<br />
Stadtrat in derselben Sitzung den Beschluss für die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes gefasst.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Mit der Planung soll der Standort gefestigt und die touristische Infrastruktur der Gemeinde<br />
weiterhin gesichert werden. Ein Ziel der Planung ist ein landschafts- und bedarfsgerechter<br />
Ausbau entsprechend den qualitativen nationalen Standards der Camping- und Wohnmobilplatznutzung.<br />
Dabei soll die Bestandsentwicklung grundsätzlich Vorrang vor einer quantitativen<br />
Erweiterung in den Außenbereich haben. Die bisherigen Grenzen des Campingplatzes<br />
werden daher nicht verändert.<br />
Mit der Planung werden darüber hinaus die auf dem Campingplatz bestehenden Nutzungen<br />
räumlich neu geordnet. Aber auch bauliche Erneuerungsmaßnahmen (Bebauung im zentralen<br />
Bereich für saisonverlängernde Maßnahmen, Aufstellung von Kleinwochenendhäusern) sollen<br />
mit der Planung erleichtert werden.<br />
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) stellt für den Bereich des Plangebietes<br />
ein Sondergebiet Campingplatz dar.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Oberreitnau.<br />
Das Plangebiet wird begrenzt<br />
– im Norden durch die LI 6,<br />
– im Süden und Westen durch Waldflächen,<br />
– im Osten durch Grünflächen.<br />
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke des Grundbuchs Oberreitnau 832/3, 838, 838/1, 838/2,<br />
838/3, 838/4, 838/5, 838/6, 838/7, 838/8, 838/11, 842/3, 843, 843/1, 843/1, 844, 844/1,<br />
844/3, und 846 mit ca. 13,7 ha. Das Plangebiet wird aktuell als Campingplatz genutzt.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im unten aufgeführten Plan schwarz<br />
umrandet dargestellt.<br />
Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof” und<br />
verkleinerte Darstellung des Entwurfes, unmaßstäblich<br />
Angabe der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen<br />
Es werden zusätzlich folgende bisher verfügbaren umweltbezogenen Informationen mit ausgelegt:<br />
Umweltbericht (Bestandteil der Planunterlagen) mit Untersuchungen zu<br />
- dem Schutzgut Boden mit Aussagen zu Versiegelungen und Altlastenverschmutzungen des<br />
Bodens,<br />
- dem Schutzgut Wasser mit Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Grund- und<br />
Oberflächenwasser sowie die Hochwassersituation,<br />
- dem Schutzgut Lokalklima / Luft mit Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf lokalklimatische<br />
Funktionen, Schadstoffemissionen / Treibhausgase,<br />
- den Schutzgütern Biotope / Pflanzen / Tiere mit Darstellung der gewässerbegleitenden Gehölze,<br />
den bestehenden Biotopen der Landesbiotopkartierung Bayern inkl. abgestimmter<br />
Lagekorrektur, Maß-nahmen zum Baumbestand, Angabe von Pflanzlisten, Minderungs- und<br />
Vermeidungsmaßnahmen für die Fauna wie z.B. (Klein-)Vögeln, Nestbauaktivitäten, Fledermäusen<br />
und besonderen Artvorkommen,<br />
- den Schutzgütern Landschafts- und Ortsbild mit Lagedarstellung des Vorhabens im Landschaftsraum,<br />
den Auswirkungen auf das Schutzgut sowie die Durchgrünung des Platzes,<br />
- dem Schutzgut Mensch und die Bedeutung des Vorhabens für Freizeit- und Erholungsbelange<br />
sowie die durch Nutzung als Campingplatz bestehenden Beeinträchtigungen wie z.B. Restmüllaufkommens,<br />
Starkwind, erhöhte Unfallgefahr durch Astbruch,<br />
- den Kultur- sonstigen Sachgüter bzw. zu bislang nicht bekannten Kulturgütern und<br />
- zu den Wechselwirkungen der Schutzgüter sowie kumulative Auswirkungen aufgrund des<br />
Vorhabens auf benachbarte Gebiete und der Ausgleichsfläche und der Eingriff-Ausgleich-<br />
Bilanz.<br />
Schalltechnischer Nachweis (Bestandteil der Planunterlagen) mit Untersuchungen zu<br />
- Lärmemittenten und Lärmemission, Quellenplänen, Bühneninnenpegel, Schalldämm-Werte<br />
der Außenhaut der Bühne, abgestrahlte Schallleistungspegel, Parkplatzlärm, Immissionspegel,<br />
Immissionsorte, zulässige Orientierungsrichtwerte, Beurteilungspegel und Lärmschutzmaßnahmen.<br />
Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Trägern öffentlicher<br />
Belange mit Informationen:<br />
- zur Ausbreitung der Feuerbranderkrankungen und Überarbeitung der Pflanzlisten und naturschutzfachlichem<br />
Ausgleich (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bund<br />
Naturschutz in Bayern e.V.),<br />
- zu den Auswirkungen auf benachbarte Waldbestände, insbesondere zu Verkehrssicherung,<br />
Walderschließung, Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden, Ausübung des Betretungsrechts<br />
im Wald (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten),<br />
- zu Lärmimmissionen des Campingplatzes an der Umgebungsbebauung, zu Straßenverkehrslärmimmissionen<br />
am Planungsgebiet, zu Lärmschutzmaßnahmen am Rand des Campingplatzes<br />
und im Plangebiet sowie zum Parkplatz außerhalb des Campingplatzes (Landratsamt<br />
Lindau),<br />
- zu Altlasten und Bodenschutz (mögliche Altablagerungen), Wasserversorgung und Grundwasserschutz<br />
(Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten), Gewässerschutz und Abwasserbeseitigung,<br />
Übergabe des Schmutzwassers an die Kläranlage Lindau (Wasserwirtschaftsamt<br />
Kempten),<br />
- Niederschlagswasserversickerung im Plangebiet, sowie zur notwendigerweise vorzulegenden<br />
Genehmigung zum Betrieb der Teichanlagen (Wasserwirtschaftsamt Kempten)<br />
- zu erneuerbaren Energien und Photovoltaikanlagen sowie Verwendung warmweißer LED-<br />
Beleuchtung (Bund Naturschutz in Bayern e.V.) und<br />
- zur nicht sachgerechten Nutzung der angrenzenden Waldflächen, landwirtschaftlichen Grünland-<br />
sowie Obstsonderkulturflächen (Bayerischer Bauernverband).<br />
Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Schreiben von Bürgern)<br />
- zur nicht sachgerechten Nutzung der angrenzenden Waldflächen,<br />
- zur Verschattung einer landwirtschaftlich genutzten Obstsonderkulturfläche, zur Randeingrünung<br />
des Plangebiets zum Nachbarn, zum Abrücken der Nutzung von der Grenze und<br />
- zur Aufnahme einer Parkplatzfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans.<br />
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />
Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB<br />
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.04.2019 liegt mit seiner Begründung in<br />
der Zeit von<br />
Montag, 28.10.2019 bis einschließlich Dienstag, 03.12.2019<br />
im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungszeiten<br />
öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30<br />
Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf<br />
Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich<br />
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.<br />
Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (unter<br />
Bürger, Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan Nr. 119 “Campingpark Gitzenweiler Hof” unberücksichtigt<br />
bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und<br />
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2<br />
Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Die Äußerungen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt überprüft<br />
und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Datenschutz<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne<br />
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere<br />
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt“ Datenschutzrechtliche Informationspflichten<br />
im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />
Lindau (B), 10.10.2019<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister