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Gemeinde Helmsdorf - Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt

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Nr. 12/2012 - 10 - Unstrut-Journal<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Mit Beschluss vom 09.11.2012, Beschluss-Nr. 13/2012 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Helmsdorf</strong> die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.<br />

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom 16.11.2012, AZ:15.11802.001 die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

für das Jahr 2012 zur Kenntnis genommen.<br />

Die Ausfertigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 erfolgte am 29.11.2012.<br />

Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:<br />

Der Haushaltsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Helmsdorf</strong> für das Haushaltsjahr 2012 liegt in der Zeit vom<br />

17.12.2012 bis 31.12.2012<br />

öffentlich in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dingelstädt</strong>, Geschwister-Scholl-Straße 28, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden<br />

aus.<br />

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der<br />

allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.<br />

<strong>Helmsdorf</strong>, den 29.11.2012<br />

gez. Manfred Bode, Bürgermeister<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Helmsdorf</strong><br />

(Landkreis Eichsfeld)<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund § 60 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2011 (GVBl. S. 532) erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Helmsdorf</strong> folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden<br />

erhöht vermindert u. damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes<br />

um € um € einschl. der Nachträge<br />

gegenüber bisher auf nunmehr<br />

€ € verändert<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 15.700 524.000 539.700<br />

die Ausgaben<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

15.700 524.000 539.700<br />

die Einnahmen 28.100 53.700 81.800<br />

die Ausgaben 28.100 53.700 81.800<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

<strong>Helmsdorf</strong>, den 29.11.2012<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Helmsdorf</strong><br />

Manfred Bode Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung des Beschlusses<br />

über die Jahresrechnungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Helmsdorf</strong><br />

für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 und über<br />

die Entlastung des Bürgermeisters<br />

Beschluss Nr.: 14/2012<br />

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates: 09.11.2012<br />

Abstimmung über den Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 80 ThürKO werden die Jahresrechnungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Helmsdorf</strong> für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 festgestellt<br />

und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates: 9<br />

davon anwesend: ...................................................................... 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 8<br />

Nein-Stimmen: ........................................................................... -<br />

Stimmenthaltungen: ................................................................... -<br />

Mitwirkungsverbot n. § 38 ThürKO: ........................................... 1<br />

t<br />

Wasserleitungsverband<br />

„Ost-Obereichsfeld“ <strong>Helmsdorf</strong><br />

Hauptstraße 3, 377351 <strong>Helmsdorf</strong><br />

Sehr geehrte Kunden unseres Verbandes!<br />

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass in der Zeit vom 24.12.2012<br />

bis 02.01.2013 unser Büro geschlossen bleibt und keine<br />

Sprechzeiten stattfi nden.<br />

Bode<br />

Werkleiter

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